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Bei den Verfahrenskosten muss zwischen Gerichtskosten und den Anwaltskosten unterschieden werden:
Gerichtskosten: Die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei Gericht ist kostenfrei. Gelingt in der Güteverhandlung ein Vergleich, bleibt die Angelegenheit vor Gericht kostenfrei.
Teurer werden kann es bei einem Urteilsspruch für denjenigen, der die Klage verloren hat. Die unterlegene Partei hat die Gerichtskosten zu tragen.
Anwaltskosten: Erheben Sie Kündigungsschutzklage und lassen sich anwaltlich vertreten, übernehmen Sie die eigenen Anwaltskosten.