Negative
Google Bewertungen löschen lassen!
Ihr Recht auf faire Online-Bewertungen

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Jetzt Google Bewertungen löschen lassen!Google Bewertungen löschen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Google-Bewertungen erfolgreich löschen lassen

Erfahren Sie, wie Sie negative Google Bewertungen rechtlich löschen lassen können. Mueller.legal bietet professionelle Unterstützung bei der Entfernung unrechtmäßiger Rezensionen.

Google Bewertungen gehören zu den wichtigsten und einflussreichsten Bewertungen im Internet. Ihr Google Business Account ist Ihre Visitenkarte im Netz! Er ist das Erste, was potentielle Kunden bei einer Suchanfrage sehen. Ein schlechter Bewertungsscore schreckt potentielle Kunden ab.

Wir löschen negative Google Bewertungen in Ihrem Google Business Account sowie in allen anderen einschlägigen Bewertungs-Portalen. Wir haben jahrelange Erfahrung und sind auf das Internet- und Äußerungsrecht spezialisiert. Wie wissen daher genau, wie wir negative Bewertungen professionell und konsequent löschen. Wir erreichen Google und schützen damit Ihren Ruf vor negativen Rezensionen.

Was kostet es, eine Google Bewertung löschen zu lassen?

Bei uns kostet das Löschen von Bewertungen ab 49,00 EUR zzgl. MwSt. Diese Pauschale wird dann fällig, wenn Sie viele Bewertungen löschen wollen.

Sofern Sie einen sehr großen Bewertungs-Account haben und mehr als 30 Bewertungen löschen wollen, vereinbaren wir Sonderpreise mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Das Löschen einer einzelnen Bewertung ist je nach Aufwand teurer, da ein Einzelauftrag den meisten Aufwand macht. Keinesfalls wird das Löschen einer Einzelbewertung teurer als 149,00 EUR zzgl. MwSt.

In jedem Fall bieten wir entweder telefonisch oder per E-Mail eine kostenfreie Erstberatung an, in der wir Sie zu den Kosten und den Erfolgsaussichten des Löschverfahrens informieren.

Nutzen Sie diesen Service - in Ihrem eigenen Interesse!

Ein Löschverfahren ist komplexer als Sie denken. Nicht jede Bewertung ist über ein Löschverfahren angreifbar - im Gegenteil kann ein Löschverfahren dazu führen, dass sich die Bewertung verschlimmbessert. Wir beraten Sie ausführlich hierüber und über mögliche Alternativen - kostenfrei.

Und keine Sorge: Bei uns ist ein Beratungsgespräch ein Beratungsgespräch - und kein Verkaufsgespräch. Testen Sie uns!

Wann kann man eine Google Bewertung löschen lassen?

Eine Google Bewertung kann man dann löschen lassen, wenn Sie rechtswidrig ist. Das ist im Wesentlichen in zwei Varianten der Fall:

1. Variante: Fehlender Erfahrungswert/Kundenkontakt:

Sofern Sie den Namen des Rezensenten oder den Inhalt der Bewertung nicht mit Ihrem Unternehmen verbinden können, kann die gesamte Bewertung bereits aus diesem Grunde rechtswidrig sein: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss eine Bewertung stets auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Wer keinen Kontakt zum Unternehmen hatte, ist auch nicht in der Lage, dessen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten. Die Bewertung ist folglich bereits deshalb unzulässig, da sich der Rezensent überhaupt keine Meinung über Sie gebildet haben kann.

Da die meisten Bewertungen unter einem Pseudonym abgegeben wenden, ist dies die häufigste Argumentation im Löschverfahren.

2. Variante: Inhalt der Bewertung ist rechtswidrig

Auch sind Bewertungen dann angreifbar, wenn der Rezensent zwar bekannt ist, der Inhalt der Bewertung aber rechtswidrig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bestimmte Aussagen sind außerdem unter strafrechtlich Aspekten unzulässig. Hierzu zählen Bewertungen, die üble Nachreden, Verleumdungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder falsche Verdächtigungen enthalten.

