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Abmahnung von Nimrod erhalten?
Wir schützen Ihre Rechte!
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Sie haben eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben, Auskunft erteilen oder einen Geldbetrag zahlen? Dann sollten Sie jetzt ruhig bleiben, aber schnell und richtig reagieren.
NIMROD Rechtsanwälte mahnen seit Jahren vor allem Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing ab. Häufig geht es dabei um Computerspiele, die angeblich über eine Tauschbörse heruntergeladen oder anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein sollen.
Inzwischen geraten aber auch Social-Media-Nutzer in den Fokus. Aktuell geht es vermehrt um Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok oder Facebook. Der Vorwurf lautet dann häufig, dass ein Musiktitel in einem gewerblich genutzten Beitrag verwendet wurde, ohne dass die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
Wir prüfen Ihre NIMROD-Abmahnung und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
In vielen Abmahnungen tritt die Kanzlei im Zusammenhang mit der Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche auf.
Bekannt geworden ist NIMROD Rechtsanwälte vor allem durch Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen und Software. In diesen Fällen wird Anschlussinhabern vorgeworfen, dass über ihren Internetanschluss ein geschütztes Computerspiel in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Aktuell kommen weitere Fälle hinzu. Bei Abmahnungen wegen Musik auf Instagram, TikTok oder Facebook wird Betroffenen vorgeworfen, Musik in Social-Media-Beiträgen genutzt zu haben, ohne über ausreichende Rechte für eine gewerbliche Nutzung zu verfügen.
Nein, "Nimrod Rechtsanwälte" ist keine Fake-Kanzlei, sondern eine seriöse Anwaltskanzlei mit Sitz in Berlin.
Es gibt jedoch Berichte über gefälschte Abmahnungen im Namen von "Nimrod Rechtsanwälte", die von Betrügern verschickt werden, um ahnungslose Personen zu erpressen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Abmahnung haben, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um die Angelegenheit zu klären.
Auch gibt es immer wieder Berichte über fragwürdige Abmahnpraktiken einiger Kanzleien und Abmahnvereine in Deutschland, die ihre Abmahnungen oft mit hohen Forderungen und unter fragwürdigen Umständen verschicken. Es ist daher ratsam, jede Abmahnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Forderungen berechtigt sind und die Abmahnung nicht unberechtigt ist.
Es ist nicht empfehlenswert, eine Nimrod Abmahnung zu ignorieren. Eine Abmahnung ist ein offizielles Schreiben, das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn Sie es ignorieren.
Wenn Sie eine Abmahnung von "Nimrod Rechtsanwälte" erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit ernst nehmen und die Vorwürfe genau prüfen. Sind Sie der Meinung, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen.
Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch einfach, riskieren Sie weitere rechtliche Schritte und möglicherweise höhere Schadensersatzforderungen. Das gilt sowohl bei einer Filesharing-Abmahnung als auch bei einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok. Reagieren Sie schnell und angemessen auf eine Abmahnung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Lassen Sie sich diesbezüglich anwaltlich beraten.
Eine Abmahnung wegen Filesharing betrifft den Vorwurf, dass über einen Internetanschluss eine urheberrechtlich geschützte Datei in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurde. Bei NIMROD Rechtsanwälte geht es häufig um Computerspiele oder Software.
Filesharing bedeutet dabei nicht nur, dass eine Datei heruntergeladen wurde. In vielen Tauschbörsen werden die heruntergeladenen Dateien oder Dateiteile zugleich anderen Nutzern zum Download angeboten. Genau darauf stützen sich viele Abmahnungen.
In der Abmahnung werden dann meist Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Häufig wird außerdem ein Vergleichsbetrag angeboten, der nach unserer Erfahrung oft bei 850 Euro oder darüber liegt.
Auch hier gilt: Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch. Es muss geprüft werden, wer Zugriff auf den Anschluss hatte, ob der Vorwurf plausibel ist und ob die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind.
Eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media betrifft den Vorwurf, dass Musik in einem Beitrag verwendet wurde, ohne dass dafür die nötigen Rechte vorlagen.
