Abmahnung von
IPPC Law erhalten?

Wir helfen sofort!!

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Carl Christian Müller - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von IPPC Law -
Wir kümmern uns!

Kostenfreie Erstberatung

Sie haben eine Abmahnung von IPPC Law erhalten – wegen Musiknutzung auf Social Media oder Filesharing? Jetzt heißt es:

Ruhe bewahren - Nichts unterschreiben - Nichts zahlen.

Lassen Sie Abmahnung von uns prüfen.

Sie erhalten eine kostenfreie persönliche Erstberatung von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte. Schnell, diskret und bundesweit.

IPPC Law Abmahnung - In 3 Schritten zum Ziel

  • Kostenfreie
    Erstberatung

    Sie reichen Ihre IPPC Law Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte ruft Sie umgehend persönlich zurück. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Sie entscheiden.

    Wir klären Sie transparent über die Kosten unserer Tätigkeit auf. Unser Angebot erhalten Sie auch per Email. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

  • Wir legen los.

    Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Ihre Chancen: Zahlen Sie nichts oder erheblich weniger.

Kostenfreie Erstberatung bei
IPPC Law Abmahnung

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Lohnt sich die Verteidigung durch Mueller.legal gegen IPPC Law?

Ganz klar: ja. Die Beauftragung eines Anwalts sollte kein Selbstzweck sein. Wir haben selbstverständlich zu aller Erst die Wirtschaftlichkeit der Angelegenheit für Sie im Blick. Unser Ziel ist es nicht, dass sich die Kostenbelastung für Sie durch unsere Beauftragung noch erhöht - ganz im Gegenteil.

Wir möchten, dass sich die Streitigkeit für Sie insgesamt mit einer erheblich niedrigeren Zahlung erledigt. Unser Ziel ist es immer, dass Sie auch inklusive der Kosten unserer Vertretung am Ende weitaus weniger zahlen als das, was mit der Abmahnung gefordert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, berechnen wir faire Pauschalhonorare, welche von Beginn der Beauftragung an feststehen und die gesamte Beratung und Vertretung in der Angelegenheit abdecken. Wir gewährleisten Ihnen damit maximale Kostentransparenz bei einer gleichzeitig hochwertigen spezialisierten Rechtsberatung.

Kostenfreie Ersteberatung

Was mahnt IPPC Law überhaupt ab?

1. Musiknutzung auf Social Media (z. B. Instagram, TikTok):
Sie haben ein Video auf Instagram oder TikTok mit Musik hinterlegt. IPPC Law mahnt die Musiknutzung im Auftrag von Musiklabels und Rechteinhabern wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Zu den Mandanten von IPPC gehören unter anderem:

  • B1 Recordings GmbH
  • B.D.B. Media GmbH
  • Mark Klammek, Florian Richter
  • voodoo music GmbH
  • Mach I Records GmbH & Co KG

2. Filesharing / Peer-to-Peer-Tauschbörsen:
Ihnen wird vorgeworfen über Tauschbörsen (z. B. BitTorrent) Filme mit pornografischem Inhalt hoch- oder runtergeladen zu haben. IPPC Law mahnt im Namen von Rechteinhabern der Erotikbranche angebliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung von IPPC Law reagieren?

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts ohne vorherige anwaltliche Beratung.
Selbst wenn Sie die Abmahnung für berechtigt halten, bestehen immer Chancen, eine Zahlung an IPPC Law ganz zu vermeiden oder zumindest erheblich zu reduzieren.

Nehmen Sie außerdem die gesetzte Frist ernst.
IPPC Law schreckt nicht davor zurück, Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen, wenn Betroffene nicht rechtzeitig reagieren.

Besprechen Sie mit uns individuell Ihre Chancen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und zeigen Ihnen, wie Sie rechtssicher und strategisch klug reagieren.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von IPPC Law?

IPPC Law stellt in den Abmahnungen vor allem drei Forderungen auf: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahnkosten und die Zahlung von Schadensersatz. Je nachdem ob es sich um eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media oder eine Abmahnung wegen Filesharing handelt, fallen vor allem die Zahlungsforderungen unterschiedlich hoch aus. Diese liegen meist zwischen 1.500,00 EUR (Filesharing) und 8.000,00 EUR oder sogar mehr (Musik auf Social Media).

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, sich gegen IPPC Law zu wehren?

Sehr gut – vor allem dann, wenn Sie schnell und sachgerecht reagieren. Insbesondere die geforderten Beträge sind fast immer überhöht. Auch die Unterlassungserklärungen enthalten oft unangemessene Verpflichtungen. Bislang konnten wir die Forderungen aus den Abmahnungen von von IPPC Law in allen Fällen deutlich reduzieren oder vollständig abwehren.

