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Kanzlei für Markenschutz

Anwalt für Markenrecht: Effektiver Schutz für Ihre Marke

Sie sind Inhaber einer Marke und ein anderer nutzt diese unberechtigt? Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, sowie den gewerblichen Rechtsschutz helfen wir Ihnen nicht nur dabei Ihre Marke einzutragen, sondern auch Ihren Markenschutz zu überwachen und gegen etwaige Rechtsverletzungen vorzugehen. Wir bearbeiten seit vielen Jahren markenrechtliche Abmahnungen und wissen wann ein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einer Abmahnung der unrechtmäßigen Markennutzung vorranging ist bzw. wann Sie auf eine Löschungsklage oder Unterlassungsklage zurückgreifen müssen. Wir arbeiten mit erfahrenen Rechercheuren zusammen, die Zugriff auf jegliche Markenregister haben und uns im Falle einer möglichen Verletzung sofort informieren, sodass wir die Verletzung noch in der Anfangsphase stoppen können. Ein schnelles Vorgehen ist extrem wichtig, da die Eintragung einer neuen Marke nach Ablauf von drei Monaten nur noch mithilfe einer Klage rückgängig gemacht werden kann. Bemerkt man die Verletzung aber innerhalb der Dreimonatsfrist, kann die Eintragung noch relativ einfach, schnell und kostengünstig gestoppt werden. So verhindern Sie die Ausnutzung Ihres guten Rufs und riskieren keinen Umsatzverlust.

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Markenschutz zur Sicherung Ihres guten Rufs

Durch die Eintragung Ihrer Marke erlauben Sie Ihrem angesprochenen Kundenkreis Ihre Produkte mit besonderen Eigenschaften in Verbindung zu bringen und schaffen Vertrauen. Sie vermitteln gewisse Werte und Vorstellungen und arbeiten auf eine dauer­hafte Kundenbeziehungen hin aus der sich wichtige Wettbewerbsvorteile für Ihr Unternehmen ergeben. Niemand soll diese positiven Assoziationen, die mit Ihrer Marke und Ihrem Produkt verbunden sind, für seine eigenen Dienste ausnutzen können.

 

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Handlungsmöglichkeiten im Überblick bei unberechtiger Markennutzung:

Am Effektivsten gehen Sie direkt gegen die Eintragung einer neuen Marke, die Ihrer bereits eingetragenen Marke zu ähnlich ist, im Wege des Widerspruchsverfahrens vor. Da dies aber nur innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung der neuen Marke beantragt werden kann und viele Mandanten erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist von der Eintragung erfahren und dann erst einen Anwalt aufsuchen, gehen wir hier auch auf die Löschungsklage ein. Die Möglichkeit einen konkreten Markenrechtsverstoß abzumahnen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu fordern gibt es immer.

Die Abmahnung im Markenrecht

Die Abmahnung ist eine außergerichtliche Möglichkeit die unerlaubte Benutzung Ihrer Marke durch einen Konkurrenten zu rügen, die Unterlassung der Verletzungshandlung für die Zukunft zu fordern und gegebenenfalls Auskunfts- oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Abmahnung wird meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung angehängt. Unterschreibt der Abgemahnte diese Unterlassungserklärung und wiederholt den Verstoß trotzdem, dann wird eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Eine Abmahnung ist ein relativ preiswertes und höchst effektives Mittel der rechtlichen Selbstverteidigung. Wann eine Abmahnung im Markenrecht besonders sinnvoll ist, was die Voraussetzungen für eine markenrechtliche Abmahnung sind und welche Ansprüche Sie geltend machen können, lesen Sie weiter unten.

Der Widerspruch

Sie müssen nicht erst warten bis ein Dritter eine identische oder ähnliche Marke für ein Konkurrenzprodukt unbefugt benutzt, Sie können schon bei der Eintragung dieser Marke eingreifen. Erfahren Sie von der Eintragung einer solchen Marke innerhalb von drei Monaten (aus diesem Grund empfehlen wir immer eine engmaschige Markenüberwachung), können Sie als Inhaber der zuerst eingetragenen Marke schriftlich Widerspruch gegen die Eintragung erheben. Die Gebühr für das Widerspruchsverfahren beträgt lediglich 120,00 Euro und ist damit wesentlich günstiger als eine Klage. Ob Identität / Ähnlichkeit zu Ihrer Marke besteht wird dann vom DPMA geprüft. Ist Verwechslungsgefahr gegeben, wird die jüngere Marke entweder ganz oder teilweise aus dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gelöscht.

Warum ist das Widerspruchsverfahren so sinnvoll?

