- Kostenfreie Erstberatung
- Schon ab 49 € pro Bewertung
- Sofortige Beanstandung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
Schnell und kostengünstig Trustpilot Bewertungen löschen lassen!
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Bei dem dänischen Bewertungsportal Trustpilot können Kunden Unternehmen bewerten. Jeden Monat werden dort über eine halbe Millionen Bewertungen abgegeben. Dies ist vor allem deshalb interessant, da 96 % der Deutschen immer bis gelegentlich Online-Bewertungen vor dem Kauf eines Produkts lesen. Die abgegebenen Bewertungen sind deshalb für Sie und Ihr Unternehmen enorm wichtig. Lesen Sie deshalb hier, auf was Sie achten müssen, wenn Sie gegen eine negative Bewertung vorgehen wollen und welche Fragen sich in diesem Zusammenhang stellen.
Die ausführlichen Nutzungsrichtlinien von Trustpilot legen detailliert die Rechte des Plattformbetreibers fest. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese allein gelten und über dem deutschen Recht stehen. Denn obwohl Trustpilot in Dänemark ihren Sitz hat, ist sie auch auf dem deutschen Markt tätig und unterliegt somit dem deutschen Recht. Dies unterlegen mehrere gerichtliche Entscheidungen, die klarstellen, dass es, trotz des Prinzips des Herkunftsstaates, möglich ist, eine negative Bewertung auf der Grundlage des deutschen Rechts zu beanstanden.
Das bedeutet, dass das Portal immer verpflichtet ist, auf offensichtliche Rechtsverletzungen zu reagieren und die Beanstandungen zu überprüfen, sollte es darauf aufmerksam gemacht werden. Kann der Rezensent keinen Kundenkontakt nachweisen, muss sein Eintrag von Trustpilot gelöscht werden.
Ja. Insbesondere bei Pseudonym-Bewertungen, denen kein tatsächlicher Erfahrungswert zu Grunde liegt, besteht ein Löschanspruch. Daneben müssen Sie keine Bewertungen dulden, in denen Sachverhalte unwahr oder verfälscht dargestellt werden.
Der erfolgversprechendste Weg ist die Einschaltung eines Anwalts, der auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert ist.
Zunächst besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens gegen die Bewertung vorzugehen. Hier fordern wir das Bewertungsportal auf, die jeweilige negative Bewertung zu überprüfen und - sofern die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen vorliegen - zu löschen. Auf Grund unserer Erfahrungswerte wissen wir, welche Bewertungen sich über ein solches Verfahren löschen lassen - und welche nicht.
Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung sagen wir Ihnen aber auch, welche Bewertungen sich über ein solches Verfahren nicht angreifen lassen. Hier bliebt dann immer noch ein unmittelbares Vorgehen gegen den Rezensenten im Wege einer Abmahnung. Auch hier beraten wir Sie im Rahmen der kostenfreien Erstberatung umfassend.
149 €*
*zzgl. MwSt., Einzelauftrag
Best Seller
49 €*
*zzgl. MwSt., abhängig von der Anzahl der Bewertungen
0 €
bei Vorliegen einer Deckungszusage
Sie reichen Ihre negativen Bewertungen über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Einer unserer auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Er bespricht mit Ihnen, wie die Bewertungen gelöscht werden können. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen. Über die Entwicklung Ihres Falles halten wir Sie stets transparent informiert.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schalten Sie für die Löschung einer negativen Bewertung eine auf dieses Vorgehen spezialisierte Anwaltskanzlei ein. Diese kann sich entweder an Trustpilot selbst wenden oder direkt gegen die bewertende Person vorgehen, um die entsprechende negative Bewertung aus der Welt zu schaffen. Wie in beschriebenen Fällen vorgegangen wird, lesen Sie nachfolgend.
Eine Meldung gegenüber Trustpilot macht nur Sinn, wenn es sich um keinen verifizierten Kunden auf dem Portal handelt. Handelt es sich nämlich um einen verifizierten Nutzer, wird die Bewertung von Trustpilot nicht überprüft. Hier besteht jedoch die Möglichkeit gegen den Bewertenden vorzugehen und diesen abzumahnen.
Handelt es sich um keinen verifizierten Nutzer, fordern wir Trustpilot zunächst im Rahmen eines sogenannten Beanstandungsverfahrens auf, die entsprechende Bewertung zu löschen. Wir übersenden Trustpilot eine anwaltliche Löschungsaufforderung. In dieser bestreiten wir, dass es zu einem Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten kam.
Trustpilot ist anschließend verpflichtet, unsere Löschungsaufforderung an den Rezensenten weiterzuleiten, damit dieser eine Stellungnahme abgeben und den von uns bestrittenen Erfahrungswert nachweisen kann. Bleibt eine solche Stellungnahme aus, ist Trustpilot nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet, die Bewertung zu entfernen.
Kommt es zu dem (seltenen) Fall, dass der Rezensent eine solche Stellungnahme abgibt, leitet uns Trustpilot diese weiter. Unter Umständen können aus der Stellungnahme Rückschlüsse auf die Identität des Rezensenten gezogen werden, die es uns ermöglichen, unmittelbar gegen diesen vorzugehen.
In bestimmten Fällen, in denen die Person des Rezensenten bekannt ist, kann es ratsam sein, kein Beanstandungsverfahren durchzuführen, sondern unmittelbar gegen den Rezensenten vorzugehen und diesen abzumahnen.
Eine Abmahnung ist die unmittelbar per Briefpost an den Rezensenten gerichtete Aufforderung, die Bewertung zu löschen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Voraussetzung für die Abmahnung ist zunächst, dass Ihnen eine postalische Anschrift des Rezensenten bekannt ist. Zudem kommt es bei einer Abmahnung auf den Inhalt der Bewertung an. Werden mit der Bewertung nämlich unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder der Sachverhalt verfälscht dargestellt, besteht ein Unterlassungsanspruch.
Sie reichen Ihre negativen Bewertungen über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Einer unserer Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Dieser ist auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie die Bewertungen gelöscht werden können. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen. Über die Entwicklung Ihres Falles halten wir Sie stets transparent informiert.
Als Anwaltskanzlei prüfen wir jede einzelne Bewertung auf ihren Inhalt, beraten Sie hinsichtlich des konkreten Vorgehens und greifen diese mit der passenden juristischen Begründung an.
Nach unseren Erfahrungswerten scheitern viele Unternehmen nämlich oft daran die entsprechende Bewertung selbst zu entfernen, weil die Bewertungsplattform die Löschung ablehnt oder sich erst gar nicht erst zurückmeldet.
Dies liegt vor allem daran, dass es sich bei der Beurteilung einer abgegebenen Bewertung um eine einzelfallbezogene juristische Einschätzung handelt, welche Laien ohne juristischen Hintergrund oft nicht möglich ist.
Als auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung, haben wir die notwendigen Vorkenntnisse und gehen unmittelbar nach Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor. Durch unsere rechtliche Expertise und umfangreichen Erfahrungswerte, weisen wir eine hohe Erfolgsquote auf. Im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens erreichen wir eine Löschung der negativen Bewertung durch ein außergerichtliches Vorgehen bereits innerhalb weniger Wochen.
Sollten Sie sich von uns ausführlich beraten lassen wollen, senden Sie uns gerne eine Anfrage und wir melden uns bei Ihnen für die kostenfreie Ertsberatung zurück.