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Rechtsanwalt Peter Weiler

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Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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    Sie reichen Ihre Kündigung über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns diese in Verbindung mit Ihren an uns übermittelten Informationen an.

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Fragen und Antworten

Arbeitnehmer*innen, die ein Kündigung erhalten haben, stellen uns oft dieselben Fragen, wenn Sie gegen diese im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgehen wollen. Diese finden Sie hier:

Wann kann ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland eingereicht werden, wenn der gekündigte Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung unrechtmäßig war und er sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen möchtest.

Um eine Kündigungsschutzklage einreichen zu können, muss das Arbeitsverhältnis jedoch dem Kündigungsschutz unterliegen. Ob dies der Fall ist, hängt von den folgenden Voraussetzungen ab:

  1. Arbeitnehmereigenschaft iSd KSchG
  2. Beschäftigung in einem Betrieb
  3. Arbeitsverhältnis von mehr als 6 Monaten
  4. Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Das Verfahren beginnt mit Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Nach wenigen Tagen wird dem Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage zugestellt und nach drei bis vier Wochen werden die Parteien vom Arbeitsgericht zu einer Güteverhandlung geladen.

In der Güteverhandlung werden die allermeisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich beendet – manche sogar davor. Inwieweit der Arbeitgeber zu Verhandlungen vorab oder einem Vergleich in der Güteverhandlung bereit ist, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel dürfte ein kleiner Betrieb eher vor einem langwierigen und kostenintensiven Verfahren zurückschrecken als ein großer Konzern.

Einigen sich die Parteien nicht bei der Güteverhandlung, kommt es zur sogenannten Kammerverhandlung, die im Regelfall drei bis sechs Monate nach der Güteverhandlung anberaumt wird. Einigen sich die Parteien auch an diesem Termin nicht auf einen Vergleich, ergeht ein arbeitsgerichtliches Urteil erster Instanz.

Gegen das Urteil können die Parteien innerhalb eines Monats Berufung einlegen. In Ausnahmefällen ist nach der Berufung eine Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich.

ACHTUNG: Jedes Rechtsmittel verlängert die weitere Verfahrensdauer um Monate oder manchmal sogar um Jahre.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Bei den Verfahrenskosten muss zwischen Gerichtskosten und den Anwaltskosten unterschieden werden:

Gerichtskosten: Die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei Gericht ist kostenfrei. Gelingt in der Güteverhandlung ein Vergleich, bleibt die Angelegenheit vor Gericht kostenfrei.

Teurer werden kann es bei einem Urteilsspruch für denjenigen, der die Klage verloren hat. Die unterlegene Partei hat die Gerichtskosten zu tragen.

Anwaltskosten: Erheben Sie Kündigungsschutzklage und lassen sich anwaltlich vertreten, übernehmen Sie die eigenen Anwaltskosten.

Das heißt: Kosten entstehen von dem Zeitpunkt der Beauftragung eines Anwalts, vor einer Güteverhandlung bis zum Urteil in der ersten Instanz. Das ist im Arbeitsprozess anders als im gewöhnlichen Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei stets sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat.

Macht eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?

Der Haupteffekt einer Kündigungsschutzklage liegt praktische gesehen unter anderem darin, dass der Arbeitgeber nicht sicher sein kann, ob der entlassene Mitarbeiter endgültig bzw. rechtssicher aus dem Unternehmen ausscheidet.

Aufgrund dieser Unsicherheit sind viele Unternehmen bereit, Abfindungen zu zahlen und positive Arbeitszeugnisse auszustellen. Dies spricht aus Sicht der Arbeitnehmer für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Folgende Umstände sprechen für eine Kündigungsschutzklage:

  • Die Kündigung ist offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.
  • Der Arbeitnehmer ist arbeitslos gemeldet und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt stellen sich als nicht sehr gut dar.
  • Es wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen, deren Berechtigung jedoch zweifelhaft ist.
  • Durch eine unmittelbare oder vorzeitige Kündigung aus verschiedenen Ursachen gehen erhebliche Gehaltszahlungen dem Arbeitnehmer verloren.

Innerhalb welcher Frist muss ich die Kündigungsschutzklage einreichen?

Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor Gericht Klage erheben. Diese Frist von drei Wochen gilt sowohl für fristlose als auch fristgemäße Kündigungen durch den Arbeitgeber, einschließlich Änderungskündigungen.

Es existieren lediglich zwei Ausnahmen von dieser Frist:

1. Die Kündigung wurde nicht schriftlich mit einem vom Arbeitgeber unterzeichneten Dokument übermittelt, sondern beispielsweise mündlich, per E-Mail oder per WhatsApp-Nachricht. Dies verstößt gegen die gesetzliche Schriftform gemäß § 623 des BGB für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und macht die Kündigung offensichtlich unwirksam.

2. Die Kündigung ist nur nach vorheriger Zustimmung einer Behörde möglich. Gemäß § 4 Satz 4 KSchG beginnt die Frist erst nach Mitteilung der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer zu laufen.

Mueller.legal Erstberatung

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben und daher rasch reagieren müssen, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Beachten Sie unbedingt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die mit Erhalt des Kündigungsschreibens beginnt, und nehmen Sie vor Ablauf dieser Frist Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie rechtlich unterstützen sollen.

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