Spezialisierter Fachanwalt gegen negative Google Bewertung
Sie wollen eine negative Google Bewertung löschen und suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt, der das zuverlässig für Sie erledigt? Dann sind Sie hier richtig! Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er beschäftigt sich seit 2006 mit negativen Bewertungen und hat zu deren Zulässigkeit im Jahr 2007 eine der ersten wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt veröffentlicht. Er setzt sich in diesem Bereich seit Jahren für Unternehmen, Restaurants, Ärzte, Freiberufler, Agenturen, Verbände, Stiftungen sowie Politiker die Löschung von negativen Bewertungen bei Google oder sonstigen rufschädigenden Aussagen durch.
Bereits im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen mitteilen, ob das Vorgehen gegen die negative Bewertung erfolgreich ist. Geben Sie uns die Möglichkeit das kostenfreie Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten und nutzen unser Gratis Bewertungs-Check-Formular.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
- 24h erreichbar
- bundesweit
- kostenfreie Einschätzung
Sie haben Ärger mit negativen Bewertungen bei Google? Wir löschen die Bewertung für Sie!
Wenn Verbraucher ein Restaurant, ein bestimmtes Unternehmen oder einen Dienstleister suchen, wird erstmal nach Bewertungen bei Google geschaut, um zu sehen was andere Kunden über das Geschäft zu sagen haben. Positive Bewertungen ziehen oft viele neue Kunden an. Negative Google-Bewertungen führen hingegen meistens zur Rufschädigung und damit einhergehend zu Umsatzeinbußen. Im Netz zählt oft der erste Eindruck. Ist dieser durch schlechte Bewertungen beeinträchtigt, kostet das bares Geld. Das muss in den meisten Fällen nicht sein.
Im Folgenden zeigen wir auf warum eine negative Google-Bewertung so einen großen Einfluss auf Ihr Unternehmen haben kann, was Sie gegen eine solche negative Google-Bewertung tun können und wann man generell gegen negative Bewertungen vorgehen kann. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um uns Ihren Fall zu schildern. Wir setzen Ihre Rechte dann für Sie durch. Schnell. Sicher. Zuverlässig.
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung - Löschung für faire Pauschalpreise
1 Bewertung Löschen*
149€* *Einzelauftrag
- Umfassende kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
- Klare Ansage zu den Erfolgsaussichten des Löschverfahrens
- Transparentes und faires Pricing
- Wir greifen nur Bewertungen an, bei denen Erfolgsaussichten auf Löschung bestehen
- Tätigwerden am Tag der Beauftragung
- Anschlussberatung nach Beendigung des Löschverfahrens ohne Zusatzkosten
Clean-Up*
ab 49€* *je nach Anzahl der Bewertungen
Bestseller
- Aufräumen Ihres Google-Accounts zur Verbesserung Ihres Scores
- Wir greifen nur Bewertungen an, bei denen Erfolgsaussichten auf Löschung bestehen
- Transparentes und faires Pricing
- Vorherige kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
- Tätigwerden am Tag der Beauftragung
- Anschlussberatung nach Beendigung des Löschverfahrens ohne Zusatzkosten
Mit Rechtsschutz*
ab 0€* *bei Vorliegen einer Deckungszusage
- Kostenfreie Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung
- Umfassende kostenfreie Erstberatung durch Fachanwalt
- Klare Ansage zu den Erfolgsaussichten des Löschverfahrens
- Wir greifen nur Bewertungen an, bei denen Erfolgsaussichten auf Löschung bestehen
- Transparentes und faires Pricing
- Tätigwerden am Tag der Beauftragung
- Anschlussberatung nach Beendigung des Löschverfahrens ohne Zusatzkosten
*Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Negative Bewertungen bei Google: Wir verfügen über Expertise
Über Online-Bewertungsportale, wie Google, kununu, Jameda, Truspilot oder Sanego, können sich Kunden, Arbeitnehmer und Patienten vorab über ein Unternehmen, einen Arbeitgeber oder eine Arztpraxis informieren. Google ist in diesem Zusammenhang sicherlich die universellste Bewertungs-Plattform. Ob Gastronomie, Handwerk, Dienstleistung oder der Vertrieb von Produkten, Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen verfügen über ein Google-Profil. Zum einen dient dieses Profil dazu, potenzielle Neukunden über den Standort sowie Kontaktmöglichkeiten zu informieren, zum anderen nutzen zahlreiche Verbraucher die Google Rezensionen als Grundlage für ihre Entscheidung, ob sie einen Handwerker oder Dienstleister beauftragen, ein Restaurant oder Café besuchen oder ein bestimmtes Produkt bestellen wollen. Ein möglichst hohes Google-Ranking ist daher unerlässlich für Ihren unternehmerischen Erfolg!
