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Googles AI Overviews
falsch dargestellt?

  • Wenn KI-Antworten Ihrem Unternehmen schaden
  • Rechtliche Handlungsoptionen im Umgang mit Google AI Overviews
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Google AI Overviews: Rechtliche Schritte bei Falschbehauptungen

Google blendet KI-Antworten direkt oberhalb der Suchtreffer ein – oft mit hoher Glaubwürdigkeit für Nutzer. Wenn AI Overviews Ihr Unternehmen mit falschen Behauptungen, Warnhinweisen oder sachfremden Zusammenhängen verknüpfen, kann das reputations- und geschäftsschädigend sein. Doch nicht nur das können die Folgen von AI Overviews sein: Immer mehr Websitebetreiber und Content-Aggregatoren verlieren Sichtbarkeit durch KI-Zusammenfassungen. Denn wenn Google die Antworten schon direkt in den Suchergebnissen ausspielt, bleiben die Besucher der Website oft aus.

Erfahren Sie, wie Google AI Overviews funktionieren, welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben und was Sie konkret tun können, um gegen rechtsverletzende AI Overviews vorzugehen. Wir helfen, Ihre Rechte, Ihre Reputation und Ihre Reichweite zu schützen.

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Was ist Google AI Overview?

Google AI Overview ist eine neue Funktion in der Google-Suche, bei der Inhalte aus verschiedenen Webseiten durch ein Sprachmodell zusammengefasst und als direkte Antwort präsentiert werden. Diese automatisch generierten Antworten erscheinen oberhalb der klassischen Suchergebnisse – also an der prominentesten Position der Seite.

Nutzer erhalten damit wesentliche Informationen bereits auf der Google-Ergebnisseite selbst, ohne eine externe Website aufrufen zu müssen. Zwar verweist Google in der Übersicht auf die zugrunde liegenden Quellen. Dennoch bleiben die Inhalte der verlinkten Seiten für viele Nutzer de facto unsichtbar, weil die gestellte Frage bereits in der KI-Antwort hinreichend beantwortet wurde und kein Anlass mehr besteht, die Ursprungsseite zu besuchen.

Google AI Overviews: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Google AI Overviews sind kein rein technisches Feature, sondern ein rechtlich relevantes Risiko für Unternehmen. Werden Produkte oder Dienstleistungen in KI-Übersichten falsch oder verzerrt dargestellt, kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 10.09.2025, 2-06 O 271/25) hat erstmals konkretisiert, wann Suchmaschinenbetreiber für solche Inhalte haften können. Die folgende Übersicht zeigt, welche rechtlichen Maßstäbe aktuell gelten und was Unternehmen bei der Bewertung von KI-Overviews beachten sollten.

Kurzüberblick:
Die wichtigsten rechtlichen Aussagen zu Google AI Overviews

Was Unternehmen wissen sollten

Inhalt

Relevanz für Unternehmen

Haftung möglich: Suchmaschinen haften grundsätzlich auch für KI-Übersichten vor den Suchtreffern.

Rechtsdurchsetzung gegen falsche KI-Inhalte ist nicht ausgeschlossen.

Falschaussage erforderlich: Erforderlich sind objektiv falsche oder im Kontext irreführende Angaben mit spürbarer Wettbewerbswirkung.

Dokumentation konkreter Fehler wird zentral für Ansprüche.

Zero-Click allein reicht nicht: Bloße Sichtbarkeits- oder Umsatzverluste durch verändertes Klickverhalten genügen nicht.

Geschäftsmodell-Anpassung nötig. Juristische Schritte nur bei inhaltlichen Fehlern.

DMA derzeit nicht verletzt: KI-Übersichten gelten aktuell als Teil des Suchergebnisses, kein eigener Dienst nach Art. 6 Abs. 5 DMA.

Kartell- und DMA-Argumentation bleibt möglich, ist aber anspruchsvoll.

EU-Verfahren und nationale Entscheidungen zu KI-Diensten von Google laufen oder sind angekündigt.

Rechtslage befindet sich im Fluss, Monitoring und Compliance-Beratung empfehlenswert.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Expertise rund um KI, Sichtbarkeit und Plattformregulierung

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Berät seit über 15 Jahren Unternehmen, Verlage und Plattformbetreiber zu Fragen des digitalen Inhaltsrechts, Marktverhaltens und der Regulierung von Online-Plattformen.
  • Bundesweit für Sie da
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Was tun bei falschen Tatsachenbehauptungen in Google AI Overviews?

LG Frankfurt: Google haftet grundsätzlich für falsche KI-Übersichten

Enthält eine Google AI Overview unwahre Tatsachenbehauptungen über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie – je nach Konstellation – in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Markenrechte oder sogar in kartellrechtlich geschützte Positionen darstellen.