Ist es ratsam eine Google Bewertung zu kommentieren?

Hiervon raten wir dringend ab! Es gilt das Prinzip: Kein Kommentar! Folgende Gründe sprechen dagegen, auf Bewertungen zu antworten:

  • Kommentare verbessern das Sterne-Rating nicht.
  • Kommentare werden selten gelesen
  • Kommentare werden in rechtlichen Verfahren oftmals gegen Sie verwendet
  • Google löscht kommentierte Bewertungen in der Regel nicht

Kommentare stellen daher das letzte Mittel dar. Zuerst sollten Sie eine negative Google Bewertung löschen und nicht kommentieren. Wer seinen guten Ruf schützen will, muss die Google Bewertungen löschen lassen. Nur wenn dies nicht gelingt, kann die Bewertung kommentiert werden.

Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Kommentiert ein zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger die Bewertung und ist der Rezensent dabei identifizierbar, verstößt der Betroffene nicht nur gegen berufsrechtliche Vorschriften, sondern macht sich zudem nach § 203 StGB strafbar.

Wer kann Google Rezensionen löschen?

Grundsätzlich kann jeder einen Löschantrag stellen und Google zur Entfernung der Bewertung auffordern.

Nach unseren Erfahrungswerten verhält es sich jedoch so, dass sich Google auf Löschungsaufforderungen von Betroffenen oft erst gar nicht zurückmeldet. Erfolgt hingegen eine Rückmeldung, lehnt Google die Löschung zumeist mit der Begründung ab, es liege kein Richtlinienverstoß vor. Dies liegt vor allem daran, dass es sich bei der Beurteilung einer abgegebenen Bewertung um eine einzelfallbezogene juristische Einschätzung handelt, welche Laien ohne juristischen Hintergrund oft nicht möglich ist.

Wir sind eine Anwaltskanzlei. Wir wissen wir, wie man ein wirksames Löschverlangen formuliert. Wenn Google nicht löscht, klagen wir oder gehen im Eilverfahren gegen Google vor. Das weiß Google auch. Daher reagiert Google auf unsere Löschaufforderungen.

Siehe hierzu auch die Einträge

Wie lange dauert es eine Google Bewertung zu entfernen?

Das Entfernen einer negativen Google-Bewertung kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern. Bei von uns gestellten Löschanträgen verschwindet die Bewertung je nach Fallgestaltung manchmal schon binnen Stunden in der Regel aber innerhalb weniger Tage. Längstens sollte ein Löschverfahren jedoch 10 bis 14 Tage dauern. Ist die Bewertung nach diesem Zeitraum noch online, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um eine Löschung zu erreichen.

Siehe hierzu auch die Einträge

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung bei Google Bewertungen

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Unsere Vorgehensweise: Transparent, fair und konsequent

  • Bewertung melden

    Sie reichen Ihre negativen Bewertungen über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Einer unserer Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Dieser ist auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie die Bewertungen gelöscht werden können. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen. Über die Entwicklung Ihres Falles halten wir Sie stets transparent informiert.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

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Wer kann Google-Bewertungen löschen?

Das kann im Prinzip jeder - also auch Sie als betroffenes Unternehmen selbst. Es gibt allerdings keinen einfachen "Löschen"-Button für Google-Rezensionen. Um eine Bewertung entfernen zu lassen, muss man rechtlich gegen Google vorgehen - in Form einer sogenannten Beanstandung (so nennt man die Löschaufforderung). Bei manchen Bewertungen ist dies aber nicht erfolgreich. Hier hilft nur die Abmahnung des Rezensenten.

Wir haben langjährige Erfahrung darin, negative Google Rezensionen zu löschen und nutzen alle rechtlichen Mittel, um Ihren Ruf zu schützen. Jede Bewertung ist einzigartig, daher gibt es keine Standardlösung. In unserem Überblick erfahren Sie mehr über die rechtliche Lage und das Vorgehen.

Wie hoch sind meine Erfolgschancen wenn ich Mueller.legal beauftrage?

