Vom konkreten Anliegen bis zum Grundsatzverfahren: Wir beraten Menschen, Unternehmen und Organisationen klar, handeln schnell und setzen ihre Rechte konsequent durch, gerade da, wo die Gegenseite deutlich größer ist.
Vom konkreten Anliegen bis zum Grundsatzverfahren: Wir beraten Menschen, Unternehmen und Organisationen klar, handeln schnell und setzen ihre Rechte konsequent durch, gerade da, wo die Gegenseite deutlich größer ist.
Drei Schwerpunkte, ein gemeinsamer Nenner: Wir arbeiten dort, wo Recht auf digitale Märkte und Öffentlichkeit trifft. Aus tausenden Verfahren kennen wir die Branchen unserer Mandanten — vom Gesundheitswesen über E-Commerce und Hotellerie bis zu Medien, Stiftungen und Verbänden - und die Gegenseite gleich mit: Plattformen, Konzerne, Abmahnkanzleien. Diese Erfahrung fließt in jedes Mandat, vom Pauschalverfahren bis zum Grundsatzprozess.
Drei Schwerpunkte, ein gemeinsamer Nenner: Wir arbeiten dort, wo Recht auf digitale Märkte und Öffentlichkeit trifft. Aus tausenden Verfahren kennen wir die Branchen unserer Mandanten — vom Gesundheitswesen über E-Commerce und Hotellerie bis zu Medien, Stiftungen und Verbänden - und die Gegenseite gleich mit: Plattformen, Konzerne, Abmahnkanzleien. Diese Erfahrung fließt in jedes Mandat, vom Pauschalverfahren bis zum Grundsatzprozess.
Wir schützen, was Ihr Unternehmen unterscheidbar macht: Marken, Marktauftritte, Produkte und kreative Leistungen. Unsere Beratung umfasst insbesondere Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Produktkennzeichnungsrecht und Urheberrecht.
Wir setzen Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch und wehren unberechtigte Forderungen ab – unter anderem bei Fluggastrechten, Coaching-Verträgen, Kreditkartenbetrug und urheberrechtlichen Abmahnungen.
Wofür steht Mueller.legal? Wen vertreten wir? Welche Erfahrung haben wir mit Online-Bewertungen und wie setzen wir KI ein? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Schwerpunkten, unserer Arbeitsweise, Kosten und der Vertretung unserer Mandanten in Deutschland und international.
Mueller.legal berät und vertritt insbesondere im Medien- und Plattformrecht, im KI-Recht, im Reputationsschutz, im gewerblichen Rechtsschutz und im Verbraucherrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt dort, wo Recht, Öffentlichkeit und digitale Plattformen aufeinandertreffen: bei Online-Bewertungen, Äußerungen, Medien, Plattformen und neuen Fragen rund um künstliche Intelligenz. Daneben vertreten wir Mandanten unter anderem im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie bei Verbraucheransprüchen.
Unsere Arbeit reicht vom standardisierbaren Verfahren bis zum komplexen Einzelmandat und gerichtlichen Grundsatzstreit.
Mueller.legal vertritt Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, die öffentliche Hand und Organisationen aus Deutschland und dem Ausland.
Im Bewertungsrecht reicht unsere Mandantschaft beispielsweise von einzelnen Arzt- und Facharztpraxen über Unternehmen aus besonders bewertungsintensiven Branchen wie der Energiewirtschaft oder der Gastronomie bis zu Konzernen und öffentlichen Einrichtungen. Für ausländische Mandanten setzen wir Rechte in Deutschland durch und führen hier ihre Verfahren.
Im Medien- und Plattformrecht vertreten wir außerdem NGOs und andere Organisationen. Ausgewählte Verfahren übernehmen wir ganz oder teilweise pro bono, wenn die rechtliche Auseinandersetzung über den einzelnen Fall hinaus Bedeutung hat oder der Zugang zum Recht sonst erschwert wäre.
Online-Bewertungen gehören zu den größten Tätigkeitsbereichen von Mueller.legal. Seit Anfang 2023 haben wir mehr als 8.700 Mandate mit Bezug zu Online-Bewertungen bearbeitet.
Dazu gehören Verfahren zu Google, Trustpilot, kununu, Glassdoor, Jameda und weiteren Plattformen – von einzelnen Konflikten mit bekannten Rezensenten bis zur Prüfung größerer Bewertungsbestände.
Wir führen nicht nur Löschverfahren gegenüber Plattformen. Wenn es erforderlich ist, gehen wir unmittelbar gegen Rezensenten vor oder führen gerichtliche Verfahren. In eigenen Fällen haben wir beispielsweise gerichtliche Auskunftsbeschlüsse zur Identität anonymer Rezensenten erwirkt.
Mueller.legal setzt KI und selbst entwickelte Technologie in der eigenen Mandatsarbeit ein und berät zugleich zu den rechtlichen Fragen, die durch KI und digitale Plattformen entstehen.
Dafür haben wir eine eigene Technikabteilung. Juristische und technische Anforderungen werden bei uns gemeinsam gedacht und in eigene Prozesse und Systeme übersetzt.
Wir automatisieren und unterstützen technisch, was sich sinnvoll standardisieren lässt. Die rechtliche Bewertung, die Empfehlung an den Mandanten und die strategische Entscheidung bleiben anwaltliche Aufgaben.
Unsere praktische Arbeit mit KI und Technologie fließt zugleich in die Beratung ein – insbesondere im KI-, Medien- und Plattformrecht.
Wir sagen zunächst offen, welches Ziel rechtlich erreichbar und für unseren Mandanten tatsächlich sinnvoll ist. Steht ein tragfähiger Weg fest, verfolgen wir ihn konsequent.
Dazu gehört auch, von einem Verfahren abzuraten, wenn Aufwand und Nutzen nicht zusammenpassen oder das gewünschte Ergebnis dem Mandanten am Ende mehr schaden als nützen würde.
Übernehmen wir eine Sache, endet unsere Arbeit nicht dort, wo die Gegenseite widerspricht. Wenn es erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, setzen wir Ansprüche auch gerichtlich durch. Dabei stehen uns regelmäßig Plattformen, Konzerne und andere Gegner gegenüber, die erheblich größer sind als wir oder unsere Mandanten.
Parteilichkeit bedeutet für uns deshalb beides: ehrlich zu sagen, wenn ein Weg nicht sinnvoll ist – und konsequent für den Mandanten einzutreten, wenn er es ist.
Unsere Mandanten sollen vor einer Beauftragung wissen, welche Kosten auf sie zukommen und ob das angestrebte Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.
In vielen Bereichen bieten wir zunächst eine kostenfreie Einschätzung an. Für standardisierbare außergerichtliche Leistungen arbeiten wir häufig mit festen Pauschal- oder Staffelpreisen. Bei individuellen oder gerichtlichen Verfahren erklären wir vorab, wie sich die Kosten berechnen und welche Kostenrisiken bestehen.
Auch bei der Vergütung gilt deshalb unser Grundsatz: klare Ansage vor der Beauftragung statt Überraschungen im laufenden Verfahren.