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Abmahnung von Coty Beauty Germany durch KESSLER IP
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Coty Beauty Germany ist eine Parfumherstellerin und unter anderem Inhaberin der Marken Hugo Boss, HUGO, BOSS THE SCENT, Calvin Klein, CK ONE, Chloe, Burberry, Gucci, Gucci GUILTY Gucci FLORA, Roberto Cavalli. In der Abmahnung wird Ihnen wahrscheinlich vorgeworfen, dass Sie in Ihrem Online-Shop oder in Ihrem Ladengeschäft Parfums mit diesen Marken anbieten oder bewerben, die nicht aus dem Unternehmen der Coty Beauty Germany stammen. Die Coty Beauty Germany GmbH ist also der Auffassung, dass Sie die Marken zu Unrecht für Ihre angebotenen Parfums benutzen.
In vielen Fällen mahnt die Coty Beauty Germany GmbH zudem auch eine unzureichende Kennzeichnung von Parfums ab.
Ja, das sollten Sie auf jeden Fall tun. Die Abmahnung von Coty Beauty ist keine Fake-Abmahnung. Wenn Sie nicht darauf reagieren, müssen Sie mit einem teuren gerichtlichen Verfahren rechnen.
Insbesondere verlangt Coty Beauty, dass Sie die geschützten Marken in Verbindung mit den angebotenen Parfums nicht mehr verwenden. Dazu sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem seien Sie verpflichtet, Auskunft über bereits erfolgte Verkäufe zu geben. Schließlich fordert die Kanzlei KESSLER von Ihnen die Erstattung der Abmahnkosten.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der Regel ist es unproblematisch, Nachahmungen bekannter Parfums, wie sogenannte Duftzwillinge, anzubieten und zu verkaufen. Allerdings ist es normalerweise nicht erlaubt, das imitierte Parfum in der Werbung direkt zu benennen. Formulierungen wie "riecht wie" oder "inspiriert von" sind beispielsweise nicht gestattet. Auch die Nutzung von Vergleichslisten ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig.
Nach dem Erhalt der Abmahnung ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig etwas und vermeiden Sie impulsive Anrufe bei der Gegenseite. Selbst wenn der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung grundsätzlich berechtigt sein sollte, gibt es viele Verteidigungsmöglichkeiten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sie reichen Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Ein Duftzwilling, auch unter Beauty-Insidern als „Dupe“ bekannt, ist eine Nachahmung eines bekannten Markenparfums. Er riecht fast identisch zum Original, wird jedoch unter einem anderen Namen verkauft und ist in der Regel deutlich günstiger.
Der Verkauf von Duftzwillingen ist grundsätzlich erlaubt, aber die Werbung dafür gestaltet sich schwierig. Die bekannten Parfumnamen sind markenrechtlich geschützt, sodass nur die Markeninhaber diese Bezeichnungen verwenden dürfen. Es ist daher nicht zulässig, den Duft als Markenzwilling zu kennzeichnen.
Auch das Herstellen einer Verbindung zum Markenduft ist nicht erlaubt. Begriffe wie „inspiriert von…“ oder „riecht wie…“ dürfen in Bezug auf Markenparfums nicht verwendet werden. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 18.09.2009 (C-487/07 - L’Oréal) die Verwendung von Vergleichslisten ebenfalls als unzulässig eingestuft.
Wir raten Ihnen dringend: Unterzeichnen Sie nicht ohne Überprüfung eine Unterlassungserklärung, die Ihnen mit der Abmahnung vorgelegt wird.
Eine solche Erklärung ist ein Vertrag, der Sie verpflichtet, zukünftige Markenrechtsverletzungen zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung drohen Ihnen hohe Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zudem gilt die Unterlassungserklärung nicht nur für zukünftige Handlungen. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle früheren Werbemaßnahmen entfernt werden und bereits ausgelieferte Produkte zurückgerufen werden.