Google als Bewertungsplattform
Google ist DAS Bewertungsportal! Mit seiner enormen Anzahl an bereits abgegebenen Bewertungen genießt Google ein hohes Maß an Vertrauen bei den Verbrauchern. Unternehmer schätzen die Internetsuchmaschine, weil Sie die Auffindbarkeit und Erreichbarkeit ihres Businesses bei Google sicherstellen können, sodass alle relevanten Informationen über Google korrekt dargestellt werden. Heutzutage ist diese Vorgehensweise unerlässlich, damit ihr Unternehmen von potentiellen neuen Kunden gefunden werden kann. Je mehr Bewertungen ein Unternehmen hat, desto glaubwürdiger ist das sich daraus ergebende Meinungsbild. Ist die Mehrzahl der abgegebenen Bewertungen positiv, führt dies zur Akquise von neuen Kunden, zu einer Verbesserung der Reputation und dementsprechend auf lange Sicht zu erhöhten Umsätzen. Darüber hinaus, je mehr User aufgrund von positiven Bewertungen eine Webseite besuchen, desto besser ist das Google-Ranking und damit die Sichtbarkeit im Internet. Das heißt, je mehr Nutzer Ihre Internetseite besuchen, auf dieser verweilen und sogar eine Anfrage an Sie senden, desto eher werden Sie auf Google überhaupt gefunden.
Google Bewertung - essentiell für Ihren Erfolg
Die Anzahl potentieller Kunden, die sich vor der Kauf- bzw. Buchungsentscheidung bei Google informieren, steigt beständig. Kunden aus allen Altersstrukturen nutzen Google täglich zur Recherche. Gemäß aktueller Studien ist sogar davon auszugehen, dass mittlerweile über 80 % der Verbraucher Bewertungsportalen genauso viel Vertrauen entgegenbringen, wie den Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern. Geschäftsschädigend wird es jedoch dann, wenn die bei Google abgegebenen Bewertungen grundlos negativ ausfallen. Eine ungerechtfertigte negative Bewertung auf Google kann demnach weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Durch diese Google-Bewertungen wird der erste Eindruck Ihres Unternehmens verzerrt, was nicht selten zu einer Rufschädigung und einem daraus resultierenden Umsatzverlust führt. Lassen Sie die negative Bewertung lieber schnell, günstig und effektiv von uns löschen bevor Ihnen ein Schaden entsteht. Wir empfehlen daher, sobald Sie eine negative Bewertung erhalten, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung: Wir prüfen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Löschung Ihrer negativen Bewertung!
Keine negative Google-Bewertung? Wir beraten auch:
Warum muss ich mich schnell gegen eine negative Google-Bewertung wehren?
Wenn Sie heute von der Bewertung erfahren, Sie diese morgen an Google melden und Google dann zwei Wochen für die Prüfung benötigt, nur um die Bewertung letztendlich doch nicht zu löschen, dann haben Sie kaum eine Chance mehr die Sache einem Anwalt vorzulegen, der innerhalb der Frist ein einstweilige Verfügungsverfahren einleiten kann. Deswegen empfiehlt es sich, die Kontaktaufnahme mit Google direkt einem auf die Löschung von negativen Bewertungen spezialisierten Anwalt zu überlassen. Insbesondere weil Google unserer Erfahrung nach bei Kontaktaufnahmen von Einzelpersonen extrem langsam oder überhaupt nicht reagiert. Da wir schon hunderte Google-Bewertungen erfolgreich für unsere Mandanten haben löschen lassen, wissen wir genau an wen wir unsere Anfrage richten müssen, damit es innerhalb einer Woche zur Löschung kommt.
Löschung einer negativen Google-Bewertung
Sie haben eine solche schlechte Bewertung erhalten und haben bereits selbst versucht, gegen Google vorzugehen und haben den Eindruck, Ihre E-Mails verschwinden dort im Nirwana? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir lassen nicht locker und gehen erforderlichenfalls gerichtlich gegen Google vor. Sie haben sowohl gegen den Bewertenden als auch gegen Google Beseitigungs- und Löschungsansprüche gegen eine negative Bewertung. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
1) Vorgehen gegen den Bewertenden
Gegen eine unzulässige negative Google-Bewertung haben Sie einen Unterlassungsanspruch. Als auf die Beseitigung von negativen Bewertungen spezialisierte Rechtsanwälte fordern wir den Bewertenden für Sie binnen Wochenfrist auf, die Bewertung zu löschen und fordern ihn darüber hinaus zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Damit ist sicher gestellt, dass er die Bewertung in Zukunft nicht mehr wiederholen wird. Überdies wird er von uns aufgefordert die Rechtsanwaltskosten, so wie gegebenenfalls Schadensersatz zu zahlen.
Unterlassungserklärung
Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Bewertende dazu die Rechtsverletzung zu löschen und in Zukunft nicht zu wiederholen. Sollte der Bewertende die von uns gesetzte Frist verstreichen lassen, bleibt die Möglichkeit gegen den Bewertenden eine einstweilige Verfügung zu erwirken oder gegen ihn zu klagen. Ein einstweilige Verfügungsverfahren geht meist wesentlich schneller, ist wegen der sogenannten Eilbedürftigkeitsfristen aber nur möglich, wenn Sie uns innerhalb weniger Tage nach Kenntnisnahme von der Verletzung beauftragen, da die einstweilige Verfügung in der Regel einen Monat nach Kenntniserlangung von der negativen Bewertung eingereicht werden muss. Wenn diese einmonatige Frist verstreicht, fällt in den Augen der Gerichte die für ein einstweilige Verfügungsverfahren notwendige Dringlichkeit weg. Deswegen ist schnelles Handeln anzuraten.
2) Vorgehen gegen Google
Auf Bewertungsportalen wie Google verstecken sich Bewertende oft hinter Pseudonymen und es ist quasi unmöglich den richtigen Namen des Verletzers herauszufinden. In diesen Fällen bleibt die Möglichkeit, Google selbst in Anspruch zu nehmen. Praktisch sieht dies so aus, dass wir Google auffordern die negative Bewertung zu entfernen. Zwar ist Google nicht verpflichtet, fremde Bewertungen von sich aus auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Google wird aber für die negative Bewertung mitverantwortlich, sobald es Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
Wie schnell geht die Löschung?
Die Frist zur Stellungnahme für den Bewertenden beträgt meist ein bis zwei Wochen. Äußert sich der Bewertende innerhalb dieser Frist nicht, muss Google die Bewertung löschen. Dies gilt auch dann, wenn man über Zulässigkeit der Bewertung noch streitet. Überlassen Sie die Begründung des Löschungsantrags am besten direkt einem auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierten Anwalt, denn nicht alle negativen Bewertungen sind verboten und eine erlaubte von einer unerlaubten Äußerung zu unterscheiden kann für den Laien oft schwer sein und die Begründung dementsprechend dünn ausfallen. Folge ist, dass Google nicht reagiert oder Ihren Löschungsantrag ablehnt. Dadurch verlieren Sie wertvolle Zeit. Denn kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, müssen Sie das einstweilige Verfügungsverfahren einleiten und dafür gibt es eine einmonatige Frist ab Kenntnisnahme der Bewertung.
