Unabhängig davon, ob die Abmahnung auf den ersten Blick gerechtfertigt scheint oder nicht: Auf die Vogel-Strauß-Taktik „Kopf in den Sand stecken“ oder Aussitzen hilft in keinem Fall weiter. Der Rechteinhaber hat sich entschieden, den Fall anwaltlich zu verfolgen und diesen beauftragt, seine Interessen durchzusetzen. Dieser wird, wenn Sie nicht reagieren, bestenfalls ein weiteres außergerichtliches Schreiben an Sie richten und - sofern Sie auch dann nicht reagieren - die Sache gerichtlich verfolgen.
Je nach Sachverhalt kann es sogar dazu kommen, dass der Rechteinhaber die Unterlassungsansprüche per einstweiliger Verfügung durchsetzt. Regelmäßig geht es den Rechteinhabern jedoch vorrangig darum, die Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auch insofern muss aber, wenn auch nicht sofort, mit der gerichtlichen Geltendmachung gerechnet werden. In jedem Fall verteuert ein gerichtliches Verfahren die Sache nochmals - oftmals völlig unnötig.