Darüber hinaus können vorformulierte Unterlassungserklärungen Klauseln enthalten, die Sie zur Zahlung von Schadensersatz und zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten verpflichten. Wenn Sie diese Erklärung unterschreiben, sind Sie verpflichtet, diese Kosten zu begleichen, egal ob sie tatsächlich gerechtfertigt sind oder nicht.
Deshalb sollten Regelungen zu Schadensersatz und Anwaltskosten nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein! Insbesondere die Frage des Schadensersatzes kann erst geklärt werden, nachdem der Abgemahnte Auskunft über das Ausmaß der Markennutzung gegeben hat. Daher sollten Sie sich auch nicht vorab zu Zahlungen verpflichten!
Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, riskieren Sie ein kostspieliges gerichtliches Verfahren, da die gegnerische Kanzlei nach Ablauf der Frist beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann.
Die Angelegenheit muss jedoch nicht bis zum Ablauf der Frist geklärt sein. Sie sind nicht gezwungen, voreilig eine Unterlassungserklärung abzugeben oder eine Zahlung zu leisten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie angemessen reagieren. Bei Bedarf können wir uns auch um eine Fristverlängerung bemühen.
Typischerweise wird in der Abmahnung zunächst die Markenrechtsverletzung dargestellt.
Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Daneben wird ein Auskunftsanspruch zur Spezifizierung des Schadensumfangs sowie der Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Ohne eine vorherige rechtliche Prüfung, sollten Sie auf keine der Forderungen eingehen. Die Abmahnung zu ignorieren, ist jedoch keine Lösung. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, wenn Sie nicht reagieren. Nutzen Sie deswegen direkt unsere kostenlose Mueller.legal Erstberatung.
Wenn eine Kanzlei eine Abmahnung schreibt, entstehen automatisch Kosten. Diese Kosten sind grundsätzlich vom Abgemahnten zu tragen, sofern die Abmahnung berechtigt ist. Die Anwaltskosten der Kanzlei KESSLER richten sich nach dem Streitwert der Angelegenheit. Dieser wird durch den Wert der verletzten Marke und den sogenannten „Angriffsfaktor“ bestimmt, der das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung beschreibt. Besonders bei sehr bekannten und wertvollen Marken sind hohe Streitwerte häufig, sodass Werte von über 50.000 EUR und mehr keine Seltenheit sind. Es gibt kein festgelegtes Limit für den Markenwert, und wir haben Abmahnungen gesehen, in denen die Gebühren auf Basis eines Streitwerts von 100.000 EUR oder sogar 150.000 EUR berechnet wurden – solche Beträge sind im Markenrecht üblich.
Allerdings kann die Rechtsprechung bei einer Markenrechtsverletzung mit geringer Bedeutung, etwa wenn nur wenige Produkte verkauft wurden, zu einer Anpassung des Streitwerts führen. Hier gibt es also Spielraum nach unten. Wir verhandeln für Sie mit der Gegenseite und setzen alles daran, die anfallenden Kosten für Sie zu reduzieren. Dabei haben wir stets auch Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen im Blick.
Die Kanzlei KESSLER fordert in ihren Abmahnungen zunächst Auskunft darüber, wie viele Parfums mit den Marken von Coty Beauty verkauft wurden, sowie Informationen über den erzielten Umsatz und Gewinn.
Diese Auskunft muss sorgfältig und gewissenhaft erteilt werden. Andernfalls besteht die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens, falls die Angaben falsch oder unvollständig sind. Zudem bildet die Auskunft die Grundlage für eine mögliche Schadensersatzforderung. Es ist nicht ungewöhnlich, dass KESSLER im Auftrag der Coty Beauty Germany GmbH von Ihnen die Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Gewinns verlangt, den Sie mit dem Verkauf der Parfums erzielt haben.
Deshalb ist es wichtig, auch hier die relevanten Informationen nicht ungeprüft weiterzugeben. Es erfordert eine durchdachte Strategie, die wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln werden.