In der Regel erreichen wir die Löschung einer negativen Bewertung bereits durch ein außergerichtliches Vorgehen. In den meisten Fällen erfolgt dies im Rahmen eines Beanstandungsverfahren. Hier fordern wir das Bewertungsportal auf, die jeweilige negative Bewertung zu überprüfen und - sofern die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen vorliegen - zu löschen. Auf Grund unserer Erfahrungswerte wissen wir, welche Bewertungen sich über ein solches Verfahren löschen lassen - und welche nicht.

Wichtig: Wir greifen nur Bewertungen an, bei denen wir auf Grund unserer Erfahrungswerte und Rechtskenntnisse davon ausgehen, dass diese löschbar sind.

Wenden Sie sich gerne an uns - wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles. Hierbei sprechen wir auch klar die hier anfallenden Kosten an. Wollen Sie mehrere Bewertungen entfernen, werden wir bereits ab einem Preis von 49,00 EUR zzgl. MwSt, tätig.

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Google-Bewertung löschen lassen - so geht's!

Negative Google Bewertungen können auf zwei Wegen angefochten werden: Wenn der Verfasser der negativen Bewertung bekannt ist, kann eine rechtliche Abmahnung gegen ihn direkt erfolgen. Das ist in diesem Fall oft der bessere Weg.

Ist der Verfasser jedoch anonym, bleibt nur die Möglichkeit, die Bewertung bei Google zu melden. Diese Meldung nennt man Beanstandung. Nach Einreichen der Beanstandung ist Google gezwungen, die Bewertung rechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Welches Vorgehen in Ihrem Fall das erfolgversprechende ist, hängt vor allem davon ab, ob die Bewertung unter einem Klarnamen abgegeben wurde oder nicht. Auch hängen die Erfolgschancen stark davon ab, wie ausführlich eine Bewertung geschrieben ist und ob diese noch "frisch" ist.

Lesen Sie nachfolgend, wie in den beschriebenen Fällen vorgegangen wird:

 

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1. Meldung der Bewertung gegenüber Google

Wurde die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben und/oder handelt es sich um eine schon sehr alte Bewertung, fordern wir Google zunächst im Rahmen eines sogenannten Beanstandungsverfahrens auf, die entsprechende Bewertung zu löschen.

Hierzu übersenden wir Google zu jeder Bewertung eine gesonderte anwaltliche Löschungsaufforderung mit der wir bestreiten, dass ein Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten besteht und die Bewertung bereits aus diesem Grunde unzulässig ist, weil die Rezensenten bei einem fehlenden Kundenkontakt nicht in der Lage sind, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten.

Google ist dann verpflichtet, unsere Löschungsaufforderung an den Rezensenten zur Stellungnahme weiterzuleiten und den Erfahrungswert nachzuweisen. In den weit überwiegenden Fällen erfolgt keine Stellungnahme. Bleibt eine Stellungnahme des Bewertenden aus, ist Google nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Bewertung zu löschen.

Gibt der Rezensent jedoch eine Stellungnahme ab, wird Google uns diese weiterleiten. Gegebenenfalls wird bei Pseudonym-Bewertungen über diesen Weg die Identität des Rezensenten offenbart und ermöglicht ein unmittelbares Vorgehen gegen den Rezensenten. Gibt der Rezensent in seiner Stellungnahme nämlich seinen vollen Namen an, wird dieser von Google nicht geschwärzt.

2. Vorgehen gegen den Bewertenden

Bei Bewertungen jedoch, die unter einen Klarnamen abgegeben wurden und ausführlich geschrieben sind, ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass der Rezensent sich zur Wehr setzt und den Erfahrungswert nachweist. In diesem Fall wird Google die Bewertung nicht löschen. Hinzu kommt das (sich selten realisierende) Risiko, dass der Rezensent die Bewertung um den Umstand ergänzt, dass Sie versucht haben, die Bewertung zu löschen. Dieses Risiko besteht vor allem bei noch "frischen" Bewertungen.

