Stift auf Buch
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Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten?

Ihr Partner im Vorgehen gegen Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe!

Fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren auf weil Sie beispielsweise fehlerhafte Angaben beim Verkauf von Elektrogeräten oder Immobilien gemacht haben? Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf das Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sepzialisiert und hilft Ihnen gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen so vorzugehen, dass Sie mit dem kleinstmöglichen Schaden aus der Sache rauskommen und der Rechtsstreit schnell und unkompliziert beigelegt wird.

Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich ist. Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Kompetente Beratung durch spezialisierte Anwälte

„Uns ist der nachstehend geschilderte Wettbewerbsverstoß Ihrer Firma bekannt geworden.“ So oder so ähnlich fangen die meisten Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe an. Der Verein mahnt Rechtsverstöße von Gewerbetreibenden ab und fordert Abmahngebühren sowie hohe Vertragsstrafen ein. Wenn Sie eine solche Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben sind Sie nicht alleine! Der Verein Deutsche Umwelthilfe mahnt zurzeit wieder massiv ab. Es trifft nicht nur Autohändler, sondern auch Immobilienmakler und Elektrogerätehändler. Wenn Sie eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben und nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden bzw. sogar eine Strafe zahlen sollen, dann wenden Sie sich an unsere auf die Behandlung solcher Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte. Im Folgenden informieren wir Sie darüber wer die Deutsche Umwelthilfe genau ist, warum Sie so massiv Abmahnungen verschickt und wie Sie darauf reagieren können.

 

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Hintergründe zum Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe

Umwelthilfe? Das hört sich erstmal gut an! Tatsächlich ist die Deutsche Umwelthilfe als gemeinnütziger Verein eingetragen und trieb in den letzten Jahren diverse Umweltprojekte, wie die Einführung des Dosenpfands sowie die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten durch die Schaffung von Umweltzonen und Fahrverboten in Innenstädten, an. Für diese Projekte braucht der Verband Geld. Viel Geld! Das erhält er durch Förderbeiträge, Sponsorings, Spenden und öffentlichen Zuschüssen. Vor allem aber auch durch das regelmäßige Abmahnen von Autohäusern, Immobilienmaklern oder Händlern von Elektrogeräten. Auffällig ist, dass sich die Einnahmen der Deutschen Umwelthilfe im Jahre 2006 aus dem Feld „Verbraucherschutz“ noch auf "nur" 93.000 Euro beliefen, 2015 waren es aber bereits 2,5 Mio. Euro. Die Deutsche Umwelthilfe finanziert sich somit zu ca. 30 % über Abmahngebühren. Zum Vergleich: die Verbraucherzentrale Berlin nahm im gleichen Jahr nur rund 395.000 Euro aus dem Feld "Verbraucherschutz" ein.

Warum habe ich eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten?

Die Deutsche Umwelthilfe versendet wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße Abmahnungen. Ein Wettbewerbsverstoß ist gegeben wenn ein Gewerbetreibender „die Spielregeln eines fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ nicht einhält. Besonders häufig mahnt die Deutsche Umwelthilfe fehlende oder fehlerhafte Angaben bei Elektrogeräten, Immobilien und PKW ab.

Sie machen falsche Angaben beim Verkauf von Elektrogeräten oder Immobilien

  • Energieverbrauchs-Labels bei Elektrogeräten - die Label sollen entweder verdeckt gewesen oder nicht in der vorgeschriebenen Größe ausgedruckt worden sein. 
  • Fehlerhafte Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien

Beachten Sie dabei, dass die Immobilienwerbung ist seit dem Inkrafttreten des Energieeinspargesetzes (EnEG) noch strenger geworden. § 16 a Energieeinsparverordnung schreibt nun nämlich vor, dass in einer Immobilienanzeige, gleichgültig ob im Internet oder einer Zeitung, bestimmte Pflichtangaben mit aufgenommen werden, zu denen auch die Art des Energieausweises, die dort genannten Werte des Energiebedarfes oder des Energieverbrauchs für ein Gebäude und die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, sowie bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die im Ausweis genannte Energieeffizienz-klasse, zählen.

Bei Ihren PKW fehlen Angaben zum Kraftstoffverbrauch

  • Fehlende Angaben in Werbeanzeigen nach § 5 Pkw-EnVKV zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen

Besonders häufig sind die Abmahnungen wegen der EU-Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Achten Sie darauf, dass Sie mindestens den Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen unter Angabe der für die Berechnung zugrundeliegenden Treibstoffart angeben. Zudem muss die CO2-Effizienzklasse (auch graphisch) angegeben werden (nicht erforderlich bei Printwerbung). Wichtig für Printwerbung ist die Angabe der oben bezeichneten Verbrauchswerte. Diese Hinweise müssen sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern erteilt werden. Achtung: Die Deutsche Umwelthilfe mahnt selbst eine zu kleine Schriftgröße für Hinweise ab. Es lohnt sich also die Vorschriften genauestens zu kennen und einzuhalten.

