
CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit einem nunmehr den Beteiligten zugestellten Urteil vom 22.03.2022 entschieden und damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die Feststellung abgewiesen (Az. 7 K 954/20).
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