
Wir lieben was wir tun
Wir leisten rechtliche Beratung auf höchstem Niveau. Parteilichkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit, die anwaltlichen Kardinalspflichten, sind die Maximen unseres Handelns: Wir verstehen uns nicht nur als unabhängige und damit im besten Sinne unserer Auftraggeber auch kritische Berater, sondern stets zugleich als Vertreter Ihrer Interessen, die wir durchzusetzen wissen. Unsere Mandanten profitieren von einem Team, das gerne zusammenarbeitet und Freude am Entwickeln rechtlich tragfähiger und gleichzeitig pragmatischer Lösungsstrategien hat.
Wir machen Legal Tech
Unsere Leidenschaft ist die Digitalisierung. Hier beraten wir nicht nur; wir setzen die Möglichkeiten der Digitalisierung auch selbst konsequent um. Bereits bei der Gründung der Kanzlei vor nun 10 Jahren war klar, dass Papierakten zu den Dingen gehören, die nicht bei uns einziehen werden. Wir haben seitdem die technologischen Neuerungen stetig genutzt und weiterentwickelt.Bei uns verschmelzen juristische und technologische Prozesse. In diesem Sinne verstehen wir uns auch als IT-Unternehmen, dass im Legal Tech Standards setzt.
Gleichwohl und gerade deswegen erhalten Sie als Mandant eine persönliche und individuelle Beratung. Denn das ist was wir leisten: Eine umfassende Rechtsberatung, zugeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Testen Sie uns, wir werden Sie nicht enttäuschen.

...und manchmal machen wir was wir wollen.
Im Rahmen von Pro Bono Mandaten und gesellschaftlichen Engagement haben wir beispielsweise in Mainz in den Jahren 2007 bis 2012 maßgeblich an der Verhinderung des Kohlekraftwerks Mainz mitgewirkt. Immissionsschutzrecht gehört sicher nicht zu unseren Kernkompetenzen – aber gesellschaftliches Engagement. Und deshalb ist das Kohlekraftwerk Mainz dann auch nicht gebaut worden. Weil wir mit Leidenschaft arbeiten.
Gerechtigkeit ist uns ein Anliegen. So haben wir im Dezember 2014 maßgeblich an der Aufklärung der Red Tube Affäre mitgewirkt. Betroffene haben wir pro bono vertreten und dafür gesorgt, dass es weitere Streaming-Abmahnung bis auf Weiteres nicht geben wird.

Engagement
Seit November 2015 sind wir in eigenem Namen und für viele andere Berufsgeheimnisträger, wie Journalisten, Abgeordnete und Ärzte gegen die Vorratsdatenspeicherung aktiv. Wir haben unmittelbar nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat das erste Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet und im Dezember 2015 die erste Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch dies tun wir aus eigenem Antrieb und ohne Honorar, weil wir meinen, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Ausgestaltung mit der Grundordnung einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar ist und wir die Mittel und das Wissen haben, an dieser Stelle für die Werte einzustehen, die uns wichtig sind.
Sie wollen mehr über uns erfahren? Sprechen Sie uns an!

Carl Christian Müller
Carl Christian Müller ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und fungiert als Justiziar des Deutschen Medienverbandes (DMV). Er ist Gründungspartner der Kanzlei Mueller.legal.
Peter Weiler
Peter Weiler ist seit 2017 als Anwalt zugelassen und seit 2020 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter und seit 2021 Partner der Kanzlei Mueller.legal.


Thomas G. Müller
Thomas G. Müller ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem ist er Geschäftsführer eines mittelständischen Verlags- und Medienunternehmens. Seit 2021 übt er das Amt eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg aus. Bei Mueller.legal wirkt er seitdem als Of Counsel.
Alexander Faber
Alexander Faber ist seit 2021 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Humboldt Universität zu Berlin.
