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Verteidigung gegen Fechner Legal Abmahnung vom Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sie reichen Ihre Fechner Legal Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Fechner Legal ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Die Kanzlei wird von Rechtsanwalt Robert Fechner geleitet. In Zusammenarbeit mit dem Foto-Rechte-Überwacher PhotoClaim, spricht Rechtsanwalt Robert Fechner Abmahnungen für diverse Fotografen, deren Fotografien ohne Lizenz und fehlende Urhebernennung genannt werden, aus.
Ja. Abmahnungen von Fechner Legal müssen ernst genommen werden. Fechner Legal ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert hat. Eine Abmahnung kann daher bedeuten, dass Sie eine potenzielle Verletzung dieser Rechte begangen haben.
Eine Abmahnung ist ein ernsthaftes rechtliches Schreiben, das in der Regel eine Forderung nach Unterlassung, Schadensersatz und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung enthält. Ignorieren Sie eine Abmahnung oder nehmen Sie sie nicht ernst, können weitere rechtliche Schritte folgen, wie z.B. eine gerichtliche Klage oder einstweilige Verfügung.
Wenn Sie eine Abmahnung von Fechner Legal erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall auf diese reagieren. Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, in dem Ihnen eine Verletzung von Urheberrechten oder anderen gesetzlichen Bestimmungen vorgeworfen wird und in der Regel eine Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz enthält.
Reagieren Sie auf eine Abmahnung von Fechner Legal nicht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer gerichtlichen Klage gegen Sie oder einer einstweiligen Verfügung.
Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig und lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin hierzu beraten, um festzustellen, ob die Vorwürfe begründet sind und wie darauf reagiert werden sollte.
In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren oder als belanglos abtun, da dies zu weiteren rechtlichen Problemen führen kann.
Wenn Sie eine Abmahnung von Fechner Legal erhalten haben, die eine Unterlassungserklärung enthält, sollten Sie sich sorgfältig überlegen, ob Sie diese unterschreiben möchten oder nicht.
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das Sie verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, um eine drohende Rechtsverletzung zu vermeiden. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, verpflichten Sie sich rechtlich dazu, die Handlung, die Gegenstand der Abmahnung ist, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist oft mit einer Vertragsstrafe verbunden. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer zukünftigen Verletzung der Vereinbarung eine bestimmte Summe Geld zahlen müssen.
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sollten Sie sich deshalb immer von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Situation zu bewerten und zu entscheiden, ob es in Ihrem besten Interesse ist, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder nicht.
Nein! Viele Abgemahnte sind zwar von der Tatsache irritiert, dass die Abmahnungen von Robert Fechner per E-Mail verschickt werden, es handelt sich jedoch in sämtlich uns bekannten Fällen nicht um ein Fake. Eine Abmahnung, die per E-Mail verschickt wird, ist wirksam. Denn urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen keinen Formerfordernissen. Der Grund für die Versendung der Abmahnung per E-Mail dürfte darin liegen, dass Robert Fechner Abmahnungen weltweit ausspricht. Es handelt sich bei den Abmahnungen von Robert Fechner dementsprechend um keine Abzocke oder einen Betrug.
Um Zweifel an der Echtheit der Abmahnung auszuräumen, sind der E-Mail immer eine Vollmacht in deutscher und englischer Sprache zwischen Rechtsanwalt Robert Fechner und einem Rechteinhaber beigefügt. Erst, wenn sich sich keine Vollmacht im Anhang der E-Mail befindet und die Abmahnung vom bekannten Erscheinungsbild einer „typischen“ Robert-Fechner-Abmahnung abweicht, sollten Zweifel an der Echtheit der Abmahnung aufkommen.
Wenn Sie eine Abmahnung von Fechner Legal erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch und holen Sie rechtlichen Rat ein, um die Vorwürfe der Abmahnung zu prüfen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise zu beraten. Nehmen Sie jede Abmahnung ernst und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Konsequenzen und Probleme zu vermeiden. Setzen Sie sich deswegen auch hier mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin in Verbindung, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen.
