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Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Informationszugang für Jedermann

  • Sie benötigen Einblick in eine Behördenakte?
  • Die Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze gewähren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
  • Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Informationsfreiheitsrechte durchzusetzen.
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Informationsfreiheit

Als Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit oder Informationstransparenz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen bezeichnet. In diesem Rahmen müssen Ämter, Behörden und sonstige öffentliche Stellen ihre Akten und Vorgänge veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich machen.

Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt. Seitdem müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben, Das zuvor de facto bestehende „Amtsstubengeheimnis“ ist damit abgeschafft, auch wenn in der Praxis nach wie vor festzustellen ist, dass die Idee der Transparenz noch nicht in jeder Amtsstube angekommen ist.

Was regelt das Informationsfreiheitsgesetz?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Es gibt Bürgern das Recht, Informationen von Behörden zu beantragen und zu erhalten, ohne dass dafür ein spezielles Interesse oder eine Begründung notwendig ist.

Konkret bedeutet das, dass jeder Bürger das Recht hat, Informationen und Unterlagen zu bestimmten Themen und Vorgängen der Bundesbehörden anzufordern. Hierbei kann es sich beispielsweise um Gutachten, Bescheide, Akten oder Berichte handeln.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu erhöhen, die Bürgerbeteiligung zu stärken und die demokratische Kontrolle zu fördern. Das IFG verpflichtet die Behörden zur Herausgabe der Informationen, es sei denn, es gibt gesetzliche Ausnahmen oder Gründe des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder des Datenschutzes.

Warum ist die Informationsfreiheit so wichtig?

Hinter dem Gedanken der Informationsfreiheit steckt die Idee, dass Grundlage einer stabilen Demokratie die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert sind. Insofern korrespondiert das Recht der Informationsfreiheit unmittelbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, weil (fundierte) Meinungen auf Fakten basieren, die in der Regel nicht vom Himmel fallen, sondern beschafft werden müssen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an Informationen zu gelangen?

Keine. Der Informationszugang wird jedermann gewährt. Sie müssen vor der Behörde auch nicht begründen, warum Sie Zugang zu den Informationen begehren.

Gibt es Ausschlusskriterien, bei denen die Behörde den Zugang verweigern kann?

Ja, das Informationszugangsrecht ist in bestimmten Bereichen beschränkt. So werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten nicht vom Informationszugangsrecht erfasst. Darüber hinaus begründet das Informationszugangsrecht keinen Anspruch gerichtet auf die Einholung bzw. Beschaffung der begehrten Informationen, da die begehrten Informationen tatsächlich vorliegen müssen.

Informationsfreiheit durchsetzen

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Informationsfreiheitsrecht

Wir spielen sicher und leidenschaftlich gut auf der Klaviatur der Informations- und Auskunftsansprüche. Wir lassen nicht locker und drehen auf der Suche nach dem entscheidenden Argument gerne jeden Stein zwei Mal rum. Wir sind erfahren in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der geführten Verfahren. Die Erfahrung zeigt, dass es manchmal auch des öffentlichen Druckes bedarf, um zum Erfolg zu kommen.

Hier sind wir Überzeugungstäter.

Wir sind überzeugt von dem hinter der Informationsfreiheit  stehenden Grundgedanken:

  • Der freie Zugang zu Informationen ist Voraussetzung für eine gut informierte Gesellschaft.
  • Informationsfreiheit stärkt die Meinungsfreiheit.
  • Informationsfreiheit ist demokratiestärkend.

Unsere Mandaten

Wir stehen auf der Seite der Informationsfreiheit. Im Informationsfreiheitsrecht vertreten wir daher grundsätzlich die Antragstellerseite. Das sind in der Regel Politiker, Parteien, Fraktionen sowie Verbände. Gleichwohl vertreten wir auch Behörden, sofern diese Informationen herausgeben wollen, aber über ein Drittwiderspruchsverfahren hieran gehindert werden. Zudem werden wir für Behörden oder nachgelagerte Organisationen beratend tätig.

Informatiosfreiheit als Transportmittel für politische Botschaften

In bestimmten Fällen kann Litigation PR auch im Zusammenhang mit Informationsfreiheitsrechten relevant werden, beispielsweise wenn eine staatliche Stelle eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnt und der Anfragende rechtliche Schritte einleitet. In diesem Fall kann eine effektive Kommunikation und öffentliche Darstellung der eigenen Position dazu beitragen, den Druck auf die staatliche Stelle zu erhöhen und eine erfolgreiche Durchsetzung des Informationsfreiheitsrechts zu unterstützen.

Anwalt beauftragen?

Eigentlich braucht man keinen Anwalt, denn eigentlich ist alles ganz einfach:

Der Anspruch auf Zugang zu Informationen ist voraussetzungslos. Das heißt, man muss nicht begründen, warum man die Information haben möchte. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, bei der die Informationen liegen. Stellt man den Antrag bei der falschen Behörde, ist diese verpflichtet, Hilfestellung zu geben und die richtige Behörde zu nennen. Für einfache Auskünfte werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Also alles ganz einfach. In der Theorie.

In der Praxis machen wir allerdings nach wie vor die Erfahrung, dass sich die auf Bundesebene 2006 eingeführte Informationsfreiheit in den Behörden längst nicht durchgesetzt hat bzw. in den Köpfen angekommen ist. In den Bundesländern existieren entsprechende gesetzliche Regelungen teilweise erst seit wenigen Jahren. Manchmal weiß es die Behörde deshalb auch selbst nicht besser. Manchmal verweigert die Behörde den Informationszugang auch schlicht deshalb, weil unangenehme Wahrheiten nicht ans Licht kommen sollen.

Wenn Sie mit diesen Hürden zu kämpfen haben, helfen wir gerne. Sprechen Sie uns an - die Erstberatung ist bei uns kostenfrei.

Was kostet das?

Bei uns ist die Erstberatung kostenfrei.

Wir schauen uns die Sache gemeinsam mit Ihnen an und informieren Sie dann im Erstberatungsgespräch über die anfallenden Kosten. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Modelle. Entweder wir rechnen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Kosten sehr genau vorhergesagt werden können. Wenn allerdings schlecht absehbar ist, wie aufwendig das Verfahren wird, rechnen wir nach dem hier entstehenden Zeitaufwand ab - das heißt also nach Stundensätzen. Unsere Stundensätze für dieses Rechtsgebiet liegen zwischen 190,00 EUR und 290,00 EUR zzgl. MwSt. Fragen, was was kostet, kostet bei uns nichts. Gegebenenfalls übernehmen wir solche Verfahren auch mal pro bono.

Die Gebühren der Verwaltung

Einfache Anfragen an Behörden sind in der Regel kostenlos. Verursacht eine Anfrage dagegen eine außergewöhnlich Arbeitsbelastung, können Behörden Gebühren verlangen. Oftmals nutzen Behörden diesen Hinweis, um die Anfragenden abzuschrecken. Deshalb meinen wir, dass die Informationsfreiheit kostenfrei ausgestaltet werden müsste. Bis es soweit ist, sind sie allerdings nicht rechtlos gestellt, denn auch ein Gebührenbescheid ist rechtlich überprüfbar, worauf die Behörde auch sofort hingewiesen werden sollte. Bereits dieser Hinweis kann dazu führen, dass die Behörde das ihr für die Bestimmung der Gebührenhöhe eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausübt.

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Welche Information kann ich herausverlangen?

Es geht um alle Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Beispiele für Informationen, die unter die Informationsfreiheit fallen sind

  • Verträge einer Stadt mit einem Unternehmen
  • erstellte Gutachten und Studien
  • die Terminkalender von Ministerinnen
  • Korrespondenz innerhalb einer Behörde,
  • Korrespondenz mit Außenstehenden wie Lobbyisten

Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form die Informationen vorhanden sind. Neben den noch immer bei den Behörden vorhandenen Akten aus Papier, fallen also auch elektronische Akten, E-Mails, Videos oder digitale Kalender unter die Informationsfreiheit.

Von wem kann ich die Information herausverlangen?

Zur Auskunft verpflichtet sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen – also alle Behörden auf EU-, Bundes- , Länder- oder Kommunalebene. Außerdem zur Auskunft verpflichtet sind, Ministerien, Parlamente, Gerichte, öffentliche Unternehmen, Handels- und Berufskammern, Krankenkassen und Schulen. Auch Stellen wie Unternehmen der Daseinsvorsorge, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Jobcenter, Museen oder Krankenhäuser fallen unter die Auskunftspflicht. In der Regel zählen auch Hochschulen dazu. Allerdings gibt es regionale Unterschiede: In Bayern und Niedersachsen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Probieren sollten Sie es dort trotzdem - alleine schon, um das öffentliche Interesse an Informationen deutlich zu machen.

Die Situation in den Bundesländern

Deutschlandkarte
Transparenzranking

Copyright Hinweis

Transparenzranking

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt nur für Bundesbehörden. Für Landes- und Kommunalbehörden müssen die Bundesländer die Auskunftsgesetze. selbst regeln. Zwei Bundesländer haben dies bisher nicht getan (Bayern, Niedersachsen). Dagegen sind in drei Bundesländern (Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen) bereits Transparenzgesetze etabliert. Demnach sind die Landesbehörden nicht nur auf Anfrage verpflichtet, Zugang zu Informationen zu gewähren, sondern müssen bestimmte Daten proaktiv auf einer Transparenzplattform veröffentlichen.

Sie wollen Zugang zu Informationen? Die Erstberatung ist bei uns kostenfrei.

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