Abmahnung im Markenrecht - So reagieren Sie richtig.

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Rechtsanwalt Peter Weiler

Was ist eine Abmahnung im Markenrecht

Mit einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung, wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie das Markenrecht eines Unternehmens oder einer Person verletzt haben, indem Sie eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers verwendet haben. Die Abmahnung ist die Aufforderung des Rechteinhabers, die rechtswidrige Nutzung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen.

Wann verstoße ich gegen das Markenrecht?

Sie verstoßen gegen das Markenrecht, wenn Sie ohne die Zustimmung des Markeninhabers in den Schutzbereich von dessen geschützter Marke eingreifen. Was vielen Betroffenen zuvor nicht klar ist: Nicht nur eine identische Nutzung der geschützten Marke für identische Waren oder Dienstleistungen führt zu einer Markenrechtsverletzung. Auch die Verwendung eines ähnlichen Zeichens - also eines Begriffs oder eines Logos - für ähnliche Waren und Dienstleistungen kann zu einer Markenrechtsverletzung führen.

 

Kann ich als Privatperson Markenrechte verletzen?

Nein. Voraussetzung für eine markenrechtliche Abmahnung ist immer ein sog. Handeln im geschäftlichen Verkehr. Die Nutzung der geschützten Muss dabei einem eigenen oder fremden Geschäftszwecks dienen. Die Grenze zum rein privaten Handeln lieg dabei sehr niedrig. Um eine effektiven Markenschutz zu gewährleisten, werden keine hohen Anforderungen an das Handeln im geschäftlichen Verkehr gestellt. Das Angebot zum Verkauf eines einzelnen markenrechtsverletzenden (zB gefälschten) Artikels kann schon genügen.

Welche Folgen hat eine Markenrechtsverletzung?

Markenrechtsverletzungen können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Inhaber der geschätzten Marke können eine Abmahnung aussprechen und damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Eine vorsätzlich begangene Markenrechtsverletzung ist nach den den §§ 143 ff. MarkenG aber sogar strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Abmahnung
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    Reichen Sie Ihre urheberrechtliche Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir legen los

    Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Erledigung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.

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Welchen Inhalt hat eine markenrechtliche Abmahnung?

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung werden vor allem Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung, Beseitigung und auf Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Die einzelnen Ansprüche lassen sich so erklären:

  • Unterlassung: Ihr Verhalten, das zur Abmahnung geführt haben, sollen Sie zukünftig unterlassen und sich dazu auch schriftlich mit einer Unterlassungserklärung verpflichten.
  • Auskunft: Sie sollen offenlegen, wie lange Sie die Marke genutzt habe, welchen Umsatz und welche Gewinne Sie durch die Nutzung der Marke erzielt haben.
  • Vernichtung: Haben Sie Ware in Ihrem Besitz, die gegen Markenrechte verstößt, sind Sie verpflichtet diese zu vernichten und dem Markeninhaber die Vernichtung nachzuweisen.
  • Schadensersatz: Die Inhaber der verletzenden Marke können auch den Gewinn, der mit der Markenrechtsverletzung erwirtschaftet wurde herausverlangen oder eine prozentuale Lizenz auf den Umsatz fordern.
  • Abmahnkosten: Ist die markenrechtliche Abmahnung berechtigt, kann der Abmahner die Erstattung einer Anwaltskosten fordern, die durch die Abmahnung entstanden sind. Die Kosten sind in der Regel hoch - meistens aber zu hoch und daher verhandlungsbedürftig.

Alle Ansprüche bestehen natürlich nur dann, wenn die Markenrechte auch wirklich verletzt wurden und die Abmahnung berechtigt ist. Um das beste Ergebnis bei der Verteidigung gegen die Abmahnung zu erreichen, ist es daher wichtig, dass die Ansprüche aus der Abmahnung nicht vorschnell zu erfüllen oder im Eifer des Gefechts pauschal zurückzuweisen.  Wir prüfen Ihre Abmahnung und erläutern Ihnen im Rahmen des kostenfreien Erstberatung, welche Ansprüche bestehen oder nicht bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.

Wann ist die Abmahnung berechtigt?

