Newsmeldungen zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht

News zum Urheber- und Medienrecht

Hier finden Sie Nachrichten und Beiträge zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

Hände am Handy auf Facebook
Foto: REDPIXEL/AdobeStock

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Dem Bundesgerichtshof (BGH) liegt ein Fall zur Klarnamenpflicht bei Facebook vor. Voraussichtlich wird der BGH am 27.01.2022 seine Entscheidung verkünden.

Fluchende Wolke
Foto: JulsIst/AdobeFotostock

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Das Jobcenter muss einer Leistungsbezieherin vollständige Einsicht in ein anonymes Anzeigenschreiben gewähren, wenn dieses falsche bzw. nicht erweisliche Tatsachen und Pöbeleien enthält. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter der Leistungsbezieherin zwar eine Kopie der Anzeige herausgegeben, jedoch die handschriftlich unter das Schreiben gekrakelte Unterschrift geschwärzt. Dies hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 8.09.2021 entschieden (Az. S 103 AS 4461/20).

Hand auf Tastatur mit Grafik von Daten im Vordergrund
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Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat am 25.11.2021 nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Wirtschaftsakademie wegen Datenschutzverstößen ihre Facebook-.Fanpage deaktivieren muss und damit der Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) stattgegeben.

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Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht (VG) mit Urteil vom 18.11.2021 entschieden (Az. VG 2 K 6.19).

Mann hält Abmahnung in der Hand
Foto: fovito/AdobeStock

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Das Speichern von nicht-notwendigen Cookies sowie die wahrheitswidrige Angabe, nicht-notwendige Cookies seien deaktiviert, stellen wettbewerbsrechtliche Verstöße dar. Die Kosten für eine solche Abmahnung sind erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt mit Urteil vom 19.10.2021 entschieden (Az. 3-06 O 24/21).

Laptop mit Schriftzug Datenerhebung auf dem Bildschirm
Foto: MQ-Illustrations/AdobeStock

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Am 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Welche Änderungen ergeben sich dadurch für die Praxis?

Schloss in der Hand
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Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit seinem Urteil vom 27.10.2021, dass ein externer Datenschutzbeauftragter nicht gemäß Art. 82 DSGVO für Datenschutzverletzungen seiner Kunden haftet (Az. 20 U 7051/20). Dies deshalb, weil der Datenschutzbeauftragter kein "Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten und die damit einhergehende Gewährleistung des Datenschutzes, obliege vielmehr den Auftraggebern, so das OLG München.

Aktenstapel vor Bücherschrank
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Entscheidungen von Gerichten dürfen nicht weitergeleitet werden, wenn die Personen, um die es geht, namentlich genannt werden. Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 03.08.2021 entschieden, dass dem Kläger in diesem Fall allerdings kein Schmerzensgeld zusteht (Az. 5 O 84/21).

DSGVO Aktenordner
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Das Finanzgericht (FG) München hat mit Urteil vom 23.07.2021 entschieden, dass Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf Akteneinsicht begründet. Der Anspruch des Klägers, Einsicht in die einzelnen Berichte der Steuerbehörde zu erhalten, ist nicht von der Zielsetzung der DSGVO umfasst (Az. 15 K 81/20).

Polizei Autos
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Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich das Landgericht (LG) Osnabrück in seinem Beschluss vom 24.09.2021 im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung zu befassen (Az. 10 Qs 49/21).

Kontakt

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Telefon: 030 2064368 10
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