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Egal ob Sie selbst eine Marke anmelden oder sich gegen eine Markenrechtsverletzung wehren möchten. Unser Team von spezialisierten Anwälten berät Sie gerne! Im Folgenden erklären wir was das Markenrecht ist, welche Bereiche es umfasst, in welchen Fällen eine Markenanmeldung sinnvoll ist und wie Sie sich Ihre Marke gegen Markenrechtsverletzungen überwachen und schützen können.
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Welche Bereiche umfasst das Markenrecht?
Das Markenrecht schützt den Berechtigten davor, dass andere seine Marke verwenden und damit seinen guten Ruf ausnutzen. Durch den Schutz Ihrer Marke können Sie sichergehen, dass die von Ihnen getätigten Investitionen in die Bekanntheit Ihres Unternehmens geschützt werden. Als Markeninhaber können Sie einem Dritten verbieten, ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht. Eine eingetragene Marke dient daneben der Marktpositionierung von Produkten durch entsprechende Identifizierung eines Produktes. Zusätzlich bieten Marken natürlich auch Schutz gegen Produktpiraterie.
Was ist eine Marke?
Unter einer Marke versteht man die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens mit dem Ziel, dass sich diese von den Waren bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheiden. Als Marke kann ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder eine Kombination hieraus geschützt werden, die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Was für Marken gibt es?
- Wortmarken (Wort bzw. Zahlen- und Buchstabenreihenfolgen)
- Bildmarken (Abbildungen jeder Art)
- Wort-/Bildmarken sind eine Kombination aus einem Wort- und Bildbestandteil
- Hörmarken sind Töne, Tonfolgen oder bestimmte Geräusche
- Dreidimensionale Marken sind dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung
- Farbmarken sind Farben und Farbzusammenstellungen
Wie kann ich eine Marke eintragen lassen?
Grundsätzlich entsteht eine Marke durch Eintragung. Je nachdem ob sie die Marke in Deutschland oder der EU eintragen lassen, müssen Sie zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder zum Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Anmeldegebühr für eine Marke beim DPMA beträgt zurzeit 290,- EUR und beim EUIPO sind es 850,- EUR. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Markenschutz auch durch Gebrauch eines Begriffes entstehen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Begriff eine solche Bekanntheit genießt, dass er “Verkehrsgeltung” erwirbt. Dies ist dann der Fall, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens versteht. Coca-Cola müsste seine Marke zum heutigen Zeitpunkt also nicht mehr eintragen lassen, denn der angesprochene Verkehrskreis weiß, wofür der Name steht. Da die meisten Unternehmen für Ihre Marke zu Beginn noch keine Verkehrsgeltung erreicht haben, raten wir immer zu einer Markeneintragung. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit Markenanmeldung und Markeneintragung.
Kann ich eine Markenlizenz erhalten / vergeben?
Sie können einem Dritten das Recht einräumen, Ihre Marke geschäftlich zu nutzen. Diese Erlaubnis nennt man Markenlizenz. Die Gründe für eine Markenlizenz können vielfältig sein. Die Vergabe bzw. der Erhalt erfolgt durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags, in dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Verwendung der Marke unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Meist wird eine Lizenzgebühr vereinbart oder die Verwendung eingeschränkt.
Das machen wir im Markenrecht
Warum sollte ich meine Marke überwachen?
Sobald Ihre Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen ist, sind Sie automatisch für 10 Jahre geschützt. Diesen Schutz können Sie danach immer wieder verlängern. Problematisch ist jedoch, dass das DPMA bei der Eintragung neuer Marken nur prüft, ob diese eintragungsfähig sind, nicht jedoch, ob sie die Rechte Dritter verletzen. Diese Recherche muss der Markeninhaber selbst in regelmäßigen Abständen durchführen, denn Vorsicht: sobald eine neue Marke, zu der Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke besteht, eingetragen wird, haben Sie nur drei Monate Zeit ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Danach müssen Sie auf das Löschungsverfahren ausweichen, das langwierig und teuer werden kann.
Was tun, wenn ich eine Markenrechtsverletzung entdeckt habe?
Wenn ein Dritter Ihre Marke unbefugt verwendet, gewährt Ihnen das Markenrecht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Aber Vorsicht: die Betonung liegt auf unbefugter Verwendung. Dafür muss die Marke im geschäftlichen Verkehr gegen Ihren Willen verwendet und für eine Ware oder Dienstleistung eingesetzt werden, für die Ihre Marke auch eingetragen ist.
Konkret heißt das, dass wenn jemand beispielsweise ein Stofftier unter dem Markennamen Zewa verkaufen will, dann liegt keine Verletzung der bekannten Marke für Küchenpapier vor, da Zewa nicht unter der Kategorie "Spielzeuge" eingetragen ist.
Kam es zu einer unbefugten Benutzung Ihrer Marke im geschäftlichen Bereich, können Sie den Verletzer abmahnen. Damit machen Sie den Abgemahnten auf die Verletzung aufmerksam und fordern ihn auf, die Verletzung in Zukunft zu unterlassen. Eine solche berechtigte Abmahnung hat zur Folge, dass der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben muss und dem Abmahnenden die Rechtsverfolgungskosten, also die Kosten für die Abmahnung, ersetzen muss. Wenn jedoch unberechtigterweise abgemahnt wird, muss der Abmahnende dem vermeintlichen Verletzer dessen entstandenen Schaden ersetzen. Um herauszufinden, wie hoch die Erfolgschancen Ihrer Abmahnung sind, kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei.
In diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir vor allem
- (KMUs) Kleine und mittlere Unternehmen
- Start Ups
- Agenturen
Unser Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere die
- Markenanmeldung
- Markenüberwachung
- Markenrechtsverletzung
- Abmahnung, Unterlassungserklärung und Löschungsklage
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Markenlizenz

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