Betroffen sind vor allem Plattformen wie:
Der rechtliche Streit entsteht häufig dann, wenn ein Account nicht rein privat genutzt wird. Bei Unternehmensprofilen, Creator-Profilen, geschäftlichen Accounts oder Beiträgen mit werblichem Bezug wird schnell behauptet, die Musik sei gewerblich genutzt worden.
Typische Beispiele sind:
Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom konkreten Beitrag, vom Profil, von der Musiknutzung und von den behaupteten Rechten ab.
Sie reichen Ihre Nimrod Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Immer häufiger erhalten Unternehmen, Selbstständige, Creator, Influencer, Agenturen, Online-Shops, Coaches oder Dienstleister eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media. Besonders relevant sind dabei Beiträge auf Instagram, TikTok oder Facebook.
Der Vorwurf lautet meist: In einem Beitrag, Reel, Video oder einer Story sei ein Musiktitel verwendet worden. Diese Nutzung sei nicht privat, sondern gewerblich erfolgt. Deshalb habe die Musik nicht ohne gesonderte Lizenz verwendet werden dürfen.
Viele Betroffene sind überrascht, weil sie den Musiktitel direkt aus der Musikbibliothek der Plattform ausgewählt haben. Genau darin liegt häufig das Missverständnis. Musik, die in einer App verfügbar ist, darf nicht automatisch in jedem geschäftlichen oder werblichen Kontext genutzt werden.
Die Gegenseite argumentiert oft, dass bereits eine Nutzung zur Reichweitensteigerung, Imagepflege, Kundengewinnung oder Bewerbung eigener Leistungen eine gewerbliche Nutzung darstellen kann. Es kommt also nicht zwingend darauf an, ob mit dem konkreten Beitrag unmittelbar Geld verdient wurde.
Ob diese rechtliche Bewertung in Ihrem Fall zutrifft, muss genau geprüft werden.
Viele Betroffene sind überrascht, wenn sie eine Abmahnung durch NIMROD Rechtsanwälte wegen Musiknutzung auf Social Media erhalten. Häufig wurde der Musiktitel direkt über die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook ausgewählt.
Genau hier liegt jedoch oft das Problem: Die Verfügbarkeit eines Songs in der App bedeutet nicht automatisch, dass die Musik auch für jeden Zweck genutzt werden darf. Vor allem bei geschäftlichen Accounts, Unternehmensprofilen, Creator-Profilen, Influencern, Coaches, Agenturen, Online-Shops oder sonstigen gewerblich auftretenden Nutzern kann die Gegenseite behaupten, dass eine gesonderte Lizenz erforderlich gewesen wäre.
In aktuellen Abmahnungen können dabei Namen wie NooVo Music, Sammy Naja, Musikverlag Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH oder weitere Rechteinhaber aus der Musikbranche auftauchen. Entscheidend ist dann nicht nur, welcher Name in der Abmahnung genannt wird, sondern ob die geltend gemachten Rechte und Forderungen im konkreten Fall tatsächlich bestehen.
Der zentrale Vorwurf lautet meist, dass die Musik nicht rein privat, sondern gewerblich genutzt worden sei. Das soll nach Darstellung der Gegenseite bereits dann der Fall sein, wenn der Beitrag der Reichweitensteigerung, Imagepflege, Kundengewinnung oder Bewerbung eigener Leistungen dient. Es kommt also nicht zwingend darauf an, ob mit dem konkreten Beitrag unmittelbar Geld verdient wurde.
Gerade deshalb sollten Sie sorgfältig prüfen lassen:
Unterschreiben Sie daher keine vorformulierte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die NIMROD-Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen.
Ja. Sie sollten auf eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte reagieren. Die gesetzten Fristen sollten Sie ernst nehmen und nicht verstreichen lassen.
Reagieren bedeutet aber nicht, dass Sie sofort zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben müssen. Im Gegenteil: Genau das kann gefährlich sein.
Eine Unterlassungserklärung kann Sie langfristig binden. Bei einem späteren Verstoß drohen Vertragsstrafen. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie diese formuliert sein müsste.
Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen und die Kommunikation mit NIMROD Rechtsanwälte nicht selbst zu führen. Unbedachte Angaben können Ihre Verteidigung erschweren.
