- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Beratung auf höchstem Niveau
- Spezialisiert auf Markenüberwachungen
Sie wollen Ihre Marke überwachen?
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
*Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
250 €
pro Jahr
350 €
pro Jahr
450 €
pro Jahr
Eine professionelle Markenrechtsüberwachung spart Ihnen dabei langfristig Geld, da Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahren nur zeitlich begrenzt möglich sind. Erfahren Sie zu spät von dem Verstoß, müssen Sie Ihre Rechte aufwendig mit einer gerichtlichen Klage erstritten erstreiten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen wie wir eine professionelle und umfassende Markenüberwachung gewährleisten und warum diese aus ökonomischer Sicht so sinnvoll ist. Informieren Sie sich auf unseren Webseiten zum Markenrecht oder buchen Sie direkt eine kostenlose Erstberatung und schildern uns Ihren Fall ganz individuell und stressfrei über das Online-Erstberatungsformular.
Sobald Ihre Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen ist, sind Sie automatisch für 10 Jahre geschützt. Diesen Schutz können Sie danach immer wieder verlängern. Problematisch ist jedoch, dass das DPMA bei der Eintragung neuer Marken nur prüft, ob diese eintragungsfähig sind, nicht jedoch, ob sie die Rechte Dritter verletzen. Diese Recherche muss der Markeninhaber selbst in regelmäßigen Abständen durchführen, denn Vorsicht: sobald eine neue Marke, zu der Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke besteht, eingetragen wird, haben Sie nur drei Monate Zeit ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Danach müssen Sie auf das Löschungsverfahren ausweichen, das langwierig und teuer werden kann.
Um festzustellen, ob eine Marke geschützt ist, können Sie in verschiedenen Quellen und Datenbanken nach Informationen suchen.
Markenämter: Die meisten Länder haben nationale oder regionale Markenämter, bei denen Marken registriert sind. Sie können die Website des entsprechenden Markenamts besuchen und nach einer Markenregistrierungssuche oder -datenbank suchen. In Europa können Sie die European Union Intellectual Property Office (EUIPO) Website besuchen.
Online-Markenregister: In einigen Ländern, wie auch Deutschland, sind die Markenregistrierungsdatenbanken öffentlich zugänglich und können online durchsucht werden. Sie können den Namen oder das Logo, das Sie überprüfen möchten, in die Suchmaske eingeben und die Ergebnisse anzeigen. Diese ist auf der offiziellen Website des DPMA zu finden.
Professionelle Markenrecherchedienste: Wir sind auf Markenrecherche und -überwachung spezialisiert. Sie können diese Dienste beauftragen, um eine gründliche Suche und Überprüfung durchzuführen und Ihnen genaue Informationen über den Status einer Marke zu liefern. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ertsberatung diesbezüglich.
Beauftragen Sie unser Team von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz ganz einfach über das unten stehende Erstberatungsformular. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen den gesamten Überwachungsprozess im Detail, nennen Ihnen ganz transparent alle Preise und fassen Ihnen alle wichtigen Informationen nochmal in einer E-Mail zusammen. Im Anschluss können Sie sich ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Entscheiden Sie sich dafür, ist Ihnen eine engmaschige Kontrolle Ihrer Marke zu fairen Pauschalpreisen garantiert.
Durch die regelmäßige Kontrolle und das Auffinden von neuen, ähnlichen Markeneintragungen verhindern Sie eine Verwässerung Ihrer eigenen Marke. Kann der Verbraucher aufgrund zu vieler ähnlicher Marken für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr zwischen den Anbietern differenzieren, ist der eigentliche Zweck der Eintragung verfehlt. Der wirtschaftliche Schaden, der eine Markenverwässerung erzeugt, ist enorm. Eine engmaschige Markenüberwachung beugt dem vor.
Zweck einer engmaschigen Markenüberwachung ist die frühzeitige Information über die Anmeldung von Marken, die leicht mit einer bereits eingetragenen Marke, verwechselt werden könnten. Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn dem angesprochenen Verkehrskreis die Differenzierung von verschiedenen Anbietern aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Namen / Produkte schwer fällt. Entdecken wir eine Marke, die eine solche Verwechslungsgefahr birgt, reagieren wir sofort. Durch die engmaschige Überwachung kann sichergestellt werden, dass ein Anspruch auf Löschung nicht verfällt. Widerspruch kann nämlich nur in den ersten drei Monaten nach Eintragung geltend gemacht werden. Danach muss auf eine Löschungsklage zurückgegriffen werden. Das heißt Sie müssen vor Gericht klagen, was in jedem Fall ein längeres und kostenintensiveres Verfahren bedeutet.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) werden monatlich allein rund 6000 neue Marken eingetragen. Dazu kommen noch die Marken, die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen werden. Bei dieser Masse an Marken wäre es für die jeweiligen Ämter viel zu aufwendig jedes Mal zu kontrollieren, ob eine neu hinzukommende Marke mit einer bereits eingetragenen Marke vom Konsumenten verwechselt werden könnte. Das jeweilige Markenamt kontrolliert lediglich ausschließliche Schutzhindernisse, nicht aber relative Schutzhindernisse. Das heißt konkret, sobald eine neue Marke nicht 1:1 identisch ist mit einer schon eingetragenen Marke, kann Sie eingetragen werden. Ob Verwechslungsgefahr mit einer schon eingetragenen Marke besteht, wird nicht geprüft.
Um eine Marke effektiv überwachen zu können, braucht es ein Team von erfahrenen Rechercheuren und Fachanwälten. Unsere Rechercheure überprüfen Ihre Marke regelmäßig auf Verletzungen. Bei einem möglichen "Treffer" schalten wir uns ein und stellen sicher, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen reagieren können und keinen Ihrer Ansprüche verlieren.
Unsere Rechercheure haben Zugriff auf:
Ohne engmaschige Überwachung kann es gut sein, dass der Markeninhaber erst von der Eintragung der neuen Marke erfährt, wenn es zu spät ist. Nämlich dann, wenn er die negativen Auswirkungen der Nachahmung spürt. Durch die Ausbeutung, der mit der ursprünglichen Marke in Verbindung gebrachten positiven Assoziationen entsteht dem ursprünglichen Markeninhaber ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Markeninhaber erst nach drei Monaten von der neuen Eintragung erfährt. Die Frist für einen Widerspruch gegen die Markenanmeldung beträgt nämlich nur drei Monate. Danach bleibt nur noch die Löschungsklage, die oft teuer und langwierig ist. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann der Verletzer seine Marke ungehindert weiter nutzen.
Beauftragen Sie unser Team von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz ganz einfach über das unten stehende Erstberatungsformular. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen den gesamten Überwachungsprozess im Detail, nennen Ihnen ganz transparent alle Preise und fassen Ihnen alle wichtigen Informationen nochmal in einer E-Mail zusammen. Im Anschluss können Sie sich ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Entscheiden Sie sich dafür, ist Ihnen eine engmaschige Kontrolle Ihrer Marke zu fairen Pauschalpreisen garantiert.
Nutzt jemand Ihre Marke oder eine sehr ähnliche Marke unberechtigt, stehen Ihnen diverse zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Einige dieser Ansprüche sind aber nur für den Zeitraum von drei Monaten ab Eintragung verfügbar, sodass es sich lohnt in regelmäßigen Abständen zu überwachen welche neuen Marken eingetragen werden, damit Sie bei einer etwaigen Verletzung bestmöglich dagegen vorgehen können.