Wann ist eine Google Bewertung unzulässig?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten! Enthält die gegenständliche Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder hat die Bewertende Person niemals Ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen, ist die negative Bewertung bei Google in der Regel unzulässig. Meinungsäußerungen, die keinen diffamierenden Charakter haben, sind hingegen meist zulässig. Ob es sich bei der negativen Google Bewertungen um eine unwahre Tataschenbehauptung oder um zulässige oder unzulässige Meinungsäußerung handelt, muss daher gründlich durch eine fachkundige Person geprüft werden. Unser spezialisierter Anwalt nimmt gerne eine Prüfung Ihrer Bewertungen vor.
FAQ: Ihre Fragen und unsere Antworten!
Sie haben Fragen zu Ihrer negativen Bewertung auf Google? Gerne beantworten wir Ihnen vorab dringende Fragen und geben erste Handlungstipps:
-
Sollte ich eine negative Google-Bewertung kommentieren?
Viele Unternehmen geben dem Drang nach die negative Bewertung selbst auf Google zu kommentieren und hoffen so die Rufschädigung eindämmen zu können. Das ist aber gerade der falsche Weg, denn durch die eigene Sachverhaltsschilderung können ungewollt unnötige Zugeständnisse gemacht werden, welche für die spätere Durchsetzung der Beseitigungs- und Löschungsansprüche schädlich sein könnten. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch bevor Sie handeln. Dort klären wir Sie auf welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.
-
Habe ich Anspruch auf Schadenersatz nach einer negativen Bewertung über Google?
Hat die negative Google-Bewertung eine Rufschädigung zur Folge, setzen wir Schadensersatzansprüche gegen den Bewertenden durch. Wie hoch der tatsächliche Schaden, der durch die abgegebene negative Bewertung entstanden ist, tatsächlich ist, muss von Ihnen bewiesen werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bestehende Kunden aufgrund der negativen Bewertung verloren haben oder potentielle neue Kunden wegen der negativen Bewertung bei Google von einer Buchung oder dem Einkauf bei Ihnen Abstand genommen haben, dann können Sie die dadurch entstandenen Einbußen beim Bewertenden geltend machen. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Berechnung und in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben.
-
Wer trägt die Kosten für den Löschungsprozess einer negativen Google-Bewertung?
Eine außergerichtliche Lösung ist immer am Kostengünstigsten. Dann fallen nur Anwaltskosten an, die entweder Ihre Rechtsschutzversicherung trägt - wenn Sie sich unsicher, ob die Kostendeckung für Sie möglich ist, stellen wir gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung - oder der Verfasser der unzulässigen negativen Bewertung muss zahlen. In den sehr seltenen Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren notwendig ist, muss der Verfasser sämtliche Kosten tragen, wenn die negative Bewertung als unzulässig eingestuft wurde.
-
Sonderproblem: Was kann ich tun bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung?
Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn jemand einfach nur einen Stern vergibt, aber nicht begründet warum er so unzufrieden war mit der Leistung. Das LG Hamburg hat entschieden, dass Google in so einem Fall eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der Bewertung hat. Dies schützt sowohl Dienstleister vor willkürlichen Bewertungen, die lediglich der Verunglimpfung dienen sollen, sowie auch andere Nutzer der Plattform, die sich auf die Korrektheit der Bewertungen verlassen.
Negative Bewertung - wir setzen Ihre Rechte durch!