Muss ich auf die Abmahnung von IPPC Law reagieren – oder kann ich sie ignorieren?

Eine IPPC Law Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Vor allem in den aktuelleren Abmahnungen, in denen es um die Nutzung von Musik auf Social Media geht, setzt IPPC Law die Ansprüche aus den Abmahnung auch gerichtlich durch. Es droht zum Beispiel eine einstweilige Verfügung. Durch ein gerichtliches Verfahren steigen die Kosten und die Chancen auf ein günstigeres Ende für Sie sinken.

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Abmahnung von IPPC Law wegen Musiknutzung auf Social Media

Was wirft mir IPPC Law vor?

IPPC Law wirft Ihnen vor, dass Sie in Ihrem Social Media Account einen Song verwendet haben, ohne über die erforderliche Berechtigung bzw. Lizenz zu verfügen.  Darin liegt nach der Rechtsauffassung von IPPC Law eine Urheberrechtsverletzung.

Hat IPPC Law Recht?

Entscheidend dafür, ob die Vorwürfe von IPPC Law zutreffen, ist die Beurteilung, ob Sie die Musik in rein privaten oder aber in gewerblichen Content eingebunden haben. In den meisten Fällen ist die in den Apps verfügbare Musik nur für die rein private Nutzung freigegeben und darf im gewerblichen Zusammenhang nicht verwendet werden. Hinterlegen Sie nun einen gewerblichen Post auf Ihrem Profil mit einem Song aus der privaten Bibliothek, überschreiten Sie die Lizenz, welche die Plattform an dem Musiktitel erworben hat.

 

Warum wirft mir IPPC Law eine gewerbliche Musiknutzung vor?

Ob Sie den betroffenen Musiktitel rein privat oder im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Handlung genutzt haben, beurteilt sich nicht danach, ob Ihr Instagram oder TikTok-Account privat oder geschäftlich erstellt wurde. Es kommt nur darauf an, wie der Account genutzt wird und welchen Charakter das Reel, die Story oder der Post hatte, in den die Musik eingebunden war. Aus Sicht von IPPC Law hatte der von Ihnen erstellte Content offenbar nicht mehr rein privaten Charakter.

Mein Profil ist doch privat?!

Ihr Account ja - Ihre Inhalte möglicherweise nicht. Privat sind die Inhalte nur dann, wenn das Profil und der Content keinerlei Zusammenhänge zu einer selbständigen oder beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Die Hürde ist hier sehr niedrig. Teilweise kann gegen eine private Nutzung schon sprechen, wenn im Header Ihres Profils der Name eines Unternehmens oder ein Link zu einer Firmenwebseite genannt ist.  IPPC Law nimmt die Profile sehr genau unter die Lupe und spricht eine Abmahnung aus, sobald ein gewerblicher Zusammenhang zu erahnen ist.

Wie sieht die Abmahnung von IPPC Law aus?

Eine Abmahnung von IPPC Law ist immer gleich aufgebaut. Zu Beginn des Schreibens benennt IPPC Law einen der oben aufgeführten Inhaber der Rechte an dem Musiktitel (in diesem Fall die B1 Recordings GmbH). Dann folgt die Erwähnung Ihres Instagram Accounts und die Benennung des Musiktitels, der auf Ihrem Account rechtswidrig genutzt worden sein soll.

Es folgt der Hinweis auf die Nutzungsbedingungen von Instagram oder TikTok. Und schließlich fasst IPPC Law vorab die Ansprüche zusammen, die in Folge der Urheberrechtsverletzung bestehen sollen, nämlich:

Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgungskosten.

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Unterlassungerklärung von IPPC Law unterschreiben?

Nein, unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft eine solche Erklärung. Aber: In vielen Fällen ist es grundsätzlich sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich lediglich den betroffenen Musiktitel nicht mehr ohne Erlaubnis zu nutzen. Eine weitere Verpflichtung resultiert aus der Unterlassungserklärung nicht. Sofern Sie also den Post löschen und den Musiktitel zukünftig nicht mehr verwenden, kann IPPC Law aus der Unterlassungserklärung keine Vorteile ziehen.

Wichtig ist dennoch die Erklärung nicht einfach zu unterzeichnen. Lassen die die Unterlassungerklärung von uns kostenfrei prüfen.

Muss ich den Schadensersatz an IPPC Law zahlen?

Sie sollten auf keinen Fall der Zahlungsforderung von IPPC Law nachkommen. Selbst dann, wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, dürfte die Forderung, die IPPC Law an Sie stellt, viel zu hoch ausfallen. Wir kennen die Abmahnungen von IPPC Law sehr gut und können sagen:

In jeder Abmahnung, die uns von IPPC Law vorlag, waren die Zahlungsansprüche überhöht.

