- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Beratung auf höchstem Niveau
- Spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Verteidigung gegen Sandhage Abmahnung vom Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Reichen Sie Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Löschung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist ein deutscher Anwalt, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Seine Kanzlei ist in Berlin ansässig und er vertritt vorwiegend Unternehmen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Rechtsanwalt Sandhage ist unserer Kanzlei schon seit vielen Jahren aufgrund der Vielzahl der von ihm versandten Abmahnungen im Zusammenhang mit Online-Shops und Online-Marktplätzen bekannt.
Während sich die Kanzlei Sandhage in den letzten Jahren eher auf die "Abmahnklassiker" wie die fehlerhafte / fehlende Widerrufsbelehrung oder den falsch gesetzten OS-Link konzentriert hat, mahnt die Kanzlei nun vermehrt Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sowie andere Wettbewerbsverstöße, wie fehlerhafte Bewerbung von Produkten auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon, ab. Beispiele sind:
- Unzulässige Werbung, wie “versicherter Versand”
- Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung einer Textilkennzeichnung
- Verstöße gegen das Verpackungsgesetz
- Werbung mit falschen UVPs
Werben Sie beispielsweise auf Ihre eBay-Webseite damit, dass Ihre Handtaschen aus "PU Leder" sind oder dass Sie den "versicherten Versand" der Ware übernehmen, könnte Sie bald eine Abmahnung von Herrn Sandhage wegen "Irreführung" des Verbrauchers erreichen.
Anwälte dürfen abmahnen, da dies eine ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt ist. Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, das verwendet wird, um eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation darauf aufmerksam zu machen, dass Sie gegen ein bestimmtes Gesetz, einen Vertrag oder eine Regelung verstoßen haben. Die Abmahnung gibt dem Empfänger die Möglichkeit, den Verstoß zu beheben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Im Falle einer Abmahnung durch einen Anwalt, handelt es sich in der Regel um eine Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechts oder des Urheberrechts. Ein Anwalt, der eine Abmahnung verschickt, handelt dabei im Auftrag seines Mandanten, der beispielsweise Inhaber von Urheberrechten oder Wettbewerbsrechten sein kann.
Zwar wird durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeschränkt, unter welchen Bedingungen abgemahnt werden darf, vollends verboten sind Abmahnungen jedoch nicht. Rechtsanwalt Gereon Sandhage darf aus diesem Grund weiterhin Mandaten vertreten, die Mitbewerber des Abgemahnten sind.
Da Rechtsanwalt Sandhage auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätig ist, spricht er insbesondere bei Verstößen gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) Abmahnungen aus. Typischerweise werden Abmahnungen in diesem Bereich gegen Unternehmen ausgesprochen, die sich durch unlauteres Verhalten wettbewerbswidrig verhalten haben, wie zum Beispiel durch irreführende Werbung oder Verstöße gegen Informationspflichten.
Besonders häufig sind Händler auf eBay und Amazon von den besagten Abmahnungen betroffen. Abgemahnt werden vor allem die Branchen von Kosmetikartikeln, Elektrogeräten, Bekleidung, Accessoires, Naturprodukten und Sportartikeln.
Allein durch die Übersendung einer Berechtigungsanfrage darf von Ihnen noch keine Zahlung gefordert werden. Die Anfrage stellt jedoch eine Vorstufe zur Abmahnung dar. Wir raten deshalb schon hier, sich rechtlich beraten zu lassen.
Kurzerhand die von Rechtsanwalt Sandhage übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgversprechend. Denn Rechtsanwalt Sandhage wird die Forderungen im Anschluss einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab.
Die von Rechtsanwalt Sandhage übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie eventuell gar nichts oder weniger zahlen. Zudem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Mueller.legal Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.
Auf keinen Fall. Das Ignorieren einer Abmahnung stellt die denkbar schlechteste aller Lösungen dar. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.
