Ihr Partner im Vorgehen gegen eine Frommer Legal Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) inklusive Zahlungsaufforderung erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 935,00 EUR zahlen? Dann sind Sie nicht alleine!
Viele wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, insbesondere ob die Unterlassungserklärung unterschreiben sollen. Anderen wiederum geht es vornehmlich um die hohe Forderungssumme und wissen nicht wie sie diese zahlen sollen.
Daher: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unüberlegt und falsch handeln. Sprechen Sie uns an. In einem kostenfreien Erstberatungsgespräch beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die Frommer Legal Abmahnung. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und sollten und in welchen nicht. Wir sagen Ihnen, wann es ratsam ist, über die Zahlungsansprüche eine Verhandlungslösung zu suchen und in welchen Fällen Sie nicht zahlen müssen. Sollten Sie sich anschließend für eine Beauftragung entscheiden: Wir arbeiten zu fairen Pauschalpreisen über die wir im kostenfreien Erstberatungsgespräch transparent informieren. Sie können sich keinen Anwalt leisten? In diesem Fall begleiten wir Sie bei der Antragstellung für Beratungshilfe.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten von Frommer Legal erhalten, nutzen Sie unser kostenfreies Erstberatungsgespräch.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
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Wer ist Frommer Legal?
Die Kanzlei aus München, die früher unter Waldorf Frommer firmierte, hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Vor allem Nutzer von Internet-Tauschbörsen, die hierüber aktuelle Filme oder Fernsehserien zum Download anbieten erhalten Abmahnungen der Kanzlei Frommer legal. Die rund sechzig angestellen Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal vertreten insbesondere Unternehmen im Bereich der Film- und Musikproduktion. Einige der Mandanten von Frommer Legal sind etwa die Warner Bros. Entertainment GmbH, Universum Film GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH oder Getty Images International. Neben den Nutzern von Filesharingbörsen hat Frommer Legal auch Nutzer von Bildmaterial ohne entsprechende Erlaubnis der ursprünglichen Urhebers in Visier genommen.
Warum mahnt Frommer Legal Verbraucher ab?
Frommer legal (früher Waldorf Frommer) geht vor allem gegen Nutzer von Internettauschbörsen vor. Beim sogenannten Filesharing werden Dateien zwischen verschiedenen Benutzern des Internets weitergegeben. Beim Herunterladen der Datei werden Teile dieser Datei automatisch wieder für andere Nutzer zugänglich gemacht. Genau darin liegt die Urheberrechtsverletzung. Viele Nutzer wissen gar nicht, dass Sie gerade eine Urheberrechtsverletzung begehen. Abgemahnt werden kann die Verletzung vom Rechteinhaber trotzdem. Auch Nutzer von Streamingplattformen werden abgemahnt. Auf diesen Plattformen wird die Datei zwar nicht komplett auf den eigenen Computer geladen, aber es werden mitunter Ausschnitte vorgespeichert was ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
In den Abmahnungen von Frommer legal geltend gemachte Ansprüche

Die Schreiben der Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) sind stets nach dem gleichen Muster aufgebaut. Sie beginnen stets mit den im Bild wiedergegebenen Einleitungssätzen, gefolgt von der Benennung des angeblichen Urheberrechtsverstoßes.
- Unterlassungsansprüche
Durch das Unterzeichnen der der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung soll sich der abgemahnte Anschlussinhaber gegenüber Frommer Legal schriftlich verpflichten, die betreffende Verletzungshandlung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.
- Schadenersatzanspruch und Auskunftsanspruch
Mit dem Schadensersatzanspruch macht Frommer Legal den Betrag geltend, der ihren Mandanten angeblich dadurch entstanden sein soll, dass die betreffende Datei über eine Tauschbörse anderen Nutzern zum Download bereit gestellt worden ist. Dieser Betrag soll bei einem Film ca. 700,00 EUR betragen. Bisher konnten die Anwälte von Frommer Legal in keinem Gerichtsverfahren plausibel nachweisen, dass dem Rechteinhaber im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Schaden in Höhe von 700,00 EUR entstanden ist. Auch die im Urheberrecht übliche Berechnungsmethode der Lizenzanalogie hilft im Bereich des Filesharings nicht weiter, da es die üblichen Lizensierungsmodelle für Tauschbörsen nicht gibt. Wir überprüfen für Sie, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch in ihrem Fall gegeben ist.
- Anwaltskosten
Die zu zahlenden Anwaltskosten ergeben sich aus dem Streitwert. Der Streitwert ist nicht das was Sie am Ende zahlen müssen, aber als Grundregel gilt: je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltskosten. Die Kosten sind nämlich ein gewisser Bruchteil des Streitwerts. Wie hoch dieser angesetzt wird hängt von mehreren Faktoren ab. Frommer Legal setzt den Streitwert bei einer Filesharingabmahnung bei ca. EUR 1.700,00 an. Daraus ergeben sich Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,00. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die von Frommer Legal angesetzten Streiwerte teilweise zu hoch sind. Wir verhandeln den Streitwert für Sie, sodass Sie wirklich nur das zahlen, was notwendig ist.
Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung von Frommer Legal
Wir raten davon ab, die der Frommer Legal Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne vorherige Absprache mit einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu unterschreiben. Denn bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich einen lebenslang gültigen Vertrag. Teilweise bestehen die geltend gemachten Ansprüche gar nicht oder die festgesetzte Vertragsstrafe ist zu hoch angesetzt. Wie Sie stattdessen auf eine Frommer Legal Abmahnung reagieren sollten, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Unterlassungserklärung nicht ohne Absprache mit dem Anwalt unterzeichnen
Vorteil der Unterlassungserklärung ist die schnelle und außergerichtliche Beilegung des Streits. Problematisch wird es aber, wenn Sie es nicht schaffen den Rechtsverstoß vollständig zu beseitigen oder diesen später wiederholen. Dann müssen Sie mit der Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Löschung sämtlicher Referenzen im Internet als auch bei der Verhandlung der Bedingungen der Unterlassungserklärung. Sowohl die Höhe der Vertragsstrafe, als auch die zu zahlenden Rechtsanwaltskosten können in vielen Fällen noch heruntergehandelt werden. Bei unseren Mandanten sehen wir oft, dass beispielsweise unberechtigt genutzte Bilder zwar gelöscht werden, bisherige direkte URL-(Datei-)Pfade (Link/s, Web- bzw. Internet-Adressen) aber noch abrufbar sind. Um das zu verhindern, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Urheberrecht.
Nicht untätig bleiben
Wichtig ist, dass Sie überhaupt reagieren. Bleiben Sie nach Erhalt der Frommer Legal Abmahnung untätig, müssen Sie nach unseren Erfahrungswerten zwar nicht unmittelbar damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Vielmehr werden Sie noch eine Vielzahl weiterer Aufforderungsschreiben von Frommer Legal erhalten. Nach einigen Monaten aber geht die Sache vor Gericht, was die Sache in jedem Fall verlängert und verteuert. Deswegen sollten Sie einen Fachanwalt für Urheberrecht direkt nach Erhalt der Abmahnung kontaktieren. Unserer Erfahrung nach ist Frommer Legal im Gerichtsverfahren zu weniger Zugeständnissen bereit, als im Stadium der außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Wichtig für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist auch, dass Sie den Geschehensablauf dokumentieren und festhalten, wie es zu der Rechtsverletzung kam. Auch wenn Frommer Legal die Rechtsverletzung beweisen muss, als Anschlussinhaber kommt Ihnen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast zu. Beispielsweise müssen Sie mitteilen wer als Täter in Frage kommt, wenn Sie bestreiten die Verletzungshandlung selbst begangen zu haben.
Hafte ich als Anschlussinhaber automatisch?
Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch für jegliche Verletzungen, die über Ihre IP-Adresse getätigt werden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, wer der tatsächliche Täter der Urheberrechtsverletzung ist.
Wann hafte ich als Anschlussinhaber?
Haben Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen, haften Sie als Täter. Stellen Sie nur den Anschluss in Ihrem Haushalt bereit, können Sie als sogenannter Störer haftbar gemacht werden. Können Sie darlegen, dass andere Personen und gegebenenfalls sogar welche andere Persone selbstständigen Zugang zu ihrem Internetanschluss hatte und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt, muss der Rechteinhaber Ihnen nachweisen, dass Sie die Verletzung selbst begangen haben. Kann er dies nicht, bleibt nur eine Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der Störerhaftung, wenn Sie verpflichtet waren, das Internetverhalten der anderen Nutzer zu überwachen oder ein Filesharing-Verbot auszusprechen. Ist Ihr WLan ungeschützt, könnte die Haftungserleichterung des Telemediengesetzes für Sie gelten. Sprechen Sie uns im kostenlosen Erstberatungsgespräch darauf an.
Haften Eltern für Ihre Kinder?
Eltern haften nicht, wenn sie ihre Kinder in der Vergangenheit über die Konsequenzen und das Verbot illegaler Tauschaktivitäten im Internet aufgeklärt haben und es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Kinder dieses Verbot nicht befolgen. Wird die elterliche Aufsichtspflicht verletzt, haften die Eltern allerdings für den durch das illegale Filesharing ihres minderjährigen Kindes entstandenen Schaden.
Nutzen volljährige Kinder ihren Anschluss, haften Sie nur, wenn Sie als Anschlussinhaber berreits konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch ihres Anschlusses hatten und nicht die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben. Diese Entscheidung gilt auch für andere erwachsene Familienangehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner.
Warum direkt einen Anwalt kontaktieren?
Die bloße Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ersetzt die anwaltliche Vertretung nicht. Oft bestehen die von Frommer Legal geltend gemachte Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe. Deswegen sollte in jedem Fall eine individuelle und kompetente Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Am besten bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen. Ob Sie überhaupt zu einer Zahlung verpflichtet sind lässt sich nur in einem persönlichen Rechtsberatungsgespräch klären. Die Bedingungen einer Unterlassungserklärung können wir nachverhandeln und zu Ihren Gunsten modifizieren. Achten Sie darauf den Anwalt direkt nach Erhalt der Abmahnung zu kontaktieren, da Frommer Legal die Angelegenheit nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzen Frist (oft nur eine Woche) vor Gericht bringen kann.

Wie geht es nach Erhalt der Abmahnung von Frommer Legal weiter?
Schildern Sie uns Ihren Fall ganz unverbindlich in der kostenlosen Erstberatung und wir geben Ihnen eine individuelle Handlungsempfehlung. Noch während des ersten Gesprächs nennen wir Ihnen ganz transparent unsere Preise und Sie können Sich im Anschluss in Ruhe von zuhause aus entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen. Entscheiden Sie sich dafür, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis. Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir genau einschätzen wann ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt und wann Sie gegen eine Abmahnung von Frommer Legal vorgehen sollten.
Kostenfreie Erstberatung
Abmahnung von Frommer Legal: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Frommer-Legal-Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.