Marke schützen lassen: Strategischer Markenschutz für Unternehmen

  • Schutzstrategie passend zu Ihrer Marke, Ihrem Unternehmen und Ihren Absatzmärkten
  • Markenrecherche, Anmeldung und Registerüberwachung aufeinander abgestimmt
  • Anwaltliche Durchsetzung Ihrer Markenrechte im Markt und im digitalen Raum
Kostenfreie Erstberatung
Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Eine eingetragene Marke schützt sich nicht von selbst

Eine Markenanmeldung schafft Rechte. Ob ältere Marken entgegenstehen, prüft das DPMA jedoch nicht von Amts wegen. Auch nach der Eintragung werden neue, möglicherweise kollidierende Marken nicht automatisch für Sie überwacht. Wer seine Marke langfristig nutzen möchte, sollte deshalb bereits vor der Anmeldung und auch danach die richtigen Entscheidungen treffen.

Mueller.legal entwickelt dafür eine durchdachte Schutzstrategie. Wir prüfen mögliche Konflikte, stimmen den Schutzumfang auf Ihre Produkte und Absatzmärkte ab und begleiten die Überwachung sowie die Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

Ihr Markenschutz: Von der ersten Prüfung bis zur laufenden Betreuung

  • Markenrecherche und Schutzstrategie

    Wir prüfen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke und mögliche ältere Rechte. Darauf aufbauend entwickeln wir eine Strategie für passende Waren- und Dienstleistungsklassen sowie Schutzgebiete.

  • Marke anmelden

    Wir bereiten Ihre Markenanmeldung vor, erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und begleiten das Anmeldeverfahren beim zuständigen Markenamt.

    ‭→ zur Markenanmeldung

  • Marke überwachen

    Wir überwachen vereinbarte Markenregister auf neue, möglicherweise kollidierende Anmeldungen und prüfen, ob diese Ihre bestehenden Markenrechte gefährden.

    ‭→ zur Markenüberwachung

  • Markenrechte durchsetzen

    Verletzen Dritte Ihre Markenrechte, prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen, etwa durch Widerspruch, Abmahnung oder gerichtliche Schritte.

  • Markenschutz weiterentwickeln

    Wir begleiten Sie auch bei der Erweiterung Ihres Markenschutzes, bei Lizenzvereinbarungen und der Betreuung Ihres Markenportfolios.

Welcher Markenschutz passt zu Ihrer Marke?

  • Für geplante und bereits eingetragene Marken
  • Persönliche anwaltliche Beratung zum Schutzbedarf
  • Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch
Kostenfreie Erstberatung
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  • Persönliche anwaltliche Beratung zum Schutzbedarf
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Markenschutz-Pakete für Unternehmen

Ob Sie eine neue Marke aufbauen, bestehende Markenrechte absichern oder mehrere Marken langfristig betreuen lassen möchten: Wir kombinieren die passenden anwaltlichen Leistungen zu einem Schutzkonzept für Ihr Unternehmen. Den konkreten Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

MARKENSCHUTZ START

Neue Marke absichern

Für geplante Marken

  • Markenrecherche und rechtliche Risikoeinschätzung
  • Entwicklung einer Strategie für Klassen und Schutzgebiete
  • Anwaltliche Markenanmeldung
  • Anschließende Registerüberwachung
Paket anfragen

MARKENSCHUTZ BESTAND

Bestehende Marke schützen

Für eingetragene Marken

  • Bestandsprüfung
  • Schutzlücken erkennen
  • Registerüberwachung
  • Kollisionsbewertung
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MARKENSCHUTZ PORTFOLIO

Markenportfolio betreuen

Für mehrere Marken

  • Portfolioanalyse
  • Schutzerweiterungen
  • Registerüberwachung
  • Laufende Beratung
Paket anfragen

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

+49 30 206 436 810

Ihr Anwalt für strategischen Markenschutz

  • Individuelle Schutzstrategien für Unternehmen
  • Beratung zu neuen und bestehenden Marken
  • Anwaltliche Begleitung auch bei Markenkonflikten
  • Kostenfreie Erstberatung, bundesweit
Kostenfreie Erstberatung

Den Wert Ihrer Marke langfristig sichern

Eine Marke steht für mehr als einen Namen oder ein Logo. Kunden verbinden damit bestimmte Produkte, Qualität und Vertrauen. Diese Wiedererkennung kann über Jahre zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil werden.