Eine berechtigte Abmahnung setzt voraus, dass der Abmahner Inhaber der Marke ist. Auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz kann gegen die Verletzung einer Marke vorgehen und eine Abmahnung aussprechen. Die erforderliche Markenrechtsverletzung kann in verschiedenen Formen vorkommen. Die Alternativen sind in § 14 MarkenG geregelt. Eine Markenrechtsverletzung ist danach gegeben, wenn ein identisches Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen genutzt wird. Oder aber, wenn ein ähnliches Zeichen für ähnliche Waren und Dienstleistungen genutzt wird. In diesem Fall spricht man vom Vorliegen der sog. Verwechslungsgefahr.

Besondere Vorsicht bei sehr bekannten Marken

Besonderen Schutz genießen außerdem besonders bekannte Marken. Diese dürfen weder in identischer noch in ähnlicher Form verwendet werden, auch wenn die Waren und Dienstleistungen völlig unähnlich zu denen der  bekannten Marke sind.

Beispiel: Verkauft ein Online-Shop Zimmerpflanzen unter Verwendung der Bezeichnung "Coca Cola", kann darin alleine wegen der Berühmtheit der Marke eine Markenrechtsverletzung liegen, auch wenn Coca Cola keinen Markenschutz in Bezug auf Pflanzen genießt.

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Was ist die Verwechslungsgefahr bei der Abmahnung im Markenrecht?

Für eine Markenrechtsverletzung ist es ausreichend, wenn ein im Vergleich zur geschützten marke wohnliches Zeichen für ähnliche Waren und Dienstleistungen genutzt wird.

Beispiel: Das Bundespatentgerichts (Az. 25 W (pat) 42/1831) hatte zu entscheiden, ob die neu eingetragene Marke TEANA die ältere eingetragene Marke TEAVANA verletzt. Das Unternehmen, welche die Marke TEANA mein Deutschen Patent und Markenamt anmeldete, wollte diese unter anderem für die Waren Säuglingsanfangsnahrung und Babynahrungsmittel in der Nizza Klasse 5 schützen. Die Marke TEAVANA war bereits eingetragen für Milchgetränke, Sojagetränke als Ersatzmittel für Milch und Sojamilch vom in der Nizza Klasse 28.

Das Gericht entschied, dass zwischen den Marken eine Verwechslungsgefahr bestehe Denn auf der einen Seite seien die Begriffe seien in Schriftbild und Klang sehr ähnlich zueinander. Auf der anderen Seite haben die sich gegenüberstehenden Waren einen ähnlichen Verwendungszweck und eine ähnliche Beschaffenheit. Daher bestehe die Gefahr, das angesprochene Publikum könne der Meinung sein die Artikel stammten stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und keine überstürzten Handlungen zu unternehmen. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und vermeiden Sie es, unüberlegt bei der Gegenseite anzurufen. Selbst wenn der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung grundsätzlich zutreffend ist, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu verteidigen und den entstandenen Schaden zu begrenzen.

Was können wir für Sie tun?

Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 10.000 Abmahnungen. Wir kennen die Tricks und insbesondere die Interessen der Abmahner und wissen daher, wie man den Schaden begrenzen kann.

Typische Abmahnungen im Markenrecht

Markenabmahnungen sind fast immer Einzelfälle. Dennoch gibt es einige berühmte Marken, deren Inhaber vor allem das Internet nach möglichen Markenrechtsverletzungen durchsuchen und entsprechend viele Abmahnungen aussprechen. Meistens werden Markenabmahnungen ausgesprochen, weil Marken rechtswidrig für den Verkauf von Produkten oder zum Bewerben der eigenen Dienstleistungen genutzt werden. Auch Abmahnungen nach der Anmeldung einer Marke sind keine Seltenheit.

Sprechen Sie uns gerne an!

Was passiert, wenn ich auf das Abmahnungsschreiben nicht reagiere?

Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, es ist nicht ratsam, die Situation zu ignorieren oder auszusitzen. Der Rechteinhaber hat sich dazu entschieden, seine Interessen durch einen Anwalt vertreten zu lassen und den Fall weiterzuverfolgen. Wenn Sie nicht reagieren, wird der Anwalt höchstwahrscheinlich weitere Schreiben an Sie senden und im schlimmsten Fall gerichtliche Schritte einleiten.

Es kann sogar dazu kommen, dass der Rechteinhaber seine Ansprüche per einstweiliger Verfügung durchsetzt. Meistens geht es jedoch vor allem um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ein gerichtliches Verfahren kann die Situation oft noch weiter verteuern - und das oft unnötigerweise.

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