- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Beratung auf höchstem Niveau
- Spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt hilft bei Ihrer IDO Abmahnung
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Reichen Sie Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Löschung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
Der IDO Verband ist der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von über 2.000 Mitgliedsunternehmen im E-Commerce-Bereich sowie in anderen Branchen, die online agieren. Der IDO Verband bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Rechtsberatung sowie Unterstützung bei der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften im Online-Handel. Er verfolgt das Ziel, den rechtssicheren und erfolgreichen Online-Handel in Deutschland zu fördern.
Der Verband steht seit Jahren in der Kritik, wegen seines aggressiven Vorgehens gegenüber kleinen und mittelständischen Online-Händlern wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Eine IDO-Abmahnung ist eine Aufforderung, die von dem IDO-Verband an ein Unternehmen oder eine Person gerichtet wird, die angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Im Wettbewerbsrecht zielt eine Abmahnung darauf ab, den Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beseitigen und dem Verstoßenden die Möglichkeit zu geben, den rechtswidrigen Zustand schnell zu beheben. Typische Verstöße können z.B. Irreführung der Verbraucher, Verletzung von Markenrechten oder unzulässige Werbemaßnahmen sein.
Eine IDO-Abmahnung im Wettbewerbsrecht enthält in der Regel folgende Elemente :
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist oft mit der Forderung nach Zahlung von Anwaltskosten verbunden. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich in der Regel nach dem Streitwert und kann je nach Einzelfall beträchtlich sein.
Eine IDO-Abmahnung dient als Vorstufe zu weiteren rechtlichen Schritten wie einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage. Eine IDO-Abmahnung ist deshalb ernst zu nehmen. Reagieren Sie schnell und angemessen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Nehmen Sie hier unsere kostenlose Muelle.legal- Erstberatung in Anspruch.
Die vom IDO versendeten Abmahnungen stützen sich hauptsächlich auf Wettbewerbsverstöße. Besonders häufig werden die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung im Bereich E-Commerce abgemahnt. Dies betrifft vor allem:
Betroffen sind vor allem der Verkauf von:
Die Abmahnungen des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Der IDO ist ein anerkannter Verbraucherschutzverband und hat das Recht, wettbewerbsrechtliche Verstöße im Bereich des Online-Handels abzumahnen.
Allerdings ist in der Vergangenheit immer wieder Kritik an den Abmahnungen des IDO laut geworden, insbesondere aufgrund der hohen Anzahl an Abmahnungen und der Tatsache, dass der Verein sich zum Teil auf sehr fragwürdige Weise finanziert hat. So wurden in der Vergangenheit Abmahnungen teilweise in einem Umfang ausgesprochen, der nicht mehr verhältnismäßig war und auch kleine Verstöße sehr stark sanktioniert hat.
Dennoch ist es grundsätzlich ratsam, Abmahnungen des IDO nicht zu ignorieren und sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nutzen Sie hierzu gerne unser Erstberatungsformular. Die Erstberatung ist immer kostenfrei.
Es wird nicht empfohlen, eine IDO-Abmahnung zu ignorieren. Der IDO ist ein anerkannter Verbraucherschutzverband und hat das Recht, wettbewerbsrechtliche Verstöße im Bereich des Online-Handels abzumahnen.
Wenn Sie eine Abmahnung des IDO erhalten haben, sollten Sie diese sorgfältig prüfen und umgehend reagieren. Ignorieren Sie die Abmahnung, könnte dies schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine gerichtliche Auseinandersetzung mit erheblichen Kosten.
Stattdessen sollten Sie die Abmahnung genau prüfen. Es empfiehlt sich hier, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie angemessen auf die Abmahnung reagieren.
Das Recht zur Abmahnung steht nicht nur Mitbewerber zu. Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Wirtschaftsverbände abmahnen. Eine Aktivlegitimation ergibt sich zum Beispiel aus der Anzahl der Mitglieder. Voraussetzung ist weiterhin, dass ein rechtsfähiger Verband die gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Interessen fördert. Ob das beim IDO Verband der Fall ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Eine Abmahnung sollten Sie jedoch in jedem Fall ernst nehmen, da dies immer eine Frage des Einzelfalls ist.
Aufpassen sollten besonders Online-Händler auf Plattformen wie Amazon, eBay oder DaWanda. Laut Angaben des Händlerbunds machten Abmahnungen von Verbänden wie dem IDO im Juni 2020 gut 50 Prozent aller ausgesprochenen Abmahnungen aus. Der IDO Verband gilt als aktivster Abmahnverband, der sich mittlerweile auf eBay- und Amazon-Händler konzentriert. Besonders gefährdet sind somit Kleinunternehmer und Einmannunternehmen. Diesen fällt es, aufgrund mangelnder rechtlicher Unterstützung im Unternehmen, oft schwer, alle Rechtsvorschriften einzuhalten. Wir helfen Ihnen dabei. Schnell, unkompliziert und zu kostengünstig.
Die Gefahr einer Abmahnung ist, dass mit dem Unterzeichnen und Bezahlen der Kostenpauschale die Angelegenheit nicht erledigt ist. Vielmehr müssen Sie, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, zunächst ihren Internetauftritt sowie betroffene Angebote, Auktionen usw. rechtlich anpassen. Dies beinhaltet, dass Sie beispielsweise beendete eBay Auktionen mit Rechtsverstößen vor Abgabe der Unterlassungserklärung löschen müssen. Sie stehen außerdem in der Pflicht, die Caches der Suchmaschinenbetreiber, wie Google, zu bereinigen oder zumindest auf eine Bereinigung hinzuwirken.
Sie sollten also, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht einfach unterzeichnen. Denn beseitigen Sie die Rechtsverstöße nicht vollständig, verletzen Sie die unterschriebene Unterlassungserklärung. Stellt der IDO Verband eine solche Verletzung fest, fordert er von Ihnen die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe in Höhe bis zu 4.000 EUR.
Die meisten Abmahnungen des IDO-Verbands sind wie folgt aufgebaut:
Zunächst stellt sich der Verband vor, begründet dann seine Aktivlegitimation, um letztendlich einen Verstoß abzumahnen, Abmahnkosten zu fordern und eine Vertragsstrafe festzulegen.
Ohne eine vorherige rechtliche Prüfung, sollten Sie auf keine der Forderungen eingehen. Die Abmahnung zu ignorieren, ist jedoch keine Lösung. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass der Verband die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wenn Sie nicht reagieren. Nutzen Sie deswegen direkt unsere kostenlose Mueller.legal Erstberatung.
Die vom IDO Verband übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, jedoch keine der Forderungen zu begleichen, ist auf keinen Fall zielführend. Denn der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wird die Forderungen dann einklagen. Das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir deshalb strengstens ab. Beachten Sie in jedem Fall die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Lassen Sie diese ungenutzt verstreichen, geht die Sache meistens vor Gericht, was den Prozess unnötig verteuert und in die Länge zieht.
Die vom IDO Verband übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die in der Abmahnung geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht immer in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie oft gar nichts oder weniger zahlen. Zum anderen gilt, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und anschließend hiergegen verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie den beanstandeten Wettbewerbsverstoß überhaupt nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Im Folgenden erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum IDO Verband und gegen den IDO ergangenen Urteile. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich noch weiter zu informieren und einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Plan gegen die Abmahnung des IDO zu erhalten.
Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat in der Vergangenheit in hohem Maße Abmahnungen verschickt und vielfach Vertragsstrafen geltend gemacht. Ob der IDO überhaupt die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um abmahnen zu dürfen, ist jedoch seit geraumer Zeit umstritten.
Zwar wurde in vergangenen Jahren dem IDO durch mehrere Urteile die Aktivlegitimation immer wieder abgesprochen, wie z.B. 2019 vom OLG Frankfurt
(Az. 6 U 58/18). Nachdem das OLG Düsseldorf die Frage der Aktivlegitimation mit seinem Urteil vom 23.06.2022 zuletzt verneint hatte, musste sich nunmehr der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 111/22) mit der Frage beschäftigen. Dieser hob am 26.01.2023 das Urteil des OLG Düsseldorf auf und bejahte somit die Aktivlegitimation des IDO. Ob der IDO jedoch eventuell rechtsmissbräuchlich handelt, ist durch das Urteil des BGH nicht abschließend geklärt worden.
Verkaufen Sie Schmuck auf Plattformen wie eBay oder Amazon und haben eine Abmahnung vom IDO erhalten, dann ist diese Abmahnung höchstwahrscheinlich unrechtmäßig. Das hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 03.02.2020 (Az: 9 W 356/19) in einem IDO Verband Urteil entschieden. Der IDO konnte lediglich 20 Mitglieder aus dem Bereich Schmuck nachweisen, die ihre Ware alle online und überwiegend bei eBay vertreiben. Das war dem Gericht im vorliegenden Fall zu wenig. Wir überprüfen für Sie wie viele Mitglieder der IDO in Ihrem Tätigkeitsbereich hat und machen gegebenenfalls die fehlende Aktivlegitimation des IDO geltend.
Am 10. September 2020 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Das Gesetz soll Abmahnmissbrauch verhindern und die Position von Gewerbetreibenden stärken. Das soll unter anderem durch die Einführung von Regelbeispielen für missbräuchliche Abmahnungen erreicht werden. Dadurch können Empfänger von missbräuchlichen Abmahnungen Ihre Ansprüche in Zukunft leichter darlegen. Die massenhafte Versendung von Abmahnungen sowie offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe sollen dazu zählen. Deswegen ist es umso wichtiger vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu prüfen, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.