In diesen Fällen raten wir von der oben beschriebenen Vorgehensweise ab und empfehlen Ihnen im Rahmen einer Abmahnung direkt gegen den Rezensenten vorzugehen. Eine Abmahnung ist die unmittelbar per Briefpost an den Rezensenten gerichtete Aufforderung, die Bewertung zu löschen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Voraussetzung für die Abmahnung ist zunächst, dass Ihnen eine postalische Anschrift des Rezensenten bekannt ist. Zudem kommt es bei einer Abmahnung auf den Inhalt der Bewertung an. Maßgeblich ist hier u.a., dass mit der Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder der Sachverhalt verfälscht dargestellt wird.

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Mueller.legal löscht negative Bewertungen!

Als Anwälte mit langjähriger Erfahrung, die sich auf die Löschung von Google Bewertungen spezialisiert haben, besitzen wir die notwendigen Vorkenntnisse und gehen unmittelbar nach Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor. Durch unsere rechtliche Expertise und umfangreichen Erfahrungswerte, weisen wir eine hohe Erfolgsquote auf. Im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens erreichen wir eine Löschung der negativen Bewertung bereits durch ein außergerichtliches Vorgehen.

Als Anwaltskanzlei sind wir - anders als Löschagenturen - in der Lage, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen Ihre negativen Google Bewertungen vorzugehen, von einer einfachen Aufforderung zur Löschung bis hin zu einer Abmahnung oder einem Gerichtsverfahren.

Sollten Sie sich von uns ausführlich beraten lassen wollen, senden Sie uns gerne eine Anfrage und wir melden uns bei Ihnen für die kostenfreie Erstberatung zurück.

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Kann ich selbst Google-Bewertungen löschen?

Ja, Sie können eine Google-Bewertung selbst kostenlos melden, aber oft ist es schwierig, sie selbst zu entfernen.

Das hat zwei Gründe:

  1. Zum einen wissen wir aus unserer Beratungspraxis, dass Google nicht auf Nutzer-Beschwerden reagiert. Erfolgt ausnahmsweise doch eine Reaktion auf die Nutzer-Beschwerde, lehnt Google die Löschung zudem oftmals mit der Begründung ab, er liege kein Verstoß gegen Richtlinien vor.
  2. Zum anderen muss eine Löschaufforderung (Beanstandung) begründet werden. Es reicht also nicht aus, Google zur Löschung aufzufordern, sondern man muss rechtlich begründen, warum man die Löschung der Bewertung erreichen will. Fehlt es an einer entsprechenden Begründung, ist Google rechtlich nicht verpflichtet, die Bewertung zu überprüfen.

Wir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, der eine offizielle Beschwerde einreicht. Google reagiert in der Regel auf solche Beanstandungen, und wenn der Verfasser nicht antwortet, wird die Bewertung meist gelöscht. Sollte Google Ihre Meldung ablehnen, kann ein Anwalt den Fall erneut prüfen, und Ihre Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen.

Welche Google Bewertungen sind löschbar?

Grundsätzlich sind (fast) alle negativen Google Bewertungen angreifbar. Google muss zunächst jeder Löschaufforderung (Beanstandung) nachgehen, die begründet ist (s.o.).

Der häufigste Löschgrund ist dabei der fehlende Erfahrungswert des Rezensenten. Nur derjenige, der auch tatsächlich eine Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat, kann sich hierzu eine Meinung gebildet haben, die er in der Bewertung mitteilen kann. Fehlt der Erfahrungswert, ist die Bewertung rechtswidrig.

Da sich regelmäßig nicht sicher sagen lässt, wer genau die Bewertung verfasst hat, kann fast jede Bewertung mit dieser Begründung angegriffen werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Fake-Namen oder um scheinbar echte Namen handelt oder ob die Bewertung einen langen Text oder keinen Text enthält. Ausnahmen hiervon bestehen nur dann, wenn das betroffene Unternehmen sicher weiß, dass hinter der Bewertung ein bestimmter Kunde steckt oder sich aus der Bewertung ohne Weiteres die Identität des Kunden ergibt.

