- Kostenfreie Erstberatung
- Bundesweit
- Bearbeitung zu fairen Pauschalhonoraren
Rechtsanwalt hilft bei Abmahnung im Urheberrecht

Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sie reichen Ihre urheberrechtliche Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Erledigung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
Mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme, Fotos, Texte oder Kartenmaterial genutzt haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die Abmahnung ist die Aufforderung des Rechteinhabers, die rechtswidrige Nutzung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt dann vor, wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material genutzt haben, ohne zuvor die Nutzungsrechte erworben zu haben. Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht. Das bedeutet, dass außer dem Rechteinhaber niemand das urheberrechtlich geschützte Material nutzen darf, es sei denn dieser hat in die Nutzung eingewilligt.
Eine Unterlassungserklärung ist das schriftliche Versprechen, die begangene Urheberrechtsverletzung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen. Die Wiederholungsgefahr kann nach der Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus der Welt geschafft werden. Das bedeutet: Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, ist der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt. Es besteht dann die Gefahr, dass der Rechteinhaber zu Gericht geht.
In der Regel ist der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Es gibt jedoch unterschiedliche Möglichkeiten, wie eine Unterlassungserklärung formuliert werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu im Rahmen der kostenfreien Erstberatung.
Mit der Abmahnung werden zwei Kostenpositionen geltend gemacht: Die Anwaltskosten und der Lizenzschaden. Bei Verbraucherabmahnungen (das sind vor allem die Abmahnungen wegen Filesharungs) sind die Anwaltskosten gedeckelt. Hier ist der Lizenzschaden die Kostenposition, die die Abmahnung teuer macht. Mit einer Abmahnung wegen Filesahrings werden in der Regel zwischen 600 und 1 000 EUR geltend gemacht. Fotoabmahnungen können da schon erheblich teurer werden. Hier sind mittlere vierstellige Beträge keine Seltenheit.
Aber: In allen Fällen ist Luft nach unten. In der Regel lassen sich die mit der Abmahnung geforderten Beträge verhandeln und der Schaden so reduzieren.
Die Hochzeit der Massenabmahnungen ist vorbei. Dennoch gibt es noch immer einige Abmahner oder Anwaltskanzleien, die nach wie vor standardisierte Massenabmahnungen versenden (siehe Auflistung rechts). Zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen zwei Kategorien, nämlich die Abmahnungen wegen Filesharings und die Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Fotografien.
Sprechen Sie uns gerne an!
Abmahnung wegen Filesharing
Abmahnung wegen Fotonutzung
Nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ist das Wichtigste, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Vor allem unterschrieben Sie nichts vorschnell oder rufen Sie überhastet bei der Gegenseite an. Selbst dann, wenn der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung dem Grunde nach zutrifft, stehen Ihnen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten offen, um den Schaden klein zu halten.
Zunächst bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 10.000 urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir kennen die Tricks und vor allem die Interessen der Abmahner und wissen, wie man den Schaden klein hält.
Das kommt auf den Anwalt an. Bei uns kostet es jedenfalls erst einmal nichts, zu fragen, was die Vertretung kostet: Die Erstberatung ist kostenfrei.
Wir sind darauf bedacht, dass sich unsere Tätigkeit für Sie wirtschaftlich lohnt. Das heißt, dass wir darauf achten, dass sie Sache durch unsere Beauftragung für Sie nicht noch teurer wird, als sie es ohnehin schon ist. Deshalb vertreten wir unsere Mandanten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in der Regel zu einem fairen Pauschalhonorar (Spalte rechts). Dies gilt insbesondere für Verbraucher. Im Erstberatungsgespräch kommen wir von uns auf auf die Kosten zu sprechen. Wenn Sie was nicht verstehen, fragen sie nach. Uns ist es ein Anliegen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Ein Pauschalhonorar ist eine fixe Vergütung. Werden wir für ein Pauschalhonorar tätig, dann erhalten wir für die im Auftrag vereinbarte Tätigkeit (z. B. Verteidigung gegen die Abmahnung) einen einmaligen Betrag. Es kommt dann also nicht darauf an, wie lange der Fall dauert, wie viele Schreiben wir versenden oder wie oft Sie hier anrufen. All das ist von dieser Pauschale umfasst. Die Höhe der Pauschale ist einzelfallabhängig. In der Erstberatung sprechen wir Sie hierauf an. Unmittelbar nach dem Erstberatungsgespräch erhalten Sie von uns ein Auftragsformular, in dem die Pauschale genannt ist. So können Sie sich sicher sein, dass es nicht teuerer wird, als besprochen.
Unabhängig davon, ob die Abmahnung auf den ersten Blick gerechtfertigt scheint oder nicht: Auf die Vogel-Strauß-Taktik „Kopf in den Sand stecken“ oder Aussitzen hilft in keinem Fall weiter. Der Rechteinhaber hat sich entschieden, den Fall anwaltlich zu verfolgen und diesen beauftragt, seine Interessen durchzusetzen. Dieser wird, wenn Sie nicht reagieren, bestenfalls ein weiteres außergerichtliches Schreiben an Sie richten und - sofern Sie auch dann nicht reagieren - die Sache gerichtlich verfolgen.
Je nach Sachverhalt kann es sogar dazu kommen, dass der Rechteinhaber die Unterlassungsansprüche per einstweiliger Verfügung durchsetzt. Regelmäßig geht es den Rechteinhabern jedoch vorrangig darum, die Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auch insofern muss aber, wenn auch nicht sofort, mit der gerichtlichen Geltendmachung gerechnet werden. In jedem Fall verteuert ein gerichtliches Verfahren die Sache nochmals - oftmals völlig unnötig.
Grundsätzlich verteidigen wir Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und mahnen selbst nicht ab. Wir sehen die Praxis der Massenabmahnungen sowie die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung kritisch, weil sie bei Verbrauchern zu einer Erosion der Akzeptanz des Urheberrechts geführt hat.
Lediglich im Einzelfall gehen wir auch gegen Rechtsverletzungen vor. Hier halten wir die Abmahnung für ein probates und kostengünstiges Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung. Hier vertreten wir vor allen Museen, Fotografen und Freiberufler.