
Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zur ihrer Abschaffung zurückziehen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom 04.01.2021 entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen eine Stellungnahme vom 25.11.2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss (Az. 7 B 6300/20). Nachdem im Rahmen einer Online-Befragung vom Sommer 2020 die Mehrheit der Teilnehmenden sich für eine Auflösung der Kammer entschieden hatte, hat Sozialministerin, Carola Reimann (SPD), das Gesetzgebungsverfahren zur Abwicklung der Kammer eingeleitet. Dazu veröffentlichte die Pflegekammer bereits eine Pressemitteilung am 07.09.2020 auf ihrer Homepage, die nach Beschluss des VG Hannover ebenfalls entfernt werden musste (Az. 7 B 4667/20). Ebenso hielt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Pressemitteilung für unzulässig (Az. 8 ME 99/20).
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Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen ist unzulässig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 22.10.2020 entschieden, dass die Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ der Pflegekammer Niedersachsen vom 07.09.2020 vorläufig von deren Homepage entfernt werden muss (Az. 8 ME 99/20). Nach gerichtlicher Auffassung genügt die Pressemitteilung nicht den rechtlichen Anforderungen. So müsse sie unter anderem sachlich und objektiv sein, erklärte das OVG Lüneburg.
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Bundeskartellamt kritisiert Umgang mit Fake-Bewertungen auf Amazon, Ebay und Co.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes zeigen Online-Verkausfsportale noch zu wenig Einsatz im Kampf gegen Fake-Bewertungen. So seien die Methoden zur Aufspürung von Bewertungen, die unter anderem durch Bots oder andere automatisierte Programme generiert würden, verbesserungswürdig. Zudem schlägt die Bundesbehörde vor, authentische Nutzer durch Belohnungen, wie etwa mittels Gutscheinen oder Gewinnspielen, zur Abgabe von Online-Empfehlungen zu motivieren.
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Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom 02.10.2020 dem Eilantrag eines Pflichtmitglieds der Pflegekammer Niedersachsen auf Entfernung einer Pressemitteilung von deren Homepage stattgegeben (Az. 7 B 4667/20). Hintergrund des Verfahrens ist eine Befragung vom Sommer 2020, in der sich die Mehrheit der Teilnehmenden für eine Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen aussprachen. Daraufhin kündigte die niedersächsische Sozialministerin, Carola Reimann (SPD), an ein entsprechendes Gesetz zur Abwicklung der Kammer vorlegen zu wollen. Die Pflegekammer Niedersachsen reagierte mit der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Pressemitteilung, in der sie unter anderem die geringe Teilnehmerzahl der Befragung kritisierte. Das klagende Pflichtmitglied merkte vor dem VG Hannover an, die Pressemitteilung sei nicht repräsentativ für die Ansichten der Mitglieder.
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Eilantrag der AfD wegen Prangerportal erfolglos
Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Beschluss vom 02.12.2019 einen Eilantrag der AfD Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, mit dem diese gegen die Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgegangen war, mit der der AfD der Betrieb des Prangerportals untersagt wurde (wir berichteten).
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Jameda muss Arztprofile löschen
Das Landgericht (LG) München I hat entschieden, dass das Ärzte-Bewertungsportal Jameda Profile von Ärzten löschen muss, wenn deren Arztpraxen ohne deren Einwilligung in dem Portal dargestellt werden und diese dabei auf dem Portal als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt werden ohne dass ihnen selbst durch die Darstellung ein Vorteil gewährt wird (Urteile vom 06.12.2019 - 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18).

Netflix-Serie „Skylines“ verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte
Die Verbreitung der Serie „Skylines“ ist durch die Kunstfreiheit geschützt. Sie verletzt weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des des Rappers, Produzenten und Inhabers von „Skyline Records“, Jan Lehmann, der den Künstlernamen „Cousin JMF“ führt. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma sind verselbständigt und ausreichend künstlerisch transzendiert worden, so dass Kunstbild und Urbild unterscheidbar bleiben, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit heute veröffentlichtem Beschluss.
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Entzug von G20-Akkreditierungen war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben. Beide hatten auf ihren Antrag hin Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom Bundespresseamt für den am 7. und 8. Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfel in Hamburg erhalten. Nachdem es zeitlich unmittelbar vor dem G20-Gipfel zu erheblichen Ausschreitungen in Hamburg kam, hatte das Bundespresseamt den Klägern die Akkreditierungsausweise jedoch wieder entzogen.
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Auch Mörder haben ein Recht auf Vergessen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs stattgegeben, mit der sich ein verurteilter Mörder gegen die Online-Berichterstattung einer fast 40 Jahre zurückliegenden Tat bei Spiegel Online wandte. In der Berichterstattung geht es um den Segler P. T., der auf einem Hochsee-Törn den Schiffseigner und dessen Freundin erschoss und hierfür ein Jahr später vom Landgericht Bremen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Spiegel berichtete damals mehrfach über das Aufsehen erregende Gerichtsverfahren - unter voller namentlicher Nennung des Täters, was damals auch rechtlich zulässig war. Da der Spiegel seit 1999 aber alle alten Ausgaben online zugänglich gemacht hat, sind die Texte über den Apollonia-Prozess noch heute problemlos auffindbar. Hiergegen ging P. T. vor und berief sich auf das Recht auf Vergessen (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13).

Jameda muss Arzt-Profile löschen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat Jameda verpflichtet, die Profile von zwei Kölner Zahnärzten zu löschen, nachdem diese das Arzt-Bewertungsportal auf die Löschung ihrer Profile verklagt hatten. Die Kölner Richter befanden mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform als unzulässig. Mit ihnen verlasse Jameda die zulässige Rolle des "neutralen Informationsmittlers" und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise "verdeckte Vorteile". Andere von den Ärzten gerügte Funktionen sah das OLG dagegen als zulässig an.
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