Nutzen Sie bei einer NIMROD-Abmahnung unsere kostenlose Erstberatung. Schicken Sie uns das Schreiben zu oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen für Sie, worum es geht und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
Wir verteidigen seit 2007 Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen und verfügen über Erfahrung aus mehr als zehntausend Fällen. Unser Ziel ist eine rechtlich sichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Viele Betroffene handeln aus Angst zu schnell und machen dadurch Fehler.
So sollten Sie vorgehen:
Gerade bei Social-Media-Abmahnungen ist es wichtig, den Sachverhalt frühzeitig zu sichern. Löschen Sie nicht unüberlegt Inhalte, ohne vorher Beweise zu dokumentieren. Screenshots, Links, Veröffentlichungsdatum, Profilbeschreibung und Kontext des Beitrags können später wichtig sein.
Die Abmahnungen von Nimrod sind standardisiert und ähneln sich bis auf die variablen Daten der betroffenen Personen und der Höhe der geforderten Summen.
Die Abmahnung beginnt mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens, der Nennung des Auftraggebers und des betroffenen Computerspiels. Anschließend werden die Details der Rechtsverletzung aufgeführt, einschließlich des Dateinamens, des Hashwerts, der angeblich genutzten IP-Adresse, des Zeitpunkts des Downloads und des Aktenzeichens des Gestattungsverfahrens, das dem Internetanbieter die Herausgabe der Anschlussinhaberdaten an die Kanzlei Nimrod erlaubte.
Das Schreiben enthält weiter eine Auflistung der Forderungen, wobei die Zahlungsansprüche zuerst sehr hoch angesetzt werden. Der vermeintliche Schadensersatz wird mit 2.500 Euro beziffert. Die Anwaltskosten sollen sich auf 1.239,40 Euro belaufen. Es wird im Anschluss angeboten, auf die Durchsetzung dieser Forderungen in Höhe der genannten Summen zu verzichten, wenn der vergleichsweise niedrigere Betrag von 850 Euro gezahlt wird, der in den meisten uns bekannten Abmahnungen angeboten wird.
NIMROD Rechtsanwälte mahnt unterschiedliche Betroffene ab. Bei Filesharing-Abmahnungen sind es häufig Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetanschluss ein Computerspiel oder eine Software öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Kanzlei ist vor allem durch ihre Tätigkeit in Filesharing-Abmahnungen im Zusammenhang mit PC-Spielen und Softwares bekannt.
Bei Social-Media-Abmahnungen können unter anderem betroffen sein:
Entscheidend ist häufig, ob der jeweilige Beitrag als privat oder gewerblich eingeordnet wird. Auch kleinere Accounts können betroffen sein, wenn sie geschäftlich genutzt werden oder der Beitrag der Förderung einer beruflichen Tätigkeit dient.
Im Bereich Filesharing ist NIMROD Rechtsanwälte vorwiegend für Rechteinhaber aus der Computerspielbranche tätig. Abgemahnt wird dort der angebliche Download oder das öffentliche Zugänglichmachen von Spielen über Tauschbörsen.
Zu den bekannten Rechteinhabern aus früheren und aktuellen Filesharing-Fällen gehören unter anderem:
Daneben treten inzwischen auch Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media hinzu. Hier geht es um Rechte an Musikaufnahmen oder Musiktiteln, die in Instagram-, TikTok- oder Facebook-Beiträgen verwendet worden sein sollen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir für Sie, welcher Rechteinhaber genannt wird, welches Werk
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung. Sie verpflichten sich darin, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß kann eine Vertragsstrafe fällig werden.
Das Risiko ist erheblich. Gerade bei Social-Media-Abmahnungen kann es schwierig sein, zukünftige Verstöße sicher auszuschließen, wenn unklar ist, welche Musiknutzung von der Erklärung erfasst wird. Auch bei Filesharing-Abmahnungen kann eine Unterlassungserklärung problematisch sein, wenn andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie sie formuliert sein sollte, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Viele Betroffene lesen im Internet, dass man einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben solle. Davon raten wir in dieser pauschalen Form ab.
Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung ist ein verbindlicher Vertrag. Sie kann bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen. Außerdem erledigt sie in der Regel nur den Unterlassungsanspruch, nicht aber automatisch die Zahlungsforderungen.
