
Tragen einer falsche Uniform mit Buchstabensalat „POZILEI“ kann strafbar sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn verworfen (Beschluss vom 9.06.2022, Az. 4 RVs 62/22). Das Landgericht Paderborn hatte den Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen unbefugten Tragens von Uniformen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt. Diese Verurteilung ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig.
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Staatsanwaltschaft muss Äußerungen zur Financial Intelligence Unit unterlassen
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat der Klage der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesjustizministerium, insgesamt stattgegeben (Az. 1 A 199/21). Es hat die Rechtswidrigkeit einzelner Äußerungen in der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 9.09.2021 festgestellt und der Staatsanwaltschaft untersagt, eine bereits dem Spiegel gegenüber getätigte Äußerung, die dort am 10.09.2021 veröffentlicht wurde, künftig zu wiederholen und zu verbreiten.
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"Wittenberger Sau" an der Stadtkirche muss nicht entfernt werden
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - nicht entfernt werden muss (Urteil vom 14.06.2022, Az. VI ZR 172/20).
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Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten
Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 25.05.2022 die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten, wie der Datingplattform Tinder, bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen (Az. BVerwG 2 WRB 2.21).

Bild-Berichterstattung über Kardinal Woelki ist teilweise unzulässig
Das Landgericht (LG) Köln hat am 18.05.2022 zwei Urteile verkündet: In dem einen wurde die Berichterstattung in der online Ausgabe der Bildzeitung als unzulässig untersagt. Ein weiterer Artikel durfte so erscheinen (Az. 28 O 279/21 und Az. 28 O 276/21). Die Bildzeitung hatte über den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche berichtet.
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Facebook muss Meme mit Falschzitat von Renate Künast löschen
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Der Politikerin steht wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts außerdem ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu (Urteil des LG Frankfurt am Main vom 09.04.2022, Az. 2-03 O 188/21).
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Bezeichnung als "menschlicher Abschaum" ist als Beleidigung strafbar
Das Bayerischen Obersten Landesgerichts (Bay OLG) hat sich in einer Revisionsentscheidung mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern befasst. Der Angeklagte hatte einen Richter am Amtsgericht als "menschlichen Abschaum" bezeichnet. Aufgrund dieser Aussage hat ihn das Amtsgericht Weißenburg wegen Beleidigung schuldig gesprochen (Urteil vom 21.07.2021). Gegen dieses Urteil richtete sich die Sprungrevision des Angeklagten zum Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 3.02.2022, Az. 204 StRR 20/22).
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Äußerung eines Evolutionsbiologen zur Ehe für Alle ist nicht strafbar
Ein Evolutionsbiologen äußerte sich in einem Interview zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und zu einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen. Die Aussagen enthielten sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile und ließen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so dass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschlägt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dies mit am 28.02.22 veröffentlichtem Urteil entschieden (Az. 2 Ss 164/21).
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Wann ist eine Meinungsäußerung als Beleidigung strafbar?
Der in Nürnberg angesiedelte 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hatte sich in einer Revisionsentscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, wann eine Meinungsäußerung den Tatbestand der Beleidigung erfüllt (Beschluss vom 31.01.2022, Az. 204 StRR 574/21). Konkret äußerte sich der Angeklagte in einem YouTube-Video über Politiker und Politikerinnen der Grünen sowie über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaftslage.
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Kritik an Corona-Maßnahmen: Zur Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einer Meinungsäußerung
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person kann eine Meinungsäußerung sein. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 10.02.2022 verkündetem Urteil bestätigt, dass der Klägerin kein Unterlassungsanspruch zusteht (Az. 16 U 87/21).
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