Wir helfen bei Abmahnungen im Markenrecht

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Rechtsanwalt Peter Weiler

Abmahnung im Markenrecht

Mit einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung, wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie das Markenrecht eines Unternehmens oder einer Person verletzt haben, indem Sie eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers verwendet haben. Die Abmahnung ist die Aufforderung des Rechteinhabers, die rechtswidrige Nutzung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen.

Wann verstoße ich gegen das Markenrecht?

Sie verstoßen gegen das Markenrecht, wenn Sie eine Marke verwenden, die identisch oder ähnlich zu einer bereits registrierten Marke ist, ohne die Zustimmung des Markeninhabers zu haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Marke in einer falschen oder irreführenden Weise verwenden oder eine ähnliche Marke in einer ähnlichen Branche verwenden, die mit der bereits registrierten Marke verwechselt werden kann.

Eine Markenverletzung liegt ebenfalls vor, wenn Sie eine Marke verwenden, die bereits von jemand anderem registriert ist, oder wenn Sie eine Marke verwenden, die in einer Art und Weise verwendet wird, die den Ruf der Marke schädigt.

Kann mich als Privatperson eine Abmahnung im Markenrecht treffen?

Obwohl der private Gebrauch einer geschützten Marke in der Regel keine Markenrechtsverletzung darstellt, wird man bei Aktivitäten wie dem Einbinden von Werbebannern oder der Nutzung von Partnerprogrammen als gewerblich eingestuft und Sie können abgemahnt werden. Auch beim Verkauf auf Plattformen wie eBay können die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handel fließend sein, und wer wiederholt gleiche oder neue Produkte verkauft, die kurz zuvor erworben wurden, kann im Zweifel als Händler angesehen werden.

Wann darf eine Marke nicht mehr abgemahnt werden?

Eine Marke darf nicht (mehr) abgemahnt werden, wenn

1. Sie nach ihrer Registrierung in den vergangenen fünf Jahren nicht oder nur für private Zwecke genutzt wurde.

2. Sie bei konkurrierenden Einträgen mit identischen Marken als Abgemahnter selbst die ältere Marken eingetragen haben.

3. der Abmahnende nicht Inhaber der Marke / exklusiver Lizenznehmer ist beziehungsweise einen solchen vertritt.

4. die Marke missbräuchlich eingetragen wurde.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Abmahnung
    einreichen

    Reichen Sie Ihre urheberrechtliche Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir legen los

    Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Erledigung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.

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Wie verhalte ich mich richtig?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und keine überstürzten Handlungen zu unternehmen. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und vermeiden Sie es, unüberlegt bei der Gegenseite anzurufen. Selbst wenn der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung grundsätzlich zutreffend ist, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu verteidigen und den entstandenen Schaden zu begrenzen.

Was können wir für Sie tun?

Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 10.000 Abmahnungen. Wir kennen die Tricks und insbesondere die Interessen der Abmahner und wissen daher, wie man den Schaden begrenzen kann.

Was passiert, wenn ich auf das Abmahnungsschreiben nicht reagiere?

Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, es ist nicht ratsam, die Situation zu ignorieren oder auszusitzen. Der Rechteinhaber hat sich dazu entschieden, seine Interessen durch einen Anwalt vertreten zu lassen und den Fall weiterzuverfolgen. Wenn Sie nicht reagieren, wird der Anwalt höchstwahrscheinlich weitere Schreiben an Sie senden und im schlimmsten Fall gerichtliche Schritte einleiten.

Es kann sogar dazu kommen, dass der Rechteinhaber seine Ansprüche per einstweiliger Verfügung durchsetzt. Meistens geht es jedoch vor allem um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ein gerichtliches Verfahren kann die Situation oft noch weiter verteuern - und das oft unnötigerweise.

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Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über unseren Abmahnungs-Gratis-Check zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen.

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