Ein weiterer Löschgrund kann sich aus dem Inhalt der Bewertung ergeben. Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Verleumdungen oder sonstigen strafbaren Inhalt, muss Google die Bewertung aus diesem Grunde löschen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen wir von einer Löschverfahren bei Google abraten, weil dies erkennbar ohne Aussicht von Erfolg ist. Dies ist in der Regel bei sehr jungen und ausführlichen Bewertungen der Fall, die unter einem Klarnamen abgegeben worden sind. Hier raten wir in der Regel zur Abmahnung des Rezensenten.

Wie muss eine Löschaufforderung an Google formuliert sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen, die an eine wirksame Löschaufforderung (Beanstandung) zu stellen sind in mehreren Urteilen festgelegt. Demnach muss eine Beanstandung folgende Informationen enthalten:

  • Die genaue Bewertung und der Name des Verfassers
  • Der Link zur Bewertung
  • Eine Begründung, warum die Bewertung falsch ist
  • Eine angemessene Frist für Google, den Fall zu prüfen

Es ist wichtig zu wissen, dass Google nur dann, wenn die Beanstandung all diese Informationen enthält, überhaupt tätig werden muss und tatsächlich auch tätig wird. Die einfache Aufforderung an Google, eine Bewertung zu löschen, reicht also nicht aus. Ausreichend ist demnach noch nicht einmal die Aufforderung, die Bewertung zu löschen, weil sie unwahr ist. Vielmehr muss mitgeteilt werden, warum die Bewertung unwahr ist.

Wie funktioniert das Löschen von Google Bewertungen?

Sobald eine rechtlich gut begründete Beschwerde (siehe Vorfrage) bei Google eingeht, muss Google die Bewertung prüfen. Ist der Rechtsverstoß augenscheinlich, muss und wird Google die Bewertung sofort löschen. Anderenfalls muss Google die Beschwerde an den Verfasser weiterleiten. Dieser hat dann sieben Tage Zeit, sich zu äußern. Wenn der Verfasser nicht antwortet oder die Vorwürfe nicht widerlegen kann, muss Google die Bewertung löschen. Das ist der häufigste Verlauf eines solchen Beanstandungsverfahren.

Wenn der Verfasser auf die Beschwerde reagiert, muss Google all das was der Verfasser schreibt und an Nachweisen bei Google vorlegt, an den Betroffenen weiterleiten, der dann erneut reagieren kann. Kann der Betroffene die Vorwürfe beweisen, ist Google nach der Rechtsprechung verpflichtet, die Bewertung zu entfernen. Wenn nicht, bleibt sie öffentlich sichtbar.

Wichtig zu wissen: Anders als sogenannte Löschagenturen leiten wir die gesamte Korrespondenz mit Google an Sie weiter. Sollte der Rezensent sich also gegen die Löschung wehren, bekommen Sie dies mit. Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil bei Pseudonym-Bewertungen hierdurch nicht selten die Identität des Verfassers bekannt wird.

Was kann ich tun, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Wenn eine Beschwerde über eine Bewertung beim Plattformbetreiber Google eingeht und alle notwendigen Informationen enthält, muss das Bewertungsportal diese prüfen. Es muss die Beschwerde schnell an den Verfasser der Bewertung weiterleiten und diesen auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Wenn der Betreiber der Bewertungsplattform seinen Prüfpflichten nicht nachkommt, zum Beispiel, indem er die Beschwerde nicht weiterleitet oder nicht rechtzeitig prüft, kann er als „mittelbarer Störer“ haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Google in diesem Fall für die gleichen Ansprüche verantwortlich ist wie der Rezensent.

In diesem Fall reichen wir (natürlich nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage gegen Google ein. Dann verpflichtet das angerufene Gericht Google zur Löschung der Bewertung. Dieser Aufforderung kommt Google dann auch nach, Liegt ein klarer Prüfpflichtverstoß vor, muss Google die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Kostenfreie Erstberatung

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Seine 2007 veröffentlichte Masterarbeit war die erste größere wissenschaftliche Publikation zum Thema "Bewertungsportale im Internet." Seitdem beschäftigt sich Rechtsanwalt Müller u. a. mit negativen Google Bewertungen.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an - bei uns sind Sie in guten Händen.

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