Es lohnt sich also gegen die Forderungen von IPPC Law vorzugehen. Wir konnten bislang all unseren Mandanten helfen die Forderungen erheblich zu reduzieren. Sprechen Sie mit uns. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung.

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Muss ich die Abmahnkosten von IPPC Law zahlen?

Ist die Abmahnung berechtigt, hat IPPC Law  - genauer gesagt deren Mandantin - einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Gefordert werden kann die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen. Auch hier gilt: Die Forderung von IPPC Law ist in der Regel viel zu hoch. IPPC Law setzt bei der Berechnung völlig überhöhte Gegenstandswerte an. In dem Beispiel rechts geht IPPC Law davon aus, dass der Wert der Ansprüche auf 27.500,00 EUR beläuft. Begründet wird dies nicht näher. Zahlen Sie nicht! Mit unserer Hilfe sind auch hier erhebliche Reduzierungen möglich.

IPPC Law Erfahrungen: Ein Beispiel aus der Praxis

Was war geschehen: Unser Mandant erhielt eine Abmahnung von IPPC Law im Namen der B1 Recordings GmbH. Abgemahnt wurde die Verwendung des Songs Pedro von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà. Unser Mandant  hatte den Song in einem Reel auf der Plattform Instagram eingebunden. Leider war das Profil unseres Mandanten zwar privat, die Inhalte beschäftigten sich aber um den Alltag aus seiner selbständigen Tätigkeit. Die Abmahnung war also berechtigt.

Was forderte IPPC Law: IPPC Law forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten in erheblicher Höhe. Die Gesamtforderung belief sich auf 4.273,70 EUR.

Ergebnis: Trotz der bestehenden Urheberrechtsverletzung konnten wir die Angelegenheit für unseren Mandanten außergerichtlich klären. Die Unterlassungsansprüche wurden durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt. Die Zahlungsforderungen von IPPC Law haben wir zurückgewiesen. Unser Mandant zahlte am Ende noch einen Betrag von knapp 1.100,00 EUR an IPPC Law.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Experte bei urheberrechtlichen Abmahnungen

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Abmahnung von IPPC Law wegen Filesharing

Was mahnt IPPC Law ab?

Gegenstand dieser Abmahnungen von IPPC Law sind angebliche Urheberrechtsverletzungen, die durch Teilnahme an sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken (z.B. BitTorrent) verursacht wurden. Betroffene sollen Filme - im Fall von IPPC Law Pornofime - über diese Netzwerke öffentlich zugänglich gemacht haben. IPPC Law mahnt ausschließlich im Namen von Rechteinhabern aus der Erotikbranche ab, wie der der MG Premium Ltd. bzw. der Aylo Premium Ltd.

Wie ist die Abmahnung von IPPC Law zu bewerten?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst - aber nicht zu ernst. IPPC Law hat sich sicher bewusst dafür entschieden nur Filme im Erotikbereich abzumahnen. Denn nicht wenige Betroffene werden sich nach Erhalt der Abmahnung entscheiden den Forderungen einfach nachzukommen, insbesondere die geforderten Zahlungen zu leisten, um die unangenehme Situation schnell zu beseitigen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Ihre Abmahnung ist nicht die erste Porno-Abmahnung, die wir sehen. Es lohnt sich sich zur Wehr zu setzen!

 

Worin liegt die Urheberrechtsverletzung beim Filesharing?

Das reine Streamen von Filmen ist für denjenigen, der sich den Film nur anschaut, unproblematisch. Gefährlich wird es dann, wenn man Inhalte nicht nur streamt sondern Teile des Films auch an andere weitergibt. Genau das geschieht in Filesharing Netzwerken automatisch. Viele Webseiten, über welche man pornographische Inhalte anschauen kann, legen nicht offen, dass sie über ein P2P-Netzwerk funktionieren. So denken Betroffene, sie hätten sich einen Film nu angeschaut - und werden daher von der IPPC Law Abmahnung böse überrascht.

Handelt es sich bei dem Brief von IPPC Law um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider NEIN! Den Brief müssen Sie ernst nehmen. Nach der aktuellen Rechtslage genießen Erotikfilme zumindest als sogenannte Laufbilder urheberrechtlichen Leistungsschutz. Mit dem Herunterladen eines solchen Films über eine Tauschbörse geht ein gleichzeitiger Upload einher. Dieser Upload ist eine urheberrechtliche Nutzungshandlung, die nur ohne Erlaubnis der Rechteinhabers eine Rechtsverletzung darstellt.

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Was fordert IPPC Law in den Filesharing Abmahnungen?

