Abmahnung im Urheberrecht erhalten?
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Welche Urheberrechtsabmahnung haben Sie erhalten?

Urheberrechtliche Abmahnungen können sehr unterschiedliche Nutzungen betreffen. Zu den häufigen Fallgruppen gehören Abmahnungen wegen der Musiknutzung auf Social Media, Abmahnungen wegen Filesharings sowie Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Fotos und Bildern.

Je nach Fallgruppe treten unterschiedliche Rechteinhaber und Kanzleien auf. Nachfolgend finden Sie typische Abmahner und können direkt zu den Informationen wechseln, die zu Ihrem Schreiben passen.

Abmahnung im Urheberrecht

Mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung wird Ihnen vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine andere geschützte Leistung ohne die erforderlichen Rechte genutzt zu haben. Betroffen sein können beispielsweise Musik, Filme, Fotos, Texte oder andere geschützte Inhalte.

Mit der Abmahnung sollen Ansprüche außergerichtlich geklärt werden. Je nach Fall können insbesondere Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. § 97 UrhG regelt insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, § 97a UrhG die urheberrechtliche Abmahnung.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Eine Urheberrechtsverletzung kann vorliegen, wenn ein geschütztes Werk oder eine geschützte Leistung ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet wird und auch keine gesetzliche Erlaubnis für die Nutzung besteht. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Inhalt genutzt wurde, sondern auch, welche Rechte bestanden und auf welche Weise die Nutzung erfolgt ist.

Gerade bei Abmahnungen wegen Social-Media-Musik, Filesharing oder Fotos unterscheiden sich die rechtlichen Fragen erheblich. Deshalb sollte der konkrete Vorwurf anhand des Abmahnschreibens geprüft werden.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Für den Fall eines späteren Verstoßes kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Einer Abmahnung ist häufig bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und welchen Inhalt sie haben sollte, hängt vom konkreten Fall ab. Eine einmal abgegebene Erklärung kann den Unterzeichner langfristig binden.

Was kostet die Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung?

Die Höhe der Forderung hängt stark davon ab, welche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Verlangt werden können insbesondere Schadensersatz und die Erstattung erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

Für bestimmte Abmahnungen gegenüber Privatpersonen begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den für die gesetzlichen Anwaltsgebühren maßgeblichen Gegenstandswert für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auf 1.000 Euro. Diese Begrenzung gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht pauschal für jede urheberrechtliche Abmahnung.

Entscheidend ist daher, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Eine verlangte Summe sollte nicht allein deshalb bezahlt werden, weil sie in der Abmahnung genannt wird.

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Abmahnung im Urheberrecht: So läuft unsere Beratung ab

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    Einer unserer auf Urheberrechtsabmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte prüft Ihr Schreiben und bespricht mit Ihnen die rechtliche Ausgangslage, mögliche Handlungsoptionen und die nächsten Schritte. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

  • Transparentes Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir übernehmen

    Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir die weitere Kommunikation, prüfen die geltend gemachten Ansprüche und leiten die erforderlichen Schritte ein. Über den Fortgang Ihres Falls halten wir Sie transparent informiert.

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten: Was sollten Sie jetzt tun?

Mueller.legal Kanzlei in Berlin

Nach Erhalt einer Urheberrechtsabmahnung sollten Sie vor allem die gesetzten Fristen ernst nehmen und nichts vorschnell unterschreiben oder bezahlen. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite sollte nicht unüberlegt erfolgen.

Sichern Sie das vollständige Abmahnschreiben und dokumentieren Sie die beanstandete Nutzung. Dazu können je nach Fall Screenshots, URLs, Lizenzunterlagen, Rechnungen oder Informationen darüber gehören, wer einen Internetanschluss oder Social-Media-Account genutzt hat.

Auch wenn der zugrunde liegende Vorwurf grundsätzlich zutrifft, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in der verlangten Form und Höhe berechtigt sind. Unterlassungsanspruch, Verantwortlichkeit, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten müssen jeweils gesondert geprüft werden.

Wie unterstützen wir Sie bei einer Urheberrechtsabmahnung?

Wir prüfen, welche Rechte der Abmahner tatsächlich geltend machen kann, ob Sie für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlich sind und ob die verlangten Zahlungen nachvollziehbar berechnet wurden. Ist eine Unterlassungserklärung Gegenstand der Abmahnung, prüfen wir außerdem, ob und in welcher Form darauf reagiert werden sollte.

Anschließend besprechen wir mit Ihnen die wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Vorgehensweise und übernehmen auf Wunsch die weitere Kommunikation mit der Gegenseite.

Die erste Einschätzung Ihrer Abmahnung ist kostenfrei. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 10.000 urheberrechtlichen Abmahnungen.

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Was passiert, wenn ich auf die Urheberrechtsabmahnung nicht reagiere?

Eine Urheberrechtsabmahnung einfach zu ignorieren, lässt die geltend gemachten Ansprüche nicht verschwinden. Reagiert der Empfänger nicht, kann der Rechteinhaber seine Ansprüche weiter außergerichtlich oder gerichtlich verfolgen.

Besonders beim Unterlassungsanspruch kann ein gerichtliches Vorgehen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Je nach Fall kommen auch gerichtliche Schritte zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen in Betracht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Forderungen aus der Abmahnung ungeprüft erfüllt werden sollten. Entscheidend ist, innerhalb der gesetzten Fristen die rechtliche Ausgangslage zu prüfen und anschließend gezielt zu reagieren.

Ihr Ansprechpartner bei Abmahnungen im Urheberrecht

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Kompetenz im Urheberrecht

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Was kostet ein Anwalt bei einer Urheberrechtsabmahnung?

Die erste Einschätzung Ihrer Urheberrechtsabmahnung ist bei uns kostenfrei. Bevor Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, besprechen wir mit Ihnen transparent, welche Kosten entstehen.

Bei vielen urheberrechtlichen Abmahnungen arbeiten wir mit einem Pauschalhonorar. Sie zahlen dann für die vereinbarte Tätigkeit einen festen Betrag. Wie viele Schreiben im Rahmen dieses Auftrags erforderlich sind oder wie oft Sie Rückfragen haben, verändert diese vereinbarte Pauschale nicht.

Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Fall und vom Umfang unserer Tätigkeit ab. Nach der Erstberatung erhalten Sie ein schriftliches Angebot und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

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So haben uns unsere Mandanten erlebt

Ausgewählte Google-Bewertungen geben einen Einblick, wie unsere Mandanten die Beratung, Kommunikation und Bearbeitung ihrer Anliegen erlebt haben.

  • Kita Spielhaus

    vor 6 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 7 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 6 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

Ich verteidige Sie bei einer Abmahnung im Urheberrecht

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen.

Lassen Sie Ihre Abmahnung kostenfrei einschätzen, bevor Sie eine Erklärung unterschreiben oder eine Zahlung leisten.

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