- Prüfung von Schutzfähigkeit, Klassen und Anmeldestrategie
- Anmeldung beim DPMA oder EUIPO mit klaren Kosten
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an Ihrer Seite
Marke anmelden lassen: Markenanmeldung vom Anwalt
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Eine Markenanmeldung ist sinnvoll, wenn Sie einen Namen, ein Logo oder eine Produktbezeichnung dauerhaft für Ihr Unternehmen nutzen und rechtlich gegen identische oder verwechselbar ähnliche Kennzeichen vorgehen möchten.
Vor der Anmeldung sollte aber geklärt werden, ob Ihre Wunschmarke schutzfähig ist, welches Schutzgebiet passt, welche Waren und Dienstleistungen erfasst werden sollten und ob ältere Rechte anderer Unternehmen ein Risiko darstellen. Denn eine Anmeldung beim Markenamt bedeutet noch nicht, dass Ihre Marke später nicht angegriffen werden kann.
Mueller.legal gibt Ihnen zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung zur passenden Anmeldestrategie. Wenn die Markenanmeldung sinnvoll ist, übernehmen wir die Schutzfähigkeitsprüfung, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und die Einreichung beim DPMA oder EUIPO. Wenn vorher eine vertiefte Markenrecherche notwendig ist, sagen wir das klar vor der Beauftragung.
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus anwaltlichem Honorar, amtlichen Gebühren und einer möglichen Markenrecherche zusammen. Unsere Paketpreise gelten für die Anmeldung einer Wortmarke. Die amtlichen Gebühren des DPMA oder EUIPO kommen hinzu.
300 €
zzgl. MwSt. und DPMA-Gebühren
550 €
zzgl. MwSt. und EUIPO-Gebühren
individueller
Preis
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren
Wann ist ein Markenschutz von vornherein ausgeschlossen? Was macht das DPMA bei Markenanmeldung? Und was bedeutet überhaupt Verwechslungsgefahr? Rechtsanwalt Peter Weiler erklärt Ihnen, worauf Sie vor Markenanmeldung achten müssen.
Sie übermitteln uns über unser kostenfreies Markenanmeldungsformular Ihre Wunschmarke und beschreiben kurz, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie den Namen, das Logo oder die Bezeichnung nutzen möchten.
Wir sichten Ihre Angaben und geben Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Eintragungsfähigkeit, Schutzgebiet und Recherchebedarf.
Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und stimmen Markenform, Klassen und Schutzgebiet mit Ihnen ab.
Nach Ihrer finalen Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO ein und übernehmen die Korrespondenz mit dem Markenamt.
Eine Marke können Sie grundsätzlich selbst beim DPMA oder EUIPO anmelden. Das Formular ist aber nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, ob Ihre Wunschmarke eintragungsfähig sein kann, ob die gewählten Waren und Dienstleistungen passen und ob ältere Rechte anderer Unternehmen ein Risiko darstellen. Gerade diese älteren Rechte prüft das Markenamt im Anmeldeverfahren nicht für Sie.
Mueller.legal setzt deshalb vor der Anmeldung an. Wir prüfen mit Ihnen, welches Schutzgebiet sinnvoll ist, wie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gefasst werden sollte und ob eine vertiefte Markenrecherche empfohlen wird.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie die Marke dauerhaft für ein Unternehmen, einen Shop, ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzen möchten. Eine angemeldete Marke ist nicht automatisch konfliktfrei. Sie kann auch nach der Einreichung noch angegriffen werden, etwa durch Widerspruch oder Löschungsverfahren.
Für die Durchführung der Markenanmeldung selbst brauchen nicht unbedingt einen Anwalt. Eine Marke können Sie problemlos selbst über die Webseite des DPMA anmelden. ABER: Das sollten Sie dennoch auf keinen Fall einfach so tun. Vor einer Markenanmeldung, müssen Sie erst einmal wissen, ob Sie den Begriff oder das Logo, das Sie erfunden haben, überhaupt benutzen dürfen. Denn möglicherweise existieren bereits ähnliche ältere Marken, mit welchen Sie durch Ihre Anmeldung in eine Auseinandersetzung geraten. Dies finden wir durch eine juristische Markenrecherche heraus.
Nicht jeder Begriff und jedes Logo ist schützbar. Begriffe sind zum Beispiel dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie aus beschreibenden Angaben bestehen. Beschreibend sind Begrifflichkeiten, wenn sie eine unmittelbare und ohne weiteres erkennbare Aussage über die Art, Natur, Beschaffenheit, Qualität etc der betroffenen Waren oder Dienstleistungen enthalten.
