
BGH Veröffentlichung von Afghanistan-Papieren zulässig
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.
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VG Kassel: Foodwatch hat keinen Auskunftsanspruch wegen Firma Wilke
Die Organisation Foodwatch e. V. sowie dessen Geschäftsführer sind mit ihren Eilanträgen, den Landkreis Waldeck-Frankenberg zu verpflichten, Auskunft über sämtliche zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Abnehmer der vom Rückruf der Firma Wilke vom 02.10.2019 betroffenen Produkte zu erteilen, vor dem Verwaltungsgericht Kassel unterlegen.
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Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
Airbnb ist nicht verpflichtet, der Stadt München sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer von acht Wochen im Kalenderjahr überschreiten, mitzuteilen. Das hat der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. August 2019 entschieden.
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Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten
Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Afghanistan-Papiere: Veröffentlichung wohl zulässig
Der EuGH hat heute der Presse- und Informationsfreiheit den Rücken gestärkt. In dem Streit um die Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“ durch die Funke-Medien-Gruppe sei es dem Staat zwar grundsätzlich möglich unter Berufung auf das Urheberrecht gegen die Veröffentlichung der Papiere vorzugehen - auch wenn es ihm vorrangig gar nicht um den Schutz des Urheberrechts ginge. Allerdings müsse zuvor geprüft werden, ob die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützt seien. Sofern dies der Fall sei, könne sich die Funke Medien Gruppe aber wohl auf die Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse berufen.
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VG München: „Topf Secret“ – Verbraucher haben Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten
Verbraucher haben einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Beanstandungen. Eine mögliche Veröffentlichung der Kontrollberichte steht dem nicht entgegen. Dies hat die 32. Kammer des VG München mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom 8. Juli 2019 entschieden.

LG Köln: Glyphosat-Gutachten darf nicht veröffentlicht werden
Das Landgericht Köln hat den Betreibern der Webseite Frag den Staat mit einer einstweiligen Verfügung verboten, das vom Bundesinstitut für Risikobewertung eingeholte Glyphosat-Gutachten über deren Webseite zu veröffentlichen (LG Köln, Beschl. v. 19.03.2019 - 14 O 86/19). In dem Gutachten geht es um die Frage, ob das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für die Bildung von Tumoren verantwortlich ist.
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EFSA muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren
Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann. Das hat der EuGH am heutigen Tage entschieden und die Entscheidungen der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs Glyphosat verweigert wurde, für nichtig erklärt.
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Bundesverwaltungsgericht: Kein Aktenzugang zu Unterlagen des Generalbundesanwalts
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit auf Informationszugang zu den Akten des Generalstaatsanwalts im Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und André Meister wegen Landesverrates abgelehnt. Die ablehnende Entscheidung hat es damit begründet, dass der Generalbundesanwalt grundsätzlich keinen Informationszugang zu Unterlagen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewähren muss. Für das Bundesjustizministerium gilt diese Entscheidung ausdrücklich nicht.
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BVerwG: Verteidigungsministerium muss Presse Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos geben
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Bundesministerium der Verteidigung (Beklagte) einem Presseverlag (Klägerin) Zugang zu Unterlagen gewähren muss, die den Terroristen und ehemaligen Bundeswehrsoldaten Uwe Mundlos betreffen und in den Personalakten anderer (ehemaliger) Soldaten enthalten sind. Etwa enthaltene personenbezogene Daten der anderen Soldaten sind zu schwärzen.
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