Gerade bei einer NIMROD-Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok muss sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Wenn ja, muss der Inhalt genau auf den konkreten Fall abgestimmt werden. Mueller.legal unterstützt Sie dabei - angefangen beim kostenfreien Abmahnungs-Check!
Bei Filesharing-Abmahnungen lautet der Vorwurf meist, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Computerspiel oder eine Software über eine Tauschbörse angeboten wurde. NIMROD Rechtsanwälte beruft sich dabei regelmäßig auf technische Ermittlungen, bei denen IP-Adresse, Zeitpunkt und Datei dokumentiert worden sein sollen.
Bei Social-Media-Abmahnungen lautet der Vorwurf dagegen, dass Sie Musik in einem Beitrag auf Instagram, TikTok oder Facebook genutzt haben sollen. Entscheidend ist dann häufig die Behauptung, dass diese Nutzung nicht privat, sondern gewerblich erfolgt sei.
Die Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Sie bedeutet aber, dass Sie reagieren sollten.
Bei Filesharing-Abmahnungen wird die Adresse in der Regel über ein gerichtliches Auskunftsverfahren ermittelt. Dabei wird behauptet, dass eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt gewesen sei. Über den Internetprovider wird dann ermittelt, welchem Anschlussinhaber diese IP-Adresse zugeordnet war.
Bei Social-Media-Abmahnungen ist die Ermittlung anders. Hier geht es häufig um öffentlich sichtbare Beiträge und öffentlich sichtbare Profile. Die Gegenseite kann Informationen aus dem Profil, dem Impressum, einer verlinkten Website, einem Unternehmensregister oder sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen nutzen.
Gerade bei geschäftlichen Instagram- oder TikTok-Accounts sind Kontaktdaten oft leicht auffindbar. Trotzdem muss geprüft werden, ob die richtige Person oder das richtige Unternehmen in Anspruch genommen wird.
Dieser Einwand betrifft vor allem Filesharing-Abmahnungen. Viele Internetanbieter vergeben dynamische IP-Adressen. Das bedeutet, dass sich die IP-Adresse regelmäßig ändern kann. Die IP-Adresse, die Ihnen heute angezeigt wird, muss daher nicht die IP-Adresse sein, die Ihnen zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung zugeordnet war.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Abmahnung falsch ist. Entscheidend ist, welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt vom Provider zugeordnet wurde.
Bei Social-Media-Abmahnungen spielt eine IP-Adresse meist keine zentrale Rolle. Dort geht es regelmäßig um einen konkreten Beitrag, ein konkretes Profil und die Frage, ob die Musiknutzung rechtlich zulässig war.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Mit einer NIMROD-Abmahnung werden regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht. Bei klassischen Filesharing-Abmahnungen geht es meist um den Vorwurf, dass ein Computerspiel oder eine Software über eine Tauschbörse öffentlich zum Download angeboten wurde. Bei aktuellen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok oder Facebook steht dagegen ein Social-Media-Beitrag im Mittelpunkt, in dem ein Musiktitel verwendet worden sein soll.
Gerade bei Social-Media-Abmahnungen argumentiert NIMROD häufig, dass die Nutzung der Musik gewerblich erfolgt sei. Das soll nach Darstellung der Gegenseite bereits dann der Fall sein, wenn der Beitrag dazu dient, die Reichweite eines Unternehmens, eines Creator-Profils oder einer beruflichen Tätigkeit zu steigern. Auch eine Nutzung zur Imagepflege, Selbstdarstellung, Kundengewinnung oder Bewerbung eigener Leistungen kann nach Auffassung der Abmahner ausreichen.
Viele Betroffene fragen sich an dieser Stelle: Ich habe doch nur Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek verwendet. Warum soll das rechtswidrig sein? Genau das ist häufig der zentrale Streitpunkt. Die Gegenseite behauptet, dass Plattformlizenzen nicht jede gewerbliche Nutzung abdecken und dass für geschäftliche Social-Media-Beiträge eine gesonderte Lizenz erforderlich gewesen wäre.
Der Screenshot zeigt die Ansprüche, welche NIMROD in uns vorliegenden Abmahnungen stellt. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Forderungen:
Zunächst verlangt NIMROD regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit sollen Sie sich verpflichten, die beanstandete Musiknutzung künftig zu unterlassen.