Tun Sie die Abmahnung nicht einfach als Spam-Mail ab, sondern reagieren Sie! Robert Fechner setzt eine kurze Frist von circa einer Woche, in der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und die aufgerufenen Beträge zahlen sollen. Reagieren Sie hierauf nicht, riskieren Sie von Robert Fechner gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.
Zunächst bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 10.000 urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir kennen die Tricks und vor allem die Interessen der Abmahner und wissen, wie man den Schaden klein hält.
Sie reichen Ihre Fechner Legal Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Neben dem Unterlassungsanspruch macht Robert Fechner einen Schadensersatzanspruch geltend, der den entstandenen Schaden für die Verwendung der Fotografie ersetzen soll.
Mit dem Schreiben werden außerdem die Anwaltskosten, die den Rechteinhabern durch die Beauftragung von Robert Fechner entstanden sind, geltend gemacht. In den uns vorliegenden Abmahnungen von Robert Fechner sind uns Streitwerte von 6.000,00 EUR von bis zu 42.000,00 EUR bekannt.
Abschließend macht Robert Fechner in den Abmahnungen sogenannte Dokumentationskosten geltend. Dokumentationskosten sind, nach dessen Angaben, Kosten, die den Rechteinhabern mit dem Erstellen der gerichtsverwertbaren Dokumentation der Rechtsverletzung entstanden sind. In den uns vorliegenden Abmahnungen betrugen die Dokumentationskosten regelmäßig 95,00 EUR netto.
Die von Robert Fechner geltend gemachten Ansprüche umfassen den Unterlassungsanspruch, Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von Anwaltskosten sowie Dokumentationskosten.
Sofern eine Fotografie unberechtigt verwendet wurde,
hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer. Gleiches gilt, wenn der Fotograf im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nicht genannt wurde. In diesem Fall steht dem Fotografen ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Urheberkennzeichnung zu. Der Unterlassungsanspruch gegenüber dem Rechteinhaber kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Da Abmahner wie Robert Fechner zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sehr kurze Fristen setzen, ist schnelles Handeln geboten. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, was automatisch höhere Kosten bedeutet.
Trotzdem raten wir Abgemahnten davon ab, die von Robert Fechner mit gesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung zu unterzeichnen. Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich nämlich um einen Vertrag und nicht immer ist der Anspruch berechtigt. Unterschreiben Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung, sind Sie lebenslang an den Inhalt des Vertrags gebunden.
Neben dem Unterlassungsanspruch macht Robert Fechner einen Anspruch auf Schadensersatz geltend. Dies bedeutet, dass Sie den entstandenen Schaden für die Verwendung der Fotografie ersetzen sollen. Die Höhe des Schadensersatzes kann nur anhand des Einzelfalls angesetzt werden und wird meist nach der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet. Robert Fechner zieht zur Ermittlung der Schadenshöhe die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) heran. Zusätzlich verlangt Robert Fechner bei fehlender Urhebernennung einen Aufschlag von 100%. Bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner hinsichtlich der Verwendung eines Bildes in einem Online Shop, kommen weitere 50 % hinzu, wohingegen bei einer Fotografie mit „globaler Reichweite“ ein weiterer Aufschlag von 120% verlangt wird.
Neben den Unterlassungsansprüchen, werden die Anwaltskosten, die den Rechteinhabern mit der Beauftragung von Robert Fechner entstanden sind, geltend gemacht. Die Anwaltskosten setzen sich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr zusammen. In den uns vorliegenden Abmahnungen von Robert Fechner werden Streitwerte von 6.000,00 EUR von bis zu 42.000,00 EUR genannt.
Abschließend macht Robert Fechner in den Abmahnungen sogenannte Dokumentationskosten geltend. Dokumentationskosten sind, nach Angaben von Robert Fechner, Kosten, die den Rechteinhabern mit dem Erstellen der gerichtsverwertbaren Dokumentation der Rechtsverletzung entstanden sind. In den uns vorliegenden Abmahnungen betrugen die Dokumentationskosten regelmäßig 95,00 EUR netto.