Nein. Allein die Tatsache, dass der Internetanschluss auf Ihren Namen läuft, führt nicht automatisch dazu, dass Sie für die Rechtsverletzung haften.
Sie müssen jedoch nachvollziehbar darlegen können, wie der Anschluss genutzt wurde und welche anderen Personen selbstständigen Zugang hatten. Eine rein theoretische Behauptung, dass auch Familienmitglieder oder andere Personen die Tat begangen haben könnten, reicht regelmäßig nicht aus.
Erfüllt der Anschlussinhaber seine sogenannte sekundäre Darlegungslast, bleibt es grundsätzlich Aufgabe des Anspruchstellers, die Täterschaft zu beweisen. Eine generelle Vermutung allein aufgrund der Anschlussinhaberschaft besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.
Wir helfen Ihnen dabei, die entscheidenden Umstände und Nachweise herauszuarbeiten, mit denen sich eine persönliche Haftung überzeugend bestreiten lässt.