Außerdem sollte eine Marke sollte ohne vorherige Markenrecherche durchgeführt werden. Bevor Sie eine Marke anmelden oder benutzen, müssen Sie wissen, ob Sie Ihre marke überhaupt nutzen dürfen. Denn möglicherweise existieren bereits identische oder ähnliche ältere Marken. Das Markenamt macht prüft dies nicht. Sie werden also bei der Anmeldung nicht vom jeweiligen Markenamt darauf hingewiesen, wenn bereits ältere identische oder ähnliche Marke existieren.
Die Kosten für eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Waren und Dienstleistungen, für die Sie die Marke schützen möchten. Im Allgemeinen beträgt die Anmeldegebühr für eine Marke beim DPMA 300 Euro für bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen. Jede zusätzliche Klasse kostet 100 Euro extra. Das Europäische Markenamt EUIPO berechnet bereits für die Anmeldung in einer Waren- oder Dienstleistungsklasse eine Gebühr in Höhe von 850,00 EUR. Eine EU-Marke ist daher wesentlich teurer. Welche Marke zu Ihren Bedürfnissen passt, erläutern wir Ihnen im kostenfreien Erstgespräch.
Durch die Eintragung Ihrer Marke vermitteln Sie Ihren Kunden gewisse Werte, für die Ihr Untenehmen steht und bauen eine dauerhafte Kundenbeziehungen auf, aus der sich wichtige Wettbewerbsvorteile für Ihr Sie ergeben können. Damit niemand diese positiven Assoziationen für seine eigenen Dienste ausnutzen kann, empfehlen wir die Eintragung Ihrer Marke in das Deutsche und/oder Europäische Markenregister. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet grundsätzlich nach zehn Jahren mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag der Anmeldung entspricht. Fällt die Anmeldung beispielsweise auf den 05.07.2017, dann ist das Schutzende der 31.07.2027. Der Markenschutz ist gegen Zahlung einer Gebühr um jeweils zehn Jahre beliebig oft verlängerbar. Sie können die Verlängerung auch nur für einen Teil Ihrer Dienstleistung oder Waren bewirken und bei Verzicht auf einzelne nicht mehr benötigte Klassen gegebenenfalls Verlängerungsgebühren sparen.
"Ich habe die Marke bereits bei Google recherchiert, die gibt es noch nicht! Bei der Recherche habe ich zwar ein paar ähnliche Begriffe gefunden, aber sonst nichts."
So oder so ähnlich geht es vielen Gründern. Leider geht die Anmeldung auf eigene Faust in den meisten Fällen aber schief und Sie sind die Gebühr von 290 Euro los. Da das DPMA nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke, nicht aber Kollisionen mit schon bestehenden Rechten Anderer prüft, kostet die Eigenanmeldung meist viel Geld, Zeit und Nerven. Nichts ist ärgerlicher als seine Marke dreimal zu überarbeiten und die Gebühr dann trotzdem mehrfach vergebens zu entrichten. Durch die intensive Markenrecherche stehen die Chancen für die erfolgreiche Eintragung Ihrer Marke mit uns bei nahezu 100%. Falls ein Hindernis bestehen sollte, weisen wir Sie darauf hin und stehen Ihnen beim weiteren Vorgehen effektiv zur Seite.
JA! Das Risiko besteht, wenn Sie eine Marke nach nur oberflächlicher Recherche eintragen lassen. Das DPMA prüft selbst nur die Eintragungsfähigkeit, aber keine Kollision mit Rechten Dritter. Es kann also gut sein, dass Sie mit Ihrer Eintragung eine bereits zuvor eingetragene Marke verletzen und der Markeninhaber einer dann Widerspruch erhebt oder sogar auf Löschung klagt. Eventuell haben Sie bereits Merchandise bedruckt und Visitenkarten verteilt, die Sie nun alle entsorgen und den Antragsprozess erneut durchlaufen müssen.
Der einfachste und kostengünstigste Weg sich vor dem Verlust Ihrer Marke zu schützen, ist bereits vor Eintragung einen professionellen Scan auf Schutzhindernisse und Kollisionen durchführen zu lassen. Nutzen Sie dazu einfach unser Markenanmeldeformular.
Wir führen eine professionelle Markenrecherche durch, überprüfen Ihre Marke auf Eintragunsgfähigkeit und Eintragungshindernisse, erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und vertreten Sie gegenüber dem Deutschen / Eurpäischen Patent- und Markenamt.
Bei der Markenanmeldung gibt es einiges zu beachten. Existiert Ihre Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form? Ist Ihre Marke korrekt dargestellt? Entspricht Ihr Waren und Dienstleistungsverzeichnis der Nizzaklassifikation? Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und stellen sicher, dass Sie alle Vorschriften einhalten und Ihre Marke schnellstmöglich eingetragen wird, damit Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung Markenschutz genießt.
