Google Bewertungen löschen lassen

Mit anwaltlicher Hilfe, schnell & rechtssicher

  • Kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Transparente Festpreise ab 49 € pro Bewertung
  • Schnelle Beanstandung gegenüber Google
Jetzt Google Bewertungen löschen lassenGoogle Bewertungen löschen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Wann lässt sich eine negative Google-Bewertung löschen?

Eine negative Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist oder gegen die Google-Richtlinien verstößt. Der häufigste Löschgrund ist der fehlende Erfahrungswert: Wer keine tatsächliche Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat, darf es nicht bewerten. Angreifbar sind außerdem unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verwechslungen.

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihre Bewertung angreifbar ist und welcher Weg sinnvoll ist. Bei anonymen Bewertungen führt der erste Weg regelmäßig über Google. Ist der Rezensent identifizierbar, kann zusätzlich oder alternativ direkt gegen ihn vorgegangen werden. Je früher wir prüfen, desto kürzer prägt eine rechtswidrige Bewertung den öffentlichen Eindruck Ihres Unternehmens.

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Wie wird Ihr Unternehmen bei Google bewertet?

Mit unserem Google-Schnellcheck sehen Sie sofort Ihr aktuelles Sterne-Rating und die Anzahl Ihrer veröffentlichten Google-Bewertungen. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Ausgangslage Ihres Unternehmensprofils.

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Mueller.legal kann im Schnitt 80% der 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen.

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Wir prüfen unverbindlich Ihr Verbesserungspotential.

Was ist Ihr Ziel?

Wollen Sie gegen eine oder mehrere bestimmte Bewertung(en) vorgehen, über die Sie sich besonders ärgern? Oder geht es Ihnen darum, Ihren Account aufzuräumen, um den Score zu verbessern?

Um welche Bewertung handelt es sich?

Bitte geben Sie nachfolgend den mit der Bewertung ausgespielten Nutzernamen des Rezensenten oder die Überschrift der Bewertung ein. Das hilft uns die Erstberatung optimal vorzubereiten.

Um welche Bewertungen handelt es sich?

Bitte geben Sie nachfolgend die mit den betreffenden Bewertungen ausgespielten Nutzernamen der Rezensenten oder die jeweiligen Überschriften der Bewertungen ein. Das hilft uns die Erstberatung optimal vorzubereiten.

Ist Ihnen die Person des Rezensenten bekannt?
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Der nächste Schritt: Ihre negative Google-Bewertung prüfen lassen

Das Rating zeigt Ihnen, wie Ihr Unternehmen aktuell bei Google dasteht. Ob eine konkrete negative Google-Bewertung gelöscht werden kann, prüfen wir für Sie individuell.

Sie müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht selbst beurteilen. Schicken Sie uns einfach die betreffende Bewertung. Wir prüfen kostenfrei, ob sie angreifbar ist und welche Möglichkeit zur Löschung besteht.

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Auf diesen Bewertungs-Portalen
sind wir für Sie tätig

Negative Bewertungen können auf vielen verschiedenen Bewertungs-Portalen erscheinen. Je nach Plattform unterscheiden sich die Meldewege, Anforderungen und Erfolgsaussichten. Deshalb prüfen wir immer, welches Vorgehen im konkreten Fall am sinnvollsten ist.

Spezialisiert haben wir uns unter anderem auf die folgenden Bewertungs-Portale:

Unsere Vorgehensweise Google-Bewertungen zu löschen:
rechtssicher, effektiv und transparent.

  • Bewertung melden

    Sie reichen Ihre negative Google  Bewertung über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Einer unserer Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Dieser ist auf die Entfernung von negativen Google Rezensionen spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie die Google Bewertungen gelöscht werden können. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie Ihre Google Bewertungen von uns löschen lassen wollen.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen. Über die Entwicklung Ihres Falles halten wir Sie stets transparent informiert.

Kostenlose Erstberatung: Negative Google Bewertung löschen lassen

  • Sofortige Beanstandung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Jahrelange Erfahrung und Löschung von tausenden negativen Google Bewertungen
  • Kostenlose Erstberatung vom Fachanwalt bundesweit

1 BEWERTUNG LÖSCHEN

149 €*

*zzgl. MwSt., Einzelauftrag

  • Umfassende kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
  • Klare Ansage zu den Erfolgsaussichten des Löschverfahrens
  • Transparentes und faires Pricing
  • Tätigwerden am Tag der Beauftragung
  • Anschlussberatung nach Beendigung des Löschverfahrens ohne Zusatzkosten
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Empfehlung

Clean-Up

individueller
Preis*

*abhängig von Umfang

  • Umfassende kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
  • Systematische Prüfung Ihres gesamten Bewertungsprofils
  • Gezielte Suche nach angreifbaren Bewertungen
  • Sie erhalten ein individuelles Paketangebot
  • Günstiger als die Einzelbeauftragung mehrerer Bewertungen
  • Tätigwerden nur bei realistischen Löschungschancen
  • Ideal für Branchen mit hohem Bewertungsaufkommen
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Mehrere Bewertungen

49 €*

*pro Bewertung, zzgl. MwSt.

  • Umfassende kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
  • Für mehrere bereits ausgewählte Bewertungen
  • Rechtliche Prüfung jeder einzelnen Bewertung
  • Klare Ansage zu den Erfolgsaussichten
  • Transparentes und faires Pricing
  • Tätigwerden am Tag der Beauftragung
  • Anschlussberatung nach Beendigung des Löschverfahrens ohne Zusatzkosten
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Welche Leistung passt zu Ihnen?

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie viele Bewertungen betroffen sind und ob Sie bereits wissen, gegen welche Bewertungen Sie vorgehen möchten.

  • 1 Bewertung löschen eignet sich, wenn es um eine einzelne negative Bewertung geht, die Sie gezielt überprüfen und löschen lassen möchten. Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung und wir gehen nach Beauftragung gegen diese konkrete Bewertung vor.

  • Mehrere Bewertungen ist die richtige Wahl, wenn Sie bereits mehrere konkrete Bewertungen ausgewählt haben, die geprüft und angegriffen werden sollen. Der Unterschied zum Einzelauftrag: Sie beauftragen mehrere Bewertungen gleichzeitig und profitieren deshalb von einem günstigeren Preis pro Bewertung.

  • Clean-up empfehlen wir, wenn Ihr Bewertungsprofil insgesamt belastet ist oder Sie nicht sicher sind, welche Bewertungen überhaupt angreifbar sind. Wir prüfen Ihr Profil systematisch, identifizieren Bewertungen mit realistischen Löschungschancen und erstellen ein individuelles Paketangebot. Besonders sinnvoll ist das für Unternehmen mit vielen Bewertungen, etwa in Gastronomie, Hotellerie, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Autohäusern oder Dienstleistungsbranchen.
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Unsere Erfolgsquote bei der Löschung von Google Bewertungen

Für eine mittelständische deutsche GmbH konnten wir 2025 beispielsweise aus 200 angegriffenen Google Bewertungen 189 erfolgreich löschen – das entspricht einer Erfolgsquote von 94,5 %.

Lediglich 11 Bewertungen konnten trotz mehrmaligem Nachhaken nicht entfernt werden.

Diese Zahlen zeigen: Insbesondere bei großen Plattformen wie Google erzielen wir überdurchschnittlich hohe Erfolgsquoten bei der Löschung von negativen Google Rezensionen.

Welche Bewertungsverbesserung ist möglich?

Erfahren Sie, welche Bewertung gelöscht werden sollte, damit sich Ihr Score verbessert.

Tragen Sie die Sternebewertung Ihres Unternehmens in unseren Bewertungsrechner ein und sehen Sie sofort, welchen Einfluss das Löschen einer oder mehrerer negativer Bewertungen auf Ihren Gesamtscore hat.

Bewertungsrechner

Durchschnitt:

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Gesamtzahl:

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Vorschau:

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Durchsetzungsstark beim Löschen von Google Bewertungen

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Jahrelange Erfahrung im Löschen von Google Bewertungen
  • Durchsetzungsstark und konsequent im Löschverfahren
  • Bundesweit für Sie da
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Checkliste: In diesen Fällen können Sie Ihre negative Google Bewertung löschen lassen

1. Herkunft der Bewertung

  • Die Bewertung kommt von einer Person ohne Erfahrungswert
  • Der Verfasser ist anonym oder unter einem Pseudonym aufgetreten
  • Bei Klarnamen: Der Name kann keinem Kundenkontakt zugeordnet werden

2. Inhalt der Bewertung

  • Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Sie werden in der Bewertung beleidigt oder diffamiert
  • Es fehlt die Schilderung einer persönlichen Erfahrung
  • Der Inhalt der Bewertung verstößt gegen die Richtlinien von Google

3. Form der Bewertung

  • Bewertung blieb durch Sie unkommentiert
  • Sie haben Ihren Kommentar bereits gelöscht

Zusatztipp: Auch scheinbar harmlose Bewertungen können unzulässig sein! Wir prüfen jede Bewertung individuell.

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Treffen mehrere Punkte zu?
Dann haben Sie sehr gute Chancen, die Google Bewertung löschen zu lassen!

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Warum soll ich für das Löschen der Google Bewertung einen Anwalt beauftragen?