Anders als bei klassischen Suchergebnissen verlinkt Google hier nicht lediglich auf fremde Inhalte. Die KI-Übersicht erzeugt vielmehr einen eigenständig formulierten zusammenfassenden Text, der Nutzern als direkte Antwort auf ihre Suchanfrage präsentiert wird. Dadurch entsteht für Nutzer häufig der Eindruck einer besonders verlässlichen und geprüften Information.

Sind darin objektiv falsche Aussagen enthalten – etwa eine behördliche Warnung, die tatsächlich ein anderes Unternehmen betrifft, oder eine undifferenzierte Verknüpfung von Gesundheitsrisiken mit Ihrer Marke –, kann ein Unterlassungsanspruch bestehen. In vielen Fällen empfiehlt sich ein abgestuftes Vorgehen:

  • Dokumentation der KI-Ausgabe (Screenshots, Datum, Suchbegriff, Sprache)
  • rechtliche Bewertung der Aussage als Tatsachenbehauptung oder Werturteil
  • außergerichtliche Geltendmachung durch Abmahnung mit Unterlassungsforderung
  • ggf. gerichtliche Durchsetzung im einstweiligen Rechtsschutz

Gerade bei reputationsschädigenden Aussagen mit Gesundheitsbezug kann ein schnelles Vorgehen entscheidend sein, da AI Overviews häufig den sichtbarsten Bereich der Suchergebnisse einnehmen.

AI Overviews im Griff: Rechtlich reagieren statt zuschauen

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Praxisbeispiel:
KI verknüpft behördliche Warnung mit falscher Marke

Ein Unternehmen stellt fest, dass Google AI Overviews bei Suchanfragen nach seiner Marke wiederholt eine behördliche Sicherheitswarnung mit den Produkten des Unternehmens verknüpfen.

Tatsächlich betrifft die Warnung jedoch ein anderes Unternehmen in einer anderen Jurisdiktion und ein völlig anderes Produkt. Dennoch erscheint die Warnung in der KI-Zusammenfassung unmittelbar im Kontext der Marke des betroffenen Unternehmens.

In einzelnen Fällen geht die Darstellung noch weiter:
Die KI-Übersicht rät Nutzern sogar ausdrücklich davon ab, Produkte der Marke zu kaufen oder zu verwenden, und verweist auf angeblich fehlende Erfahrungsberichte oder mögliche Gesundheitsrisiken. Für Nutzer entsteht dadurch der Eindruck, die Produkte des Unternehmens seien unsicher oder behördlich beanstandet.

Besonders problematisch ist, dass diese Darstellung bei Suchanfragen erscheint, die sich gezielt auf konkrete Produkte des Unternehmens beziehen. Nutzer suchen etwa nach einem bestimmten Produkt – und erhalten als erste Information eine behördliche Warnung zu einem völlig anderen Produkt eines fremden Unternehmens.

Eine solche Zuordnung kann eine objektiv unwahre Tatsachenbehauptung darstellen und den geschäftlichen Ruf des Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Unsere Kanzlei hat mit solchen Konstellationen Erfahrung und berät Sie gerne zu rechtlichen Schritten.

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Unsere Expertise: Frühzeitige Einordnung – jetzt bestätigt durch EU-Verfahren

Die rechtlichen und strukturellen Probleme rund um Googles AI Overviews beschäftigen unsere Kanzlei bereits seit deren Einführung. Schon früh haben wir darauf hingewiesen, dass KI-generierte Suchzusammenfassungen nicht nur Reichweite und Traffic verschieben, sondern grundlegende urheber-, wettbewerbs- und medienrechtliche Fragen aufwerfen.

Diese Einschätzung haben Rechtsanwalt Carl Christian Müller und Tori Gleisinger im Sommer 2025 in einem vielbeachteten Gastbeitrag für Legal Tribune Online (LTO) vertieft: „Warum Google keine Links mehr braucht“. Darin analysieren sie, wie Google durch KI-Antworten Inhalte verwertet, ohne Nutzer noch auf die Ursprungsseiten zu führen und welche Risiken dies für Content-Anbieter, Medienhäuser und Plattformbetreiber birgt.


Aktuelles EU Wettbewerbsverfahren gegen Google

Dass diese Bedenken berechtigt waren, zeigt die aktuelle Entwicklung:
Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Im Zentrum stehen genau jene Punkte, die wir zuvor aufgezeigt haben, insbesondere der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten beim Training und Einsatz von KI-Systemen sowie mögliche Missbräuche marktbeherrschender Stellung durch die prominente Platzierung von AI Overviews. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Newsmeldung "EU leitet Wettbewerbsverfahren gegen Google wegen KI-Datennutzung ein".

