Newsmeldungen zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht

News zum Urheber- und Medienrecht

Hier finden Sie Nachrichten und Beiträge zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

Lupe auf Google-Logo
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Das Landgericht (LG) Krefeld hat Google dazu verpflichtet, Auskunft über den Namen und die Wohnadresse eines Rezensenten zu erteilen (Beschluss vom 07.02.2022, Az. 5 O 99/22). Die streitgegenständliche negative Bewertung auf Google zu einem Bauauftrag, der angeblich mit mangelhaften Produkten ausgeführt worden sein soll, ist bereits gelöscht worden. Eine Bewertung zur einer Leistung, die so nie erbracht worden ist, ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt und kann den Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllen, erklärte das LG Krefeld.

Fluchende Wolke
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Das Amtsgericht Tiergarten hat den 56-jährigen Bezirksverordneten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60,- EUR verurteilt (Urteil vom 15.02.2023, Az. 233 Ds 145/22). Der Politiker hat zwei Frauen als N***r bezeichnet. Zudem hat der Berliner eine der Frauen geschlagen und in den Arm gebissen.

Lupe auf Google-Logo
Foto: Goodpics/AdobeFotostock

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Das Landgericht (LG) Trier hat per Beschluss entschieden, dass es für den Erlass von einstweiligen Verfügung gegen Google wegen der Löschung einer negativen Bewertung international und örtlich zuständig ist (Beschluss vom 28.11.2022, Az. 1 O 11/22). Das Gericht berief sich dabei auf § 32 Zivilprozessordnung (ZPO). Nach Auffassung der mueller.legal Rechtsexperten ergibt sich die Zuständigkeit jedoch aus dem Europarecht (Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-Verordnung (Nr. 1215/2012)).

Mann bewertet mit dem Smartphone
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Das Landgericht (LG) Koblenz hat dem Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu per Beschluss aufgetragen, Auskunft über Namen und E-Mail-Adresse eines Rezensenten zu erteilen (Beschluss vom 07.11.2022, Az. 3 O 91/22). Die Behauptung innerhalb einer negativen Bewertung auf kununu das bewertete Unternehmen sei insolvent gewesen, erfüllt den Tatbestand der Kreditgefährdung, entschied das LG Koblenz.

Baumkrone von unten
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Das Landgericht (LG) Kassel hat in einem durch mueller.legal betreuten Verfahren das Bewertungsportal kununu verpflichtet, Auskunft über Namen und E-Mail-Adresse des Rezensenten zu erteilen (Beschluss vom 13.06.2022, Az. 10 O 323/22). Neben der Löschung einer negativen Bewertung können Bewertungsportale zur Auskunft über die Identität des Rezensenten verpflichtet werden, wenn Inhalte der Bewertung rechtswidrig sind. Wie das LG Kassel erklärte, erfüllen Teile der vorliegenden Bewertung den Straftatbestand der Kreditgefährdung.

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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Klägerin ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung "Versandkosten Wucher!!" nicht zusteht, auch nicht unter dem vom Berufungsgericht herangezogenen Gesichtspunkt einer (nach-)vertraglichen Nebenpflichtverletzung (Urteil vom 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20.)

Blick in ein Hotelzimmer
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Der BGH hat in seiner Entscheidung die Anforderungen an die Löschung von negativen Bewertungen für Hotels herabgestuft. Es genügt für die Löschung nun bereits, wenn ein Hotel bestreitet, dass die Bewertenden tatsächlich Gäste des Hotels waren (Az. VI ZR 1244/20).

Hand nimmt Akte aus Regal
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Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in seinem Beschluss vom 09.11.2021 klar, dass Verträge über den Verkauf einer Patientenkartei nichtig sind. Sie beeinträchtigen die Entscheidungsfreiheit der Patienten bei der Wahl des Arztes in unzulässiger Weise und verstoßen damit gegen berufsrechtliche Vorschriften (Beschluss vom 09.11.2021, Az. VIII ZR 362/19).

sich haltende Hände
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Ein Evolutionsbiologen äußerte sich in einem Interview zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und zu einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen. Die Aussagen enthielten sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile und ließen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so dass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschlägt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dies mit am 28.02.22 veröffentlichtem Urteil entschieden (Az. 2 Ss 164/21).

negative Bewertung entfernen 1 Stern

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Unternehmen wird zukünftig das Vorgehen gegen negative Bewertungen vereinfacht. Mit Beschluss vom 07.12.2020 (Az. 13 W 80/20) hat das OLG Celle entschieden, dass Portalbetreiber zur Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten von Rezensenten verpflichtet sind, die wahrheitswidrige Äußerungen in ihren Bewertungen abgeben.

Kontakt

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Telefon: 030 2064368 10
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