Unsere Erfahrung zeigt: Auf Löschungsaufforderungen von Betroffenen reagiert Google häufig überhaupt nicht. Kommt doch eine Antwort, wird die Löschung meist mit der Begründung abgelehnt, es liege kein Verstoß gegen die Richtlinien vor. Der Grund: Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab – eine rechtliche Einschätzung, die für juristische Laien kaum möglich ist.

Wenn Sie eine Google Rezension entfernen lassen möchten, empfiehlt sich daher die Unterstützung durch einen Anwalt: Denn wir wissen genau, wie man ein wirksames Löschverlangen formuliert. Wenn Google nicht löscht, klagen wir oder gehen im Eilverfahren gegen Google vor. Das weiß Google auch. Daher reagiert Google auf unsere Löschaufforderungen.

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Wie hoch sind die Erfolgschancen, mit Mueller.legal eine Google Bewertung löschen zu lassen?

In der Regel erreichen wir das Löschen einer Google Bewertung bereits durch ein außergerichtliches Vorgehen. In den meisten Fällen erfolgt dies im Rahmen eines Prüfverfahrens. Hier fordern wir das Bewertungsportal auf, die jeweilige negative Google Bewertung zu überprüfen und - sofern die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen vorliegen - zu löschen. Auf Grund unserer Erfahrungswerte wissen wir, welche Google Bewertungen sich löschen lassen und welche nicht. Unsere Anwälte helfen Ihnen, eine schlechte Google Rezension löschen zu lassen und Ihr Google Business Profil zu schützen.

Wichtig: Wir greifen nur Bewertungen an, bei denen wir auf Grund unserer Erfahrungswerte und Rechtskenntnisse davon ausgehen, dass diese löschbar sind.

Wenden Sie sich gerne an uns - wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles. Hierbei sprechen wir auch klar die hier anfallenden Kosten an. Wollen Sie mehrere Bewertungen entfernen, werden wir bereits ab einem Preis von 49,00 EUR zzgl. MwSt. tätig.

Google Bewertung löschen lassen – aber wie?
Lassen Sie sich vom Anwalt beraten!

  • Nicht jede Bewertung erfordert dasselbe Vorgehen
  • Anwaltliche Einschätzung kostenfrei
  • Ehrliche Beratung statt Verkaufsgespräch
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Mit anwaltlicher Hilfe Google Bewertung löschen lassen – Ihre Optionen im Überblick

Optionen Google Bewertung löschen zu lassen
Die Löschung einer Google Bewertung kann auf zwei Wegen erreicht werden

Negative Google Bewertungen können auf zwei Wegen angefochten werden: Wenn der Verfasser der negativen Bewertung bekannt ist, kann eine rechtliche Abmahnung gegen ihn direkt erfolgen. Das ist in diesem Fall oft der bessere Weg.

Ist der Verfasser jedoch anonym, bleibt nur die Möglichkeit, die Bewertung bei Google zu melden. Nach Einreichen der Meldung ist Google verpflichtet, das sogenannte Prüfverfahren einzuleiten und die Bewertung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Welches Vorgehen in Ihrem Fall das erfolgversprechende ist, hängt vor allem davon ab, ob die Bewertung unter einem Klarnamen abgegeben wurde oder nicht. Auch hängen die Erfolgschancen stark davon ab, wie ausführlich eine Bewertung geschrieben ist und ob diese noch "frisch" ist.

 

Jetzt kostenfrei beraten lassenKostenfreie Erstberatung

1. Meldung der Bewertung gegenüber Google

Hierzu übersenden wir Google zu jeder Bewertung eine gesonderte anwaltliche Löschungsaufforderung mit der wir bestreiten, dass ein Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten besteht und die Bewertung bereits aus diesem Grunde unzulässig ist, weil die Rezensenten bei einem fehlenden Kundenkontakt nicht in der Lage sind, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten.

Google prüft anschließend, ob die gemeldete Bewertung gegen die plattforminternen Bewertungsrichtlinien verstößt. In den meisten Fällen bejaht Google dies und deaktiviert die Bewertung bereits nach wenigen Stunden vorläufig. Google leitet parallel unsere Löschungsaufforderung an die Verfasserin oder den Verfasser der Bewertung zur Stellungnahme weiter.

 

Reagiert der Rezensent nicht innerhalb einer von Google gesetzten Frist von sieben Tagen, ist Google nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verpflichtet, die Bewertung dauerhaft zu löschen. Das ist der Verlauf in der Mehrzahl der Fälle. Gibt der Bewertende jedoch eine Stellungnahme ab und fordert die Reaktivierung der Bewertung, informiert Google uns darüber und kann die Bewertung wieder aktivieren.

In diesem Fall haben wir die Möglichkeit, erneut zur Bewertung Stellung zu nehmen und gegen die Reaktivierung plattforminternen Widerspruch bei Google einzulegen. Google prüft daraufhin den Sachverhalt intern erneut. In der Regel liegt die Entscheidung innerhalb von zehn bis 14 Tagen vor. Gegen diese Entscheidung der Bewertungsplattform können rechtliche Mittel eingelegt werden. Verschaffen Sie sich mit unserer Grafik einen klaren Überblick über den Prozess zur Löschung einer Google-Bewertung.

 

2. Vorgehen gegen den Bewertenden

Bei Bewertungen jedoch, die unter einen Klarnamen abgegeben wurden und ausführlich geschrieben sind, ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass der Rezensent sich zur Wehr setzt und den Erfahrungswert nachweist. In diesem Fall wird Google die Bewertung nicht löschen. Hinzu kommt das (sich selten realisierende) Risiko, dass der Rezensent die Bewertung um den Umstand ergänzt, dass Sie versucht haben, die Bewertung zu löschen. Dieses Risiko besteht vor allem bei noch "frischen" Bewertungen.

In diesen Fällen raten wir von der oben beschriebenen Vorgehensweise ab und empfehlen Ihnen im Rahmen einer Abmahnung direkt gegen den Rezensenten vorzugehen. Eine Abmahnung ist die unmittelbar per Briefpost an den Rezensenten gerichtete Aufforderung, die Bewertung zu löschen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Voraussetzung für die Abmahnung ist zunächst, dass Ihnen eine postalische Anschrift des Rezensenten bekannt ist. Zudem kommt es bei einer Abmahnung auf den Inhalt der Bewertung an. Maßgeblich ist hier u.a., dass mit der Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder der Sachverhalt verfälscht dargestellt wird.

Eine negative Google Bewertung ruiniert Ihr Image?
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Unsere Erfahrungen mit dem Löschen von negativen Google Rezensionen

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Google auf unsere anwaltlichen Löschungsaufforderungen in der Regel kooperativ und fristgerecht reagiert. Meistens werden von uns gemeldete Bewertungen nach wenigen Stunden von Google deaktiviert. Im Rahmen eines Prüfverfahrens erreichen wir in den meisten Fällen erfolgreich das Löschen einer negativen Google Bewertung bereits durch ein außergerichtliches Vorgehen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die internen Abläufe bei Google genau. Reagiert Google einmal nicht, setzen wir konsequent nach – mit Erfolg. Auch wenn Google sich weigert, eine Bewertung zu entfernen, obwohl die Rechtslage eindeutig ist, erzielen wir vor Gericht die Löschung.

Im Unterschied zu Löschagenturen können wir als Kanzlei alle rechtlichen Schritte ausschöpfen: von der Aufforderung zur Löschung bis hin zur Abmahnung oder einem Gerichtsverfahren. Vertrauen Sie auf anwaltliche Expertise statt automatisierter Massenanfragen für eine dauerhafte und rechtssichere Löschung Ihrer Google Rezension.

Jetzt Google Bewertungen löschen lassenGoogle Bewertungen löschen

Kann ich selbst Google-Bewertungen löschen?

 

Ja, Sie können eine Google-Bewertung selbst melden, aber oft ist es schwierig, eine Google Bewertung selbst zu entfernen. Das hat zwei Gründe:

  • Zum einen wissen wir aus unserer Beratungspraxis, dass Google nicht auf Nutzer-Beschwerden reagiert. Erfolgt ausnahmsweise doch eine Reaktion auf die Nutzer-Beschwerde, lehnt Google die Löschung zudem oftmals mit der Begründung ab, er liege kein Verstoß gegen Richtlinien vor.

  • Zum anderen muss eine Löschaufforderung begründet werden. Fehlt es an einer entsprechenden rechtlichen Begründung, ist Google rechtlich nicht verpflichtet, die Bewertung zu überprüfen.


Wir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, der über das Melde- und Abhilfeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) Google zur Überprüfung bzw. Löschung auffordert. Google reagiert in der Regel auf solche Meldungen, und wenn der Verfasser nicht antwortet, wird die negative Google Bewertung meist gelöscht. Sollte Google Ihre Meldung ablehnen, kann ein Anwalt den Fall erneut prüfen, und Ihre Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen.

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Welche negativen Google Bewertungen kann man löschen lassen?

Grundsätzlich sind (fast) alle negativen Google Bewertungen löschbar. Google muss zunächst jeder Löschaufforderung (Meldung) nachgehen, die begründet ist (s.o.).

Der häufigste Löschgrund ist dabei der fehlende Erfahrungswert des Rezensenten. Nur derjenige, der auch tatsächlich eine Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat, kann sich hierzu eine Meinung gebildet haben, die er in der Bewertung mitteilen kann. Fehlt der Erfahrungswert, ist die Bewertung rechtswidrig.

