
Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht (VG) mit Urteil vom 18.11.2021 entschieden (Az. VG 2 K 6.19).
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Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 28.10.2021 entschieden (Az. 10 C 3.20).
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Medikament-Hersteller muss Auskunft über Krebs verursachenden Inhaltstoff erteilen
Besteht eine 97% Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem möglicherweise Krebs verursachenden Stoff verunreinigtes Medikament eingenommen wurde, kann der später an Krebs Erkrankte von dem Hersteller des Arzneimittels Auskunft verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 30.08.2021 veröffentlichtem Teilurteil die Herstellerin von Valsartan AzB zur Auskunft über alle Wirkungen des Medikaments, die bei der Bewertung schädlicher Folgen von Bedeutung sein können, gem. § 84a AMG verurteilt (Az. 26 U 62/19).
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Bundesnachrichtendienst muss Auskunft zu sog. "Kennenlernterminen" erteilen
Journalisten können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mitteilt, welche Medienvertreter aus Anlass sog. Kennenlerntermine Zugang zu seiner Liegenschaft in Berlin erhalten haben. Demgegenüber muss der BND nicht die Namen der Medienvertreter und der von ihnen vertretenen Medien nennen, mit denen er auf deren Initiative Einzelgespräche geführt hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 08.07.2021 entschieden (Az. 6 A 10.20).
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Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar
Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.06.2021 entschied, entziehen sich die Parlamentarischen Berichte zur Untersuchung der Wirecard-Affäre einer gerichtlichen Überprüfung (Az. OVG 3 S 55/21).
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Vermietungsportal muss Auskunft über private Unterkünfte erteilen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 26.04.2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach ein Onlineportal der Stadt Köln Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbergungsbetriebe erteilen muss (Az. 14 A 2062/17).
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Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu VW-Unterlagen über CO2-Emmissionen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 26.04.2021 entschieden (Az. 10 C 2.20).
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Kein Recht auf Einsicht in Steuerakte - Auch nicht bei Betrugsverdacht
Dritte haben kein Recht auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen - auch nicht, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht des Betrugs zum Nachteil des die Akteneinsicht Begehrenden besteht. So entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.11. 2020 (Az. 4 K 1065/19). Die Revision wurde zugelassen.
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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als "Verdachtsfall" behandeln
In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben (Az. 13 L 105/21). Mit Beschluss vom 05.03.2021 untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.
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Presse hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln
Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster - nach mündlicher Verhandlung per Videokonferenz - durch Urteil am 19.01.2021 entschieden (Az. 15 A 3047/19).
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