Rechtsanwalt für Fotorecht

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Rechtsanwalt Peter Weiler

Unsere Services

Unberechtigte Fotonutzung Urheberrechte verletzt?

Sie sind Fotograf? Jemand nutzt Ihre Fotografien unberechtigt oder über das vereinbarte Maß hinaus? Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen im Fall der unerlaubten Nutzung Ihrer Fotografien und Videos.

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Persönlichkeitsschutz Recht am eigenen Bild verletzt?

Sie sind ohne Ihre Zustimmung fotografiert worden? Abbildungen, auf denen Sie zu sehen sind, sind rechtswidrig veröffentlicht worden? In diesem Fall stehen Ihnen Löschungs-, Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu.

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Recht am Objekt Werke abfotografiert?

Wir vertreten Sie im Fall der unerlaubten Verwendung Ihrer Werke und ihres Eigentums auf Bildern und Videos Dritter.

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Rechtlicher Schutz von Fotografien

Grundsätzlich sind alle Fotografien rechtlich geschützt, da sie als kreative Werke gelten und damit dem Urheberrecht unterliegen. Das Urheberrecht gewährt dem Fotografen das ausschließliche Recht, seine Fotografien zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich auszustellen und zu verwerten. Diese Rechte gelten automatisch ab dem Moment, in dem die Fotografie erstellt wurde.

Schranken des Fotoschutzes

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem allgemeinen Grundsatz. Wenn eine Fotografie beispielsweise als gemeinfrei gilt, weil ihr Urheberrecht abgelaufen ist oder der Fotograf die Fotografie ausdrücklich der Öffentlichkeit zur freien Nutzung überlassen hat, darf die Fotografie ohne Einschränkungen verwendet werden. Auch wenn eine Fotografie Teil einer öffentlichen Diskussion ist oder als Zitat verwendet wird, können Ausnahmen vom Urheberrecht gelten.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Einschränkungen des Urheberrechts im Rahmen von Ausnahmen und Schranken, die von den nationalen Urheberrechtsgesetzen vorgesehen sind. In Deutschland sind beispielsweise Zitate, Parodien, Karikaturen und Pastiches sowie private Vervielfältigungen und die Nutzung von Werken im Rahmen des Zitatrechts oder der Berichterstattung erlaubt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Kontaktformular ausfüllen

    Füllen Sie unser Kontaktformular aus. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

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Was versteht man unter dem Begriff Fotorecht?

Das Fotorecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Erstellung, Nutzung und Verbreitung von Fotos gelten. Es umfasst verschiedene Bereiche des Rechts, wie z.B. das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

Wie kann ich gegen eine Fotorechtsverletzung vorgehen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand Ihre Fotos ohne Ihre Erlaubnis verwendet hat, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen die Fotorechtsverletzung vorzugehen:

  1. Kontaktieren Sie den Verletzer: Versuchen Sie zunächst, den Verletzer zu kontaktieren und ihn auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis oder der Verletzer war sich nicht bewusst, dass er gegen Ihre Rechte verstoßen hat. Fordern Sie den Verletzer auf, das Foto umgehend zu entfernen und stellen Sie ihm eine Frist zur Umsetzung.

  2. Beweise sammeln: Dokumentieren Sie die Verletzung, indem Sie Screenshots oder Ausdrucke der Verwendung des Fotos machen. Notieren Sie sich auch, wann und wo das Foto verwendet wurde und zu welchem Zweck.

  3. Rechtsanwalt konsultieren: Wenn der Verletzer nicht bereit ist, das Foto zu entfernen oder Sie nicht selbst in der Lage sind, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Fall zu prüfen, den Schaden zu berechnen und Schritte einzuleiten, um den Verletzer zur Verantwortung zu ziehen.

  4. Abmahnung: Ein häufiges Vorgehen in solchen Fällen ist die Abmahnung. Hierbei wird der Verletzer aufgefordert, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung werden auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht.

  5. Klage: Wenn der Verletzer nicht auf die Abmahnung reagiert oder die Forderungen nicht erfüllt, können Sie eine Klage einreichen, um den Schadensersatz und gegebenenfalls auch eine Unterlassung durchzusetzen.

Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu minimieren und Ihre Rechte zu schützen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen und den Fall professionell zu bearbeiten.

Wie kann ich beweisen, dass ich Urheber des Bildes bin?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu beweisen, dass man Urheber der Fotografie ist.