Unterlassungsansprüche

Zunächst erläutert IPPC Law, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Sie werden zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch das Anbieten zum Download aufgefordert. IPPC Law setzt eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung , welche dem Schreiben beiliegt. Für den Fall, dass die geforderte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist nicht hat eingeht, droht IPPC damit ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Schadensersatzansprüche

In Rahmen des Abmahnschreibens wird ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Zur Schadenshöhe behauptet IPPC Law diese sei im Moment noch nicht feststellbar, könne aber nach der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung zwischen 400,00 EUR und 1.000,00 EUR liegen. Zwar existiert die in dem Abmahnschreiben angegebene Rechtsprechung zu der Schadensersatzhöhe bei Porno-Abmahnungen tatsächlich. Trotzdem sollten Sie sich hiervon nicht verunsichern lassen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

Abmahnkosten

Wie in Filesharing Abmahnungen üblich berechnet IPPC Law die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert zwischen 1.000,00 und 3.000,00 EUR. Anders als IPPC Law schreibt, handelt es sich bei diesem Wert nicht um eine Entgegenkommen von IPPC Law sondern um einen gesetzlich festgelegten Wert. Die in der Abmahnung zitierte Rechtsprechung, laut welcher auch höhere Werte angesetzt werden könnten, ist auf die Abmahnungen von IPPC Law überhaupt nicht anwendbar. Zusätzlich fordert IPPC Law die Erstattung der Ermittlungskosten für die Rechtsverletzung. Das sind die Kosten für das Auskunftsverfahren gegen Ihren Internetprovider.

Vergleichsangebot

Abschließend bietet IPPC Law Ihnen ein Vergleichsangebot an, um die Angelegenheit außergerichtlich und einvernehmlich zu erledigen. Hierzu werden Sie aufgefordert, eine von IPPC Law vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen hohen Vergleichsbetrags zahlen. Das Vergleichsangebot liegt bei beim Download eines Pornofilms in der Regel bei 1.302,62 EUR. Sind mehrere Filme betroffen, erhöht sich der Anspruch um jeweils mehrere hundert Euro. pro Film.

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Aufbau einer IPPC Law-Abmahnung wegen Filesharing

Im Rahmen der Abmahnung werden Sie dazu aufgefordert,

1. die öffentliche Bereitstellung der abgemahnten Datei zu beenden,

2. eine Unterlassungserklärung abzugeben, die mit einer Strafe bei Zuwiderhandlung verbunden ist,

3. alle Kopien der ausgetauschten Datei zu vernichten,

4. Auskunft darüber zu geben, an wen Sie Kopien weitergegeben haben und welche Nutzer der Tauschbörse sich mit Ihrem Rechner verbunden haben, um die Datei herunterzuladen sowie

5. Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu leisten.

Unsere IPPC Law Erfahrungen bei Filesharing Abmahnungen

Eine Abmahnung zu erhalten, ist für betroffene Anschlussinhaber meist ein Schock. Besonders, wenn es sich bei der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung um einen Pornofilm handelt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen von IPPC Law zeigen: Wer schnell handelt, hat sehr gute Chancen, dass sich die Sache zum Guten wendet. Wir bieten Ihnen diskrete Hilfe und sehr gute Chancen, dass Sie jegliche Zahlungen an IPPC Law vermeiden.

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IPPC Law Abmahnung einfach ignorieren?

Auf keinen Fall. Handeln Sie. Das Schreiben von IPPC-Law zu ignorieren, stellt keine Lösung dar und hilft Ihnen nicht weiter.

Reagieren Sie nicht, macht IPPC Law spätestens kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist die Forderungen gerichtlich geltend . In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer und das Risiko einer längeren Auseinandersetzung mit IPPC Law erhöht sich. Sie sollten daher nicht versuchen die Abmahnung von IPPC Law alleine auszusitzen.

Sprechen Sie mit uns! Wir haben schon hunderten Betroffenen geholfen gegen die Abmahnung vorzugehen. Ihre Chancen stehen sehr gut!

Unterlassungserklärung abgeben und an IPPC Law zahlen?

Eine Unterlassungserklärung abzugeben ergibt keinen Sinn, wenn keine Unterlassungsansprüche bestehen. Denn sofern Sie nicht für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, muss auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. In manchen Fällen macht es aber Sinn die Erklärung abzugeben - vor allem dann, wenn es für Sie keine Problem darstellt eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu vermeiden. Wir klären Sie dazu in der kostenfreien Erstberatung auf.

Zahlen Sie auf keinen Fall! Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob IPPC Law überhaupt Zahlungsansprüche gegen Sie hat - vor allem nicht in der geltend gemachten Höhe. Wir kennen die einschlägigen Argumente und können Ihnen helfen, dass Sie keinen Cent an IPPC Law zahlen.

Ich verteidige Sie bei einer Abmahnung von IPPC Law

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und hat jahrelange Erfahrungen in der Verteidigung von Frommer Legal Abmahnungen.

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