Abmahnung von Fechner Legal erhalten?

Abmahnung von Fechner Legal? Ihr Fachanwalt für Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fechner Legal erhalten und wollen dagegen vorgehen? Dann sind Sie hier richtig! Carl Christian Müller ist spezialisiert auf das Vorgehen gegen Abmahnungen und setzt sich seit 2006 in diesem Bereich für Unternehmen ein. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Kanzlei Fechner Legal vor, von deren Abmahnungen viele unserer Mandanten betroffen sind. Wir zeigen Ihnen wie Sie am besten auf eine urheberrechtliche Abmahnung reagieren und wie Sie herausfinden, ob die Abmahnung von Fechner Legal in Ihrem Fall berechtigt ist.

Bereits im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen mitteilen, ob das Vorgehen gegen die Abmahnung der Kanzlei Fechner Legal erfolgreich ist. Geben Sie uns die Möglichkeit das kostenfreie Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten und nutzen unser Erstberatungsformular.

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Abmahnung von Fechner Legal? Kompetente Beratung durch Fachanwälte!

"Sie haben mit der Verwendung der gegenständlichen Fotografie die Urheberrechte sowie das Urheberpersönlichkeitsrecht meines Mandanten verletzt!" Wenn Sie einen solchen Vorwurf von der Kanzlei Fechner Legal erhalten haben sind Sie nicht alleine. Die Kanzlei arbeitet mit dem Foto-Rechte-Überwacher PhotoClaim zusammen und vertritt diverse Fotografen, die glauben Ihre urheberrechtlich geschützten Fotos wurden unberechtigt verwendet. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei Fechner Law erhalten haben. Dank dieser Erfahrungswerte können wir prognostizieren wie Ihr Fall ausgehen wird. In unserem kostenlosen Erstberatungsgespräch zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie aus der Abmahnung mit dem geringstmöglichen wirtschaftlichen Schaden herauskommen.

 

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Wer steckt hinter Fechner Legal?

Robert Fechner ist ein selbstständiger Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und der Gründer von Fechner Legal. In Zusammenarbeit mit dem Foto-Rechte-Überwacher PhotoClaim spricht Rechtsanwalt Fechner Abmahnungen für diverse Fotografen, deren Fotografien ohne Lizenz und fehlende Urhebernennung genannt werden, aus. Photoclaim ist ein Internetdienstleister, bei dem sich Fotografen kostenfrei registrieren und ihre Fotografien zur Überwachung einstellen können. Photoclaim durchsucht dann das Internet auf diese Fotografien. Findet Photoclaim die Fotografie auf einer Internetseite, kommt Fechner Legal ins Spiel. Die Kanzlei versendet Abmahnungen an die Verletzer und fordert hohe Gebühren von den unberechtigten Nutzern. Nach eigenen Angaben (Stand September 2020) hat die Fotoplattform bereits 5.525.028 Euro in 55 Ländern für freischaffende Fotografen erstritten. In Deutschland arbeitet Photoclaim nicht nur mit Fechner Legal, sondern auch mit anderen Anwälten, z.B. dem Medienrechtsanwalt Marcin Zielinski, zusammen.

In den Abmahnungen von Fechner Legal geltend gemachte Ansprüche

Die Schreiben der Kanzlei Fechner Legal sind stets nach dem gleichen Muster aufgebaut. Sie beginnen stets mit den im Bild wiedergegebenen Einleitungssätzen. Lediglich der Name des Fotografen wird in den ersten Zeilen ausgetauscht. 

  • Unterlassungsansprüche

Unterlassungsansprüche können gegenüber jedem Verletzer eines Urheberrechts geltend machen. Dies gilt sowohl bei unberechtigter Nutzung eines Fotos als auch, wenn der Fotograf im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nicht genannt wird. Der Verletzer kann den Unterlassungsanspruch nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllen. Da Abmahner wie Robert Fechner zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sehr kurze Fristen setzen, ist schnelles Handeln dringend angeraten.

  • Schadenersatzansprüche

Der Rechteinhaber kann auch Schadenersatz vom Verletzer fordern. Dessen Höhe kann jeweils nur anhand des Einzelfalls entschieden werden und ist mitunter schwierig zu berechnen. Meist wird zur Berechnung des Schadens die sogenannten „Lizenzanalogie“ herangezogen. Robert Fechner zieht zur Ermittlung der Schadenshöhe aber die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) heran und verlangt bei fehlender Urhebernennung einen Aufschlag von 100%. Überdies verlangt der Anwalt in den von ihm versendeten Abmahnungn bei der Verwendung in einem Online Shop weitere 50 %, wohingegen bei einer Fotografie mit „globaler Reichweite“ ein weiterer Aufschlag von 120% gezahlt werden soll.

