Newsmeldungen zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht

News zum Urheber- und Medienrecht

Hier finden Sie Nachrichten und Beiträge zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat durch Beschluss vom 05.06.2020 dem Eilantrag eines Journalisten stattgegeben, der von dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Auskunft darüber haben wollte, wie oft und gegebenenfalls mit welchem Inhalt der frühere Innenminister Volker Bouffier in der Sache Temme interveniert hat. Andreas Temme war zum Zeitpunkt des NSU-Mordes an Halit Yozgat Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (Az: 2 L 2032/19.WI).

 

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Lässt sich ein Lehrer freiwillig bei einem Fototermin in der Schule mit seiner Schulklassen ablichten, kann er die Entfernung der Fotos aus dem Jahrbuch der Schule nicht verlangen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz mit Beschluss vom 02.04.2020 (Az. 2 A 11539/19.OVG).

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Eine Partei erhält eine Verwarnung der zuständigen Datenschutzbehörde, nachdem sie auf Facebook ein Foto einer öffentlichen Veranstaltung, auf dem unter anderem die Eheleute S abgebildet sind, ohne deren Einverständnis geteilt hat. Gegen diese Verwarnung reicht die Partei Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover ein. Mit Urteil vom 27.11.2019 wies das VG Hannover die Klage nun ab und schätzt den Facebook-Post mit Foto als DSGVO-Verstoß ein (Az. 10 A 820/19).

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Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Beschluss vom 02.12.2019 einen Eilantrag der AfD Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, mit dem diese gegen die Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgegangen war, mit der der AfD der Betrieb des Prangerportals untersagt wurde (wir berichteten).

Schriftzüge Datenschutz Vorratsdatenspeicherung Privatsphäre
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Das Bundesverwaltungsgericht fragt den Europäischen Gerichtshof (EuGH), ob die im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit Europäischen Recht vereinbar ist. Das war längst überfällig. Wir hatten bereits vor vier Jahren das Bundesverfassungsgericht im Rahmen unserer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung geben, diese Frage dem EuGH zur Klärung vorlegen. Wohl auch deshalb hat das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde zurückgestellt.

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg Vorpommern hat das vom dortigen Landesverband der AfD betriebene Online-Meldeportal „Neutrale Schule“ verboten und angeordnet, dass die Textpassagen, mit denen die AfD Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot aufforderte, zu entfernen. Für den Fall der Nichtbefolgung war der AfD ein Zwangsgeld angedroht worden. Diese hat die Textpassagen zwischenzeitlich entfernt. 

Verstoß gegen Prüf- und Dokumentationspflichten bei der Bearbeitung von Rezepten

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Die DocMorris N.V., eine europaweit tätige Versandapotheke, betrieb im Zeitraum vom 19.04.2017 bis 14.06.2017 in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald Kreis) eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe, einen sog. „Apothekenautomaten“. Das Landgericht Mosbach hatte sowohl DocMorris als auch der Mieterin der Räumlichkeiten den Betrieb des Apothekenautomaten in Hüffenhardt untersagt (zum bisherigen Verlauf der Verfahren vgl. Pressemitteilung vom 05.04.2019).

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Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert.

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Im Zuge des Wirksamswerdens der DSGVO mit dem 26.05.2018 war wegen vielerorts fehlender oder falscher Umsetzung der Anforderungen der DSGVO eine Abmahnwelle befürchtet worden. Tatsächlich kann nun, über ein halbes Jahr später, festgestellt werden, dass es zwar vereinzelt Versuche von Abmahnern gegeben hat, aus der DSGVO Kapital zu schlagen, aber die ganz große Abmahnwelle doch ausgeblieben ist. Das mag auch daran liegen, dass bisher nicht abschließend geklärt ist, ob DSGVO-Verstöße überhaupt abmahnfähig sind. Hierzu liegen inzwischen die ersten Entscheidungen vor:

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Was wäre eine umfassende Gesetzesänderung ohne Rechtsanwälte, die sich diese zu Nutze machen, um die Betroffenen auf etwaige Verstöße hinzuweisen bzw. diese abzumahnen? Dies dachte sich offensichtlich auch Herr Rechtsanwalt Markus von Hinden als er die uns vorliegende Abmahnung für die Wetega UG verschickt hat. Er fordert für einen angeblichen Verstoß gegen die DSGVO zunächst 963,90 EUR als Vergleichsbetrag und möchte zudem noch 642,60 EUR für seine Dienste vergütet bekommen. Die Frage die sich nun aufdrängt: zahlen oder nicht zahlen?

Kontakt

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Telefon: 030 2064368 10
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