Da sich regelmäßig nicht sicher sagen lässt, wer genau die Bewertung verfasst hat, kann fast jede Bewertung mit dieser Begründung angegriffen werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Fake-Namen oder um scheinbar echte Namen handelt oder ob die Bewertung einen langen Text oder keinen Text enthält. Ausnahmen hiervon bestehen nur dann, wenn das betroffene Unternehmen sicher weiß, dass hinter der Bewertung ein bestimmter Kunde steckt oder sich aus der Bewertung ohne Weiteres die Identität des Kunden ergibt.

Ein weiterer Löschgrund kann sich aus dem Inhalt der Bewertung ergeben. Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Verleumdungen oder sonstigen strafbaren Inhalt, muss Google die Bewertung aus diesem Grunde löschen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen wir von dem Melde- und Abhilfeverfahren bei Google abraten, weil dies erkennbar ohne Aussicht auf Erfolg ist. Dies ist in der Regel bei sehr jungen und ausführlichen Bewertungen der Fall, die unter einem Klarnamen abgegeben worden sind. Hier raten wir in der Regel zur Abmahnung des Rezensenten.

All Ihre Bewertungsprofile
im Blick.

Sie möchten auch auf anderen Bewertungsportalen Bewertungen löschen lassen?

Sie möchten auch auf anderen Bewertungsportalen Bewertungen löschen lassen?

Checkliste: Welche Arten von unfairen Google Bewertungen kann ich löschen lassen?

  • Beleidigung enthalten
  • Unwahre Tatsachenbehauptung
  • Verwechslung Ihres Unternehmens
  • Keine Meinungsäußerung
  • Kein tatsächlicher Erfahrungswert des Rezensenten ersichtlich
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Wie funktioniert das Löschen von Google Rezensionen?

Google Löschverfahren
Der Ablauf einer Google-Bewertungslöschung in den allermeisten Fällen

Sobald eine rechtlich gut begründete Meldung zur Löschung einer Google Bewertung (siehe Vorfrage) bei Google eingeht, muss Google die Bewertung prüfen und entscheiden, ob sie entfernt oder beibehalten wird. Diese Entscheidung muss von Google begründet werden. Sollte Google die Rezension nicht löschen, kann bei der Plattform Beschwerde einlegt werden, wenn die Entscheidung von Google unzureichend begründet, negativ oder automatisiert erfolgt. Diese Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnisnahme der Plattformrückmeldung eingereicht werden.

Ist der Rechtsverstoß offensichtlich, wird Google die Bewertung sofort löschen. Anderenfalls muss Google die Meldung an den Verfasser weiterleiten. Dieser hat dann sieben Tage Zeit, sich zu äußern. Wenn der Verfasser nicht reagiert oder die Vorwürfe nicht widerlegen kann, muss Google die Bewertung löschen. Dieser Verlauf ist der häufigste in einem solchen Prüfverfahren.

Gibt der Verfasser jedoch eine Stellungnahme ab, kann Google die Bewertung reaktivieren. Gegen diese Reaktivierung können wir erneut vorgehen.

Wichtig zu wissen: Anders als sogenannte Löschagenturen leiten wir die gesamte Korrespondenz mit Google an Sie weiter. Sollte der Rezensent sich gegen die Löschung wehren, erhalten Sie diese Information. Dies ist besonders relevant, weil sich durch anwaltlich geführte Verfahren zur Löschung von Google Rezensionen bei Pseudonym-Bewertungen oft die Identität des Verfassers aufdecken lässt.

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Wie funktioniert das Löschen einer Google 1-Sterne-Bewertung?

Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
Google 1-Sterne-Bewertungen ohne Text lassen sich besonders gut löschen

Das Löschen einer Google 1-Sterne-Bewertung erfordert eine rechtlich begründete Löschungsaufforderung an Google.

Es gilt das gleiche Vorgehen wie bei allen anderen negativen Bewertungen. Das heißt, die Bewertung muss zunächst gemeldet werden. Das Besondere bei Google 1-Stern-Bewertungen ist unserer Erfahrung nach, dass der Verfasser der Löschung in den wenigsten Fällen widerspricht. Hinzu kommt, dass bei einer Google 1-Stern-Bewertung einfacher zu argumentieren ist, dass der Verfasser einen tatsächlichen Erfahrungswert mit Ihrem Unternehmen nicht gesammelt hat, da mit der inhaltsleeren Bewertung keine substanzielle Beschreibung des Geschäftskontakts mit Ihrem Unternehmen einhergehen kann.

Jetzt Google Bewertung löschen lassenBewertungen löschen

Die nächste Bewertung kommt.
Mit dem Bewertungs-Schutzbrief wissen Sie davon.

