Eine Meldung gegenüber Trustpilot macht nur Sinn, wenn es sich um keinen verifizierten Kunden auf dem Portal handelt, da die Bewertung von Trustpilot sonst nicht überprüft. Hier besteht jedoch die Möglichkeit gegen den Bewertenden vorzugehen und diesen abzumahnen.
Handelt es sich um keinen verifizierten Nutzer, fordern wir Trustpilot zunächst im Rahmen eines sogenannten Prüfverfahrens auf, die entsprechende Bewertung zu löschen. Wir übersenden Trustpilot eine anwaltliche Löschungsaufforderung. In dieser bestreiten wir, dass es zu einem Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten kam.
Trustpilot ist anschließend verpflichtet, unsere Löschungsaufforderung an den Rezensenten weiterzuleiten, damit dieser eine Stellungnahme abgeben und den von uns bestrittenen Erfahrungswert nachweisen kann. Bleibt eine solche Stellungnahme aus, ist Trustpilot nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet, die Bewertung zu entfernen.
Kommt es zu dem (seltenen) Fall, dass der Rezensent eine solche Stellungnahme abgibt, leitet uns Trustpilot diese weiter. Unter Umständen können aus der Stellungnahme Rückschlüsse auf die Identität des Rezensenten gezogen werden, die es uns ermöglichen, unmittelbar gegen diesen vorzugehen.