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Abmahnung von SoundGuardian GmbH erhalten?
Wir schützen Ihre Rechte!

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
SoundGuardian ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt a.M.. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei SoundGuardian um eine Agentur, welche Lizenzrechte für die Nutzung von Musik auf Social Media vergibt. SoundGuardian lässt sich von den jeweiligen Künstlern also die sog. Synchronisationsrechte an einem bestimmten Musiktitel übertragen. Unternehmen, die den Musiktitel nutzen möchten, können dessen Nutzung dann bei SoundGuardian erfragen.
Leider ja. Auch, wenn die Höhe der Forderung, die von SoundGuardian gestellt wird, zunächst unseriös wirken mag, besteht die Gefahr, dass SoundGuardian auch gerichtliche Schritte einleitet, sollte auf die Forderung nicht angemessen reagiert werden. Das bedeutet natürlich keinesfalls, dass Sie einfach irgendetwas zahlen sollten - es bestehen natürlich Chancen die Forderung abzuwehren oder zumindest stark zu reduzieren.
Jede Musik ist urheberrechtlich geschützt. Damit Nutzer der Sozialen Medien Musiktitel in ihre Beiträge einbinden können, haben soziale Netzwerke wie Instagram und TikTok Lizenzverträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen. Diese Verträge ermöglichen es vor allem privaten Nutzern, die Musik aus der jeweiligen Musikbibliothek zu verwenden. Kommerzielle Profile, wie die von Influencern oder Unternehmen, die mit ihren Social-Media-Aktivitäten Geld verdienen, sind jedoch von dieser Nutzung meistens ausgeschlossen und dürfen die Titel daher oft nicht verwenden.
Das kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend ist natürlich zu aller erst, dass SoundGuardian auch wirklich Rechte an dem betroffenen Musiktitel innehat. Dies gilt es also zunächst in Erfahrung zu bringen. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Ihr Social Media Beitrag lediglich privater Natur oder gewerblicher Natur war. Selbst wenn die Forderung von SoundGuardian grundsätzlich besteht, dürfte sie aber zumindest in der Höhe stark angreifbar sein.
Abmahnungen der SoundGuardian GmbH folgen meist einem einheitlichen Muster. Gleich zu Beginn erklärt das Unternehmen, Rechteinhaber bestimmter Musiktitel zu sein, die angeblich ohne Genehmigung über Social-Media-Plattformen genutzt oder verbreitet wurden. Häufig genannt werden beispielsweise Songs wie „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay, MartinBepunkt & Shaun Baker, so auch in dieser Beispielsabmahnung.
Im nächsten Schritt beschreibt SoundGuardian, zu welchem Zeitpunkt und über welchen Kanal die Nutzung erfolgt sein soll. Gleichzeitig wird dem Abgemahnten die Möglichkeit angeboten, die fehlende Lizenz nachträglich zu erwerben, eine sogenannte Nachlizenzierung. Damit sollen die Rechte an dem verwendeten Werk im Nachhinein rechtlich abgesichert werden.
Die von SoundGuardian angebotene Nachlizenzierung ist mit erheblichen Kosten verbunden. In einem uns vorliegenden Fall wurde unserer Mandantschaft ein Betrag von 16.400 EUR zuzüglich 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Gleichzeitig setzte die Gegenseite eine Frist von rund zehn Tagen, innerhalb derer entschieden werden sollte, ob das Vergleichsangebot akzeptiert wird. Erfolgt keine Reaktion, kündigt SoundGuardian in der Regel bereits vorsorglich weitere rechtliche Maßnahmen an.
Besonders problematisch: die angeblich unkomplizierte „Einverständniserklärung“ auf der Website von SoundGuardian. Wer diese Erklärung abgibt, schließt damit einen rechtlich verbindlichen Vergleichsvertrag ab und verpflichtet sich zur Zahlung der geforderten Summe.
Unsere Empfehlung: Unterschreiben oder bestätigen Sie nichts vorschnell. Holen Sie unbedingt rechtlichen Rat ein, bevor Sie reagieren.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von SoundGuardian erhalten haben, können Sie uns Ihre Unterlagen direkt über unser Formular zusenden. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
Soziale Netzwerke wie Instagram und TikTok haben Lizenzverträge mit Organisationen wie der GEMA und anderen Rechteinhabern abgeschlossen. Diese Verträge erlauben es privaten Nutzern, die Musikstücke zu nutzen, die in den Musikkatalogen verfügbar sind. TikTok unterscheidet so zum Beispiel zwischen der "Sound"-Bibliothek und der "Kommerzielle Sounds"-Bibliothek. Kommerzielle Nutzer, wie Influencer und Unternehmen, die mit ihren Beiträgen Gewinne erzielen wollen, dürfen sich nur in der Datenbank für "Kommerzielle Sounds" bedienen.
Sie reichen Ihre Unterlagen über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Unterlagen an. Einer unser auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Forderung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Mit einem rein privaten Beitrag wird kein finanzielles Interesse verfolgt. Es besteht keinerlei geschäftliche Komponente zu dem Post, dessen Inhalt und dem Profil des Nutzers. Ein privater Beitrag ist rein für den persönlichen Gebrauch gedacht und wird zur Unterhaltung des Nutzers, dessen Familie und Freunde erstellt. Im Gegensatz dazu besteht bei einem kommerziellen Beitrag ein finanzielles Interesse oder zumindest eine Verbindung mit einer geschäftlichen Tätigkeit. Dies muss nicht das vorderste Ziel sein. Es genügt bereit eine berufliche Verwendung des Profils generell, z.B. zur Darstellung des eigenen Unternehmens oder seiner selbständigen Tätigkeit.
Wie bei urheberrechtlichen Auseinandersetzungen üblich, wird auch bei einer unberechtigten Musiknutzung auf Social Media in der Regel eine sog. nachträgliche Lizenzgebühr für die Nutzung des Musiktitels gefordert. Die Rechteinhaber, wie SoundGuardian, verlangen also das, was - angeblich - der Interessent von vorne herein für die Nutzung der Musik hätte zahlen müssen. In den von uns bearbeiteten Fällen fordern die Rechteinhaber zwischen 3.000 EUR und fast 17.000 EUR. Diese Forderungen sind aber oftmals nichts anderes als eine Wunschvorstellung der Rechteinhaber. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt hängt am Ende nicht davon ab, welchen Preis sich der Rechteinhaber wünscht, sondern welcher Preis tatsächlich am Markt mit dem Musiktitel erzielt wird. Entscheidend ist also die tatsächliche Lizensierungspraxis des Rechteinhabers. Daher sollte nie vorschnell nach Erhalt der Forderung gezahlt werden. Es bestehen immer Möglichkeiten die Zahlungsforderungen zu verhandeln und zu reduzieren.
Nach unserer Erfahrung handelt es sich bei Abmahnungen der Sound Guardian GmbH nicht um Fake oder eine reine Abzockmasche. Ziel ist in der Regel die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche, insbesondere wegen der unerlaubten Verwendung von Musik in Videos auf Plattformen wie TikTok oder Instagram. Solche Schreiben sollten daher ernst genommen werden. Ob die Abmahnung im konkreten Fall jedoch berechtigt ist, sollte stets geprüft werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Die Nachlizenzierungsgebühr wird nach der sogenannten Lizenzanalogie bemessen. Faktoren wie Bekanntheit des Songs, Anzahl der Aufrufe oder Dauer der Nutzung im Video fließen ein. Da die genaue Berechnung nicht offengelegt wird, sollte die Höhe anwaltlich überprüft werden.
Für den Fall, dass auch Sie Post von SoundGuardian bekommen haben, empfehlen wir folgende Schritte:
Lesen Sie das Schreiben aufmerksam und beachten Sie die gesetzten Fristen.
Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt – am besten bevor Sie reagieren. Wir von Mueller.legal haben Erfahrung und Expertise in solchen Fällen.
Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen gegenüber SoundGuardian ab, die Ihre Rechtsposition schwächen könnten.
Prüfen Sie mit anwaltlicher Unterstützung, ob Sie bereits über Lizenzen für die beanstandete Musik verfügen.
Vermeiden Sie direkte Kontaktaufnahme über die SoundGuardian-Webseite oder andere Wege, um kein unnötiges Schuldanerkenntnis abzugeben.