Noch mehr Reputationsschutz durch unseren umfassenden Bewertungs-Schutzbrief. Wir behalten Ihre vereinbarten Bewertungsprofile im Blick, prüfen neu festgestellte negative Bewertungen anwaltlich und geben Ihnen eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Damit online immer nur das Richtige über Sie steht:

  • Wir überprüfen proaktiv Ihre Bewertungsaccounts auf negative Bewertungen.
  • Neue negative Bewertungen prüfen wir anwaltlich und bewerten die Erfolgsaussichten.
  • Nach Ihrer Freigabe leiten wir die Beanstandung zum Festpreis ein.
  • Über unsere Online-Akte sind Sie stets transparent und aktuell informiert.

Ab 39 € zzgl. MwSt. monatlich je überwachtem Profil. Mindestlaufzeit drei Monate, danach monatlich kündbar.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema "Negative Google Bewertung löschen"

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Google Rezension löschen lassen.

Was kostet das Löschen einer Google Bewertung?

Das Löschen einer einzelnen Google-Bewertung kostet bei Mueller.legal 149 € netto. Wenn Sie mehrere bereits ausgewählte Google-Bewertungen gleichzeitig prüfen und löschen lassen möchten, berechnen wir 49 € netto pro Bewertung.

Ist Ihr Bewertungsprofil insgesamt belastet und wissen Sie noch nicht, welche Rezensionen angreifbar sind, bieten wir einen individuellen Clean-Up an. Dabei prüfen wir das gesamte Profil und identifizieren die Bewertungen, bei denen realistische Löschungschancen bestehen.

Die Ersteinschätzung ist in jedem Fall kostenfrei. Sie erfahren vor einer Beauftragung, ob wir ein Vorgehen für sinnvoll halten und welche Kosten entstehen.

Das Löschen von Google Bewertungen ist komplexer als viele denken. Nicht jede schlechte Google Bewertung kann einfach gelöscht werden- im Gegenteil kann ein Löschverfahren dazu führen, dass sich die Bewertung verschlimmbessert. Wir beraten Sie ausführlich hierüber und über mögliche Alternativen - kostenfrei.

Und keine Sorge: Bei uns ist ein Beratungsgespräch ein Beratungsgespräch - und kein Verkaufsgespräch. Testen Sie uns!

Wie lange dauert es, bis Google eine Bewertung löscht?

Wie schnell sich eine negative Google-Rezension löschen lässt, hängt vom Einzelfall und von der Reaktion des Bewertenden ab.

Nach unserer Erfahrung deaktiviert Google anwaltlich beanstandete Bewertungen teilweise bereits innerhalb weniger Stunden. Viele Verfahren lassen sich innerhalb weniger Tage abschließen. Reagiert der Rezensent auf die Beanstandung oder muss Google den Fall erneut prüfen, kann das Verfahren länger dauern. In der Regel liegt innerhalb von etwa 10 bis 14 Tagen eine belastbare Entscheidung vor.

Eine feste Löschfrist gibt es jedoch nicht. Bleibt die Bewertung online, prüfen wir, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Welche Google-Bewertungen bekomme ich nicht gelöscht?

Nicht jede negative oder unangenehme Google-Bewertung ist rechtswidrig. Wer tatsächlich eine Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat, darf diese grundsätzlich auch kritisch bewerten.

In der Regel müssen insbesondere wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen hingenommen werden. Auch eine reine Sternebewertung kann zulässig sein, wenn ihr eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen zugrunde liegt.

Grenzen bestehen insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und anderen rechtswidrigen Inhalten. Auch Meinungsäußerungen können im Einzelfall unzulässig sein; die Rechtsprechung zieht die Grenze zur Schmähkritik allerdings eng.

Wir sagen Ihnen in der kostenfreien Ersteinschätzung auch dann offen Bescheid, wenn wir eine Rezension für nicht angreifbar halten.

Welche Google-Bewertungen lassen sich am einfachsten löschen?

Besonders gut angreifbar sind häufig anonyme oder pseudonyme Bewertungen, bei denen sich kein tatsächlicher Erfahrungswert erkennen oder zuordnen lässt.

Das gilt in unserer Praxis insbesondere für 1-Stern-Bewertungen ohne Text. Ist für das Unternehmen nicht erkennbar, wer die Bewertung abgegeben hat und welcher tatsächliche Kontakt dahinterstehen soll, kann der fehlende Erfahrungswert gegenüber Google bestritten werden.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Bestreiten eines tatsächlichen Geschäfts- oder Gästekontakts grundsätzlich ausreichen kann, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Etwas anderes kann gelten, wenn sich die Identität des Rezensenten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Eine automatische Löschung gibt es allerdings auch bei einer anonymen 1-Stern-Rezension nicht. Wir prüfen deshalb jede Bewertung vor einer Beanstandung individuell.

Google zeigt an, wie viele Bewertungen entfernt wurden. Schadet mir das Löschen?

Google zeigt auf Unternehmensprofilen in Deutschland an, wie viele Bewertungen in den vergangenen 365 Tagen aufgrund von „Beschwerden wegen Diffamierung“ entfernt wurden. Die Zahl wird nicht exakt, sondern in Spannen wie „2 bis 5“ oder „6 bis 10“ angegeben.

Der Begriff „Diffamierung“ kann dabei leicht missverstanden werden. Der Hinweis bedeutet nicht, dass die entfernten Bewertungen nachweislich beleidigend oder verleumderisch waren. Google zählt zu diesen Beschwerden ausdrücklich auch Fälle, in denen ein Unternehmen bestreitet, dass die bewertende Person überhaupt Kunde war.

Damit können auch Rezensionen ohne nachvollziehbaren Kundenkontakt in diesem Zähler erscheinen, wenn sie über dieses rechtliche Verfahren entfernt wurden. Bewertungen, die Google allein wegen eines Verstoßes gegen seine Inhaltsrichtlinien entfernt, werden dagegen nach Angaben von Google nicht mitgezählt.

Für Unternehmen besonders wichtig: Google erklärt ausdrücklich, dass der Hinweis weder das Ranking noch die Platzierung des Unternehmensprofils in den lokalen Suchergebnissen oder bei Google Maps beeinflusst.

Der Hinweis ist deshalb kein Grund, eine unberechtigte Bewertung stehen zu lassen. Er spricht aber dafür, Rezensionen gezielt zu prüfen und nur dann rechtlich zu beanstanden, wenn dafür ein tragfähiger Grund besteht.

Mehr dazu: Google zeigt gelöschte Bewertungen im Unternehmensprofil an

Sollte ich auf eine negative Google-Bewertung antworten?

Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob eine negative Google-Bewertung gelöscht oder der Rezensent rechtlich in Anspruch genommen werden kann, sollten Sie zunächst nicht darauf antworten. Wir raten dringend dazu, zuerst zu klären, ob ein Vorgehen gegenüber Google oder direkt gegen den Verfasser – etwa durch eine Abmahnung – rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Der Grund: Im Äußerungsrecht wird eine Aussage nicht isoliert betrachtet, sondern im gesamten Zusammenhang. Alles, was Sie selbst öffentlich zu der Bewertung schreiben, kann später bei der Auslegung der Äußerungen berücksichtigt und gegen Sie verwendet werden. Das gilt insbesondere für Angaben zum Kundenkontakt, zum tatsächlichen Geschehen, zur Identität des Rezensenten oder zu einzelnen Vorwürfen. Ein gut gemeinter Kommentar kann dadurch eine spätere Löschungsaufforderung oder ein Vorgehen gegen den Verfasser unnötig erschweren.

Kommentieren Sie deshalb auch keine anderen Beiträge oder Bewertungen im Google-Profil des Rezensenten. Falls der Verfasser selbst ein öffentliches Bewertungsprofil hat, sollten Sie dort weder antworten noch versuchen, die Auseinandersetzung fortzusetzen. Solche Äußerungen sind öffentlich dokumentiert, können in einem späteren Verfahren aufgegriffen werden und führen häufig nur zu einer weiteren Eskalation.

Unser Rat lautet deshalb: Bewertung sichern, nicht kommentieren und zunächst rechtlich prüfen lassen. Erst wenn feststeht, dass kein rechtliches Vorgehen erfolgen soll oder eine öffentliche Antwort strategisch sinnvoll ist, sollte über eine Reaktion bei Google entschieden werden.

Besondere Vorsicht gilt für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger. Sie dürfen durch eine öffentliche Antwort insbesondere keine vertraulichen Informationen oder überhaupt erst das Bestehen eines Behandlungs-, Mandats- oder Beratungsverhältnisses offenlegen.

Kann ich herausfinden, wer die Google-Bewertung geschrieben hat?

Dies ist unter bestimmten Umständen möglich. Bei anonymen oder pseudonymen Google-Rezensionen ergeben sich im Laufe eines Löschverfahrens manchmal Hinweise auf die Identität des Verfassers.

Nimmt der Rezensent zu unserer Beanstandung Stellung, leitet Google diese Korrespondenz regelmäßig im Rahmen des Prüfverfahrens weiter. Wir geben die vollständige Korrespondenz an unsere Mandanten weiter. Dadurch lässt sich eine zunächst unbekannte Person in manchen Fällen identifizieren.

Bleibt die Identität verborgen, kann bei bestimmten Rechtsverletzungen außerdem ein gerichtliches Verfahren auf Auskunft über Bestandsdaten in Betracht kommen. § 21 TDDDG sieht hierfür unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch und eine vorherige gerichtliche Entscheidung vor. Dieser Weg steht allerdings nicht bei jeder unzulässigen Bewertung offen.