Das ist rechtlich besonders wichtig, weil eine Unterlassungserklärung langfristige Folgen haben kann. Wer eine solche Erklärung unterschreibt, geht ein Vertragsverhältnis ein. Bei einem späteren Verstoß kann eine Vertragsstrafe drohen.
Unterschreiben Sie daher keine vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne diese vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Gerade bei Social-Media-Abmahnungen muss genau darauf geachtet werden, wie weit die Erklärung reicht und welche künftigen Handlungen davon erfasst wären.
Weiterhin wird häufig Schadensersatz verlangt. Die Gegenseite beruft sich dabei meist auf die sogenannte Lizenzanalogie. Vereinfacht gesagt wird gefragt, welche Lizenzgebühr angefallen wäre, wenn die Nutzung vorher ordnungsgemäß erlaubt worden wäre.
Bei Musiknutzung auf Social Media kann die Gegenseite behaupten, dass für die Verbindung eines Musikwerks mit einem Video, Reel, einer Story oder einem sonstigen Beitrag eine gesonderte Lizenz erforderlich gewesen wäre. Teilweise wird auch auf das sogenannte Synchronisationsrecht abgestellt, also auf die Verbindung von Musik mit bewegten Bildern oder sonstigen visuellen Inhalten.
Ob und in welcher Höhe ein solcher Schadensersatzanspruch besteht, hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend können unter anderem sein:
Die in der Abmahnung behauptete Schadenshöhe sollte daher nicht ungeprüft akzeptiert werden.
In aktuellen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok oder Facebook wird häufig auch Auskunft verlangt. Die Auskunft soll der Gegenseite ermöglichen, den behaupteten Schadensersatz genauer zu berechnen.
Abgefragt werden können zum Beispiel:
Auch hier ist Vorsicht geboten. Unbedachte oder zu weitgehende Angaben können die eigene Verteidigung erschweren. Deshalb sollte vor einer Auskunftserteilung geprüft werden, ob der Anspruch überhaupt besteht, in welchem Umfang Auskunft geschuldet ist und wie die Antwort formuliert werden sollte.
Zusätzlich verlangt NIMROD regelmäßig die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Diese Kosten sollen dadurch entstanden sein, dass die Kanzlei mit der Durchsetzung der behaupteten Rechte beauftragt wurde.
Bei Filesharing-Abmahnungen werden die Kosten häufig bereits konkret beziffert. Bei Social-Media-Abmahnungen kann es vorkommen, dass die Gegenseite die Kosten erst nach Erteilung der Auskunft genauer beziffern will.
Auch diese Forderung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Abmahnung berechtigt ist, welcher Gegenstandswert zugrunde gelegt wird und ob die verlangten Kosten der Höhe nach angemessen sind.
In jedem Fall sollten Sie auf die Abmahnung reagieren. Die gesetzten Fristen dürfen Sie nicht ignorieren. Andernfalls drohen weitere Schreiben, gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Forderungen automatisch erfüllen müssen. Bei Filesharing-Abmahnungen ist häufig zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt haften. Bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok kommt es unter anderem darauf an, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ob die Rechteinhaberschaft ausreichend dargelegt wurde und ob die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach berechtigt sind.
Unterschreiben Sie daher keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, ohne die Abmahnung zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Geben Sie auch keine Auskunft und kein Anerkenntnis ab, bevor geklärt ist, welche Pflichten Sie im konkreten Fall tatsächlich treffen.
Wir empfehlen außerdem, nicht eigenständig Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Unbedachte Angaben zur Nutzung Ihres Social-Media-Accounts, zum Zweck des Beitrags, zur Reichweite oder zur Herkunft der Musik können Ihre Verteidigung erschweren.
Nein. Das Ignorieren einer NIMROD-Abmahnung ist in der Regel keine sinnvolle Strategie. Häufig folgen weitere Schreiben oder die Ansprüche werden gerichtlich geltend gemacht.
Dadurch können die Kosten erheblich steigen. Außerdem ist es wichtig, den Sachverhalt frühzeitig aufzuklären und relevante Informationen zu sichern.
