- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Beratung auf höchstem Niveau
- Spezialisiert auf Abmahnungen im Markenrecht
Rechtsanwalt hilft bei LEGO Abmahnung
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Reichen Sie Ihre urheberrechtliche Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Erledigung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
LEGO-Produkte sind in vielen Ländern weltweit markenrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass das LEGO-Unternehmen das exklusive Recht hat, seine Produkte und das Markenzeichen "LEGO" zu verwenden und zu vermarkten. Der Schutz umfasst auch das Design und die Form der LEGO-Steine, die als "LEGO-Formmarken" registriert sind. Das bedeutet für Hersteller von Klemmbausteinfiguren- und Sets, dass diese den
LEGO-Produkten nicht zu ähnlich sehen dürfen.
Wenn sie eine LEGO Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen vorgeworfen, gegen LEGO zustehende Markenrechte, Urheberrechte und Designrechte verstoßen zu haben. LEGO verschickt Abmahnschreiben, um diese Rechte zu schützen. Als weltweit bekanntes Unternehmen mit einer starken Marke hat LEGO ein Interesse daran, sicherzustellen, dass seine Marken und Produkte nicht von anderen Unternehmen oder Personen ohne Genehmigung verwendet oder kopiert werden. Die Abmahnungen dienen daher dazu, diejenigen, die gegen die Marken- oder Urheberrechte von LEGO verstoßen, zur Unterlassung aufzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen.
Darüber hinaus dient das Abmahnen dazu, potenzielle Kunden auf die Originalprodukte von LEGO hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese Produkte den hohen Qualitätsstandards von LEGO entsprechen. LEGO unternimmt diese Maßnahmen, um das Vertrauen der Verbraucher in seine Produkte zu stärken und sicherzustellen, dass das Unternehmen weiterhin erfolgreich bleibt.
Weitere Informationen zu den von LEGO geltend gemachten Ansprüchen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nach Erhalt einer LEGO Abmahnung ist das Wichtigste, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Vor allem unterschreiben Sie nichts vorschnell. Rufen Sie auch nicht überhastet bei der Gegenseite an. Selbst dann, wenn der Vorwurf der Markenrechtsverletzung dem Grunde nach zutrifft, stehen Ihnen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten offen, um den Schaden klein zu halten.
Die häufigsten Gegenstände von Abmahnungen von LEGO sind Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen sowie die Verletzung von Designrechten. Hierbei bezieht sich LEGO vor allem auf Klemmbausteinfiguren und Spielsets die über einen Onlineshop und die Verkaufsplattform eBay zum Kauf angeboten wurden. LEGO sieht in den angebotenen Figuren Nachahmungen der LEGO Minifiguren.
Lego hat viele innovative und einzigartige Designelemente in ihren Produkten, die dazu beitragen, dass ihre Spielzeuge erkennbar sind und sich von denen anderer Hersteller unterscheiden.
Durch das Rügen von Verletzungen ihrer Designrechte schützt Lego ihre Produkte vor unautorisierten Kopien und Nachahmungen durch andere Unternehmen oder Personen. Wenn andere Unternehmen oder Personen unerlaubt Lego-Designs verwenden, kann dies den Ruf von Lego schädigen und dazu führen, dass ihre Kunden sich für günstigere und minderwertige Nachahmungen entscheiden. Darüber hinaus kann die Verletzung von Designrechten auch zu finanziellen Verlusten für Lego führen, da sie das Recht auf exklusive Verwendung ihrer einzigartigen Designelemente haben.
Daher schützt LEGO beispielsweise seine Ansprüche auf das Geschmacksmuster für die LEGO-Friends-Figuren. Um den Vorwurf der extremen Ähnlichkeit zu beweisen, legt LEGO die Einzelkomponenten (Unterleib mit Beinen, Korpus mit Armen, Kopf, Frisuren) und Gestaltungselemente der Figuren dar und vergleicht diese miteinander.
Da die Marke LEGO beim Verbraucher einen hohen Grad an Bekanntheit genießt und die Kennzeichnungskraft der Marke als überdurchschnittlich eingestuft werden kann, hat LEGO in einigen Fällen bereits einstweilige Verfügungen gegen seine Konkurrenten erreicht.
Lego hat viele originelle Werke und vor allem Figuren erstellt, wie beispielsweise ihre Marketingmaterialien, Anleitungen, Grafiken und Bilder, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Wenn andere Unternehmen oder Personen unerlaubt Lego-Werke verwenden, kann dies zu Verwirrung bei den Kunden führen und den Ruf von Lego schädigen. Darüber hinaus kann es auch finanzielle Verluste für Lego bedeuten, wenn ihre Werke ohne ihre Zustimmung verwendet werden.
Die Wortmarke "LEGO" ist ein eingetragenes Markenzeichen, das Lego das exklusive Recht gibt, das Wort "LEGO" in Bezug auf Spielzeug und andere damit verbundene Produkte zu verwenden. Verwenden andere Unternehmen oder Personen unerlaubt das Wort "LEGO", kann dies zu Verwirrung bei den Kunden führen und den Ruf von Lego schädigen.