  1. Ist der Fotograf auf der Fotografie als Urheber angegeben (sog. Urheberkennzeichnung oder Urhebervermerk), spricht bis zum Beweis des Gegenteils eine gesetzliche Vermutungsregelung dafür, dass der Fotograf Urheber der Fotografie ist. Erforderlich ist, dass der bürgerliche Name des Fotografen angegeben ist. Firmennamen oder Domains eines Online-Shops reichen nicht aus.
  2. Kann der Fotograf hochauflösenden Originaldateien oder eine Serie von Fotonegativen vorlegen, die aus einem Fotoshooting stammen, besteht zu seinen Gunsten ein sogenannter Anscheinsbeweis, dass er der Urheber der Fotos ist. In diesem Fall muss derjenige, der die Urheberschaft bestreitet, substantiiert vortragen was im Einzelnen gegen die Urheberschaft des Fotografen spricht. In der Praxis stellt dies erfahrungsgemäß eine sehr hohe Hürde dar.

Hinweis: Der Beweis muss erst im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung erbracht werden. Im Fall einer außergerichtlichen Abmahnung ist der Fotograf nicht verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu führen.

 

Welche Ansprüche bestehen bei Fotorechtsverletzungen?

Bei Fotorechtsverletzungen können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, abhängig von der Art der Verletzung und den Umständen des Einzelfalls. Einige der möglichen Ansprüche sind:

  1. Unterlassungsanspruch: Der betroffene Fotograf kann einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer geltend machen, um sicherzustellen, dass das Bild nicht weiterhin ohne Erlaubnis verwendet wird.

  2. Schadensersatzanspruch: Wenn der Verletzer das Bild ohne Erlaubnis verwendet hat, kann der Fotograf Schadensersatz fordern. Dies kann entweder auf Basis des tatsächlichen Schadens oder auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden, die der Verletzer hätte zahlen müssen, um das Bild legal zu verwenden.

  3. Auskunftsanspruch: Der Fotograf kann einen Auskunftsanspruch gegen den Verletzer geltend machen, um Informationen über die Art und den Umfang der Verletzung zu erhalten.

  4. Vernichtungsanspruch: Wenn das Bild ohne Erlaubnis verwendet wurde, kann der Fotograf auch einen Vernichtungsanspruch geltend machen, um sicherzustellen, dass das Bild nicht weiterverwendet wird.

  5. Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung: Wenn das Bild ohne Einwilligung des Fotografen verändert oder verfälscht wurde, kann der Fotograf auch einen Anspruch auf Schutz seines Urheberpersönlichkeitsrechts geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ansprüche in jedem Einzelfall unterschiedlich sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Verletzung, der Dauer der Verwendung und dem Grad der Schädigung.

Wie berechnet sich der Schadensersatz bei einer Fotorechtsverletzung?

Der Schadensersatz bei einer Fotorechtsverletzung kann auf verschiedene Weise berechnet werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Verletzung, dem Wert des Fotos, der Art der Verwendung und den Umständen des Einzelfalls. Im Allgemeinen gibt es jedoch zwei Möglichkeiten, den Schadensersatz zu berechnen:

  1. Lizenzgebühr: Der Schadensersatz wird auf Basis einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet, die der Verletzer hätte zahlen müssen, um das Foto rechtmäßig zu nutzen. Die Lizenzgebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verwendungszweck, der Größe und dem Wert des Fotos.

  2. Gewinnabschöpfung: Wenn der Verletzer durch die unerlaubte Verwendung des Fotos einen Gewinn erzielt hat, kann der Schadensersatz auf Basis dieses Gewinns berechnet werden. Dabei wird der erzielte Gewinn des Verletzers als Grundlage genommen und ein angemessener Anteil davon als Schadensersatz verlangt.

Es ist auch möglich, dass ein Schadensersatz auf Basis eines pauschalen Betrags berechnet wird, der durch Gerichtsurteil oder Vergleich zwischen den Parteien festgelegt wird. In jedem Fall sollte der Schadensersatz jedoch angemessen sein und den tatsächlich entstandenen Schaden abdecken.

Kompetenz im Fotorecht

Wir beraten seit nahezu 15 Jahren nicht nur Fotografen, sondern auch Anwender im Bereich des Fotorechts. Im Einzelnen beraten wir insbesondere Verbände, Institutionen und Unternehmen, die aktiv in der Öffentlichkeitsarbeit sind. In diesem Zusammenhang bieten wir auch Vorträge oder Webniare zur Schulung von Mitarbeitern. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

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