Bei einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media sollten Sie insbesondere dokumentieren, welcher Beitrag beanstandet wird, welche Musik verwendet wurde, wann der Beitrag veröffentlicht wurde, ob und wann der Beitrag gelöscht wurde, welche Reichweite der Beitrag hatte und ob es sich um ein privates oder geschäftliches Profil handelt.
Diese Informationen können für die rechtliche Bewertung wichtig sein. Sie sollten aber nicht ungeprüft an die Gegenseite weitergegeben werden
Davon ist meist abzuraten. Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, geht langfristige Verpflichtungen ein und riskiert bei späteren Verstößen Vertragsstrafen.
Zudem erledigt eine Unterlassungserklärung in der Regel nicht automatisch die Zahlungsforderungen. Die Gegenseite kann weiterhin Schadensersatz, Auskunft und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen.
Gerade bei Social-Media-Abmahnungen ist außerdem wichtig, dass die Unterlassungserklärung nicht zu weit formuliert ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass spätere Beiträge, andere Accounts oder weitere Nutzungen unnötig erfasst werden.
Ob und in welchem Umfang Sie zahlen müssen, sollte daher immer individuell geprüft werden.
Davon raten wir grundsätzlich ab. Sowohl bei Filesharing-Abmahnungen als auch bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok können unbedachte Aussagen später gegen Sie verwendet werden.
Gerade Angaben zur Nutzung eines Social-Media-Accounts, zu geschäftlichen Zwecken, zur Reichweite, zur Herkunft der Musik oder zur Erstellung des Beitrags können rechtlich relevant sein.
Eine anwaltliche Prüfung sollte daher immer erfolgen, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren oder Angaben gegenüber der Gegenseite machen.
Eine anwaltliche Verteidigung lohnt sich häufig. Nicht selten können Forderungen reduziert oder vollständig abgewehrt werden.
Bei Filesharing-Abmahnungen bestehen oft gute Verteidigungsmöglichkeiten, wenn andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten oder eine Haftung des Anschlussinhabers nicht ausreichend dargelegt werden kann.
Bei Social-Media-Abmahnungen wegen Musiknutzung kommt es häufig auf andere Fragen an: War der Beitrag tatsächlich gewerblich? War die Musiknutzung vom Plattformangebot gedeckt? Sind die geltend gemachten Rechte ausreichend nachgewiesen? Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst? Sind Schadensersatz und Anwaltskosten angemessen? Muss überhaupt Auskunft erteilt werden?
Selbst wenn eine Haftung grundsätzlich in Betracht kommt, lassen sich Forderungen häufig reduzieren oder wirtschaftlich sinnvoll lösen.
Vor allem die Fristen. Lassen Sie diese nicht verstreichen. NIMROD Rechtsanwälte verfolgen die Ansprüche ihrer Mandanten regelmäßig weiter und setzen diese gegebenenfalls auch gerichtlich durch.
Zugleich sollten Sie nichts vorschnell unterschreiben, nichts ungeprüft zahlen und kein Anerkenntnis abgeben. Bei Social-Media-Abmahnungen sollten Sie außerdem den beanstandeten Beitrag und die relevanten Informationen sichern, bevor Inhalte verändert oder gelöscht werden.
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind in der Regel die Chancen, unnötige Kosten zu vermeiden und die Angelegenheit erfolgreich zu lösen.
Wenn Sie bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, müssen Sie sofort handeln. Jetzt laufen gerichtliche Fristen. Werden diese versäumt, kann eine gerichtliche Entscheidung gegen Sie ergehen.
Bei einem Mahnbescheid muss rechtzeitig geprüft werden, ob Widerspruch eingelegt werden sollte. Bei einer Klage oder einstweiligen Verfügung muss schnell eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Nehmen Sie in dieser Situation umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Sie haben eine NIMROD-Abmahnung wegen Filesharing, Computerspiel, Software oder Musiknutzung auf Instagram oder TikTok erhalten?
Dann lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Sie zahlen, unterschreiben, Auskunft erteilen oder ein Anerkenntnis abgeben.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.
Je früher Sie reagieren, desto besser lassen sich unnötige Kosten und rechtliche Risiken vermeiden.