  • Anwaltskosten

Die Anwaltskosten errechnen sich aus dem Gegenstandswert. Bei Standard-Foto-Abmahnungen hat sich in der Rechtsprechung ein Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 6.000,00 EUR etabliert. Hierzu sind dann die Schadensersatzansprüche zu addieren. Realistisch liegen diese selten über 1.000 EUR, meist deutlich niedriger, so dass sich die Rechtsanwaltskosten maximal aus einem Gegenstandswert von 7.000 EUR errechnen würden. Setzt man die hier übliche 1,3 Geschäftsgebühr an, können somit inkl. MwSt. 630,34 EUR verlangt werden.

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Rekationsmöglichkeiten auf eine Abmahnung von Fechner Legal

Der Unterlassungsanspruch kann vom Verletzer nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Da die Kanzlei Fechner Legal oft nur eine sehr kurze Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzt, ist schnelles Handeln dringend angeraten. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung was automatisch zu höheren Kosten führt. Trotzdem raten wir Ihnen unbedingt davon ab, die beiliegende Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung zu unterzeichnen! Denn bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich einen lebenslang gültigen Vertrag. Teilweise sind die geltend gemachten Ansprüche nicht berechtigt oder die vorgeschlagene Vertragsstrafe viel zu hoch. Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren, zeigen wir Ihnen im Folgenden. 

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen

Durch das Unterschreiben der Unterlassungserklärung wird die Sache zwar außergerichtlich beigelegt; wenn Sie es aber aufgrund von komplizierten Löschungverfahren nicht schaffen den Rechtsverstoß vollständig zu beseitigen, müssen Sie mit einer hohen Vertragsstrafen rechnen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und schicken uns Ihre Abmahnung zu. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie im Einzelnen vor der Abgabe der Unterlassungserklärung gehen müssen und statten Sie im Fall einer Beauftragung mit einer entsprechenden Anleitung aus. Für den Fall, dass Sie uns beauftragen, geben wir in Ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. In jedem Fall müssen sämtliche Referenzen im Internet, die dem abgemahnten Foto Ihnen als Verantwortlichen zuordbar sind, gelöscht werden. Insbesondere muss das gegenständliche Foto auch aus den Caches der einschlägigen Suchmaschinen gelöscht werden. Denken Sie auch an die Social Media- und Online-Verkaufsseiten. Beenden Sie nicht nur das Angebot, sondern sorgen Sie dafür, dass das Bildmaterial überhaupt nicht mehr abzurufen ist. Insbesondere darf das Foto nicht mehr über den/die bisherigen direkten URL-(Datei-)Pfade (Link/s, Web- bzw. Internet-Adressen, häufige Endungen sind hier z.B. .jpg, .png, .jpeg, .tiff, .bmp, .gif) abrufbar sein.

Abmahnkosten zahlen?

Wenn Sie sich entschieden haben die Unterlassungserklärung (modifiziert) zu unterschreiben, steht eine weitere Entscheidung an: Abmahnkosten zahlen oder nicht? Wenn Sie die Zahlung verweigern muss Fechner Legal seine Erstattungsforderung in Bezug auf die eigenen Abmahnkosten gerichtlich per Zahlungsklage geltend machen.

Gut für Sie: In dem Fall berechnen sich die Anwalts-und Gerichtskosten "nur" aus den Abmahnkosten, nicht aber aus dem der Abmahnung zu Grunde liegenden, viel höheren Unterlassungsstreitwert. Sie können auf diese Weise also die Berechtigung der Abmahnung im Rahmen der Kostenklage kostensparend gerichtlich überprüfen lassen.

Risiko: Gibt das Gericht der Zahlungsklage statt, müssen Sie nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die zusätzlichen durch das Gerichtsverfahren entstandenen Gebühren beider Seiten tragen. Wird die Klage aber abgewiesen, trägt die Gegenseite alle Kosten.

Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir einschätzen, wann Sie die Gebühr am besten gleich zahlen und wann Sie es auf eine Zahlungsklage ankommen lassen können. Ignorieren Sie die Abmahnung von Fechner Legal aber auf keinen Fall. Das würde die Angelegenheit unnötig in die Länge ziehen und zusätzliche Kosten produzieren.

Wir prüfen die Abmahnung von Fechner-Legal für Sie

Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung und wir zeigen Ihnen noch vor der Beauftragung, welche Schritte vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegangen werden müssen. Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachte Forderung noch heruntergehandelt werden kann und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, sollte diese unberechtigt sein.

 

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie geht es jetzt weiter?

Eine Abmahnung von Fechner Legal kann in vielen Fällen aus der Welt geschafft werden. Nehmen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Nachdem Sie uns den Fall geschildert und wir Ihnen eine Handlungsempfehlung gegeben haben, können Sie sich entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Noch während des ersten Gesprächs nennen wir Ihnen ganz transparent unsere Preise. Entscheiden Sie sich für eine Vertretung, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis. Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir genau einschätzen wann ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt und wann Sie gegen eine Abmahnung von Fechner Legal vorgehen sollten. 

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung von Fechner Legal: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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