Das Landgericht Krefeld hat Google in einem von uns geführten Fall zur Auskunft über Namen und Anschrift eines Rezensenten verpflichtet.

Kann ich gegen den Rezensenten auch strafrechtlich vorgehen oder Schadensersatz verlangen?

Ja. Bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung kommt eine Strafanzeige nach §§ 185 ff. StGB in Betracht. Auch Schadensersatz kann bei einer rechtswidrigen Google-Bewertung grundsätzlich verlangt werden.

In der Praxis sind beide Wege aber häufig nicht die wirksamsten. Strafverfahren dauern oft lange und werden nicht selten eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen. Beim Schadensersatz liegt die Schwierigkeit meist darin, einen konkreten wirtschaftlichen Schaden gerade auf die einzelne Google-Rezension zurückzuführen und dessen Höhe nachzuweisen.

Viel wirksamer ist deshalb regelmäßig die Abmahnung, wenn der Rezensent bekannt ist. Mit ihr verlangen wir nicht nur die Löschung der rechtswidrigen Bewertung, sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Verfasser muss sich damit verpflichten, die beanstandeten oder kerngleichen Äußerungen künftig nicht zu wiederholen. Verstößt er dagegen, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Hinzu kommt: Bei einer berechtigten Abmahnung können die erforderlichen Rechtsanwaltskosten vom Rezensenten zu erstatten sein. Je nach Gegenstandswert und Umfang können dabei schnell Kosten in einer Größenordnung von rund 1.000 Euro entstehen.

Ist der Rezensent bekannt, prüfen wir deshalb regelmäßig zuerst die Abmahnung. Ist er unbekannt, führt der erste Weg meist über Google. Strafanzeige und Schadensersatz können im Einzelfall ergänzend sinnvoll sein.

Wie muss eine Löschungsaufforderung an Google formuliert sein?

Eine Löschungsaufforderung muss Google in die Lage versetzen, die konkrete Rezension und den geltend gemachten Rechtsverstoß nachvollziehbar zu prüfen.

Art. 16 des Digital Services Act verlangt für das Melde- und Abhilfeverfahren eine hinreichend genaue und angemessen begründete Meldung. Dazu gehören insbesondere die konkrete Bezeichnung beziehungsweise URL des beanstandeten Inhalts und eine nachvollziehbare Erläuterung, warum die Bewertung rechtswidrig sein soll.

Für Google-Bewertungen ist außerdem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Prüfpflichten von Bewertungsportalen maßgeblich (BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15; BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Besonders wichtig: Bestreitet das bewertete Unternehmen, dass überhaupt ein tatsächlicher Geschäfts- oder Kundenkontakt stattgefunden hat, ist grundsätzlich keine ausführliche Widerlegung eines unbekannten Vorgangs erforderlich. Eine nähere Begründung kann aber notwendig sein, wenn sich die Identität des Bewertenden ohne Weiteres aus der Rezension ergibt.

Eine pauschale Aufforderung „Bitte löschen“ genügt deshalb nicht. Die Beanstandung sollte konkret auf die jeweilige Google-Bewertung und den jeweiligen Löschgrund zugeschnitten sein.

Was kann ich tun, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Lehnt Google die Entfernung einer rechtswidrigen Bewertung ab, ist das Verfahren nicht beendet.

Zunächst kann gegen die Entscheidung das interne Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA genutzt werden. Google muss die Entscheidung dann erneut überprüfen. Daneben eröffnet Art. 21 DSA die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle.

Unabhängig davon bleibt der Rechtsweg offen. Je nach Fall und Dringlichkeit kommen insbesondere eine einstweilige Verfügung oder eine Klage gegen Google in Betracht.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt davon ab, warum Google die Rezension nicht gelöscht hat, welche Stellungnahme der Rezensent abgegeben hat und wie eindeutig die Rechtsverletzung ist. Wir prüfen deshalb zunächst die Entscheidung und empfehlen anschließend den schnellsten und wirtschaftlich sinnvollsten weiteren Schritt.

Das sagen unsere Mandanten

  • Kita Spielhaus

    vor 6 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 7 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 6 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

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Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Seine 2007 veröffentlichte Masterarbeit „Bewertungsportale im Internet“ war die erste größere wissenschaftliche Publikation zu den rechtlichen Fragen von Bewertungsportalen im Internet.

Seitdem befasst er sich durchgehend mit dem Recht der Bewertungsportale und dem Vorgehen gegen rechtswidrige Google-Bewertungen und Rezensionen.

Schicken Sie uns Ihre negative Google-Bewertung. Wir prüfen kostenfrei, ob sie angreifbar ist und welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist – eine Beanstandung gegenüber Google oder, wenn der Rezensent bekannt ist, ein direktes Vorgehen gegen ihn.

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