Nach Erhalt einer Urheberrechtsabmahnung sollten Sie vor allem die gesetzten Fristen ernst nehmen und nichts vorschnell unterschreiben oder bezahlen. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite sollte nicht unüberlegt erfolgen.
Sichern Sie das vollständige Abmahnschreiben und dokumentieren Sie die beanstandete Nutzung. Dazu können je nach Fall Screenshots, URLs, Lizenzunterlagen, Rechnungen oder Informationen darüber gehören, wer einen Internetanschluss oder Social-Media-Account genutzt hat.
Auch wenn der zugrunde liegende Vorwurf grundsätzlich zutrifft, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in der verlangten Form und Höhe berechtigt sind. Unterlassungsanspruch, Verantwortlichkeit, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten müssen jeweils gesondert geprüft werden.