
Veröffentlichung von Tagebuchzitaten eines Cum-Ex-Bankers rechtmäßig
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben.
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Automatisierte Verknüpfung eines Firmennamens mit "bankrott" zulässig
Die Verknüpfung des Namens eines Unternehmers mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion im Rahmen der Google-Suche kann nach den Einzelfallumständen zulässig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute verkündeter Entscheidung einen Unterlassungsanspruch des Klägers zurückgewiesen. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung. Der Nutzer wisse, dass es automatisch generiert werde. Konkrete Bedeutung erlange die Kombination erst nach weiteren Recherchen, begründete das OLG seine Entscheidung.
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Bundesinnenministerin durfte sich per Twitter zu „Spaziergängen“ äußern
Eine über den Nachrichtendienst Twitter verbreitete Äußerung der Bundesministerin des Innern zum Demonstrationsrecht war rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 21.02.2022, Az. VG 6 L 17/22).
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Spiegel darf über Spekulationen zum Alter des BVB-Spielers Moukoko berichten
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wandte sich der BVB-Profi-Fußballspieler, Youssoufa Moukoko, in einem Eilverfahren gegen eine Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Urteil vom 21.02.2023, Az. 2-03 O 45/22). In einer Printausgabe und in dem Online-Magazin hatte „Der Spiegel“ über Spekulationen hinsichtlich des Alters des Fußballspielers berichtet.
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Seenotrettungsverein wehrt sich erfolgreich gegen Äußerungen der AfD
Das Oberlandesgericht Dresen hat auf den Antrag des "Mission Lifeline e.V." eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Kreisverband Dresden erlassen, mit der es diesem untersagt wird, die anlässlich des OB-Wahlkampfs in Dresden 2022 in einem Flyer enthaltenen Behauptungen erneut aufzustellen oder zu verbreiten (Urteil vom 14.02.2023, Az. 4 U 2331/22).
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Berliner Bezirksverordneter wegen rassistischer Beleidigung verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten hat den 56-jährigen Bezirksverordneten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60,- EUR verurteilt (Urteil vom 15.02.2023, Az. 233 Ds 145/22). Der Politiker hat zwei Frauen als N***r bezeichnet. Zudem hat der Berliner eine der Frauen geschlagen und in den Arm gebissen.
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Tierschutzorganisation darf Kaninchenzuchtbetrieb nicht als „Tierquälerei“ bezeichnen
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Berufung einer Tierschutzorganisation zurückgewiesen, die sich gegen die Untersagung bestimmter Äußerungen im Rahmen ihrer Berichterstattung über einen Kaninchenzuchtbetrieb richtete (Urteil vom 01.02.2023, Az. 4 U 144/22).
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Polizist darf sich nicht mehr „Officer“ auf TikTok und YoutTube nennen
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 24.01.2023 entschieden (Az. VG 36 L 388/22).
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Bundesgesundheitsministerium muss Unterlagen zur Maskenbeschaffung herausgeben
Das Bundesgesundheitsministerium ist zur Herausgabe von Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit zwei Urteilen vom 19.01.2023 entschieden (Az. 13 K 2382/21 und 13 K 3485/21). Herauszugeben sind Gutachten und anderweitige Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei sowie dem Grunde nach auch E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und der Unternehmerin Andrea Tandler.
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Keine Berufung im Verfahren AfD gegen die Pressearbeit des Bundesverfassungsgericht
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat mit den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 20.12.2022 einen Antrag des AfD-Bundesverbands (Klägerin) auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren abgelehnt, mit dem sich die AfD gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts wandte, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits einige Stunden vor Urteilsverkündung mit sog. Sperrerklärungen versehen an Journalisten herauszugeben (Az. 14 S 2096/22).
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