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Rechtsanwalt Alexander Faber

Unser Service

Kündigung Kündigungsschutzklage

Wollen Sie sich gegen eine Kündigung vom Arbeitgeber wehren, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Dazu sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor Gericht Klage erheben. Lassen Sie sich deshalb schnellstmöglich von einem Anwalt beraten, der auf die Kündigungsschutzklage spezialisiert ist.

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Kontaktformular ausfüllen

    Sie reichen Ihre Kündigung über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns diese in Verbindung mit Ihren an uns übermittelten Informationen an.

  • Kostenfreie Beratung

    Einer unserer auf Kündigungsschutzklagen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen unser Vorgehen und das besprochene Honorar nochmals schriftlich bestätigen.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit, leiten die erforderlichen Schritte ein und reichen für Sie eine Kündigungsschutzklage ein.

Mueller.legal Erstberatung

Fragen, was etwas kostet, kostet bei uns nichts. Wir geben Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung einen klaren Ausblick auf die Erfolgsaussichten, den Verlauf und die Kosten Ihres Falls. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, tun wir was wir sagen und sagen was wir tun. Transparenz und Verlässlichkeit in der Fallbearbeitung sind für uns ein hohes Gut.

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