Die ausführlichen Nutzungsrichtlinien von Trustpilot legen detailliert die Rechte des Plattformbetreibers fest. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese allein gelten und über dem deutschen Recht stehen. Denn obwohl Trustpilot in Dänemark ihren Sitz hat, ist sie auch auf dem deutschen Markt tätig und unterliegt somit dem deutschen Recht. Dies unterlegen mehrere gerichtliche Entscheidungen, die klarstellen, dass es, trotz des Prinzips des Herkunftsstaates, möglich ist, eine negative Bewertung auf der Grundlage des deutschen Rechts zu beanstanden.
Das bedeutet, dass das Portal immer verpflichtet ist, auf offensichtliche Rechtsverletzungen zu reagieren und die Beanstandungen zu überprüfen, sollte es darauf aufmerksam gemacht werden. Kann der Rezensent keinen Kundenkontakt nachweisen, muss sein Eintrag von Trustpilot gelöscht werden.