Die von SoundGuardian angebotene Nachlizenzierung ist mit erheblichen Kosten verbunden. In einem uns vorliegenden Fall wurde unserer Mandantschaft ein Betrag von 16.400 EUR zuzüglich 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Gleichzeitig setzte die Gegenseite eine Frist von rund zehn Tagen, innerhalb derer entschieden werden sollte, ob das Vergleichsangebot akzeptiert wird. Erfolgt keine Reaktion, kündigt SoundGuardian in der Regel bereits vorsorglich weitere rechtliche Maßnahmen an.
Besonders problematisch: die angeblich unkomplizierte „Einverständniserklärung“ auf der Website von SoundGuardian. Wer die Einverständniserklärung abgibt, kann damit einen rechtlich verbindlichen Vergleichsvertrag schließen und sich zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten.
Unsere Empfehlung: Unterschreiben oder bestätigen Sie nichts vorschnell. Holen Sie unbedingt rechtlichen Rat ein, bevor Sie reagieren.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von SoundGuardian erhalten haben, können Sie uns Ihre Unterlagen direkt über unser Formular zusenden. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.