Anwalt für Flugverspätung: Bis zu 600 € Entschädigung durchsetzen

  • Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Fluggast
  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Flugverspätung
  • Anwaltliche Durchsetzung gegenüber der Airline
  • Bundesweit für Sie tätig

 

Flug kostenfrei prüfen lassen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller

War Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei.

Übermitteln Sie uns Ihre Flugdaten. Wir prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen kann und in welcher Höhe. Erst nach unserer kostenfreien Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.

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Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden verspätet, können Ihnen je nach Flugstrecke 250, 400 oder bis zu 600 Euro pro Fluggast zustehen. Voraussetzung ist, dass die europäischen Fluggastrechte auf Ihren Flug anwendbar sind und keine nachgewiesenen außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Bei bestimmten Flügen über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung bei einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden 300 Euro. Ab vier Stunden können 600 Euro zustehen.

Übersicht: Entschädigung bei Flugverspätung nach Flugstrecke

Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der Flugstrecke. Bei bestimmten Flügen über 3.500 Kilometer kommt zusätzlich auf die Dauer der Ankunftsverspätung an.

Kurzstrecke bis 1.500 km

250 €

pro Fluggast

Entschädigung durchsetzbar

  • ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • bei Annullierung kurz vor Abflug (bis 14 Tage vorher)
  • bei Überbuchung
Gratis Flug-Check

Mittelstrecke bis 3.500 km

400 €

pro Fluggast

Entschädigung durchsetzbar

  • ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • bei Annullierung kurz vor Abflug (bis 14 Tage vorher)
  • bei Überbuchung
Gratis Flug-Check

Langstrecke ab 3.500 km

600 €

pro Fluggast

Entschädigung durchsetzbar

  • ab 4 Stunden Ankunftsverspätung
  • bei Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden: 300 EUR
  • bei Annullierung kurz vor Abflug (bis 14 Tage vorher)
  • bei Überbuchung
Gratis Flug-Check

In welchen Fällen habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Entschädigung kommt nicht nur bei einer Flugverspätung in Betracht. Auch bei einer kurzfristigen Annullierung, einer Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug können Fluggastrechte bestehen.

  • Flugverspätung ab drei Stunden

    Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Erreichen Sie Ihr Ziel mindestens drei Stunden später als geplant, können Ihnen abhängig von der Flugstrecke bis zu 600 Euro pro Person zustehen. Die Verspätung beim Abflug allein ist für die Entschädigungshöhe nicht entscheidend.

  • Kurzfristige Annullierung

    Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert, kann ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Ob tatsächlich gezahlt werden muss, hängt unter anderem davon ab, wann Sie informiert wurden und welche Ersatzbeförderung Ihnen angeboten wurde.
  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung

    Wird Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert, obwohl Sie rechtzeitig mit gültiger Buchung und den erforderlichen Reisedokumenten erschienen sind, können Sie grundsätzlich eine Entschädigung verlangen.

  • Anschlussflug verpasst

    Haben Sie mehrere Flüge als einheitliche Verbindung gebucht und erreichen Ihr Endziel wegen eines verpassten Anschlussfluges mindestens drei Stunden verspätet, kann ebenfalls ein Entschädigungsanspruch bestehen.

Wir berechnen Ihren möglichen Entschädigungsanspruch im Rahmen der kostenfreien Prüfung.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Experte für Fluggasterechte

+49 30 206 436 810

Ihr Anwalt für Flugverspätung

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Fluggastrechten
  • Kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Flugverspätung
  • Erfahrungen mit jeder am europäischen Markt agierenden relevanten Airline
  • Bundesweit für Sie da
Gratis Flug-Check

Anwalt für Flugverspätung: So setzen wir Ihren Anspruch durch

  • Flug einreichen

    Übermitteln Sie uns die Flugdaten und vorhandenen Unterlagen über unser Formular. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Schicken Sie uns keine E-Mail.

  • Kostenfreie Prüfung

    Wir prüfen die Verspätung, die Flugstrecke und die von der Airline genannte Ursache. Dieser Service ist kostenfrei.

  • Einschätzung erhalten

    Sie erfahren, ob wir einen Anspruch erkennen, wie wir vorgehen würden und welche Kosten entstehen können.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung wenden wir uns an die Airline an und setzen Ihren Entschädigungsanspruch durch - notfalls gerichtlich.

Für welche Flüge gelten die europäischen Fluggastrechte?

Die europäischen Fluggastrechte (nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004) gelten insbesondere:

  • wenn Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet, unabhängig davon, welche Airline den Flug durchführt
  • wenn Ihr Flug aus einem Drittstaat in der EU landet und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • bei Flügen innerhalb der EU

Entscheidend ist grundsätzlich die ausführende Fluggesellschaft. Das ist die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat oder durchführen sollte. Bei Codeshare-Verbindungen ist sie häufig mit dem Hinweis „operated by“ in den Buchungsunterlagen genannt.

Nur in Fällen, in denen die EU-Fluggastrechte Anwendung finden, kommt eine finanzielle Entschädigung durch die Airline in Frage. Lassen Sie Ihren Flug von Mueller.legal kostenlos prüfen! Die Prüfung ist unverbindlich. Eine Beauftragung erfolgt erst nach unserer Einschätzung und einer transparenten Klärung der Kosten.

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Sie sind nicht sicher, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht?

  • Flug und Verspätungsdauer prüfen lassen
  • mögliche Entschädigung berechnen
  • Ursache der Verspätung rechtlich bewerten
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  • Flug und Verspätungsdauer prüfen lassen
  • mögliche Entschädigung berechnen
  • Ursache der Verspätung rechtlich bewerten

Was kostet ein Anwalt für Flugverspätung bei Mueller.legal?

Die erste Prüfung Ihres Falls ist kostenfrei. Wir prüfen Ihre Flugdaten, die Dauer der Verspätung und die von der Airline genannte Ursache. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob wir einen Entschädigungsanspruch erkennen und welches Vorgehen sinnvoll erscheint.

Eine Beauftragung erfolgt erst, nachdem wir Sie über die möglichen Kosten informiert haben.

Muss die Airline die Anwaltskosten übernehmen?

Ob die Fluggesellschaft die Anwaltskosten erstatten muss, hängt vom Einzelfall ab. Eine Erstattung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn sich die Airline bereits in Verzug befindet oder ihre gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Fluggast verletzt hat.

Hat die Fluggesellschaft ordnungsgemäß über die bestehenden Ansprüche und deren Geltendmachung informiert, muss sie die Kosten einer erstmaligen anwaltlichen Aufforderung dagegen nicht automatisch übernehmen.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung übernehmen. Auf Wunsch stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

So begrenzen wir Ihr Kostenrisiko

  • kostenfreie Prüfung vor der Beauftragung
  • transparente Information über mögliche Kosten
  • Prüfung eines Erstattungsanspruchs gegen die Airline
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • gerichtliches Vorgehen erst nach Abstimmung mit Ihnen
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Ihre Airline zahlt die Entschädigung nicht?

Fluggesellschaften lehnen Ansprüche immer wieder ab, reagieren nicht auf Forderungen oder berufen sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände. Eine solche Antwort bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht.

Wir prüfen insbesondere:

  • ob die Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs erfüllt sind
  • ob die Begründung der Airline rechtlich trägt
  • ob ein behaupteter außergewöhnlicher Umstand ausreichend nachgewiesen wurde
  • ob neben der Entschädigung weitere Ansprüche bestehen
  • ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist

Ist Ihr Anspruch begründet, fordern wir die Fluggesellschaft zur Zahlung auf. Leistet die Airline weiterhin nicht, setzen wir Ihre Fluggastrechte erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Fluggastrechte einklagen

Bevor wir gerichtliche Schritte einleiten, prüfen wir die Erfolgsaussichten und das mögliche Kostenrisiko. Sie erhalten eine klare Einschätzung, bevor eine Klage gegen die Airline erhoben wird.

Welche Kosten letztlich von welcher Seite zu tragen sind, hängt vom Ausgang und den Umständen des Verfahrens ab.

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Entschädigung wegen Flugverspätung hier durchsetzen!

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Außergewöhnliche Umstände bei Flugverspätung

Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweist, dass die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruhte und auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können.

Je nach Einzelfall können hierzu gehören:

  • erhebliche Unwetter
  • Sperrungen des Luftraums
  • Entscheidungen der Flugsicherung
  • akute Sicherheitsrisiken
  • politische Unruhen
  • bestimmte von außen auf den Flugbetrieb einwirkende Streiks

Nicht jede Störung des Flugablaufs befreit die Airline jedoch von der Entschädigungspflicht.

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Ist ein technischer Defekt ein außergewöhnlicher Umstand?

Die meisten technischen Probleme, die bei der Wartung auftreten oder auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind, gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.

Eine andere Beurteilung kann bei besonderen Ereignissen in Betracht kommen, die von außen auf den Flugbetrieb einwirken und von der Airline tatsächlich nicht beherrscht werden können.

Was gilt bei einem Streik?

Bei einem Streik kommt es insbesondere darauf an, wer streikt und welchem Verantwortungsbereich das Ereignis zuzurechnen ist.

Ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft gilt grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Streiken dagegen beispielsweise Beschäftigte der Flugsicherung oder des Flughafens, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

Auch bei einem externen Streik muss die Airline nachweisen, dass ein Zusammenhang mit der konkreten Verspätung bestand und dass sich die Störung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließ.

Die Beweislast liegt bei der Airline

Die Fluggesellschaft muss nachvollziehbar darlegen:

  • welcher außergewöhnliche Umstand vorlag
  • wie sich dieser auf den konkreten Flug ausgewirkt hat
  • welche zumutbaren Maßnahmen sie ergriffen hat
  • weshalb die Verspätung dennoch nicht verhindert werden konnte

Eine pauschale Mitteilung, der Flug sei wegen außergewöhnlicher Umstände verspätet gewesen, genügt nicht ohne Weiteres. Die Airline muss den behaupteten Umstand und seine Auswirkungen auf den Flug nachweisen.

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Airline beruft sich auf außergewöhnliche Umstände?

  • Ablehnungsgrund rechtlich prüfen lassen
  • Begründung und Nachweise der Airline bewerten
  • Entschädigung anwaltlich durchsetzen
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  • Ablehnungsgrund rechtlich prüfen lassen
  • Begründung und Nachweise der Airline bewerten
  • Entschädigung anwaltlich durchsetzen

Welche weiteren Rechte haben Sie bei einer Flugverspätung?

Auch wenn die für eine Entschädigung erforderliche Ankunftsverspätung noch nicht erreicht ist, können Ihnen bereits Betreuungsleistungen zustehen.

Mahlzeiten und Erfrischungen

Bei einer erheblichen Abflugverspätung muss die Airline angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Ab wann der Anspruch besteht, richtet sich nach der Flugstrecke:

  • ab zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • ab drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • ab vier Stunden bei den übrigen Langstreckenflügen

Daneben muss die Fluggesellschaft grundsätzlich Kommunikationsmöglichkeiten anbieten.

Hotelunterbringung

Verschiebt sich der Abflug auf den folgenden Tag, kann die Airline verpflichtet sein, eine Hotelunterbringung sowie die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Hotel zu organisieren.

Erstattung selbst bezahlter Ausgaben

Bietet die Airline erforderliche Betreuungsleistungen nicht an, können notwendige, angemessene und nachweisbare Ausgaben erstattungsfähig sein. Bewahren Sie deshalb Rechnungen und Belege für Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtungen und Beförderungskosten auf.

Erstattung des Flugpreises bei langer Verspätung

Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden können Sie auf den Flug verzichten und grundsätzlich die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Bei einer Anschlussverbindung kann zusätzlich ein Rückflug zum ursprünglichen Abflugort geschuldet sein.

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Google-Rezensionen

  • Kita Spielhaus

    vor 6 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 7 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 6 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

Häufige Fragen zur Entschädigung bei Flugverspätung

Wem steht die Entschädigung bei einer Flugverspätung zu?

Der Anspruch auf Entschädigung steht grundsätzlich dem betroffenen Fluggast zu. Wer den Flug gebucht oder bezahlt hat, ist regelmäßig nicht entscheidend.

Reisen mehrere Personen gemeinsam, kann für jeden betroffenen Fluggast ein eigener Anspruch bestehen. Bei einer vierköpfigen Familie können daher beispielsweise vier Entschädigungsansprüche entstehen. Die Ansprüche können gemeinsam bei uns eingereicht und bearbeitet werden.

Gegen welche Airline richtet sich der Anspruch?

Der Anspruch richtet sich grundsätzlich gegen die ausführende Fluggesellschaft. Das ist die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat oder durchführen sollte.

Bei Codeshare-Flügen können die buchende und die ausführende Airline voneinander abweichen. Welche Fluggesellschaft verantwortlich ist, erkennen Sie häufig an einem Hinweis wie „durchgeführt von“ oder „operated by“ in Ihrer Buchungsbestätigung.

Wie lange kann ich eine Entschädigung bei Flugverspätung verlangen?

Für Ansprüche, die nach deutschem Recht zu beurteilen sind, gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Fluggast die maßgeblichen Umstände sowie den Anspruchsgegner kannte oder kennen musste. Da die Berechnung im Einzelfall Besonderheiten aufweisen kann, sollte der Anspruch möglichst frühzeitig geprüft werden.

Was steht mir bei zwei Stunden Flugverspätung zu?

Bei einer Ankunftsverspätung von zwei Stunden besteht in der Regel noch kein Anspruch auf die pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro. Diese kommt grundsätzlich erst ab drei Stunden Verspätung am Endziel in Betracht. Abhängig von der Flugstrecke und der erwarteten Abflugverspätung können Ihnen jedoch bereits Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten zustehen.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf die pauschale Entschädigung besteht regelmäßig nicht, wenn Sie Ihr Endziel mit weniger als drei Stunden Verspätung erreichen oder die europäischen Fluggastrechte auf den Flug nicht anwendbar sind. Auch bei einer längeren Verspätung kann die Entschädigung entfallen, wenn die Airline nachweist, dass unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorlagen und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Bei einer Annullierung können außerdem der Zeitpunkt der Information und die Zeiten einer angebotenen Ersatzbeförderung entscheidend sein. Ob ein Ausschlussgrund tatsächlich greift, hängt häufig von den konkreten Umständen ab. Lassen Sie eine Ablehnung daher prüfen, bevor Sie auf Ihre Entschädigung verzichten.

Sollte ich die Entschädigung selbst bei der Airline fordern?

Grundsätzlich können Sie Ihren Anspruch selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Eine anwaltliche Prüfung ist jedoch häufig bereits von Beginn an sinnvoll. Neben der Dauer der Verspätung müssen unter anderem die Flugstrecke, der Anwendungsbereich der europäischen Fluggastrechte, die zuständige Airline und mögliche außergewöhnliche Umstände geprüft werden. Bei Anschlussflügen, Umbuchungen oder einer bereits erfolgten Ablehnung können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen. Wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenfrei. Erkennen wir einen durchsetzbaren Anspruch, können wir die Kommunikation mit der Airline vollständig übernehmen und Ihre Entschädigung erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.

Wie beauftrage ich Mueller.legal?

Übermitteln Sie uns Ihre Flugdaten und Unterlagen über unser Onlineformular. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns anschließend mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen. Erkennen wir einen durchsetzbaren Anspruch, erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen und zu den möglichen Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Prüfung?

Für die erste Prüfung benötigen wir zum Beispiel:

  • Buchungsbestätigung
  • Flugnummer und Reisedatum
  • geplante und tatsächliche Ankunftszeit
  • Bordkarten, sofern vorhanden
  • Mitteilungen der Airline
  • Ablehnungsschreiben
  • Umbuchungsbestätigungen
  • Belege über zusätzliche Ausgaben

Reichen Sie die vorhandenen Unterlagen einfach über unser Formular ein. Wir prüfen anschließend kostenfrei, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen kann.

Ich setze Ihren Entschädigungsanspruch durch!

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und vertritt seit vielen Jahren Mandanten bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und in anderen Bereichen des Verbraucherrechts. Er vertritt Passagiere bundesweit gegenüber europäischen und außereuropäischen Fluggesellschaften.

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