Die Einleitung des Verfahrens macht deutlich:
Die rechtlichen Fragen rund um KI-gestützte Suchfunktionen sind keine theoretischen Szenarien mehr, sondern betreffen die Informationsordnung im Internet bereits heute.

Wir begleiten diese Entwicklungen kontinuierlich und unterstützen Websitebetreiber, Publisher und Unternehmen dabei, ihre rechtliche Position fundiert zu bewerten und konkrete Handlungsoptionen im Umgang mit Google AI Overviews zu entwickeln.

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Typisches Problem bei AI Overviews: Inkonsistente KI-Ausgaben

In der Praxis zeigt sich häufig ein weiteres Problem:
Die KI erkennt die tatsächlichen Zusammenhänge teilweise korrekt, generiert bei anderen Suchanfragen jedoch erneut eine falsche Zuordnung.

So kann es vorkommen, dass Google bei einer Suchanfrage ausdrücklich klarstellt, dass die behördliche Warnung ein anderes Unternehmen betrifft, während bei anderen Suchbegriffen dieselbe Warnung wieder der falschen Marke zugeschrieben wird.

Diese Inkonsistenz zeigt zweierlei:

  1. Die korrekte Differenzierung ist technisch möglich.
  2. Das System verhindert dennoch nicht zuverlässig, dass falsche Aussagen erneut erscheinen.

Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn eine konkrete Darstellung zeitweise verschwindet, ist nicht gewährleistet, dass sie nicht erneut generiert wird.

Wir unterstützen Sie dabei, solche wiederkehrenden Falschdarstellungen rechtlich einzuordnen, zu dokumentieren und gezielt dagegen vorzugehen.

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Warum Unterlassungsansprüche trotz dynamischer KI bestehen können

Auch wenn eine fehlerhafte KI-Übersicht später geändert oder entfernt wird, kann ein Unterlassungsanspruch weiterhin bestehen.

Nach deutschem Recht entfällt die sogenannte Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht allein dadurch, dass die konkrete Verletzungshandlung eingestellt wird. Bei KI-generierten Inhalten gilt dies in besonderem Maße: Die Inhalte werden dynamisch erzeugt und können bei zukünftigen Suchanfragen jederzeit erneut erscheinen.

Gerade wenn sich über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt falsche Darstellungen zeigen – etwa bei verschiedenen Suchbegriffen oder in unterschiedlichen Sprachen – spricht vieles dafür, dass eine dauerhafte technische Lösung erforderlich ist.

Betroffene Unternehmen können daher verlangen, dass der Suchmaschinenbetreiber geeignete Maßnahmen ergreift, um künftige gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch besteht, und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Welche Ansprüche bestehen gegen Google AI Overviews?

Je nach Einzelfall kommen mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, insbesondere:

  • Unternehmenspersönlichkeitsrecht
    bei rufschädigenden unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
    wenn falsche Aussagen gezielt die Marktposition beeinträchtigen
  • Markenrechtliche Ansprüche
    bei rufschädigender Nutzung der Marke im Zusammenhang mit falschen Informationen
  • Kartellrechtliche Ansprüche
    wenn ein marktbeherrschender Suchmaschinenbetreiber Wettbewerber unbillig behindert

Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt maßgeblich davon ab, wie die KI-Aussage formuliert ist und in welchem Kontext sie erscheint.

Wir analysieren Ihren Einzelfall und entwickeln eine rechtlich fundierte Strategie gegen rechtsverletzende Google AI Overviews.

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Was Googles AI Overviews für Ihre Website bedeuten

Die klassische Google-Suche war lange eine Brücke zwischen Nutzern und Ihrer Website. Mit „AI Overviews“ ändert sich das grundlegend: Mithilfe von KI-generierten Zusammenfassungen beantwortet Google viele Suchanfragen inzwischen direkt. Die Antworten stammen aus verschiedenen Quellen, derer sich Google bedient. Die Folge: Nutzer finden ihre Antwort, ohne die Seite der Anbieter oder Content-Aggregatoren je zu besuchen.

Für Websitebetreiber, Content-Produzenten und digitale Publisher bedeutet das einen massiven Verlust an Sichtbarkeit. Wie auch schob bei anderen Entwicklungen, wie etwa bei "Google Books", scheint hier zu gelten: "Eat it or die." Und daher stellt sich einmal mehr die Frage: Ist das Vorgehen von Google überhaupt rechtens?

Werden AI Overviews bei allen Suchanfragen ausgespielt?

Nein. AI Overviews erscheinen derzeit vor allem bei inhaltsorientierten Suchanfragen, also dann, wenn Nutzer eine konkrete Information suchen (z. B. Wann sind Flüge am günstigsten? oder „Was tun bei negativen Bewertungen?“). Bei produktspezifischen oder kaufbezogenen Suchanfragen hingegen bleibt das klassische Suchergebnisformat bestehen. In diesen Fällen zeigt Google bevorzugt Anzeigen und Shopping-Ergebnisse an. Der Grund dafür liegt im Geschäftsmodell von Google: Kommerzielle Suchanfragen generieren Werbeeinnahmen und sollen nicht durch KI-generierte Antworten ersetzt werden.