Ein Widerspruch ist aus prozesstaktischen Gründen am Sinnvollsten, da nach einem Widerspruchsverfahren für den Beklagten nicht mehr die Möglichkeit besteht, sich von den Kosten des Verfahrens mittels eines sofortigen Anerkenntnisses gemäß § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) zu befreien. Denn in diesen Fällen hat der Beklagte "Anlass zu Klage“ gegeben. Insofern besteht für den Kläger kein Kostenrisiko mehr.

 

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Widerspruchsverfahren ist nicht mehr möglich! Was tun?

Verpasst man aber das Zeitfenster für den Widerspruch, muss man einen Antrag auf Löschung stellen oder eine Löschungsklage einreichen. Eine markenrechtliche Abmahnung ist immer möglich (mehr dazu weiter unten).

Löschungsantrag beim DPMA

Sie stellen den Löschungsantrag beim DPMA. Für den Antrag besteht zwar kein ausführlicher Begründungszwang, wir empfehlen aber eine Begründung über den Löschungsgrund hinaus, da gut begründete Anträge eine bessere Chance auf Erfolg haben. Nachdem der Antrag auf Löschung beim Markenamt eingegangen ist, wird der Inhaber der eingetragenen Marke informiert und erhält ein Widerspruchsrecht. Übt er dieses Widerspruchsrecht nicht innerhalb von zwei Monaten aus, wird die Marke gelöscht.

Grund für die Löschung ist meist das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernis, wie fehlende Unterscheidungskraft zu einer bereits bestehenden Marke. Sie können aber auch einen Löschungsantrag stellen, wenn Sie denken, dass ein Markeninhaber seine Marke seit 5 Jahren nicht mehr benutzt hat (Verfall).

Löschungsklage

Für eine Löschungsklage gehen Sie nicht zum DPMA sondern prozessieren gegen den Markeninhaber vor dem Landgericht. Das heißt eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht ist verpflichtend. Wer ohne Anwalt in der Verhandlung auftaucht, riskiert den Prozess schon allein deswegen zu verlieren. Das Löschungsverfahren vor Gericht ist auch wesentlich teurer als das behördliche Verfahren. Denn die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser kann bei Löschungssachen gut bei 50.000 Euro liegen. Bei sehr bekannten Marken ist der Streitwert meist noch höher. Deswegen ist es so wichtig, Ihre Marke regelmäßig auf Verletzungen überprüfen zu lassen, damit Sie rechtzeitig von der Verletzung erfahren um im Dreimonatsfenster handeln zu können.

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Wann ist eine markenrechtliche Abmahnung sinnvoll?

Verwendet Ihr Konkurrent Ihre Marke unterlaubt für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen, können Sie im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung außergerichtlich dagegen vorgehen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie gegen die Eintragung der Marke nicht mehr vorgehen können und Sie sowohl die bisherige Nutzung für die Zukunft unterbinden als auch Schadenersatz für die bereits erfolgte Nutzung einfordern wollen. Die Abmahnung ist ein kostengünstiges, effektives und schnelles Mittel, um den Verletzer über seine unerlaubte Handlung zu informieren, ihn zur zukünftigen Unterlassung aufzufordern und Schadenersatz einzufordern.

Voraussetzungen für eine markenrechtliche Abmahnung

Voraussetzung für eine markenrechtliche Abmahnung ist die "markenmäßige" Nutztung Ihres Zeichens für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen. Eine Benutzungshandlung ist nach der Rechtsprechung „markenmäßig“, wenn geschäftliche Benutzung beeinträchtigt eine Markenfunktion Ihrer Marke. Das ist der Fall, wenn durch eine gleiche oder ähnliche Marke für ein gleiches oder ähnliches Produkt beim Verbraucher der Eindruck entstehen könnte, dass zwischen den betroffenen Waren bzw. Dienstleistungen des Anspruchsinhabers und dem Markeninhaber eine geschäftliche Verbindung besteht oder der Verbraucher die beiden Produkte gar nicht mehr auseinanderhalten kann. Das birgt nämlich die Gefahr, dass Sie als Markeninhaber für die Qualität der Produkte des Anspruchsgegners verantwortlich gemacht werden. Eine Abmahnung ist auch möglich, wenn der Verletzer Ihre Marke zur Verkaufsförderung oder als Handelsstrategie einsetzt, indem der Verletzer den Ruf Ihrer guten Marke ausbeutet und von Ihrem guten Image profitieren will.

Wie läuft der Abmahnprozess ab?

Sie schildern uns den Fall so detailliert wie möglich und wir versenden die Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung an den Verletzer und übernehmen die weitere Kommunikation. Wir setzen dem Verletzer eine Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Lässt der Verletzer diese ungenutzt verstreichen, besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte. Möglich ist dann eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.

Welche Ansprüche können mit der Abmahnung geltend gemacht werden?

Unterlassungsanspruch

In erster Linie erreichen Sie durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, dass der Verletzer die Verletzungshandlung beseitigt und für die Zukunft unterlässt. Unterschreibt der Verletzer die Unterlassungserklärung beseitigt er die sogenannte Wiederholdungsgefahr. Wiederholt er den Verstoß dann aber trotzdem, wird eine von uns ausverhandelte Vertragsstrafe fällig.

Schadenersatzanspruch

Ist Ihnen durch die unerlaubte Nutzung Ihrer Marke ein Schaden entstanden können Sie diesen ersetzt verlangen. In der Praxis kommt es dort häufiger zu Beweisschwierigkeiten, deswegen raten wir Ihnen zu einer genauen Dokumentation der unerlaubten Nutzung (beispielsweise mit Screenshots der Verstöße im Internet mit Datum) und Ihrer daraus resultierenden Einbußen. Sie können eine alternative Lizenzgebühr für die unberechtigte Nutzung verlangen oder den tatsächlichen Gewinn des Verletzers herausverlangen. Wir prüfen welche Schadensersatzforderung für Ihren Fall am Erfolgversprechensten ist und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Auskunftsanspruch

Um den Schadenersatz zu berechnen, stehen Ihnen Auskunftsansprüche gegen den Verletzer und gegen deren Zulieferer etc. zu. Anhand dieser Angaben können wir genau berechnen wieviel Schadenersatz Ihnen zusteht.

Wie hoch sind die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung?

Die Abmahnkosten trägt der Schädiger. Ein Risiko besteht für Sie nur für den Fall, dass gar keine Verletzung vorliegt. Deswegen prüfen unsere im Markenrecht erfahrenen Anwälte vor der Versendung einer Abmahnung ganz genau, ob ein Anspruch besteht oder nicht, sodass Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wir stellen für Sie auch gerne eine Deckungsfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Die Markenüberwachung - so geht's

Die Anmeldung Ihrer Marke ist ein wichtiger Schritt. Wie Sie danach vorgehen, kann aber für den Erfolg Ihres Produkts bzw. Ihrer Dienstleistung von ebenso entscheidender Wirkung sein. Es werden täglich hunderte neue Marken eingetragen. Die Chance, dass ein Unternehmer seine Dienste unter einem sehr ähnlichen Namen anmeldet sind groß. Um Verwechslungen und einer Verwässerung Ihrer Marke vorzubeugen, sollten Sie Neuanmeldungen in regelmäßigen Abständen überwachen. Nur so kann effektiver Markenschutz garantiert werden.

Markenüberwachung durch Profis

Wir beauftragen einen professionellen Rechercheur, der Ihre Marke regelmäßig auf Verletzungen überprüft. Dieser hat Zugriff auf alle Register, in die eine neue, mit Ihrer Marke identische / ähnliche Marke, eingetragen werden könnte. Sobald dieser uns einen möglichen "Treffer" meldet, überprüfen wir diesen und stellen sicher, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen reagieren. Die eigenständige Überwachung ist wichtig, denn das DPMA prüft lediglich, ob eine neue Marke eintragungsfähig ist, nicht ob diese Rechte Dritter verletzt.

Markenüberwachung durch Profis

Es kann also sein, dass Wochen, Monate oder Jahre nachdem Sie Ihre Marke eingetragen haben, ein Dritter eine identische oder ähnliche Marke einträgt ohne dass Sie etwas davon mitbekommen. Besonders ärgerlich ist dabei, dass Sie nur innerhalb von drei Monaten ab Eintragung Widerspruch gegen die Eintragung erheben können. Haben Sie Ihre Marke gerade erst eingetragen oder mussten bereits eine Markenverletzung erleiden, lassen Sie Ihre Marke engmaschig und professionell von uns überwachen.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Rundumschutz für Ihre Marke!

Von der Eintragung über die Überwachung, bis hin zur Verteidigung Ihres Markenschutzes. Wir sind für Sie da. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz ist das unser täglich Brot.

Nutzen Sie unser unten stehendes Erstberatungsformular, um uns Ihren Fall zu schildern. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Wir melden uns innerhalb von 48h bei Ihnen zurück und geben Ihnen im Erstberaatungsgespräch schon eine erste Handlungsempfehlung. Danach fassen wir das Gespräch nochmals für Sie in einer E-Mail zusammen, sodass Sie nochmal in Ruhe entscheiden können, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie möchten die kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen?

Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus und unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, sowie für den gewerblichen Rechtsschutz, melden sich innerhalb von 48h bei Ihnen. 

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