Als spezialisierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung haben wir die notwendigen Vorkenntnisse und gehen unmittelbar nach Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor. Durch unsere rechtliche Expertise und umfangreichen Erfahrungswerte weisen wir eine hohe Erfolgsquote auf. Oft erfolgt die Löschung beim Provider dann innerhalb weniger Wochen. In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie, ob Versicherungsschutz besteht und formulieren dann eine entsprechende Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.
Wie hoch sind meine Erfolgschancen auf Löschung?
"Google interessiert es doch nicht, wenn ich oder mein Anwalt schreiben. Die sitzen im Ausland und machen was sie wollen."
So oder so ähnlich mögen viele denken. Aber das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum und ist es erst recht heute nicht. In der Regel haben die Bewertungsplattformen einen Sitz in Europa, wie beispielsweise Google in Irland. Sie unterliegen damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem in vielen Lebensbereichen vereinheitlichtem europäischen Recht. Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage im europäischen Ausland gehört zu unserem alltäglichen Geschäft. Das alles wissen die Bewertungsplattformen und nehmen es ernst, wenn wir eine Aufforderung zur Löschung einer Bewertung dorthin schicken. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle sind wir daher bereits außergerichtlich erfolgreich.
Agentur statt Kanzlei beauftragen?
Sie finden im Internet Agenturen, die eine Löschung angeblich genauso schnell und einfach für Sie übernehmen. Allerdings handelt es sich bei diesen Anbietern nicht um spezialisierte Rechtsanwälte. Streng genommen ist diesen Firmen es auch nicht erlaubt, solche Dienstleistungen überhaupt anzubieten. Bei der Einstufung einer Bewertung als verfolgbare Rechtsverletzung geht es meist um komplexen Rechtsfragen. Hier kümmern sich spezialisierte Fachanwälte um die Löschung von unberechtigten Bewertungen und verhindern damit eine möglicherweise langanhaltende Rufschädigung und damit einhergehende Umsatzeinbußen.
Zudem: Wir arbeiten für faire und konkurrenzfähige Pauschalpreise. Lassen Sie also gleich die Profis ran.

Sprechen Sie uns an - es lohnt sich in jedem Fall!
Eine schlechte Bewertung bei Google kann geschäftsschädigend sein und muss nicht immer akzeptiert werden. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an - Sie sind bei uns in guten Händen. Heutzutage sind Online-Bewertungen fast so wichtig sind wie persönliche Empfehlungen, deshalb sollten Sie eine schlechte Darstellung Ihres Unternehmens nicht hinnehmen.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
- 24h erreichbar
- bundesweit
- kostenfreie Einschätzung
Gute Bewertungen - Entscheidend für Ihren unternehmerischen Erfolg
Die Anzahl potentieller Kunden, die sich vor der Kauf- bzw. Buchungsentscheidung über Ihr Unternehmen im Internet informieren, steigt beständig. Internet-Bewertungen sind dabei ein gewichtiger Einflussfaktor. Mit dem Erscheinen von immer mehr Bewertungsportalen, gehen aktuelle Studien davon aus, dass mittlerweile über 80 % der Verbraucher Bewertungsportalen genauso viel Vertrauen entgegenbringen wie den Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern. Laut einer Splendid-Umfrage, erschienen im Online Bewertungsportal Monitor im Jahre 2019, recherchieren 9 von 10 Kunden Online-Bewertungen, wenn sie nach einem Produkt oder einer Dienstleistung suchen.
Negative Bewertung bei Google - nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung!
Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Lassen Sie uns die erforderlichen Angaben zu Ihrer negativen Bewertung über das Kontaktformular zukommen. Wichtig sind insbesondere die Bewertungsplattform und der Link zur Bewertung oder die Bewertung selbst.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Sache an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
4. Sie wollen kein Gespräch führen? Kein Problem. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung auch per E-Mail an. In diesem Fall erhalten Sie eine Mail mit Angaben zu der möglichen Vorgehensweise und einem Angebot.