
Universität Heidelberg muss Auskunft über Gutachter erteilen
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 18.01.2022 die Universität Heidelberg verpflichtet, dem Kläger die Namen derjenigen Gutachter mitzuteilen, die in dem Verfahren zur Bestellung des jetzigen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor ein Gutachten erstattet haben (Az. 11 K 1571/20). Gleichzeitig hat die Kammer die ebenfalls beantragte Verpflichtung zur Herausgabe der betreffenden Gutachten abgelehnt.
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Jobcenter muss anonyme Anzeige mit beleidigendem Inhalt offenlegen
Das Jobcenter muss einer Leistungsbezieherin vollständige Einsicht in ein anonymes Anzeigenschreiben gewähren, wenn dieses falsche bzw. nicht erweisliche Tatsachen und Pöbeleien enthält. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter der Leistungsbezieherin zwar eine Kopie der Anzeige herausgegeben, jedoch die handschriftlich unter das Schreiben gekrakelte Unterschrift geschwärzt. Dies hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 8.09.2021 entschieden (Az. S 103 AS 4461/20).
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Behörden müssen auch bei hohem Arbeitsaufkommen auf alle Anfragen reagieren
Mit Urteil vom 11.11. 2021 hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden, dass Behörden Anträge auf Verbraucherinformationen nicht mit Verweis auf ihre Kernaufgaben und Ressourcenmangel abweisen darf (Az. 14 K 153/20).
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Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht (VG) mit Urteil vom 18.11.2021 entschieden (Az. VG 2 K 6.19).
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Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 28.10.2021 entschieden (Az. 10 C 3.20).
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Medikament-Hersteller muss Auskunft über Krebs verursachenden Inhaltstoff erteilen
Besteht eine 97% Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem möglicherweise Krebs verursachenden Stoff verunreinigtes Medikament eingenommen wurde, kann der später an Krebs Erkrankte von dem Hersteller des Arzneimittels Auskunft verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 30.08.2021 veröffentlichtem Teilurteil die Herstellerin von Valsartan AzB zur Auskunft über alle Wirkungen des Medikaments, die bei der Bewertung schädlicher Folgen von Bedeutung sein können, gem. § 84a AMG verurteilt (Az. 26 U 62/19).
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Bundesnachrichtendienst muss Auskunft zu sog. "Kennenlernterminen" erteilen
Journalisten können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mitteilt, welche Medienvertreter aus Anlass sog. Kennenlerntermine Zugang zu seiner Liegenschaft in Berlin erhalten haben. Demgegenüber muss der BND nicht die Namen der Medienvertreter und der von ihnen vertretenen Medien nennen, mit denen er auf deren Initiative Einzelgespräche geführt hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 08.07.2021 entschieden (Az. 6 A 10.20).
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Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar
Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.06.2021 entschied, entziehen sich die Parlamentarischen Berichte zur Untersuchung der Wirecard-Affäre einer gerichtlichen Überprüfung (Az. OVG 3 S 55/21).
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Vermietungsportal muss Auskunft über private Unterkünfte erteilen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 26.04.2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach ein Onlineportal der Stadt Köln Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbergungsbetriebe erteilen muss (Az. 14 A 2062/17).
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Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu VW-Unterlagen über CO2-Emmissionen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 26.04.2021 entschieden (Az. 10 C 2.20).
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