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Nach Einigung im Vermittlungsausschuss

Bundesrat segnet Whist­le­b­lower-Gesetz ab

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Nach anderthalb Jahren Verspätung ist das Whistleblower-Gesetz durch. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat segneten das Gesetz ab, nachdem der Vermittlungsausschuss Kompromisse für das Hinweisgeberschutzgesetz erarbeitet hat.

Neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

Obwohl sich die Ausarbeitung des Whistleblower-Gesetzes über Monate hinzog, wurde nach der Einigung im Vermittlungsausschuss ein beschleunigter Fortschritt erzielt.

Günter Krings (CDU) betonte im Bundestag, dass im Vermittlungsausschuss Elemente aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt wurden, die für Unternehmen einen höheren Aufwand und Kosten bedeutet hätten, ohne den Hinweisgebern einen zusätzlichen Nutzen zu bringen. Benjamin Strasser (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, unterstrich in der abschließenden Debatte im Bundesrat, dass es bei diesem Gesetz nicht um Denunziantentum oder Bagatellen gehe, sondern um die rasche Behebung schwerwiegender Missstände.

Nachdem das Gesetz nun von Bundestag und Bundesrat schnell verabschiedet wurde, wird damit gerechnet, dass es Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Dies erfolgt anderthalb Jahre nach Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Mit der Einführung des Whistleblower-Gesetzes werden in Deutschland klarere und umfassendere Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber geschaffen, um Missstände aufzudecken und zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen schwerwiegenden Verstößen beizutragen. Das Gesetz wird voraussichtlich einen positiven Einfluss auf die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in verschiedenen Bereichen haben, sei es im öffentlichen Sektor oder in privaten Unternehmen.

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Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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