Führen Google AI Overviews tatsächlich zu weniger Klicks auf Webseiten als bisher?

Die Antwort auf diese Frage fällt differenziert aus. Zwar berichten viele Websitebetreiber und SEO-Experten von einem spürbaren Rückgang der Klickzahlen, sobald AI Overviews ausgespielt werden. Gleichzeitig zeigen erste Datenauswertungen, etwa von Sistrix im britischen Markt, ein differenzierteres Bild.

Demnach liegt die Click-Through-Rate (CTR) für Position 1 bei Suchergebnissen mit AI Overview derzeit bei rund 12,5 % – im Vergleich zu 10 % bei klassischen Featured Snippets. In einzelnen Fällen kann die KI-Box also sogar mehr Aufmerksamkeit auf die erste Trefferposition lenken.

Allerdings ist dabei zu beachten:

  • Die Zahlen stammen aus einem frühen Stadium der Einführung und betreffen nur einen Teilmarkt (Großbritannien).
  • Die Messung bezieht sich auf die erste Position unterhalb der AI Overview, nicht auf die Klickrate der KI-Antwort selbst, denn diese ist nicht klickbasiert, sondern antwortorientiert.
  • Die AI Overview kann zu einer stärkeren Fokussierung auf Position 1 führen, während alle anderen organischen Treffer darunter verlieren.

Hinzu kommt ein entscheidender Punkt: In der Google Search Console werden weder Impressionen noch Klicks aus AI Overviews separat ausgewiesen. Das macht es für Websitebetreiber nahezu unmöglich, eigene, datengestützte Analysen zu erstellen. Ob und wie stark ein konkreter Traffic-Rückgang auf AI Overviews zurückzuführen ist, bleibt bislang eine Blackbox und zwar auch, weil Google die relevanten Daten nicht transparent bereitstellt.

In der Praxis zeigt sich: Vor allem Seiten mit rein informativem Charakter und starkem „Know“-Suchinteresse verlieren Sichtbarkeit, wenn ihre Inhalte in der KI-Antwort verarbeitet, aber nicht mehr selbst besucht werden. Der langfristige Effekt dürfte sich erst in den kommenden Monaten wirklich abzeichnen.

Wie verbreitet sind AI Overviews in den Suchergebnissen mittlerweile?

Seit 2025 hat Google die AI Overviews deutlich ausgeweitet. Während die Funktion zunächst schwerpunktmäßig in den USA ausgerollt wurde, ist sie inzwischen in zahlreichen weiteren Ländern verfügbar, darunter auch in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Im deutschsprachigen Raum sind AI Overviews mittlerweile regulärer Bestandteil vieler Suchergebnisse und nicht mehr auf das frühere Search-Labs-Programm beschränkt.

Wie kann ich nachvollziehen, ob meine Seite von AI Overviews betroffen ist?

Das ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Google stellt in der Google Search Console (GSC) keine gesonderten Daten zu Impressionen oder Klicks aus AI Overviews bereit. Auch in Google Analytics lässt sich nicht direkt erkennen, ob eine KI-Antwort die eigene Sichtbarkeit beeinflusst hat.

Für Websitebetreiber bedeutet das: Eine klare, datengestützte Bewertung ist aktuell kaum möglich. Rückschlüsse lassen sich nur indirekt ziehen, etwa wenn es bei stabilen Rankings zu plötzlichen Traffic-Rückgängen kommt oder wenn bestimmte Inhalte überproportional an Sichtbarkeit verlieren. Auch externe Tools und Marktbeobachtungen können helfen, ein erstes Bild zu gewinnen.

Die mangelnde Transparenz von Seiten Googles erschwert es für Betroffene (einmal mehr), konkrete Auswirkungen nachzuvollziehen oder fundierte Optimierungsentscheidungen zu treffen. Umso wichtiger ist eine strategische Beobachtung und eine kritische rechtliche Bewertung der eigenen Inhalte im Kontext der neuen Google-Darstellung.

Kostenlose Erstberatung zu AI Overviews

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Er hat jahrelange Erfahrung im digitalen Inhaltsrecht, Reputationsschutz und der Regulierung von Online-Plattformen.

Ob Google AI Overviews, Content-Nutzung oder Sichtbarkeitsverlust – wir helfen Ihnen, Ihre Position rechtlich fundiert zu bewerten und Ihre Handlungsoptionen klar zu definieren.

Lassen Sie uns über Ihre Optionen sprechen.

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