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Rechtsanwalt hilft bei Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Die Deutsche Umwelthilfe ist als gemeinnütziger Verein eingetragen. Ihr Geld erhält der Verband unter anderem dadurch, dass sie regelmäßig Abmahnungen an Autohäuser, Immobilienmakler oder Händler von Elektrogeräten versendet. An diesem Vorgehen kann man durchaus Kritik üben. Dennoch handelt es sich hierbei um ein legitimes Vorgehen, welches Sie deshalb ernst nehmen sollten.
Mit einer Abmahnung wird versucht, einen Rechtsstreit ohne ein gerichtliches Verfahren zu erledigen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert den Betroffenen auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen soll man sich verpflichten, die gesetzlichen Vorschriften ab sofort einzuhalten und in Zukunft eine Vertragsstrafe zu bezahlen, sollte man gegen die unterschriebene Verpflichtung verstoßen. Diese kann sehr hoch ausfallen, weshalb man eine Unterlassungserklärung nur in einer modifizierten Form abgeben sollte. Sie sollten sich deshalb vorher rechtliche Beratung einholen
Ja, es ist in der Regel empfehlenswert, auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe reagieren. Ignorieren oder Untätigkeit kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Risiko von Schadensersatzforderungen erhöhen.
Es ist wichtig, die Abmahnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen. Der Anwalt kann die rechtlichen Aspekte der Abmahnung prüfen und Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie darauf reagieren sollten.
In vielen Fällen wird der Absender der Abmahnung eine Unterlassungserklärung verlangen. Eine Unterlassungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie versprechen, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben, verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten nicht mehr zu wiederholen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
In jedem Fall ist es wichtig, die Abmahnung ernst zu nehmen und schnell zu handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bewahren Sie aber vor allem erst einmal Ruhe und unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell irgendwelche Unterlassungserklärungen! Kontaktieren Sie uns über unser kostenloses Erstberatungsformular und wir können zusammen entscheiden, welches Vorgehen hier sinnvoll ist.
Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung Deutschen Umwelthilfe zu unterschreiben, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Es ist jedoch in der Regel empfehlenswert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Es ist jedoch wichtig, die Unterlassungserklärung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen, bevor Sie sie unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche Folgen haben, daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Konsequenzen verstehen, bevor Sie sie unterschreiben.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann eine sinnvolle Option sein, wenn der Vorwurf der Abmahnung unpräzise oder unzutreffend ist oder die geforderte Unterlassungserklärung über die eigentliche Angelegenheit hinausgeht. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Konsequenzen einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verstehen und eine angemessene Antwort auf die Abmahnung zu entwickeln.
Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, müssen Sie die Abmahnkosten in der Regel nicht sofort bezahlen. Der Absender der Abmahnung wird Ihnen eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer Sie die Abmahnkosten begleichen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abmahnkosten ein Bestandteil der Gesamtkosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind und dass sie oft einen erheblichen Anteil ausmachen können. Es empfiehlt sich daher, die Abmahnkosten sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen, bevor Sie sie bezahlen.
Wenn Sie die Abmahnkosten nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen, kann der Absender der Abmahnung weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wie zum Beispiel eine Klage vor Gericht. Es ist daher empfehlenswert, die Abmahnkosten rechtzeitig zu begleichen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zahlen Sie jedoch auf keinen Fall voreilig die bezifferten Abmahngebühren. Lassen Sie vorher erst einmal von einem Anwalt prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt war und daher auch ein Zahlungsanspruch besteht.
Reichen Sie Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Löschung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
Die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe sind alle gleich aufgebaut. Mit der Abmahnung werden Sie aufgefordert,
Beides sollten Sie auf keinen Fall tun! Denn: Durch eine unterschriebene Unterlassungserklärung kommt ein lebenslang gültiger und nicht mehr abänderbarer Vertrag zustande. Verstoßen Sie gegen diese Erklärung, können Sie dazu verpflichtet sein, eine höhe Vertragsstrafe zu zahlen. Auch sind Sie verpflichten Sie sich die abgemahnte Rechtsverletzung sofort zu beenden und niemals zu wiederholen.
