Der Zugang zum Recht für Bürger*innen und Unternehmen ist Wesensvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit. Er ist im Grundgesetz verankerte Daseinsvorsorge. Er schafft Rechtssicherheit, die wiederum entscheidendes Kriterium für Demokratieerhalt sowie wirtschaftlichen Erfolg einer Gesellschaft ist.
Ein für jedermann gleichermaßen gewährleisteter Zugang zum Recht scheitert oftmals an finanziellen Hürden, an mangelnder Information und Aufklärung oder an langen Verfahren. Hinzu kommt, dass viele Menschen vor der rechtlichen Fachsprache und ungewissen Verfahrensausgängen zurückschrecken.
Die Anwaltschaft ist die erste Anlaufstelle für Rechtsuchende und damit Garantin für den Zugang zum Recht und Rechtsstaatstaatlichkeit.
Unser Anliegen ist es, in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten den Zugang zum Recht für Bürger*innen und Unternehmen möglichst niederschwellig ausgestalten. Hieraus leiten wir unseren Beratungsansatz ab: