OLG Jena zur Haftung von Werbe-E-Mails
Wer E-Mails im eigenen Namen verschickt, will grundsätzlich auch, dass diese beim Empfänger so ankommen. Nicht jedoch so in dem vorliegenden Fall den das OLG Jena (Urt. v. 27.09.2017 – Az.: 2 U 765/16) zu entscheiden hatte. Hier behauptete die Beklagte sie habe selbst keine unerwünschten Werbe-Mails an die Klägerin geschickt. Ihr Newsletter-Tool sei gehackt worden und Dritte haben diese E-Mails an die Klägerin versandt. Diesem Vortrag schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte die Beklagte.

VGH Hessen: Speicherung personenbezogener Daten von Anlageberatern der Sparkassen zulässig
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit heute verkündetem Urteil die Berufung von Anlageberatern bzw. Betriebsbeauftragten, die bei unterschiedlichen Sparkassen beschäftigt waren, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Die Kläger wenden sich gegen die Speicherung personenbezogener Daten in einer bei der BaFin eingerichteten Datenbank. Die als Anlageberater bzw. Betriebsbeauftragte bei unterschiedlichen Sparkassen beschäftigten Kläger baten bei der Beklagten um Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und beantragten deren Löschung. Die BaFin erteilte Auskunft über die gespeicherten Daten, die den Namen - einschließlich Vornamen -, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Beginn der Tätigkeit und die jeweilige Funktion im Sparkassenwesen sowie die Namen der zuständigen Anlageberater oder Vertriebsbeauftragten in der Datenbank der BaFin umfasste. Die beantragte Löschung der Daten lehnte die BaFin jedoch ab.

Negele Zimmel Greuter Beller mahnen für Rainer Deyhle Datenschutzverstöße ab
Uns liegt eine weitere datenschutzrechtliche Abmahnung vor: Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller versenden im Auftrag von Rainer Deyhle aus Stuttgart Unterlassungsaufforderungen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst Google Analytics zu nutzen, ohne dabei den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ eingebunden zu haben, mit dem die IP-Adressen der Webseitenbesucher anonymisieren werden? Gefordert wird die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung sowie die mit der Beauftragung der Kosten der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller einhergehenden Kosten in Höhe von 571,44 EUR.
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Rechtsanwalt Sandhage fordert bis zu 12.500 EUR Schmerzensgeld wegen DSGVO-Verstoß
Es war im Zuge des Wirksamwerdens der DSGVO befürchtet worden: Massenhafte Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen. Nachdem es an der Abmahnfront in den ersten Wochen nach dem 25.05.2018 jedoch relativ ruhig geblieben ist, gehen hier nun die ersten „Abmahnungen“ der Kanzlei Sandhage ein, mit denen wegen eines DSGVO Verstoßes zwischen 6.500 und 12.500 EUR gefordert werden. Wir haben in den vergangenen Jahren ja schon viel an Unverfrorenheit erlebt, aber diese Schreiben schlagen dem Fass den Boden aus.
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Datenschutzbehörde in Niedersachsen führt bei 50 Unternehmen eine DSGVO-Querschnittsprüfung durch
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Frau Barbara Thiel, hat mit Pressemitteilung vom 29.06.2018 mitgeteilt, ab Ende Juni 50 niedersächsische Unternehmen darauf hin prüfen zu wollen, ob Sie die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DSGVO genutzt haben und die datenschutzrechtlichen Prozesse in den Unternehmen auf die Anforderungen der DSGVO eingestellt haben. Ihr Hauptanliegen sei es dabei, zu identifizieren ob es hier noch Nachholbedarf gebe und das Bewusstsein für Datenschutz sowie die Vorschriften der DSGVO stärken. Es gehe ihr nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen wolle sie aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem könne es natürlich zu einem entsprechenden Bußgeld-Verfahren kommen, wenn während der Prüfung Verstöße gegen die DSGVO feststellt würden, so Barbara Thiel.

OLG Köln zur Fotografie nach Wirksamwerden der DSGVO: Et bliev all wie et wor – et hätt noch immer jot jejange
„Fotografie und DSGVO – die Zukunft ist ungewiss“, „Entrechtet die DSGVO Fotografen?“, so und so ähnlich lauteten viele Überschriften im Vorfeld des Wirksamwerdens der Datenschutz-Grundverordnung“. Es war teilweise befürchtet worden, dass Fotografen sich nach Wirksamwerden der DSGVO nicht mehr auf das Kunsturhebergesetz (KUG) berufen können sollten. Nun ist die erste gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage ergangen. Das OLG Köln hat entschieden, dass die bisher zu dieser Frage angewendeten Regelungen des KUG auch weiterhin gelten (OLG Köln, Beschl. v. 18.06.2018 – Az.: 15 W 27/18).

Nach EuGH Urteil: Muss ich jetzt meine Facebook Fanseiten abschalten?
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage trägt gemeinsam mit Facebook Ireland die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher. Das hat der EuGH am 05.06.2018 entschieden (C‑210/16). Begründet hat der EuGH dies damit, dass der Betreiber der Facebook-Fanpage Facebook die Möglichkeit gebe auf dem Endgerät des Nutzers Cookies zu platzieren – und zwar unabhängig davon, ob diese Person über ein Facebook-Konto verfügt. Heißt das jetzt, dass Facebook-Fanseiten sofort vom Netz genommen werden müssen, wie man mancherorts schon liest? Müssen Facebook-Seitenbetreiber nun massenhaft mit Bußgeldbescheiden der Datenschutzbehörden rechnen. Droht in den nächsten Tagen eine massenhafte Abmahnwelle?
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Facebook Custom Audiences ist datenschutzwidrig
Der Einsatz von Facebook Custom Audiences verstößt gegen das Datenschutzrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am 08.05.2018 in einem von einem Online-Shopbetreiber geführten Eilverfahren gegen das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entschieden.
Der Shop-Betreiber hatte das Werbe-Tool „Custom Audiences“ von Facebook auf seiner Seite im Einsatz. Hiergegen war das BayLDA mit einem Untersagungsbescheid vorgegangen, wogegen der Shop-Betreiber sich vor dem VG Bayreuth vorgegangen war. Nach seiner Auffassung war das Vorgehen rechtmäßig, das er mit Facebook einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen habe.
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Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung
Nach öffentlich abrufbaren Meldungen sind die ersten Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) versendet worden. So berichtet der Kollege Hechler aus Schwäbisch Gmünd, ihm seien bereits am 25.05.2018 drei Abmahnungen ein und desselben Unternehmens wegen vermeintlich fehlerhafter Datenschutzerklärungen übersendet worden. Die Kanzlei Weiß&Partner teilt mit, die A Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Orhan Aykac aus Augsburg) versende Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen.
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Gratis Datenschutz Generator von SOS Recht
SOS Recht bietet bis einschließlich zum 25.05.2018 ein Datenschutz Generator an, mit dem Unternehmen Ihre Datenschutzerklärung kostenfrei erstellen können. Der Datenschutzgenerator beinhaltet die gängigen Plugins und Applikationen im Online-Bereich. Über eine Abfragemaske lassen sich individuelle, auf das jeweilige Online-Angebot abgestimmte Datenschutzerklärungen generieren, die den Anforderungen der DSGVO gerecht werden.
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller
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