Lehnt Trustpilot die Löschung einer Bewertung ab, prüfen wir neben einem gerichtlichen Vorgehen auch die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 Digital Services Act. Dieser Weg kann unabhängig davon interessant sein, ob Ihr Unternehmensprofil geclaimt ist.
Welche Möglichkeit wir empfehlen, hängt insbesondere von der Rechtsverletzung, der Beweislage, der Zuständigkeit der Gerichte und dem Kostenrisiko ab. Ein möglicher Weg ist ein Verfahren vor einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle. Die Stelle prüft die Entscheidung von Trustpilot erneut. Trustpilot ist gesetzlich verpflichtet, sich an diesem Verfahren nach Treu und Glauben zu beteiligen. Das Verfahren ist kein Gerichtsprozess und die Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ist für Trustpilot nicht bindend. Art. 21 DSA schafft aber einen zusätzlichen, von Trustpilot unabhängigen Prüfungsweg.
Bei Trustpilot ist dieser Weg bislang praktisch ungenutzt. Das zeigt der eigene DSA-Transparenzbericht der Plattform: Für den Berichtszeitraum vom 17. Februar 2024 bis 16. Februar 2025 weist Trustpilot 51.554 Meldungen in der Kategorie „Defamation“, aber kein einziges Streitbeilegungsverfahren nach Art. 21 DSA aus. Dabei handelt es sich nicht um eine Erfolgsquote – nicht jede Meldung führt zu einer Entscheidung, die anschließend Gegenstand eines Art.-21-Verfahrens werden könnte. Die Zahlen zeigen aber, wie groß der Abstand zwischen der alltäglichen Beanstandung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte und der Nutzung des zusätzlichen DSA-Rechtsbehelfs bislang ist.
Genau diesen bislang kaum genutzten Weg wollen wir in geeigneten Trustpilot-Fällen einsetzen. Art. 21 DSA eröffnet eine zusätzliche unabhängige Prüfung, wenn Trustpilot eine Beanstandung zurückweist. Die Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ist zwar nicht bindend; Trustpilot muss sich an dem Verfahren aber nach den Vorgaben des DSA nach Treu und Glauben beteiligen.
Die Streitbeilegung ist für Nutzer regelmäßig kostenlos oder kostengünstig. Entscheidet die Stelle zugunsten des Nutzers, muss die Plattform die Gebühren der Streitbeilegungsstelle tragen. Eigene Rechtsanwaltskosten sind davon zu unterscheiden.
→ Zum DSA-Transparenzbericht von Trustpilot