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Rechtsanwalt Alexander Faber
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Einer unserer auf Kündigungsschutzklagen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen unser Vorgehen und das besprochene Honorar nochmals schriftlich bestätigen.
Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit, leiten die erforderlichen Schritte ein und reichen für Sie eine Kündigungsschutzklage ein.