BGH bestätigt Abmahnungspraxis der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe hat in den letzten Jahren so viele Abmahnungen verschickt, dass ein Autohändler den Verein wegen rechtsmissbräuchlichem Verhalten verklagte. Er war der Meinung, die vielen Abmahnungen würden nicht die Interessen der Mitglieder des Vereins durchsetzen sondern der Finanzierung dienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber ausdrücklich abgelehnt (Az. I ZR 149/18). Die Deutsche Umwelthilfe steht somit weiter auf der Liste für „qualifizierter Einrichtungen“ des Bundesamts für Justiz und darf Wettbewerbsverstöße abmahnen.

 

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Reaktionsmöglichkeiten nach Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe

Beachten Sie, dass die Deutsche Umwelthilfe Ihren Abmahnungen Unterlassungerklärungen beilegt, in denen teils immense Vertragsstrafen vereinbart werden (10.000,- EUR und mehr) sodass Ihnen das voreilige Unterschreiben einer solchen Erklärung schnell zum Verhängnis werden kann. Im Folgenden zeigen wir Ihnen was Sie stattdessen tun können. Bewahren Sie vor allem Ruhe und unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell irgendwelche Forderungen! Kontaktieren Sie uns über unser kostenloses Erstberatungsformular und wir können zusammen entscheiden, ob Sie die Unterlassungserklärung abgeben oder ob Sie gegen die Abmahnung vorgehen sollten. Ignorieren sollten Sie die Abmahnung aber auf keinen Fall. Die Deutsche Umwelthilfe ist dafür bekannt, Ihre Ansprüche nach Ablauf der gesetzten Frist zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung, gerichtlich durchzusetzen, was die Angelegenheit unnötig in die Länge zieht und zusätzliche Kosten produziert.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

In den allermeisten Fällen ist der Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe direkt eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wenn Sie die unterschreiben verpflichten Sie sich die abgemahnte Rechtsverletzung sofort zu beenden und niemals zu wiederholen. Ist die Abmahnung berechtigt und Sie können sicher sagen, dass Sie diesen Rechtsverstoß nie wieder begehen werden, dann kann es sinnvoll sein die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da die Sache damit gegessen ist und sie nicht vor Gericht geht. Wiederholen Sie den Verstoß dann aber doch, kommt es zu teilweise horrenden Vertragsstrafen. Diese müssen Sie dann zahlen, denn durch die unterschriebene unterlassungserklärung kam ein lebenslang gültiger und nicht mehr abänderbarer Vertrag zustande. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung und wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und falls ja, ob die in der Unterlassungserklärung geltend gemachte Forderung noch heruntergehandelt werden kann und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, sollte diese unberechtigt sein. 

Abmahngebür zahlen?

Wenn Sie sich entschieden haben die Unterlassungserklärung abzugeben, steht eine weitere Entscheidung an: Abmahnkosten zahlen oder nicht? Wenn Sie die Zahlung verweigern muss die Deutsche Umwelthilfe ihre Erstattungsforderung in Bezug auf die eigenen Abmahnkosten gerichtlich per Zahlungsklage geltend machen.

Gut für Sie: In dem Fall berechnen sich die Anwalts-und Gerichtskosten "nur" aus den Abmahnkosten, nicht aber aus dem der Abmahnung zu Grunde liegenden, viel höheren Unterlassungsstreitwert. Sie können auf diese Weise also die Berechtigung der Abmahnung im Rahmen der Kostenklage kostensparend gerichtlich überprüfen lassen.

Risiko: Gibt das Gericht der Zahlungsklage statt, müssen Sie nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die zusätzlichen durch das Gerichtsverfahren entstandenen Gebühren beider Seiten tragen. Wird die Klage aber abgewiesen, trägt die Gegenseite alle Kosten.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie geht es jetzt weiter?

Eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe kann in den meisten Fällen schnell und einfach aus der Welt geschafft werden. Nehmen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Entscheiden Sie sich nach dem kostenlosen Erstberatungsgespräch dafür uns zu beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis. Als auf Abmahnungen von Verbraucherverbänden spezialisierte Anwälte (ein weiterer Verband der sehr viel abmahnt - und wo wir schon hunderten Verbrauchern helfen konnten - ist der IDO-Verband) können wir einschätzen wann ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt und wann Sie gegen eine Abmahnung vorgehen sollten. 

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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