
Facebook-Konzern Meta muss 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen
Der Facebook-Konzern Meta hat am Montag von der irischen Aufsichtsbehörde DPC eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erhalten. Gegenstand ist die Beteiligung Facebooks an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste, die vor zehn Jahren von US-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt worden war.
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Klage gegen das TikTok-Verbot in Montana
Montana hat TikTok verboten, doch fünf Nutzerinnen und Nutzer haben Klage eingereicht, da sie ihre Meinungsfreiheit bedroht sehen.

Veröffentlichung von Tagebuchzitaten eines Cum-Ex-Bankers rechtmäßig
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben.
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Internetauftritt eines Polizeibeamten bleibt vorläufig untersagt
Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer …“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte mit Polizeibezug untersagt werden durften. Damit hat es die Beschwerde des Polizeibeamten gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
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"Woelki-Skandal": Bild-Zeitung muss Berichterstattung über den Kardinal unterlassen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden und insoweit unter teilweiser Abänderung der Entscheidungen des LG Köln den Beklagten das Verbreiten bzw. Verbreiten lassen einzelner Äußerungen untersagt (Urteil vom 16.03.2023, Az. 15 U 120/22 und 15 U 131/22).
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Spiegel darf über Spekulationen zum Alter des BVB-Spielers Moukoko berichten
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wandte sich der BVB-Profi-Fußballspieler, Youssoufa Moukoko, in einem Eilverfahren gegen eine Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Urteil vom 21.02.2023, Az. 2-03 O 45/22). In einer Printausgabe und in dem Online-Magazin hatte „Der Spiegel“ über Spekulationen hinsichtlich des Alters des Fußballspielers berichtet.
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Negative Bewertung auf Google über erfundene Leistung kann Kreditgefährdung sein
Das Landgericht (LG) Krefeld hat Google dazu verpflichtet, Auskunft über den Namen und die Wohnadresse eines Rezensenten zu erteilen (Beschluss vom 07.02.2022, Az. 5 O 99/22). Die streitgegenständliche negative Bewertung auf Google zu einem Bauauftrag, der angeblich mit mangelhaften Produkten ausgeführt worden sein soll, ist bereits gelöscht worden. Eine Bewertung zur einer Leistung, die so nie erbracht worden ist, ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt und kann den Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllen, erklärte das LG Krefeld.
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Vorbeugender Rechtsschutz vor geheimdienstlicher Überwachung ist unzulässig
Die vorbeugende Klage des Vereins Reporter ohne Grenzen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung, dass seine mit Dritten über Messenger-Dienste oder auf andere Weise geführte Telekommunikation von dem Bundesnachrichtendienst (BND) mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) überwacht wird, ist unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am gestrigen Tage entschieden (Urteil vom 25.02.2023, Az. 6 A 1.22).
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Bericht über gerichtlichen Erfolg muss nicht gelöscht werden
Berichtet ein Rechtsanwalt über einen erstrittenen gerichtlichen Erfolg auf seiner Homepage und wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, muss er diesen Bericht nicht nachträglich löschen. Auf Verlangen des Betroffenen wäre er jedoch verpflichtet, den Beitrag zu aktualisieren (Nachtragsanspruch). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies den Unterlassungsanspruch der Betroffenen gegen den Rechtsanwalt zurück (Urteil vom 15.12.2022, Az. 16 U 255/21).
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Kein Anspruch auf Unterlassung der negativen Bewertung bei Google Places
Ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich eine negative Bewertung seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschieden (Urteil vom 16.02.2022, Az. 9 U 134/21).
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