Der Markenanmelder muss genau definieren für welche Produkte er einen entsprechenden Schutz beansprucht. Beschreiben Sie in unserem Formular möglicht genau für welche Ware oder Dienstleistung Sie die Marke verwenden wollen. Sie können dabei zwischen 45 sogenannten Nizza-Klassen auswählen (beispielsweise Spielzeug, Nahrungsmittel oder Telekommunikation). Abwägen muss man dabei die Waren, die man unter der Marke anbieten möchte und die Kosten, da mehr Klassen in der Regel mit höheren Anmeldekosten verbunden sind.
Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse, die die Eintragung Ihrer Marke hindern können. Die absoluten Schutzhindernisse werden vom DPMA selbst überprüft und sind ausschlaggebend dafür, ob die Markenanmeldung tatsächlich ins Markenregister eingetragen wird. Das größte absolute Schutzhindernis ist die fehlende Unterscheidungskraft. Viele Marken scheitern schon an dieser Hürde. Oft haben sich ihre Anmelder nicht ausreichend informiert und abgesichert, um die absoluten Schutzhindernisse zu vermeiden. Mit uns sind Sie dort auf der sicheren Seite. Je nach Paketbuchung sichern wir Sie auch gegen die relativen Schutzhindernisse ab.
Die Markenrecherche ist der erste Schritt bei einer Markenanmeldung und für eine erfolgreiche Anmeldung unverzichtbar. Die Recherche besteht aus einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche. Bei der Identitätsrecherche wird das Markenregister nach dem exakten Wortlaut der Wunschmarke durchsucht. Eine Ähnlichkeitsrecherche deckt außerdem die Suche nach Marken mit ähnlichem Wortlaut oder Design im Markenverzeichnis ab. Das Risiko möglicher Kollisionen und Widerspruchsverfahren wird so minimiert.
Die elektronische Anmeldung beim DPMA kostet zurzeit 290 Euro, jede weitere Klasse kostet jeweils zusätzliche 100 Euro. Eine beschleunigte Anmeldung erhalten Sie für 200 Euro zusätzlich. Die Unionsmarke in nur einer Klasse schlägt mit Amtsgebühren von 850 Euro zu Buche. Zu der Frage, ob für Sie die Eintragung einer Marke nur in Deutschland oder in der gesamten EU am Günstigsten ist, schauen Sie bitte hier.
Lediglich die ursprünglich eingereichte Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann später noch eingeschränkt werden. Eine Erweiterung des Verzeichnisses ist allerdings nicht zulässig. Was das Markenzeichen selbst anbelangt, so sind hier nachträgliche Änderungen nicht möglich. Deswegen sollte die Markenanmeldung mit Bedacht erfolgen. Wir sprechen jeden Schritt vorher mit Ihnen ab und reichen die endgültig Fassung erst nach Ihrem OK ein.
Das hängt davon ab, welche Ziele mit der Marke verfolgt werden. Markenschutz gilt immer nur territorial für bestimmte Länder (z.B. Deutschland, Frankreich, Japan) oder Staatenverbünde (z.B. die Europäische Union).
Bei Wahl des Schutzbereichs Deutschland erfolgt die Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit dem Ziel, Ihre Marke im deutschen Markenregister zu registrieren. Der räumliche Schutzumfang einer deutschen Marke ist beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland anbieten möchten, wird es regelmäßig ausreichen, als Schutzbereich Deutschland auszuwählen.
Um die Kollisionsgefahr mit bestehenden Rechten Dritter zu reduzieren, sollte vor Anmeldung der Marke eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden. Im Rahmen des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Durchführung einer solchen Markenrecherche zu beauftragen.
Bei Wahl des Schutzbereichs Europa erfolgt die Anmeldung der Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Ziel ist die Registrierung einer Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke), die für die gesamte Europäische Union gilt.
Wenn Sie die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen Ländern der EU anbieten wollen, sollten Sie eine Unionsmarke anstreben.
Achtung: Einige europäische Länder wie die Schweiz und Norwegen sind nicht Teil der EU. Um die Kollisionsgefahr mit bestehenden Rechten Dritter zu reduzieren, sollte vor Anmeldung der Marke eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrem Produkt bzw. zu der Dienstleistung, für die Sie die Marke verwenden wollen. Es reicht z.B. nicht aus, die Marke für „Merchandising“-Artikel anzumelden. Stattdessen wären in diesem Beispiel die einzelnen Waren aufzulisten, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Wir
Je umfangreicher das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist, desto größer ist zwar der Schutzumfang der Marke, aber auch die Gefahr einer Kollision mit Rechten Dritter. Sie sollten die Marke nur für Waren und Dienstleistungen anmelden, für die eine ernsthafte Benutzungsabsicht besteht. Nach Ablauf einer Benutzungsschonfrist von fünf Jahren kann sonst von Jedermann eine Löschung der nicht genutzten Markenteile verlangt werden.
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz