Verteidigung gegen IPPC Law Abmahnung
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Rechtsanwalt Alexander Faber

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Rechtsanwalt Alexander Faber

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Erfahren in Abmahnungen von IPPC Law

  • Spezialisiert auf urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing
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Wer steckt hinter der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft?

Hinter der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaf steckt Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Der in Berlin ansässige Rechtsanwalt gehört schon seit Jahren zu den aktivsten Akteuren im Bereich von Filesharing-Abmahnungen. Bisher hat Daniel Sebastian vorwiegend im Namen der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Musikwerken versendet. Seine neu gegründete Anwaltsgesellschaft, die IPPC LAW vertritt unter anderemn die Gamma Entertainment Inc., die MG Content RK Ltd. sowie die MG Premium Ltd..

Was kostet mich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Die Kosten für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung können je nach Fall sehr unterschiedlich sein. In der Regel werden von Rechtsanwaltskanzleien Pauschalen zwischen 500 und 1.500 Euro verlangt. Die Höhe der Kosten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Verletzung, der Bekanntheit des Urhebers, der Anzahl der betroffenen Werke und der Art der Nutzung.

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, wie z.B. Anwaltsgebühren, Kosten für die Erstellung der Abmahnung, Schadenersatzforderungen sowie gegebenenfalls Gerichts- und Verfahrenskosten. Nehmen Sie in jedem Fall eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ernst und lassen Sie sich anwaltlich beraten, um weitere Schritte abzuklären und mögliche Strafen zu vermeiden.

Wie lange dauert es bis eine IPPC-Abmahnung wegen Filesharing kommt?

Es ist schwer, eine genaue Antwort auf diese Frage zu geben, da die Dauer bis zum Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Allgemeinen kann es jedoch einige Wochen oder Monate dauern, bis man eine IPPC-Abmahnung wegen Filesharing erhält.

Der Grund dafür ist, dass die Inhaber von Urheberrechten zunächst die IP-Adressen der Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen oder teilen, identifizieren müssen. Dies erfolgt in der Regel durch das sogenannte "Peer-to-Peer-Netzwerk", in dem die IP-Adressen von Nutzern, die Dateien herunterladen oder teilen, öffentlich zugänglich sind.

Sobald der Inhaber des Urheberrechts die IP-Adresse identifiziert hat, kann er von einem Gericht die Herausgabe der Kontaktdaten des Inhabers dieser IP-Adresse verlangen. Dies erfolgt in der Regel über den Internetprovider des betreffenden Nutzers. Sobald der Inhaber des Urheberrechts die Kontaktdaten des Nutzers erhalten hat, kann er eine Abmahnung verschicken.

In jedem Fall sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing schnell handeln und sich anwaltlich beraten lassen, um mögliche Strafen zu vermeiden und Schadenersatzansprüche zu klären.

Was tun bei einer IPPC Law-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Wenn Sie eine IPPC Law-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

1. Abmahnung prüfen: Zunächst sollte Sie die Abmahnung gründlich prüfen und sich über den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung informieren. Lassen Sie sich hierbei anwaltlich beraten.

2. Fristen beachten: In der Abmahnung ist eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzes gesetzt. Diese Fristen sollten unbedingt eingehalten werden, um weitere rechtliche Schritte und mögliche Strafen zu vermeiden.

3. Unterlassungserklärung abgeben: In der Abmahnung werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Prüfen Sie diese sorgfältig und lassen Sie diese gegebenenfalls anpassen. Lassen Sie sich hierbei anwaltlich beraten.

4. Schadensersatz prüfen: In der Abmahnung wird oft auch ein Schadensersatz gefordert. Prüfen Sie die Höhe des geforderten Betrags. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt helfen.

5. Rechtsanwalt einschalten: Bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Ein Anwalt hilft Ihnen, die Abmahnung zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten, eine modifizieret Unterlassungserklärung zu formulieren und den Schadensersatz zu verhandeln.

Aber das Wichtigste ist immer zunächst: Ruhe bewahren!

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Handelt es sich bei dem IPPC-Schreiben um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein. Das Schreiben von IPPC-Law müssen Sie ernst nehmen. Rechtsanwalt Sebastian gehört zu den aktivsten Abmahnern in Deutschland. Nach der aktuellen Rechtslage genießen Erotikfilme zumindest als sogenannte Laufbilder urheberrechtlichen Leistungsschutz. Durch das Runterladen eines solchen Films über eine Tauschbörse geht ein gleichzeitiger Upload einher. Dieser Upload ist eine urheberrechtliche Nutzungshandlung, die ohne Erlaubnis der Rechteinhabers eine Rechtsverletzung darstellt.

Wie verhalte ich nach Erhalt einer IPPC Law Abmahnung richtig?

Nehmen Sie eine Abmahnung von IPPC Law nicht auf die leichte Schulter. Das Ignorieren der Abmahnung wäre ein großer Fehler. Auch sollten Sie sich nicht blind auf etwaige Berichte in den einschlägigen Foren im Netz zu verlassen. Jede einzelne IPPC-Abmahnung muss einzeln betrachtet und hinsichtlich der Umstände und Bedingungen bewertet werden. Auch die Behauptung, dass sich die Angelegenheit mit Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt, sollte mit Vorsicht gewertet werden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt, der die Angelegenheit individuell für Sie prüft.

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Aufbau einer IPPC-Abmahnung

Im Rahmen der Abmahnung werden Sie dazu aufgefordert,

1. die öffentliche Bereitstellung der abgemahnten Datei zu beenden,

2. eine Unterlassungserklärung abzugeben, die mit einer Strafe bei Zuwiderhandlung verbunden ist,

3. alle Kopien der ausgetauschten Datei zu vernichten,

4. Auskunft darüber zu geben, an wen Sie Kopien weitergegeben haben und welche Nutzer der Tauschbörse sich mit Ihrem Rechner verbunden haben, um die Datei herunterzuladen sowie

5. Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu leisten.

