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Kanzlei für Datenschutz

Das machen wir für Sie.

Sie Suchen einen Anwalt für Datenschutzrecht? 

Lassen Sie sich von uns beraten! Die Erstberatung ist kostenfrei!

Egal ob Sie Hilfe bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung benötigen, eine Evaluierung Ihres Datenschutzniveaus wünschen oder einen Datenschutzbeauftragten suchen. Unser Team von spezialisierten Anwälten berät Sie gerne! Im Folgenden erklären wir Ihnen welchen Zweck die neuen Datenschutzregeln verfolgen, wie Sie die verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtskonform aufstellen, und wie wir Ihnen als auf das Datenschutzrecht spezialisierte Anwälte und zertifizierte (TÜV) Datenschutzbeauftragte, zur Seite stehen können.

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Wozu dient das Datenschutzrecht?

Im Datenschutzrecht geht es vor allem um die Verabeitung personenbezogener Daten. Zu diesen zählen beispielsweise Name und Wohnanschrift einer Person, IP-Adresse, Bankverbindung oder Geburtsdatum. Diese Daten sind mitunter extrem wertvoll, da durch ihre Analyse beispielsweise das Konsumentenverhalten erfasst und Unternehmensstrukturen daran angepasst werden können. Unter besonderen personenbezogenen Daten versteht man noch sensiblere Daten wie politische/religiöse Überzeugungen, Gesundheit und Sexualleben, ethnische Herkunft eines Menschen oder dessen biometrische Daten. Die Brisanz dieser Daten ist vielen Unternehmern aber gar nicht bewusst, sodass sie Daten nicht rechtskonform erheben und in Folge dessen hohe Bußgelder zahlen müssen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich einen Überblick über das Datenschutzniveau Ihres Unternehmens zu verschaffen.

Wo finden sich Regelungen zum Datenschutz und was droht bei Verstößen?

Seit Mai 2018 finden sich die meisten wichtigen Regeln zum Datenschutz in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Daneben gibt es noch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beide Gesetze enthalten Vorgaben für eine rechtmäßige Datenverarbeitung und bestimmen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße. Bußgelder können bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes der verantwortlichen Stelle liegen. Die Deutsche Wohnen musste 2019 bereits 14,5 Mio. Euro wegen DSGVO-Verstößen zahlen, da das Unternehmen sensible Mieterdaten rechtswidrig gespeichert haben soll. Im Oktober 2020 erging ein Bußgeldbescheid über 35 Mio. an den Modehersteller H&M. Halten Sie sich also lieber an die Datenschutzregeln und beauftragen einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt sowie einen externen Datenschutzbeauftragten um solche Bußgelder zu vermeiden.

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Wie wir Ihnen helfen datenschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten

Durch die Einführung der DSGVO haben sich viele Datenschutzregelungen geändert und als Unternehmer kann es schwer fallen, da den Überblick zu behalten. Die folgenden Tools helfen Ihnen bei der Erstellung einer DSGVO-konformen Webseite, einer rechtskonformen Datenschutzerklärung, sowie bei der rechtmäßigen Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Datenschutzerklärung professionell erstellen lassen

Erheben Sie Cookies, verwenden Sie Analyse-Tools wie Google-Analytics oder Social-Media-Plugins von Google+, die Facebook-Like-Funktion oder die Twitter-Schaltfläche? Dann muss das in Ihrer Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung im Datenschutzrecht unterliegt einem regen Wandel. Erst kürzlich haben sich die Anforderungen an die Einwilligung bei der Verwendung von nicht technisch zwingend notwendigen Cookies geändert. Gerade deswegen ist es wichtig up-to-date zu bleiben und sich die Datenschutzerklärung professionell erstellen zu lassen. Bei etwaigen Gesetzes- oder Rechtsänderungen updaten wir die Datenschutzerklärungen unserer Mandanten automatisch.

Datenschutzaudit durchführen

Die DSGVO fordert die Einführung eines sog. Datenschutzmanagementsystems. Das heißt, die Einführung einer systematischen Planung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Als auf das Datenschutzrecht spezialisierte Anwälte überprüfen wir, ob Ihr Unternehmen die Regeln der Datenschutzgrundverordnung einhält und finden heraus, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Wir prüfen ob Abteilungen, die erfahrungsgemäß häufig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Berührung kommen (z.B. IT, Personal, Marketing und Vertrieb) die DSGVO-Anforderungen einhalten. Im Rahmen des Datenschutzaudits werden Ihre Mitarbeiter geschult und Arbeitsprozesse angepasst. Überdies ergreifen wir technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung aller Datensätze (Informationssicherheit). Zuständig für einen Datenschutzaudit sind Datenschutzbeauftragte. Sowohl Carl Christian Müller als auch Peter Weiler sind vom TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte und können den Datenschutzaudit für Ihr Unternehmen durchführen. Buchen Sie Ihre kostenlose Erstberatung, um mehr Informationen zu erhalten.

Unser Leistungsspektrum im Datenschutzrecht im Überblick

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Sie brauchen Unterstützung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder sind gesetzlich zur Bennenung eines Datenschutzbeauftragen verpflichet? Dann sind Sie hier richtig!

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Die DSGVO im Überblick

Mueller.legal Anwälte

Die DSGVO im Überblick

Sie wollen Ihre Webseite DSGVO-konform gestalten? Wir informieren Sie über alle Neuerungen, die durch die DSGVO insbesondere für Unternehmer gelten. Informieren Sie sich und vermeiden hohe Bußgelder.

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Datenschutzaudit

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Datenschutzaudit

Sie verarbeiten Daten von Dritten und wollen sichergehen, dass Ihr Umgang mit diesen Daten rechtskonform ist? Dann ist ein Datenschutzaudit anzuraten! Wir übernehmen das für Sie.

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Sollte ich als Unternehmer einen Datenschutzbeauftragten ernennen?

Der Datenschutzbeauftragte hilft Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO-Vorschriften. Entdeckt der Datenschutzbeauftragte einen Verstoß, informiert er Sie als Verantwortlichen sofort, sodass Sie die Einhaltung der relevanten Vorschriften sicherstellen und Bußgelder vermeiden können. Beachten Sie aber, dass nach der DSGVO nicht der Datenschutzbeauftragte, sondern die Geschäftsleitung des Unternehmens für etwaige Verstöße Verantwortung tragen und für deren Beseitigung sorgen müssen. Ein Datenschutzbeauftragter deckt die Verstöße auf und meldet sie, bevor sie zum Problem werden. Es macht als Unternehmer also durchaus Sinn einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Unter gewissen Umständen müssen Sie sogar einen ernennen. Dazu haben sowohl die DSGVO als auch das BDSG gewisse Vorgaben getroffen. Beispielsweise muss gemäß § 37 Abs. 1 DSGVO ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind oder wenn eine besondere Kategorie von Daten verarbeitet werden. Eine Benennungspflicht besteht danach auch, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt. Wann eine Tätigkeit als Kerntätigkeit eingestuft wird und wann eine Datenkategorie besonders ist, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zum Datenschutzbeauftragten.

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In diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir vor allem

  • (KMUs) Kleine und mittlere Unternehmen
  • Start Ups
  • Agenturen

Unser Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere die

Rechtsanwalt Flugverspätung
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