Dies gilt beispielsweise bei dem Zusatz „LEGO kompatibel“ hinsichtlich der Kompatibilität der eigenen Figuren mit den Produkten von LEGO. Auch dürfen Influcencer in Ihren Youtube-Videos das Wort "LEGO-Stein" nicht als Synonym für Klemmbaustein verwenden.
Typischerweise wird in einer LEGO-Abmahnung zunächst die Markenrechtsverletzung dargestellt.
Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Daneben wird ein Aukunftsanspruch zur Spezifizierung des Schadensumfangs sowie der Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Ohne eine vorherige rechtliche Prüfung, sollten Sie auf keine der Forderungen eingehen. Die Abmahnung zu ignorieren, ist jedoch keine Lösung. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass LEGO die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wenn Sie nicht reagieren. Nutzen Sie deswegen direkt unsere kostenlose Mueller.legal Erstberatung.
LEGO macht in erster Linie den Unterlassungsanspruch geltend, um sicherzustellen, dass die Verletzungshandlung beseitigt und in Zukunft nicht wiederholt wird. Daneben werden Auskunfts-, Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Wenn Lego eine Urheberrechtsverletzung oder Designrechtsverletzung feststellt, kann sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen, um die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen daran zu hindern, ihre urheberrechtlich geschützten oder designrechtlich geschützten Werke weiterhin zu nutzen oder zu verbreiten. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, die Verletzung der Rechte von Lego zu beenden und weitere Schäden zu verhindern.
Ein Auskunftsanspruch gibt Lego das Recht, von der betreffenden Person oder dem betreffenden Unternehmen Auskunft über den Umfang der Verletzung und die Identität der Verantwortlichen zu verlangen. Ein Schadenersatzanspruch gibt Lego das Recht, von der betreffenden Person oder dem betreffenden Unternehmen eine finanzielle Entschädigung für die Verletzung ihrer Urheberrechte oder Designrechte zu verlangen.
Ein Kostenerstattungsanspruch gibt Lego das Recht, von der betreffenden Person oder dem betreffenden Unternehmen die Erstattung der Kosten zu verlangen, die Lego im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Rechte entstanden sind.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und Designrechten kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, wie z.B. Kosten für die Rechtsberatung, die gerichtliche Durchsetzung und die Überwachung von Verstößen. Wenn eine Person oder ein Unternehmen die Rechte von Lego verletzt, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen für Lego führen.
Ein Kostenerstattungsanspruch dient dazu, Lego vor diesen Kosten zu schützen und sicherzustellen, dass die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen die Kosten trägt, die durch ihre Verletzung der Urheber- oder Designrechte von Lego entstanden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Lego nicht durch die Verletzung ihrer Rechte finanziell geschädigt wird und ihre Rechte effektiv durchgesetzt werden können.
Hat der Zoll einen „Verdacht auf Verletzung von Urheberrecht und verwandten Rechten“ darf dieser die Zurückhaltung oder sogar die Vernichtung von Waren veranlassen. In diesem Fall erhalten Sie die bestellte Ware zwar nicht, laufen jedoch gleichzeitig auch nicht Gefahr, wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden.
Wollen Sie der Vernichtung widersprechen, müssen Sie dies innerhalb der vom Zoll gesetzten Frist (10 Tage) schriftlich tun. LEGO wird daraufhin vom Zoll über Ihre Entscheidung informiert und Sie daraufhin für das Anbieten der Ihnen zugestellten Waren abmahnen.
Grundsätzlich können auch Privatverkäufer von LEGO wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt werden, wenn sie unbefugt das Markenzeichen von LEGO verwenden. Wenn Sie zum Beispiel LEGO-Sets auf einer Online-Plattform verkaufen und dabei das LEGO-Logo oder andere Markenzeichen von LEGO ohne Erlaubnis verwenden, kann LEGO Sie wegen einer Markenrechtsverletzung abmahnen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die es Privatpersonen erlauben, gebrauchte LEGO-Sets zu verkaufen, ohne dass dies als Markenrechtsverletzung betrachtet wird. Insbesondere wenn Sie das LEGO-Set als "gebraucht" oder "Second-Hand" kennzeichnen und keine falschen Behauptungen über das Produkt aufstellen, sollten Sie in der Regel keine Probleme haben.
Es kommt auch darauf an, ob Sie die Ware regelmäßig zum Verkauf anbieten. Der Status als „Powerseller“ und die Verwendung der eigenen AGB auf dem Verkaufs-Profil haben in der Vergangenheit bereits zu einer Annahme der Gewerbsmäßigkeit durch Gerichte geführt. Ob eine geschäftliche Handlung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das kommt darauf an, ob die die LEGO-Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Ist die Abmahnung berechtigt, ist es besonders wichtig, die abgemahnte Handlung so schnell wie möglich vollständig zu beseitigen. Das kann beispielsweise dann problematisch werden, wenn es sich um Nachahmungen handelt, die in den Ergebnissen von Suchmaschinen oder auf Drittseiten noch auftauchen.
Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch umfasst neben der Pflicht zur Löschung laufender Angebote auch die Löschung bereits beendeter Angebote. Überdies müssen Werbung (z.B. bedruckte Flyer oder Prospekte) und Bilder/Angebote auf Drittseiten sowie Suchmaschinenergebnisse gelöscht werden. Als Verletzer müssen Sie alles Ihnen Zumutbare unternehmen, um zur Beseitigung der öffentlichen Abrufbarkeit der Angebote beizutragen. Das Angebot darf nicht mehr auf Ihrer Homepage erscheinen und nicht mehr über die bisherigen direkten URL-(Datei-)Pfade abrufbar sein. Sind Ihre Angebote mittlerweile auf Drittseiten zu finden, müssen Sie den Betreiber der Drittseite so weit Ihnen möglich und zumutbar dazu bringen die Inhalte auch dort zu löschen.
Hogan Lovells, als rechtlich bestellter Vertreter, kontrolliert in regelmäßigen Abständen, ob alle Verletzungen beseitigt sind und beseitigt bleiben.
Ein Cache ist ein temporäres Internetarchiv in dem Suchmaschinen jede URL, die in den Suchmaschinenindex aufgenommen wurde, speichern. Als Verletzer haben Sie zu prüfen, ob sich die von Ihnen eingestellten Daten noch in den gängigen Suchmaschinen befinden. Sie müssen aktiv tätig werden, um bestehende Gefahrenlagen sicher zu beseitigen und dürfen sich nicht auf ein bloßes Nichtstun beschränken. In den bisher von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es um den Cache von Google. Nach einem Urteil des Landgerichts Baden-Baden ist der Schuldner eines Unterlassungsvertrags jedoch auch zur Überprüfung sonstiger „gängiger“ Suchmaschinen wie beispielsweise Yahoo (LG Baden-Baden, Urteil vom 02.02.2016, Az. 5 O 13/15 KfH) verpflichtet.
Wir helfen unseren Mandanten bei der Löschung der Suchmaschinen-Caches mithilfe einer Step-by-Step-Anleitung. So verhindern Sie das Fälligwerden einer Vertragsstrafe.
Das kommt darauf an, ob die LEGO Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Wichtig ist in jedem Fall, überhaupt fristgerecht zu reagieren, da LEGO ansonsten direkt ein Gerichtsverfahren einleiten kann.
Ist die Abmahnung berechtigt, raten wir in den meisten Fällen dazu, die von LEGO geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und der Rechtsstreit außergerichtlich beendet. Unterschreiben Sie die mit der Abmahnung verschickte Unterlassungserklärung jedoch nie ohne Rücksprache mit einem Anwalt. Oft können die Bedingungen noch zu Ihren Gunsten nachverhandelt werden.
Wir verhandeln die Bedingungen der Unterlassungserklärung für Sie und stellen sicher, dass Sie nur das zahlen was wirklich nötig ist. Dabei muss Ihnen bewusst sein, dass die Unterlassungsverpflichtung für jegliche verletzende Inhalte auf Portalen oder Plattformen wie eBay, Amazon, Facebook oder anderen Drittseiten gilt. Sie müssen unter Umständen auf die Betreiber der Drittseiten einwirken - soweit Ihnen das zumutbar ist, um die Betreiber der Seiten zur Löschung zu bewegen. Dies gilt auch, soweit Angebote lediglich unter der Rubrik "beendete Auktionen" öffentlich abrufbar sind. Bei Verstoß gegen die der Unterlassungserklärung zugrunde liegenden Bedingungen, müssen Sie mit hohen Vertragsstrafen rechnen.
Ist die LEGO-Abmahnung unberechtigt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben. In diesem Fall weisen wir die Kanzlei Hogan Lovells, die LEGO vertritt, auf unsere Rechtsauffassung hin.
Entscheidet sich Hogan Lovells, nichts desto trotz, die angebliche Verletzung weiterzuverfolgen, kommt es höchstwahrscheinlich zu einem einstweiliges Verfügungsverfahren. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, wird keine einstweilige Verfügung erlassen und LEGO muss jegliche Kosten tragen. Das Vorliegen einer möglichen Verwechslungsgefahr, Herkunftstäuschung oder unerlaubten Rufausbeutung muss LEGO genauso beweisen wie das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung. Wir prüfen, ob die von LEGO geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen und welche Verteidigungsargumente in Ihrem Fall geltend gemacht werden können.
Reichen Sie Ihre
LEGO-Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. So können wir uns optimal auf die Erstberatung vorbereiten.
Die kostenfreie Erstberatung erfolgt in der Regel am Tag Ihrer Anfrage und immer durch einen Anwalt. In der Erstberatung machen wir eine klare Ansage zu den Kosten und zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Ist die Abmahnung berechtigt, handeln wir für Sie mit der abmahnenden Kanzlei faire Bedingungen für Ihre Unterlassungserklärung aus und reduzieren die geforderten Kosten so weit es geht. Wir geben Ihnen eine detaillierte Anleitung für das Entfernen der Verletzung im Internet, sodass das Fälligwerden einer Vertragsstrafe vermieden werden kann.