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Welche Ansprüche werden mit der IPPC Law Abmahnung geltend gemacht?

Wenn dem Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, geht es um die unerlaubte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films über seinen Internetzugang.

Im Falle einer vermuteten Urheberrechtsverletzung wird in der Regel der Anschlussinhaber abgemahnt, über dessen Internetzugang die unerlaubte Verbreitung des geschützten Werks stattgefunden hat. Ihm wird eine Abmahnung zugstellt, mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine bestimmte Geldsumme als Schadensersatz zu zahlen.

Unterlassungsanspruch

Zunächst wird erläutert, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Sie werden zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch das Anbieten zum Download aufgefordert. Es wird eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt, welche dem Schreiben beiliegt. Für den Fall, dass die geforderte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist nicht hat eingeht, wird damit gedroht, dass eine einstweiliges Verfügungsverfahren einzuleiten.

Ersatz des entstandenen Schadens

In Rahmen des Abmahnschreibens wird ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Zur Schadenshöhe wird behauptet, diese sei im Moment noch nicht feststellbar, könne aber nach der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung zwischen 400,00 EUR und 1.000,00 EUR liegen. Zwar existiert die in dem Abmahnschreiben angegebene Rechtsprechung zu der Schadensersatzhöhe bei Porno-Abmahnungen tatsächlich. Trotzdem sollten Sie sich hiervon nicht verunsichern lassen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

Anwaltskosten

In diesem Punkt sind die IPPC Law-Abmahnung rechtlich jedenfalls fragwürdig, da es an einer hinreichenden Bezifferung der Abmahnkosten fehlt. Aus dem Schreiben ist nicht ersichtlich, aus welchem Gegenstandswert sich die Kosten der Abmahnung berechnen. Schließlich werden die vollständigen Kosten des Auskunftsverfahrens geltend gemacht, obwohl diese nur anteilig in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies dürfte wohl unzulässig sein und zur Unwirksamkeit führen.

Vergleichsangebot

Abschließend bietet IPPC Law Ihnen ein Vergleichsangebot an, um die Angelegenheit außergerichtlich und einvernehmlich zu erledigen. Hierzu werden Sie aufgefordert, eine von IPPC Law vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen hohen Vergleichsbetrags zahlen. Das Vergleichsangebot liegt bei beim Download eines Pornofilms bei 962,39 EUR. Sofern Sie mehrere Filme runtergelassen haben, erhöht sich der Anspruch um jeweils 200,00 pro Film.

Wann ist die Rechtsverteidigung sinnvoll?

Haben Sie selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt, können Sie jedoch nicht ausschließen, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Denn in diesen sogenannten Drittbeteiligungsfällen, entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber.

Sollten Sie hingegen selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sein, kann eine Verteidigung sinnvoll sein. Insbesondere der geforderte Schadensersatz ist oftmals überhöht. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt beraten.

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Einfach ignorieren?

Auf keinen Fall. Handeln Sie. Das Schreiben von IPPC-Law zu ignorieren, stellt keine Lösung dar und hilft Ihnen nicht weiter.

Reagieren Sie nicht, werden spätestens einige Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist die Forderungen gerichtlich geltend gemacht. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer.

Unterlassungserklärung abgeben?

Eine Unterlassungserklärung abzugeben ergibt keinen Sinn, wenn keine Unterlassungsansprüche bestehen. Denn sofern Sie nicht für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, muss auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch sollten Sie beachten, dass eine unterschrieben Unterlassungserklärung Sie bei einem Verstoß gegen diese zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Damit gehen Sie ein erhebliches finanzielles Risiko ein, insbesondere wenn Sie den Verursacher des Verstoßes nicht kennen und somit nicht verhindern können, dass weitere Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag begangen werden.

Erfahrungen mit IPPC Law Abmahnungen

Eine Abmahnung zu erhalten, ist für betroffene Anschlussinhaber meist ein Schock. Besonders, wenn es sich bei der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung um einen Pornofilm handelt. Wir haben Erfahrungen mit Abmahnungen durch Urheberrechtsverletzungen und bieten diskrete Hilfe für Abgemahnte.

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Geforderte Summe zahlen?

Ob Sie die Summe bezahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Haben Sie kein urheberrechtlich geschütztes Werk verbreitet und können dies glaubhaft darlegen, können Sie um eine Zahlung herumkommen. Haben Sie hingegen die beanstandete Urheberrechtsverletzung begangen, lässt sich mithilfe eines Anwalts meist über die zu zahlende Summe verhandeln, sodass Sie am Ende sehr viel weniger zahlen müssen.

Bei IPPC Law anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, ist es immer noch fraglich, ob die geforderte Schadensersatzsumme angemessen ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Anschlussinhaberdaten fehlerhaft oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ermittelt wurden.

Mueller.legal - unser Service für Sie Kostenfreie Erstberatung

Wir beraten Sie nach Erhalt einer IPPC Law Abmahnung kostenfrei. Voraussetzung ist, dass Sie uns die Abmahnung zuvor über unser Kontaktformular zukommen lassen. Sie profitieren hiervon, weil wir uns dann optimal auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten können.

Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine klare Ansage zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles sowie den Kosten. Sofern Sie uns anschließend beauftragen, arbeiten für faire Pauschalpreise. Sie zahlen einmal - so lange die Sache außergerichtlich bleibt, ist es mit diesem Betrag getan. Die Sache bleibt außergerichtlich, wenn Sie dies wollen. Wir beraten - Sie treffen dann informiert die Entscheidung.

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