
BGH: Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach Ausräumung des Verdachts
Der vom VI. Zivilsenat heute entschiedene Fall betrifft die Frage eines Berichtigungsanspruchs des Betroffenen bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung, wenn der Tatverdacht später ausgeräumt wird.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilt zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing
Der für Urheberrechtssachen zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute eine aktuelle Entscheidung zur Frage des Schadenersatzes sowie der Erstattung von Abmahnkosten bei der Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse für Musik (sog. Filesharing) getroffen.

Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung befasst.
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OVG Berlin-Brandenburg: Kein Anspruch auf Informationszugang zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute nach mündlicher Verhandlung in zwei Verfahren die Klagen eines Journalisten/Redakteurs eines großen Medienunternehmens auf Zugang zu Informationen über die von Abgeordneten erworbenen Büroartikel sowie elektronischen Geräte (Digitalkameras, iPods) abgewiesen.

BVerfG zum unerlaubten Filesharing im Internet
Der Beschwerdeführer - ein auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisierter Polizeibeamter - wurde von Unternehmen der Musikindustrie auf Schadensersatz aufgrund von Filesharing über seinen privaten Internetzugang in Anspruch genommen.
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BVerfG: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 111 TKG verpflichtet geschäftsmäßige Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die von ihnen vergebenen beziehungsweise bereitgestellten Telekommunikationsnummern (Rufnummern, Anschlusskennungen, Mobilfunkendgerätenummern und Kennungen von elektronischen Postfächern) sowie die zugehörigen persönlichen Daten der Anschlussinhaber wie Namen, Anschriften und Geburtsdaten zu erheben und zu speichern.

OLG Düsseldorf: Abmahnung der Kanzlei Rasch als völlig unbrauchbare Dienstleistung – kein Rechtsgrund zur Erstattung der Anwaltskosten ersichtlich
In einem beachtenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzzeichen: I-20 W 132/11) hat sich das OLG Düsseldorf mit einer Abmahnung aus dem Hause Rasch auseinandergesetzt. Es ging um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Betroffenen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Antrag des Betroffenen auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die von ihm beim Oberlandesgericht Düsseldorf hiergegen eingereichte Beschwerde hatte Erfolg.

Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Man-datsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.
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BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel "Sommer unseres Lebens". Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.
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