Die Deutsche Umwelthilfe versendet wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße Abmahnungen. Ein Wettbewerbsverstoß ist gegeben, wenn ein Gewerbetreibender „die Spielregeln eines fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ nicht einhält. Besonders häufig mahnt die Deutsche Umwelthilfe fehlende oder fehlerhafte Angaben bei Elektrogeräten, Immobilien und PKW ab.
Nutzen Sie unser Kontaktformular und übermitteln uns Ihre Unterlagen zum Fall. So können wir uns optimal auf die Erstberatung vorbereiten.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie eine E-Mail mit unserem Angebot - transparent und verständlich. Sie können sich dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Beachten Sie dabei, dass an die Immobilienwerbung strenge Anforderungen gestellt werden. So schreibt
§ 87 Gebäudeenergiegesetz vor, dass in einer Immobilienanzeige, die in kommerziellen Medien aufgegeben wird, bestimmte Pflichtangaben mit aufgenommen werden müssen, zu denen auch die Art des Energieausweises, die dort genannten Werte des Energiebedarfes oder des Energieverbrauchs für das Gebäude und die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, sowie bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse, zählen.
Besonders häufig sind die Abmahnungen wegen der EU-Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Achten Sie darauf, dass Sie mindestens den Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen unter Angabe der für die Berechnung zugrundeliegenden Treibstoffart angeben. Zudem muss die CO2-Effizienzklasse (auch graphisch) angegeben werden (nicht erforderlich bei Printwerbung). Wichtig für Printwerbung ist die Angabe der oben bezeichneten Verbrauchswerte. Diese Hinweise müssen sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern erteilt werden. Achtung: Die Deutsche Umwelthilfe mahnt selbst eine zu kleine Schriftgröße für Hinweise ab. Es lohnt sich also die Vorschriften genauestens zu kennen und einzuhalten.
Die Deutsche Umwelthilfe hat in den letzten Jahren so viele Abmahnungen verschickt, dass ein Autohändler den Verein wegen rechtsmissbräuchlichem Verhalten verklagte. Er war der Meinung, die vielen Abmahnungen würden nicht die Interessen der Mitglieder des Vereins durchsetzen, sondern allein der Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe dienen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch ausdrücklich abgelehnt (Az. I ZR 149/18).
Die Deutsche Umwelthilfe steht somit weiter auf der Liste für „qualifizierter Einrichtungen“ des Bundesamts für Justiz und darf Wettbewerbsverstöße abmahnen.
In den allermeisten Fällen ist der Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe direkt eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben verpflichten Sie sich die abgemahnte Rechtsverletzung sofort zu beenden und niemals zu wiederholen. Ist die Abmahnung berechtigt und Sie können sicher sagen, dass Sie diesen Rechtsverstoß nie wieder begehen werden, dann kann es sinnvoll sein die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da die Angelegenheit damit erledigt ist. Wiederholen Sie den Verstoß, kommt es zu teilweise horrenden Vertragsstrafen. Diese müssen Sie dann zahlen, denn durch die unterschriebene Unterlassungserklärung kam ein lebenslang gültiger und nicht mehr abänderbarer Vertrag zustande. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung und wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und falls ja, ob die in der Unterlassungserklärung geltend gemachte Forderung noch heruntergehandelt werden kann und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, sollte diese unberechtigt sein.
Wenn Sie sich entschieden haben die Unterlassungserklärung abzugeben, steht eine weitere Entscheidung an: Abmahnkosten zahlen oder nicht? Wenn Sie die Zahlung verweigern muss die Deutsche Umwelthilfe ihre Erstattungsforderung in Bezug auf die eigenen Abmahnkosten gerichtlich per Zahlungsklage geltend machen.
Gut für Sie: In dem Fall berechnen sich die Anwalts-und Gerichtskosten "nur" aus den Abmahnkosten, nicht aber aus dem der Abmahnung zu Grunde liegenden, viel höheren Unterlassungsstreitwert. Sie können auf diese Weise also die Berechtigung der Abmahnung im Rahmen der Kostenklage kostensparend gerichtlich überprüfen lassen.
Risiko: Gibt das Gericht der Zahlungsklage statt, müssen Sie nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die zusätzlichen durch das Gerichtsverfahren entstandenen Gebühren beider Seiten tragen. Wird die Klage aber abgewiesen, trägt die Gegenseite alle Kosten.