Dieses Vorgehen ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Nutzen Sie stattdessen unsere kostenfreie Ersteinschätzung und profitieren Sie bereits hier von unseren Erfahrungswerten im Umgang mit einer Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage. Auch und gerade dann, wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.
Typischerweise werden Sie in einer Abmahnung der Kanzlei Sandhage darauf hingewiesen, einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen zu haben.
Mit der Abmahnung werden Sie sodann aufgefordert eine strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben.
Außerdem werden Sie aufgefordert, eine Schadensersatzsumme sowie die Anwaltskosten zu zahlen.
Beides sollten Sie auf keinen Fall tun! Denn: Durch eine unterschriebene Unterlassungserklärung kommt ein lebenslang gültiger und nicht mehr abänderbarer Vertrag zustande. Verstoßen Sie gegen diese Erklärung, können Sie dazu verpflichtet sein, eine höhe Vertragsstrafe zu zahlen. Auch sind Sie verpflichtendie abgemahnte Rechtsverletzung sofort zu beenden und niemals zu wiederholen. Lassen Sie sich hierzu immer erst durch einen Anwalt beraten. Nehmen Sie hierzu gern unser kostenloses Erstanagebot wahr.
Während sich die Kanzlei Sandhage in den letzten Jahren eher auf die "Abmahnklassiker" wie die fehlerhafte/fehlende Widerrufsbelehrung oder den falsch gesetzten OS-Link konzentriert hat, mahnt die Kanzlei nun vermehrt Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sowie andere Wettbewerbsverstöße wie fehlerhafte Bewerbung von Produkten auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon ab.
Wenn man nach der Kanzlei Sandhage im Internet recherchiert, wird Herrn Sandhage immer wieder vorgeworfen, rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung zu versenden. Tatsächlich kann das Geltendmachen einer erheblichen Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift rechtsmissbräuchlich sein. Der Rechtsmissbrauch muss jedoch immer im Einzelfall positiv festgestellt werden. Da diese Feststellung vor Gericht getroffen werden muss, kann dies das Verfahren verlängern und verteuern. Wird der Rechtsmissbrauch hingegen gerichtlich festgestellt, ist die Abmahnung unwirksam und Sie müssen gar nichts zahlen. Die Feststellung kann sich also lohnen. Sie können jedoch nicht per se davon ausgehen, dass eine von Herrn Sandhage erhaltene Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
Dank des neuen Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch ist eine missbräuchliche Geltendmachung im Zweifel anzunehmen, wenn eines der sieben dort aufgeführten Indizien für Rechtsmissbrauch gegeben ist. Aufgrund dieser Formulierung, müsste ein Gericht in Zukunft gehalten sein, im Zweifel von einem Rechtsmissbrauch auszugehen.
Indizien für einen Rechtsmissbrauch sind z.B. wenn die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitbewerber eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift durch Abmahnungen geltend macht, wenn die Anzahl der geltend gemachten Verstöße außer Verhältnis zum Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit steht oder wenn anzunehmen ist, dass der Mitbewerber das wirtschaftliche Risiko des außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehens nicht selbst trägt. Problematisch an der neuen Rechtsvorschrift ist das Vorhandensein diverser unbestimmter Rechtsbegriffe. Was genau eine "erhebliche Anzahl" ist oder wie man nachweisen kann, dass der Anspruch tatsächlich in erster Linie dazu diente, Kostenersatzansprüche entstehen zu lassen, ist noch nicht geklärt. Derjenige, der sich auf die Vorschrift beruft, muss das Vorliegen derartiger Merkmale beweisen. Deswegen lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Unsere Erstberatung ist kostenlos.
Rechtsanwalt Sandhage vertritt eine Vielzahl von Unternehmen in verschiedensten Bereichen. Uns sind beispielsweise Abmahnungen aus den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Taschen, Schmuck, Handyzubehör oder Druckerzeugnisse bekannt.
Haben Sie eine Abmahnung von Gereon Sandhage im Auftrag einer der von ihm vertretenen Unternehmen erhalten, wenden Sie sich an einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwalt.