Newsmeldungen zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht

News zum Urheber- und Medienrecht

Hier finden Sie Nachrichten und Beiträge zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

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Die Pirmasenser Zeitung hat gegenüber dem Landkreis Südwestpfalz keinen Anspruch auf Auskunft über die Corona-Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ortsgemeinden des Landkreises Südwestpfalz. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt mit Beschluss vom 29.10.2020 entschieden (Az. 5 L 930/20.NW).

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Wie das Landgericht (LG) Berlin am 27.10.2020 entschied, darf die Drehbuchautorin der romantischen Komödien "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme Auskunft über die Höhe der Verwertungserträge verlangen (Az. 15 O 296/18).

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Nach einem Unfall in Folge eines Autorennens in Hannover, hatte ein Journalist bei der zuständigen Polizeibehörde die Staatsangehörigkeit der Unfallbeteiligten angefragt. Die Auskunft wurde ihm unter Verweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen verweigert. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat nun mit Beschluss vom 20.10.2020 dem Journalisten einen Anspruch auf Auskunft zugesprochen (Az. 6 B 5352/20).

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Das OVG Schleswig-Holstein entschied mit Beschluss vom 2.10.2020 (Az. 4 LA 141/18), dass das Kraftfahrtbundesamt der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht in alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen stehen, gewähren muss und bestätigt damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. April 2018 (Az. 6 A 48/16).

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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.09.2020 entschieden, dass die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler weiter verbreitet werden darf (Az. 20 L 1781/20).

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.09.2020 entschieden, dass der Erbin des früheren Bundeskanzlers und vormaligen Klägers Helmut Kohl Auskunft über die Existenz und den Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbandaufzeichnungen zu erteilen ist, der Auskunftsanspruch hinsichtlich weiterer Unterlagen indes verjährt ist (Az. III ZR 136/18). Die Tonbänder stammen aus einer Interview-Reihe mit dem Altkanzler von 2001-2002.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt mit seinem Beschluss vom 17.07.2020, dass bestimmte Normen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrerer Fachgesetze nicht verfassungskonform sind (Az: 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die manuelle Bestandsdatenauskunft, welche unter anderem im TKG geregelt ist, ermöglicht es Sicherheitsbehörden von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Das BVerfG sah darin einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung sowie in das Grundrecht auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erklärt, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht auf die Steuerfahndungsbehörden sowie andere Strafverfolgungsbehörden anwendbar ist sowie für Ansprüche auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich die Verwaltungsgerichte zuständig sind (Az: 10 K 1493/19). Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hatte im Vorfeld eine Klage auf Auskunft gemäß der DSGVO gegenüber dem Finanzamt, an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gegen diesen Beschluss hatte der Kläger Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt. 

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Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat durch Beschluss vom 05.06.2020 dem Eilantrag eines Journalisten stattgegeben, der von dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Auskunft darüber haben wollte, wie oft und gegebenenfalls mit welchem Inhalt der frühere Innenminister Volker Bouffier in der Sache Temme interveniert hat. Andreas Temme war zum Zeitpunkt des NSU-Mordes an Halit Yozgat Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (Az: 2 L 2032/19.WI).

 

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Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 17.12.2019 entschieden, dass sich die Form und der Ort der Akteneinsicht am Finanzgericht nicht nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) richtet, sondern vielmehr die Finanzgerichtsordnung (FGO) einschlägig ist (Az: 2 K 770/17). Demnach soll die Einsicht in Papierakten grundsätzlich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich sein.

Kontakt

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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