Informationsfreiheit stärkt Meinungsäußerungsfreiheit
Hinter dem Gedanken der Informationsfreiheit steckt die Idee, dass Grundlage einer stabilen Demokratie die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert sind. Insofern korrespondiert das Recht der Informationsfreiheit unmittelbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, weil (fundierte) Meinungen auf Fakten basieren, die in der Regel nicht vom Himmel fallen, sondern beschafft werden müssen.
Informationszugang für jedermann
Insofern gewähren die Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze des Bundes und der Länder den staatlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu Informationen, der in den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen normiert ist. Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen. Im Unterschied zu anderen Informationsansprüchen, insbesondere dem presserechtlichen Auskunftsanspruch, auf den sich nur Pressevertreter berufen können, steht der Anspruch auf Informationszugang jedermann zu und er ist voraussetzungslos - das heißt ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.
Informationsfreiheit stärkt Meinungsäußerungsfreiheit
Hinter dem Gedanken der Informationsfreiheit steckt die Idee, dass Grundlage einer stabilen Demokratie die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert sind. Insofern korrespondiert das Recht der Informationsfreiheit unmittelbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, weil (fundierte) Meinungen auf Fakten basieren, die in der Regel nicht vom Himmel fallen, sondern beschafft werden müssen.
Informationszugang für jedermann
Insofern gewähren die Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze des Bundes und der Länder den staatlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu Informationen, der in den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen normiert ist. Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen. Im Unterschied zu anderen Informationsansprüchen, insbesondere dem presserechtlichen Auskunftsanspruch, auf den sich nur Pressevertreter berufen können, steht der Anspruch auf Informationszugang jedermann zu und er ist voraussetzungslos - das heißt ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.
In diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir vor allem
- Journalisten
- NGOs
- Politische Mandatsträger, Fraktionen und Parteien
Unser Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere die
- Beratung im Gesetzes und satzungsgebenden Verfahren
- außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung
- Litigation-PR

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