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Rechtsanwalt Peter Weiler

Was tun bei einer Kündigung?

Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen. Viele Kündigungen sind unwirksam oder unbegründet. Sie haben also möglicherweise die Chance erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen, um eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder aber eine Abfindung zu erhalten.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in dem Sie Sie gegen die Kündigung vorgehen, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Damit die Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss Ihr Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz unterliegen. Das ist der Fall, wenn

  1. Sie seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sind und
  2. Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Wann erhalte ich eine Abfindung?

Eine Abfindung erhalten Sie nicht automatisch. Es gibt keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird meistens dann gezahlt, wenn die gekündigten Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen. Denn oftmals sind die Kündigungen unwirksam. Bevor das Gericht dies feststellt und Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen muss, ist dieser in der Regel eher bereit eine Abfindung zu zahlen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Bei den Verfahrenskosten muss zwischen Gerichtskosten und den Anwaltskosten unterschieden werden:

Gerichtskosten: Die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei Gericht ist kostenfrei. Gelingt in der Güteverhandlung ein Vergleich, bleibt die Angelegenheit vor Gericht kostenfrei.

Teurer werden kann es bei einem Urteilsspruch für denjenigen, der die Klage verloren hat. Die unterlegene Partei hat die Gerichtskosten zu tragen.

Anwaltskosten: Erheben Sie Kündigungsschutzklage und lassen sich anwaltlich vertreten, übernehmen Sie die eigenen Anwaltskosten.

Das heißt: Kosten entstehen von dem Zeitpunkt der Beauftragung eines Anwalts, vor einer Güteverhandlung bis zum Urteil in der ersten Instanz. Das ist im Arbeitsprozess anders als im gewöhnlichen Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei stets sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat.

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Kontaktformular ausfüllen

    Sie reichen Ihre Kündigung über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns diese in Verbindung mit Ihren an uns übermittelten Informationen an.

  • Kostenfreie Beratung

    Einer unserer auf Kündigungsschutzklagen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen unser Vorgehen und das besprochene Honorar nochmals schriftlich bestätigen.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit, leiten die erforderlichen Schritte ein und reichen für Sie eine Kündigungsschutzklage ein.

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Macht eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?

Der Haupteffekt einer Kündigungsschutzklage liegt praktische gesehen unter anderem darin, dass der Arbeitgeber nicht sicher sein kann, ob der entlassene Mitarbeiter endgültig bzw. rechtssicher aus dem Unternehmen ausscheidet.

Aufgrund dieser Unsicherheit sind viele Unternehmen bereit, Abfindungen zu zahlen und positive Arbeitszeugnisse auszustellen. Dies spricht aus Sicht der Arbeitnehmer für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Folgende Umstände sprechen für eine Kündigungsschutzklage:

  • Die Kündigung ist offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.
  • Der Arbeitnehmer ist arbeitslos gemeldet und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt stellen sich als nicht sehr gut dar.
  • Es wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen, deren Berechtigung jedoch zweifelhaft ist.
  • Durch eine unmittelbare oder vorzeitige Kündigung aus verschiedenen Ursachen gehen erhebliche Gehaltszahlungen dem Arbeitnehmer verloren.

Innerhalb welcher Frist muss ich die Kündigungsschutzklage einreichen?

Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor Gericht Klage erheben. Diese Frist von drei Wochen gilt sowohl für fristlose als auch fristgemäße Kündigungen durch den Arbeitgeber, einschließlich Änderungskündigungen.

Es existieren lediglich zwei Ausnahmen von dieser Frist:

1. Die Kündigung wurde nicht schriftlich mit einem vom Arbeitgeber unterzeichneten Dokument übermittelt, sondern beispielsweise mündlich, per E-Mail oder per WhatsApp-Nachricht. Dies verstößt gegen die gesetzliche Schriftform gemäß § 623 des BGB für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und macht die Kündigung offensichtlich unwirksam.

2. Die Kündigung ist nur nach vorheriger Zustimmung einer Behörde möglich. Gemäß § 4 Satz 4 KSchG beginnt die Frist erst nach Mitteilung der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer zu laufen.

Mueller.legal Erstberatung

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben und daher rasch reagieren müssen, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Beachten Sie unbedingt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die mit Erhalt des Kündigungsschreibens beginnt, und nehmen Sie vor Ablauf dieser Frist Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie rechtlich unterstützen sollen.

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