EmpCo Claim Check:
Umweltclaims anwaltlich prüfen lassen

  • Anwaltliche Prüfung Ihrer Claims im konkreten Werbekontext
  • Ampelbewertung, rechtliche Begründung und Alternativformulierungen
  • Kostenfreie Anfrage, Pauschalpreis vor der Beauftragung
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Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Peter Weiler

Anwaltliche Prüfung statt automatisierter Risikoeinschätzung

Ab dem 27. September 2026 gelten neue UWG-Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung als Umsetzung der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“).

Mit dem EmpCo Claim Check lassen Sie geplante oder bereits verwendete Claims von einem Rechtsanwalt in ihrem konkreten Werbekontext prüfen. Sie erhalten eine rechtlich begründete Einschätzung dazu, welche Aussagen Sie weiter verwenden können, wo Nachweise erforderlich sind und welche Formulierungen Sie ändern sollten. Ist ein Claim problematisch, schlagen wir Ihnen eine tragfähige Alternativformulierung vor.

So wissen Sie vor der weiteren Verwendung Ihrer Werbung, welche Aussagen Sie beibehalten können und wo Anpassungsbedarf besteht.

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Claim-Check oder Werbemittel-Check?

→ Claim-Check

  • Sie wissen bereits, welche Aussage Sie prüfen lassen möchten.
  • Sie senden uns einen oder mehrere Claims zusammen mit dem jeweiligen Kontext, etwa einem Screenshot oder Foto, der Fundstelle und vorhandenen Nachweisen.
  • Wir prüfen jeden Claim einzeln in seinem konkreten Umfeld.
  • Wir nennen Ihnen einen konkreten Pauschalpreis vor der Beauftragung.


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→ Werbemittel-Check

  • Sie möchten beispielsweise eine Verpackung, Produktseite oder einen Flyer überprüfen lassen.
  • Wir identifizieren darin zunächst die relevanten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und bewerten anschließend die einzelnen Claims in ihrem jeweiligen Kontext.
  • Der Werbemittel-Check umfasst keine rechtliche Prüfung des gesamten Werbemittels außerhalb der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
  • Vor der Beauftragung erhalten Sie einen festen Pauschalpreis, der sich nach dem Umfang des Werbemittel-Checks richtet.
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Bei Umweltclaims entscheidet der konkrete Kontext

Ob eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage verwendet werden kann, hängt nicht allein von einzelnen Wörtern ab. Entscheidend sind auch das konkrete Werbeumfeld, der Gesamteindruck der Aussage und die vorhandenen Nachweise.

Beim EmpCo Claim Check wird deshalb jeder Claim in seinem tatsächlichen Einsatz geprüft. So erhalten Unternehmen keine abstrakte Einschätzung, sondern eine rechtliche Bewertung der Werbung, die sie tatsächlich verwenden möchten.

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Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

„Bei Umweltwerbung reicht es nicht, einzelne Begriffe isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, welche Aussage beim Adressaten im konkreten Werbekontext ankommt und ob sie rechtlich getragen werden kann.“

Welche Aussagen prüfen wir?

Zum EmpCo Claim Check können insbesondere folgende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims) gehören:

  • allgemeine und produktbezogene Umweltclaims wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder vergleichbare Aussagen
  • Klimaneutralitäts- und CO₂-Claims
  • Aussagen über zukünftige Umweltleistungen und Umweltziele
  • Nachhaltigkeitssiegel und firmeneigene Labels
  • Firmen-, Marken- und Produktbezeichnungen mit Umweltbezug
  • Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Updates

Wir prüfen Claims auf Websites, in Onlineshops und Marktplatz-Produktdaten, auf Social Media, Verpackungen und Etiketten sowie in Katalogen und anderen Werbemitteln.

Bei vorhandenen Nachweisen prüfen wir rechtlich, ob sie die jeweilige Aussage tragen. Eine technische oder naturwissenschaftliche Überprüfung von Ökobilanzen, CO₂-Berechnungen oder Studien ist nicht Bestandteil des Checks.

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So läuft der EmpCo Claim Check ab

Sie erhalten ein Claim-Register mit Ampelbewertung und einer kurzen rechtlichen Begründung zu jeder geprüften Aussage. Ist ein Claim problematisch, schlagen wir Ihnen soweit möglich eine alternative Formulierung vor. Zusätzlich erhalten Sie einen Leitfaden für Ihre weitere Umweltwerbung und besprechen die Ergebnisse anschließend mit uns.

  • Claim oder Werbemittel senden

    Sie übermitteln uns kostenlos über unser Formular die zu prüfende Aussage bzw. das Werbemittel, die Fundstelle, einen Screenshot oder ein Foto des konkreten Umfelds und vorhandene Nachweise.

  • Pauschalpreis erhalten

    Auf Grundlage Ihrer Angaben bestimmen wir den Umfang der Prüfung. Vor der Beauftragung erhalten Sie einen festen Pauschalpreis für den vereinbarten Claim- oder Werbemittel-Check.

  • Anwaltliche Prüfung

    Einer unserer Rechtsanwälte prüft Ihre Claims nach den neuen UWG-Regelungen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie und bewertet jede Aussage in ihrem konkreten Werbekontext.

  • Ergebnis erhalten und besprechen

    Sie erhalten Ihr Claim-Register mit Ampelbewertung, die rechtlichen Einordnungen, mögliche Alternativformulierungen und den Leitfaden. Anschließend besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen.

Für jeden Claim eine klare rechtliche Einschätzung.

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Ihr Ansprechpartner für Umweltwerbung und EmpCo

Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

+49 30 206 436 810

Peter Weiler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Mueller.legal. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung zu Werbung, Produktkennzeichnung und Wettbewerbsrecht.

Am 13. November 2026 referiert er beim Forum Institut im Seminar „Rechtssicheres Marketing im Jahr 2026“ zu den neuen Anforderungen an Greenwashing und Nachhaltigkeitskommunikation nach der EmpCo-Richtlinie. Zu den Schwerpunkten gehören Umweltclaims, Klimaneutralität, Zukunftsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und die rechtliche Absicherung von Nachweisen.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema EmpCo Claim Check

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 soll Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Sie verschärft unter anderem die Anforderungen an allgemeine Umweltclaims, Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen zur Klimaneutralität und Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen. In Deutschland wurden die Vorgaben insbesondere durch Änderungen des UWG umgesetzt.

Ab wann gelten die neuen EmpCo-Regeln?

Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde in Deutschland insbesondere durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt.

Gibt es eine Übergangs- oder Abverkaufsfrist?

Die neuen UWG-Regelungen gelten ab dem 27. September 2026. Eine zusätzliche gesetzliche Übergangs- oder Abverkaufsfrist für bereits produzierte Waren und Werbemittel ist derzeit nicht vorgesehen. Unternehmen sollten daher auch bereits geplante oder im Markt befindliche Werbung darauf prüfen, ob sie nach dem Stichtag weiter verwendet werden kann.

Für wen gilt die EmpCo-Richtlinie?

Die neuen Vorgaben betreffen vor allem Unternehmen, die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben. Relevant sind sie insbesondere für Hersteller, Händler und Anbieter, die solche Claims etwa auf Verpackungen, Websites, in Onlineshops, auf Marktplätzen oder in sozialen Medien verwenden. Auch Angaben, die zunächst im B2B-Bereich bereitgestellt und später in der Verbraucherwerbung übernommen werden, können praktisch relevant werden.

Was ist die „Schwarze Liste“ bei EmpCo?

Der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG enthält Geschäftspraktiken, die unabhängig von einer weiteren Einzelfallprüfung unzulässig sind. Mit der EmpCo-Umsetzung kommen weitere Vorgaben hinzu, die insbesondere bestimmte Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegel betreffen.

Welche Regel konkret für einen Claim gilt, hängt jedoch von Aussage und Gestaltung ab.

Sind EmpCo und die Green Claims Directive dasselbe?

Nein. Die EmpCo-Richtlinie und die sogenannte Green Claims Directive sind unterschiedliche EU-Regelungsvorhaben.

Grundlage unseres EmpCo Claim Checks sind die EmpCo-Regelungen und ihre Umsetzung im deutschen UWG. Die Green Claims Directive ist Stand September 2026 noch nicht verabschiedet.

Prüft Mueller.legal auch Umweltclaims im B2B-Geschäft?

Ja. Wir prüfen auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Kommunikation zwischen Unternehmen. Der Schwerpunkt des EmpCo Claim Checks liegt auf Verbraucherwerbung, für die die neuen EmpCo-Regeln besonders relevant sind.

Was ist, wenn wir bereits eine Abmahnung erhalten haben?

Der EmpCo Claim Check ist für die präventive Prüfung geplanter und bereits laufender Claims gedacht.

Wenn Sie wegen einer Umweltaussage bereits abgemahnt wurden, prüfen wir die Abmahnung und das weitere Vorgehen separat.

Das sagen unsere Mandanten

  • Kita Spielhaus

    vor 7 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 8 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 7 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

Klarer Prüfungsumfang. Fester Pauschalpreis.

Senden Sie uns Ihren Claim oder Ihr Werbemittel. Wir klären den Prüfungsumfang und nennen Ihnen vor der Beauftragung einen festen Pauschalpreis.

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