Der Begriff KI-Schulungspflicht ist weit verbreitet, rechtlich aber verkürzt. Art. 4 AI Act schreibt Unternehmen nicht pauschal ein bestimmtes Seminar, eine feste Schulungsdauer oder ein vorgeschriebenes Zertifikat vor.
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter und weiterer Personen treffen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Dabei sind insbesondere das vorhandene Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung, der konkrete Einsatzbereich und die Personen zu berücksichtigen, auf die ein KI-System angewendet wird.
Die im Juni 2026 beschlossene Neufassung des Art. 4 stellt zusätzlich klar, dass Unternehmen die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen müssen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jedes einzelnen Mitarbeiters muss dagegen nicht garantiert werden.
Das bedeutet:
Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Schulung. Die Maßnahmen müssen zum tatsächlichen KI-Einsatz und zu den Aufgaben der betroffenen Personen passen.