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Rechtsanwalt für Fotorecht
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Grundsätzlich sind alle Fotografien rechtlich geschützt, da sie als kreative Werke gelten und damit dem Urheberrecht unterliegen. Das Urheberrecht gewährt dem Fotografen das ausschließliche Recht, seine Fotografien zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich auszustellen und zu verwerten. Diese Rechte gelten automatisch ab dem Moment, in dem die Fotografie erstellt wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem allgemeinen Grundsatz. Wenn eine Fotografie beispielsweise als gemeinfrei gilt, weil ihr Urheberrecht abgelaufen ist oder der Fotograf die Fotografie ausdrücklich der Öffentlichkeit zur freien Nutzung überlassen hat, darf die Fotografie ohne Einschränkungen verwendet werden. Auch wenn eine Fotografie Teil einer öffentlichen Diskussion ist oder als Zitat verwendet wird, können Ausnahmen vom Urheberrecht gelten.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Einschränkungen des Urheberrechts im Rahmen von Ausnahmen und Schranken, die von den nationalen Urheberrechtsgesetzen vorgesehen sind. In Deutschland sind beispielsweise Zitate, Parodien, Karikaturen und Pastiches sowie private Vervielfältigungen und die Nutzung von Werken im Rahmen des Zitatrechts oder der Berichterstattung erlaubt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Das Fotorecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Erstellung, Nutzung und Verbreitung von Fotos gelten. Es umfasst verschiedene Bereiche des Rechts, wie z.B. das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand Ihre Fotos ohne Ihre Erlaubnis verwendet hat, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen die Fotorechtsverletzung vorzugehen:
Kontaktieren Sie den Verletzer: Versuchen Sie zunächst, den Verletzer zu kontaktieren und ihn auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis oder der Verletzer war sich nicht bewusst, dass er gegen Ihre Rechte verstoßen hat. Fordern Sie den Verletzer auf, das Foto umgehend zu entfernen und stellen Sie ihm eine Frist zur Umsetzung.
Beweise sammeln: Dokumentieren Sie die Verletzung, indem Sie Screenshots oder Ausdrucke der Verwendung des Fotos machen. Notieren Sie sich auch, wann und wo das Foto verwendet wurde und zu welchem Zweck.
Rechtsanwalt konsultieren: Wenn der Verletzer nicht bereit ist, das Foto zu entfernen oder Sie nicht selbst in der Lage sind, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Fall zu prüfen, den Schaden zu berechnen und Schritte einzuleiten, um den Verletzer zur Verantwortung zu ziehen.
Abmahnung: Ein häufiges Vorgehen in solchen Fällen ist die Abmahnung. Hierbei wird der Verletzer aufgefordert, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung werden auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht.
Klage: Wenn der Verletzer nicht auf die Abmahnung reagiert oder die Forderungen nicht erfüllt, können Sie eine Klage einreichen, um den Schadensersatz und gegebenenfalls auch eine Unterlassung durchzusetzen.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu minimieren und Ihre Rechte zu schützen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen und den Fall professionell zu bearbeiten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu beweisen, dass man Urheber der Fotografie ist.
Hinweis: Der Beweis muss erst im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung erbracht werden. Im Fall einer außergerichtlichen Abmahnung ist der Fotograf nicht verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Bei Fotorechtsverletzungen können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, abhängig von der Art der Verletzung und den Umständen des Einzelfalls. Einige der möglichen Ansprüche sind:
Unterlassungsanspruch: Der betroffene Fotograf kann einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer geltend machen, um sicherzustellen, dass das Bild nicht weiterhin ohne Erlaubnis verwendet wird.
Schadensersatzanspruch: Wenn der Verletzer das Bild ohne Erlaubnis verwendet hat, kann der Fotograf Schadensersatz fordern. Dies kann entweder auf Basis des tatsächlichen Schadens oder auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden, die der Verletzer hätte zahlen müssen, um das Bild legal zu verwenden.
Auskunftsanspruch: Der Fotograf kann einen Auskunftsanspruch gegen den Verletzer geltend machen, um Informationen über die Art und den Umfang der Verletzung zu erhalten.
Vernichtungsanspruch: Wenn das Bild ohne Erlaubnis verwendet wurde, kann der Fotograf auch einen Vernichtungsanspruch geltend machen, um sicherzustellen, dass das Bild nicht weiterverwendet wird.
Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung: Wenn das Bild ohne Einwilligung des Fotografen verändert oder verfälscht wurde, kann der Fotograf auch einen Anspruch auf Schutz seines Urheberpersönlichkeitsrechts geltend machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ansprüche in jedem Einzelfall unterschiedlich sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Verletzung, der Dauer der Verwendung und dem Grad der Schädigung.
Der Schadensersatz bei einer Fotorechtsverletzung kann auf verschiedene Weise berechnet werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Verletzung, dem Wert des Fotos, der Art der Verwendung und den Umständen des Einzelfalls. Im Allgemeinen gibt es jedoch zwei Möglichkeiten, den Schadensersatz zu berechnen:
Lizenzgebühr: Der Schadensersatz wird auf Basis einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet, die der Verletzer hätte zahlen müssen, um das Foto rechtmäßig zu nutzen. Die Lizenzgebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verwendungszweck, der Größe und dem Wert des Fotos.
Gewinnabschöpfung: Wenn der Verletzer durch die unerlaubte Verwendung des Fotos einen Gewinn erzielt hat, kann der Schadensersatz auf Basis dieses Gewinns berechnet werden. Dabei wird der erzielte Gewinn des Verletzers als Grundlage genommen und ein angemessener Anteil davon als Schadensersatz verlangt.
Es ist auch möglich, dass ein Schadensersatz auf Basis eines pauschalen Betrags berechnet wird, der durch Gerichtsurteil oder Vergleich zwischen den Parteien festgelegt wird. In jedem Fall sollte der Schadensersatz jedoch angemessen sein und den tatsächlich entstandenen Schaden abdecken.