
Staatsanwalt a.D. und Bundestagsmitglied aus Dienst entfernt
Wie der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart mit schriftlicher Urteilsbegründung vom 30.06.2021 erklärte, hat der Staatsanwalt a. D., derzeit Mitglied des Bundestags, in seiner Zeit als aktiver Staatsanwalt mehrfach und kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung, durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Internet im Zusammenhang mit seinem Wahlkampf in schwerer Weise verletzt und dadurch das Vertrauen des Landes als Dienstherrn und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine pflichtgemäße Amtsführung vollständig und endgültig zerstört (Az. DGH 2/19). Durch Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Stuttgart wird der Staatsanwalt a.D. aus dem Dienst entfernt.
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Einstufung der Identitären Bewegung als „gesichert rechtsextrem“ ist zulässig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12.11.2020 abgelehnt, mit dem die Klage der Identitären Bewegung Deutschland e.V. gegen die Berichterstattung über ihn in Verfassungsschutzberichten des Bundes abgewiesen worden war (Beschluss vom 23.06.2021, Az. OVG 1 N 96/20). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte über den Kläger in den Jahren 2016 bis 2018 als sog. Verdachtsfall und im Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ berichtet.
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„Riesigen Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
Bei dem Begriff „Shitstorm“ handelt es sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Bewertungen reichen nicht aus, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen. Da es lediglich zu wenigen kritischen Einzelstimmen gekommen war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit am 27.05.2021 veröffentlichtem Beschluss einem Presseorgan die Äußerung, dass die Antragstellerin einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe, untersagt (Az. 16 W 8/21).
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Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus "Die Auserwählten" nicht erfolgreich
Im Spielfilm "Die Auserwählten" wird der sexuelle Missbrauch an Kindern in der Odenwaldschule in den 1980er Jahren thematisiert. Der Kläger ist als Vorbild eines Hauptcharakters erkennbar und begehrt die Verbreitung der entsprechenden Filmszenen zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die geltend gemachten Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild sowie aus unerlaubter Handlung nunmehr rechtskräftig abgewiesen (Az. VI ZR 441/19).

Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zur ihrer Abschaffung zurückziehen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom 04.01.2021 entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen eine Stellungnahme vom 25.11.2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss (Az. 7 B 6300/20). Nachdem im Rahmen einer Online-Befragung vom Sommer 2020 die Mehrheit der Teilnehmenden sich für eine Auflösung der Kammer entschieden hatte, hat Sozialministerin, Carola Reimann (SPD), das Gesetzgebungsverfahren zur Abwicklung der Kammer eingeleitet. Dazu veröffentlichte die Pflegekammer bereits eine Pressemitteilung am 07.09.2020 auf ihrer Homepage, die nach Beschluss des VG Hannover ebenfalls entfernt werden musste (Az. 7 B 4667/20). Ebenso hielt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Pressemitteilung für unzulässig (Az. 8 ME 99/20).
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Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen ist unzulässig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 22.10.2020 entschieden, dass die Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ der Pflegekammer Niedersachsen vom 07.09.2020 vorläufig von deren Homepage entfernt werden muss (Az. 8 ME 99/20). Nach gerichtlicher Auffassung genügt die Pressemitteilung nicht den rechtlichen Anforderungen. So müsse sie unter anderem sachlich und objektiv sein, erklärte das OVG Lüneburg.
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Bundeskartellamt kritisiert Umgang mit Fake-Bewertungen auf Amazon, Ebay und Co.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes zeigen Online-Verkausfsportale noch zu wenig Einsatz im Kampf gegen Fake-Bewertungen. So seien die Methoden zur Aufspürung von Bewertungen, die unter anderem durch Bots oder andere automatisierte Programme generiert würden, verbesserungswürdig. Zudem schlägt die Bundesbehörde vor, authentische Nutzer durch Belohnungen, wie etwa mittels Gutscheinen oder Gewinnspielen, zur Abgabe von Online-Empfehlungen zu motivieren.
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Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom 02.10.2020 dem Eilantrag eines Pflichtmitglieds der Pflegekammer Niedersachsen auf Entfernung einer Pressemitteilung von deren Homepage stattgegeben (Az. 7 B 4667/20). Hintergrund des Verfahrens ist eine Befragung vom Sommer 2020, in der sich die Mehrheit der Teilnehmenden für eine Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen aussprachen. Daraufhin kündigte die niedersächsische Sozialministerin, Carola Reimann (SPD), an ein entsprechendes Gesetz zur Abwicklung der Kammer vorlegen zu wollen. Die Pflegekammer Niedersachsen reagierte mit der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Pressemitteilung, in der sie unter anderem die geringe Teilnehmerzahl der Befragung kritisierte. Das klagende Pflichtmitglied merkte vor dem VG Hannover an, die Pressemitteilung sei nicht repräsentativ für die Ansichten der Mitglieder.
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Eilantrag der AfD wegen Prangerportal erfolglos
Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat mit Beschluss vom 02.12.2019 einen Eilantrag der AfD Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, mit dem diese gegen die Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgegangen war, mit der der AfD der Betrieb des Prangerportals untersagt wurde (wir berichteten).
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Jameda muss Arztprofile löschen
Das Landgericht (LG) München I hat entschieden, dass das Ärzte-Bewertungsportal Jameda Profile von Ärzten löschen muss, wenn deren Arztpraxen ohne deren Einwilligung in dem Portal dargestellt werden und diese dabei auf dem Portal als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt werden ohne dass ihnen selbst durch die Darstellung ein Vorteil gewährt wird (Urteile vom 06.12.2019 - 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18).
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