Nutzen Dritte identische oder ähnliche Kennzeichen, können Verwechslungen entstehen und Ihre Marktposition beeinträchtigt werden. Strategischer Markenschutz hilft, Ihre Markenrechte langfristig abzusichern und gegen unberechtigte Nutzungen vorzugehen.

Ihre Marke rechtlich absichern lassen

  • Für neue und bereits eingetragene Marken
  • Individueller Schutzumfang für Ihr Unternehmen
  • Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
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  • Individueller Schutzumfang für Ihr Unternehmen
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Handlungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Marke

Lässt ein Dritter eine Marke eintragen, die Ihrer eigenen Marke zu ähnlich ist, können Sie mit einem Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung vorgehen. Bei deutschen Marken gilt dafür eine Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung. Ist diese abgelaufen, kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nichtigkeits- oder Verfallsverfahren in Betracht.

Verwendet ein Dritter Ihre Marke unberechtigt im geschäftlichen Verkehr, können Sie ihn abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie gegen eine Markeneintragung oder eine konkrete Markenrechtsverletzung vorgehen möchten.

Der Widerspruch

Sie müssen nicht erst warten, bis ein Dritter eine identische oder ähnliche Marke für seine Produkte benutzt. Bereits gegen die Eintragung einer jüngeren Marke können Sie aufgrund älterer Marken- oder Kennzeichenrechte Widerspruch beim DPMA erheben.

Dafür gilt eine Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung. Das DPMA prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen, etwa wegen Verwechslungsgefahr. Ist der Widerspruch erfolgreich, kann die jüngere Marke vollständig oder für einen Teil der Waren und Dienstleistungen gelöscht werden.

Die amtliche Grundgebühr beträgt derzeit 250 Euro für ein Widerspruchszeichen. Weitere Gebühren und Anwaltskosten können hinzukommen. Eine laufende Markenüberwachung hilft Ihnen, möglicherweise kollidierende Eintragungen rechtzeitig zu erkennen.

Warum ist das Widerspruchsverfahren so sinnvoll?

Ein Widerspruch ist aus prozesstaktischen Gründen am Sinnvollsten, da nach einem Widerspruchsverfahren für den Beklagten nicht mehr die Möglichkeit besteht, sich von den Kosten des Verfahrens mittels eines sofortigen Anerkenntnisses gemäß § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) zu befreien. Denn in diesen Fällen hat der Beklagte "Anlass zu Klage“ gegeben. Insofern besteht für den Kläger kein Kostenrisiko mehr.

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Widerspruchsfrist abgelaufen: Was tun?

Ist die dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen, muss eine kollidierende Marke nicht zwangsläufig bestehen bleiben. Ein Nichtigkeitsverfahren wegen älterer Rechte kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Betracht kommen.

Unter anderen Voraussetzungen kann eine Marke wegen Verfalls gelöscht werden, beispielsweise wenn sie nach Ablauf der maßgeblichen Benutzungsschonfrist fünf Jahre lang nicht rechtserhaltend benutzt wurde. Welches Verfahren infrage kommt, hängt vom jeweiligen Löschungsgrund ab.

Löschungsantrag beim DPMA

Beim DPMA können Sie beantragen, eine Marke wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschen zu lassen. Der Antrag muss den jeweiligen Löschungsgrund sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel enthalten.

Eine Marke kann beispielsweise für nichtig erklärt werden, wenn ihr bei der Anmeldung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlte oder ältere Rechte entgegenstanden. Auch eine fehlende rechtserhaltende Benutzung über einen maßgeblichen Zeitraum von fünf Jahren kann zur Löschung wegen Verfalls führen.

Nach Eingang des Antrags informiert das DPMA den Markeninhaber. Widerspricht dieser dem Löschungsantrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung, wird die Marke nach Maßgabe des § 53 MarkenG gelöscht. Andernfalls wird das Verfahren nach den gesetzlichen Vorschriften fortgeführt.

