Abmahnung von Meissner und Meissner? Ihr Fachanwalt für Urheberrecht hilft!
Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Meissner und Meissner erhalten und wollen dagegen vorgehen? Dann sind Sie hier richtig! Carl Christian Müller ist spezialisiert auf das Vorgehen gegen Abmahnungen und setzt sich seit 2006 in diesem Bereich für seine Mandanten ein. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Kanzlei Meissner und Meissner vor, von deren Abmahnungen viele unserer Mandanten betroffen sind. Wir zeigen Ihnen wie Sie am besten auf eine urheberrechtliche Abmahnung reagieren und wie Sie herausfinden, ob die Abmahnung von Meissner und Meissner in Ihrem Fall berechtigt ist.
Bereits im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen mitteilen, ob das Vorgehen gegen die Abmahnung der Kanzlei Meissner und Meissner erfolgreich ist. Geben Sie uns die Möglichkeit das kostenfreie Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten und nutzen unser Erstberatungsformular.
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Abmahnung von Meissner und Meissner? Kompetente Beratung durch Fachanwälte!
Die Rechtsanwaltskanzlei Meissner und Meissner wirft Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vor, weil Sie unbefugt Bild- oder Fotomaterial verwendet haben sollen und fordert Sie zur Zahlung von mehreren hundert oder sogar tausend Euro auf? Viele Internetseitenbetreiber, die wegen einer Abmahnung von Meissner und Meissner bei uns Rat suchen, sind durch die hohen Forderungen erst mal schockiert. Wir können Sie aber beruhigen. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Foto-Abmahnung von der Kanzlei Meissner und Meissner erhalten haben und können die Sache in den meistne Fällen außergerichtlich aus der Welt schaffen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte, um Ihnen schon im kostenfreien Erstberatungsgespräch eine Prognose über den Ausgang Ihres Falles zu geben. In unserem kostenlosen Erstberatungsgespräch zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie aus der Abmahnung mit dem geringstmöglichen wirtschaftlichen Schaden herauskommen.
Wer sind Meissner und Meissner?
Meissner & Meissner sitzt in Berlin und ist eine auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei. Meissner und Meissner spechen vor allem Foto-Abmahnungen für Fotografen wie Stefan Kapfer, Andy Fox, Markus Rössle und Bilder-Abmahnungen für den Kartenverlag Euro-Cities AG aus. In den meisten Abmahnungen von Meissner und Meissner wird den Betroffenen die Verwendung von Fotografien ohne Lizenz und die fehlende Quellenangabe vorgeworfen.
In den Abmahnungen von Meissner und Meissner geltend gemachte Ansprüche

Die Schreiben der Kanzlei Meissner und Meissner sind stets nach dem gleichen Muster aufgebaut. Sie beginnen stets mit den im Bild wiedergegebenen Einleitungssätzen, gefolgt von der Benennung des angeblichen Urheberrechtsverstoßes.
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Unterlassungsansprüche
Der Fotograf kann einen Unterlassungsanspruch gegen den unberechtigten Nutzer seiner Fotografie geltend machen. Dieser Unterlassungsanspruch kann gegenüber dem Rechteinhaber dann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklärung erfüllt werden. Meissner und Meissner setzt dafür eine Frist, die es einzuhalten gilt. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung wird von einem Gericht durch einen Beschluss erlassen – was automatisch Gerichts- bzw. höhere Anwaltskosten bedeutet. Trotzdem sollte die von Meissner und Meissner vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Überprüfung unterzeichnet werden! Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der lebenslang gültig ist.
- Schadenersatzanspruch und Auskunftsanspruch
Daneben fordern Meissner und Meissner Ersatz für den entstandenen Schaden für die Verwendung einer Fotografie ohne Lizenz. Zur Berechnung des Schadens wird die sogenannten „Lizenzanalogie“ herangezogen. Um den Schadensersatzanspruch berechnen zu können, verlangt Meissner und Meissner in seiner Abmahnung Auskunft über die Nutzung der Fotografien oder Bilder. Außerdem weist die Kanzlei daraufhin, dass ein 100%iger Aufschlag bei fehlender Nennung des Urhebers gezahlt werden soll.
- Anwaltskosten
Meissner und Meissner machen überdies die Erstattung der Anwaltskosten, die den Rechteinhabern mit der Beauftragung der Rechtsanwälte entstanden sind, geltend. Die Anwaltskosten setzen sich dabei grundsätzlich aus dem Gegenstandswert plus der Geschäftsgebühr zusammen. Uns ist ein Fall bekannt wo der Gegenstandswert zum Beispiel bei 7.500,00 EUR liegt. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale wurden dann insgesamt Anwaltskosten in Höhe von 612,80 EUR geltend gemacht.
Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung von Meissner und Meissner
Der Unterlassungsanspruch kann vom Verletzer nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Da Meissner und Meissner oft nur eine kurze Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzten, ist schnelles Handeln geboten. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, was automatisch zu höheren Kosten führt. Trotzdem raten wir Ihnen davon ab, die beiliegende Unterlassungserklärung ohne vorherige Absprache mit einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu unterschreiben! Denn bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich einen lebenslang gültigen Vertrag. Teilweise sind die geltend gemachten Ansprüche nicht berechtigt oder die vorgeschlagene Vertragsstrafe viel zu hoch. Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Unterlassungserklärung nicht ohne Absprache mit dem Anwalt unterzeichnen
Vorteil einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist die schnelle und außergerichtliche Beilegung des Streits. Problematisch wird es aber vor allem, wenn Sie es aber aufgrund von komplizierten Löschungverfahren nicht schaffen den Rechtsverstoß vollständig zu beseitigen. Dann müssen Sie nämlich mit der Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Wir helfen Ihnen bei der Löschung sämtlicher Referenzen im Internet, die dem abgemahnten Foto Ihnen als Verantwortlichen zuordbar sind. Dieses Verfahren kann durchaus kompliziert sein. Insbesondere muss das gegenständliche Foto auch aus den Caches der einschlägigen Suchmaschinen gelöscht werden. Social Media- und Online-Verkaufsseiten dürfen dabei nicht vergesse werden. Bei unseren Mandanten sehen wir oft, dass unberechtigt genutzte Bilder zwar gelöscht werden, bisherige direkte URL-(Datei-)Pfade (Link/s, Web- bzw. Internet-Adressen) aber noch abrufbar sind. Um das zu verhindern, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Abmahnkosten zahlen?
Wenn Sie die Zahlung der in der Abmahnung geforderten Kosten verweigern, muss Meissner und Meissner seine Erstattungsforderung in Bezug auf die eigenen Abmahnkosten mit einer Zahlungsklage vor Gericht geltend machen.
Gut für Sie: Die Anwalts-und Gerichtskosten berechnen sich in diesem Fall "nur" aus den Abmahnkosten, nicht aber aus dem der Abmahnung zu Grunde liegenden, viel höheren Unterlassungsstreitwert. Sie können somit die Berechtigung der Abmahnung im Rahmen der Kostenklage für Sie kostensparend gerichtlich überprüfen lassen.
Risiko: Gibt das Gericht der Zahlungsklage statt, müssen Sie nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die zusätzlichen durch das Gerichtsverfahren entstandenen Gebühren beider Seiten tragen. Wird die Klage aber abgewiesen, trägt die Gegenseite alle Kosten.
Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir einschätzen, wann Sie die Gebühr am besten gleich zahlen und wann Sie es auf eine Zahlungsklage ankommen lassen können.
Warum direkt einen Anwalt kontaktieren?
Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung. Schnelles Handeln ist wichtig, da Anwaltskanzleien wie Meissner und Meissner meist nur eine relativ kurze Frist zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung gewähren. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, macht die Kanzlei Meissner und Meissner Ihre Ansprüche gerichtlich geltend, was die Angelegenheit verteuert und in die Länge zieht.

Wie geht es nach Erhalt der Abmahnung von Meissner und Meissner weiter?
Eine Abmahnung von Meissner und Meissner kann in den meisten Fällen außergerichtlich aus der Welt geschafft werden. Schildern Sie uns Ihren Fall ganz unverbindlich in der kostenlosen Erstberatung und wir geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Noch während des ersten Gesprächs nennen wir Ihnen ganz transparent unsere Preise und Sie können Sich im Anschluss ganz in Ruhe von zuhause aus entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen. Entscheiden Sie sich dafür, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis. Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir genau einschätzen wann ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt und wann Sie gegen eine Abmahnung von Meissner und Meissner vorgehen sollten.
Kostenfreie Erstberatung
Abmahnung von Meissner und Meissner: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.