Löschungsklage

Für eine Löschungsklage gehen Sie nicht zum DPMA sondern prozessieren gegen den Markeninhaber vor dem Landgericht. Das heißt eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht ist verpflichtend. Wer ohne Anwalt in der Verhandlung auftaucht, riskiert den Prozess schon allein deswegen zu verlieren. Das Löschungsverfahren vor Gericht ist auch wesentlich teurer als das behördliche Verfahren. Denn die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser kann bei Löschungssachen gut bei 50.000 Euro liegen. Bei sehr bekannten Marken ist der Streitwert meist noch höher. Deswegen ist es so wichtig, Ihre Marke regelmäßig auf Verletzungen überprüfen zu lassen, damit Sie rechtzeitig von der Verletzung erfahren um im Dreimonatsfenster handeln zu können.

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Die Abmahnung im Markenrecht

Die Abmahnung ist eine außergerichtliche Möglichkeit, gegen die unerlaubte Benutzung Ihrer Marke vorzugehen. Sie können den Verletzer auffordern, die Nutzung künftig zu unterlassen und gegebenenfalls Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Häufig wird der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Verpflichtet sich der Abgemahnte darin wirksam zur Unterlassung und verstößt später dagegen, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Eine markenrechtliche Abmahnung ist insbesondere sinnvoll, wenn ein Dritter Ihre geschützte Marke bereits im geschäftlichen Verkehr benutzt. Anders als beim Widerspruch geht es hier nicht allein um eine Markeneintragung, sondern darum, eine rechtsverletzende Nutzung zu unterbinden und gegebenenfalls weitere Ansprüche durchzusetzen. Eine berechtigte Abmahnung kann dabei helfen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Voraussetzungen für eine markenrechtliche Abmahnung

Voraussetzung für eine markenrechtliche Abmahnung ist, dass ein Dritter Ihre Markenrechte verletzt. Entscheidend ist dabei insbesondere, ob das verwendete Zeichen markenmäßig benutzt wird. Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen verstehen kann.

Eine Markenrechtsverletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Dritter im geschäftlichen Verkehr ein identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren beziehungsweise Dienstleistungen verwendet und dadurch Verwechslungsgefahr entsteht. Verbraucher könnten dann annehmen, dass die Produkte aus demselben Unternehmen stammen oder zwischen den Unternehmen eine geschäftliche Verbindung besteht.

Bei bekannten Marken kann eine Verletzung auch dann vorliegen, wenn ein Dritter den Ruf oder die Unterscheidungskraft der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Wie läuft der Abmahnprozess ab?

Sie schildern uns den Sachverhalt und übermitteln möglichst genaue Nachweise der beanstandeten Nutzung, beispielsweise Screenshots mit Datum. Wir prüfen die möglichen Markenrechtsverletzungen und die daraus folgenden Ansprüche.

Besteht eine rechtliche Grundlage, übernehmen wir die Abmahnung und die weitere Kommunikation mit dem Verletzer. Wir fordern ihn zur Unterlassung auf und setzen eine angemessene Frist. Bleibt eine ausreichende Reaktion aus, besprechen wir mit Ihnen weitere Schritte, etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.

Welche Ansprüche können mit der Abmahnung geltend gemacht werden?

Unterlassungsanspruch

In erster Linie erreichen Sie durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, dass der Verletzer die Verletzungshandlung beseitigt und für die Zukunft unterlässt. Unterschreibt der Verletzer die Unterlassungserklärung beseitigt er die sogenannte Wiederholdungsgefahr. Wiederholt er den Verstoß dann aber trotzdem, wird eine von uns ausverhandelte Vertragsstrafe fällig.

Schadenersatzanspruch

Ist Ihnen durch die unerlaubte Nutzung Ihrer Marke ein Schaden entstanden können Sie diesen ersetzt verlangen. In der Praxis kommt es dort häufiger zu Beweisschwierigkeiten, deswegen raten wir Ihnen zu einer genauen Dokumentation der unerlaubten Nutzung (beispielsweise mit Screenshots der Verstöße im Internet mit Datum) und Ihrer daraus resultierenden Einbußen. Sie können eine alternative Lizenzgebühr für die unberechtigte Nutzung verlangen oder den tatsächlichen Gewinn des Verletzers herausverlangen. Wir prüfen welche Schadensersatzforderung für Ihren Fall am Erfolgversprechensten ist und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Auskunftsanspruch

Um den Schadenersatz zu berechnen, stehen Ihnen Auskunftsansprüche gegen den Verletzer und gegen deren Zulieferer etc. zu. Anhand dieser Angaben können wir genau berechnen wieviel Schadenersatz Ihnen zusteht.

Wie hoch sind die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung?

Die Abmahnkosten trägt der Schädiger. Ein Risiko besteht für Sie nur für den Fall, dass gar keine Verletzung vorliegt. Deswegen prüfen unsere im Markenrecht erfahrenen Anwälte vor der Versendung einer Abmahnung ganz genau, ob ein Anspruch besteht oder nicht, sodass Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wir stellen für Sie auch gerne eine Deckungsfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kostenfreie Erstberatung bei Mueller.legal

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Die Markenüberwachung - so geht's

Die Anmeldung Ihrer Marke ist ein wichtiger Schritt. Ebenso wichtig ist es, anschließend auf neue Markenanmeldungen zu achten. Denn das DPMA prüft bei der Eintragung einer Marke nicht von Amts wegen, ob ältere Markenrechte Dritter entgegenstehen. So können identische oder ähnliche Marken eingetragen werden, ohne dass Sie als Markeninhaber davon erfahren.

Bei unserer Markenüberwachung lassen wir die vereinbarten Markenregister regelmäßig durch einen professionellen Recherchedienst auf mögliche Kollisionen überprüfen. Werden auffällige Neuanmeldungen gemeldet, prüfen wir deren rechtliche Relevanz und informieren Sie über mögliche Schritte. So können Sie rechtzeitig entscheiden, ob beispielsweise ein Widerspruch gegen die jüngere Marke sinnvoll ist.

Weitere Informationen zu Leistungen, Schutzgebieten und Preisen finden Sie auf unserer Seite zur Markenüberwachung.

FAQ zum Markenschutz

Was kann man als Marke schützen lassen?

Als Marke schützen lassen sich insbesondere Unternehmens- und Produktnamen (Wortmarken), Logos (Bildmarken) sowie Kombinationen aus Wort und Bild. Auch Slogans können schutzfähig sein. Entscheidend ist, dass das Zeichen geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden und keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Welche Markenform für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, erläutern wir auf unserer Seite zur Markenanmeldung.

Wann ist eine Marke geschützt?

Bei einer deutschen Registermarke entsteht der Markenschutz mit der Eintragung beim DPMA. Er gilt für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann gegen Gebühr beliebig oft verlängert werden. Eine Eintragung schließt allerdings nicht aus, dass ältere Markenrechte entgegenstehen. Unter besonderen Voraussetzungen kann Markenschutz auch ohne Eintragung entstehen, etwa durch Verkehrsgeltung.

Kann ich meinen bestehenden Markenschutz prüfen lassen?

Ja. Auch bei einer bereits eingetragenen Marke kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Mueller.legal prüft, ob Ihre bestehenden Markenrechte die tatsächlich genutzten Kennzeichen, Waren und Dienstleistungen sowie die relevanten Absatzmärkte ausreichend abdecken. Wir identifizieren mögliche Schutzlücken und beraten Sie dazu, ob weitere Markenanmeldungen, Schutzerweiterungen oder eine laufende Markenüberwachung sinnvoll sind.

Was kostet Markenschutz für Unternehmen?

Die Kosten für den Markenschutz hängen vom gewünschten Leistungsumfang ab. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl der Marken, die Schutzgebiete und die benötigten Leistungen wie Markenrecherche, Anmeldung oder laufende Überwachung. Mueller.legal bietet dafür die Pakete Markenschutz Start, Bestand und Portfolio an. Nach einer kostenfreien Erstberatung erhalten Sie ein individuelles Angebot. Etwaige Amtsgebühren und Kosten für zusätzliche Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung werden gesondert ausgewiesen.

Markenschutz durch erfahrene Hände

Rechtsanwalt Peter Weiler ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Unternehmen bei der Anmeldung und Überwachung nationaler und internationaler Marken sowie bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Markenrechte. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er eine Schutzstrategie, die zu Ihrer Marke und den wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens passt.

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