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Abmahnung der Swiss Fragrance GmbHdurch von HAVE FEY
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Die Swiss Fragrance GmbH ist eine Parfumherstellerin und unter anderem Inhaberin der Marken "GISADA" und "AMBASSADOR". In der Abmahnung wird Ihnen wahrscheinlich vorgeworfen, dass Sie in Ihrem Online-Shop oder in Ihrem Ladengeschäft Parfums mit diesen Marken anbieten oder bewerben, die nicht aus dem Unternehmen der Swiss Fragrance GmbH stammen. Die Swiss Fragrance GmbH ist also der Auffassung, dass Sie die Marken zu Unrecht für Ihre angebotenen Parfums benutzen.
Ja, das sollten Sie auf jeden Fall. Bei der Abmahnung von Swiss Fragrance handelt es sich nicht um eine Fake-Abmahnung. Sofern Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, müssen Sie sich auf ein sehr kostspieliges gerichtliches Verfahren einstellen.
Vor allem fordert die Swiss Fragrance GmbH, dass Sie es unterlassen die geschützten marken, wie "GISADA" oder "AMBASSADOR" im Zusammenhang mit den Parfums zu verwenden, die Sie anbieten. Um das zu erreichen, sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem sollen Sie Auskunft zu den bereits erfolgten Verkäufen erteilen. Und schließlich fordert die Kanzlei von HAVE Fey, dass Sie die Abmahnkosten erstatten, die sich in der Regel auf 2.548,10 EUR belaufen.
Das kommt auf den Einzelfall an. Es ist meist unproblematisch Nachahmungen von bekannten Parfums, zB sog. Duftzwillinge anzubieten und zu verkaufen. Jedoch ist es in der Regel nicht erlaubt das imitierte Parfum in der Werbung auch zu nennen. So ist es zum Beispiel verboten Bezeichnungen wie "riecht wie" oder "inspiriert von" zu nutzen. Auch die Verwendung sog. Vergleichslisten ist nicht zulässig.
Nach Erhalt einer Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH ist das Wichtigste, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Vor allem unterschreiben Sie nichts vorschnell. Rufen Sie auch nicht überhastet bei der Gegenseite an. Selbst dann, wenn der Vorwurf der Markenrechtsverletzung dem Grunde nach zutrifft, stehen Ihnen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten offen, um den Schaden klein zu halten.
Sie reichen Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Bei einem Duftzwilling, unter Beauty-Insidern auch "Dupes" genannt, handelt es sich um eine Nachahmung oder Imitation eines bekannten Markenparfums. Es riecht nahezu genauso wie der Markenduft, wird aber unter einem anderen Namen vertrieben und kostet meist nur einen Bruchteil des Originals.
Der Verkauf von Duftzwillingen ist grundsätzlich weder verboten noch sonst unzulässig. Schwierig ist vielmehr die Werbung hierfür. Denn vor allem die bekannten Parfumnamen sind allesamt markenrechtlich geschützt, sodass nur deren Inhaber die Bezeichnung auch verwenden dürfen. Es ist also nicht erlaubt den Duft mit dem bekannten Markenzwilling zu bezeichnen.
Selbst das Herstellen einer Verbindung mit dem Markenduft ist unzulässig. Daher dürfen auch solche Bezeichnungen, wie "inspiriert von..." oder "riecht wie..." in Zusammenhang mit einem Markenparfum nicht verwendet werden. Auch die Verwendung von sog. Vergleichslisten ist bereits von Seiten des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 18.09.2009 (C-487/07- LÓréal) als unzulässig eingestuft worden.
Wir empfehlen: Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von der Swiss Fragrance GmbH
Bei einer solchen Erklärung handelt es sich um einen Vertrag, der Sie dazu verpflichtet künftige Markenrechtsverletzungen zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung werden gleich viele Tausend Euro an Strafen fällig. Die Unterlassungserklärung gilt dabei nicht nur für die Zukunft. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass sämtliche Werbung aus der Vergangenheit entfernt wird und auch, dass bereits ausgelieferte Produkte aus dem Handel zurückgerufen werden.
Zudem können vorformulierte Unterlassungserklärung einen Passus enthalten, mit dem Sie sich zur Zahlung von Schadensersatz und zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten verpflichten. Unterschreiben Sie diese Erklärung, dann sind diese Kosten zu begleichen, unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich berechtigterweise von Ihnen gefordert werden - oder nicht.
Aus diesem Grund gehören Festlegungen über Schadensersatz und Anwaltskosten auch nicht in eine Unterlassungserklärung! Gerade die Frage des Schadensersatzes kann erst nach der Auskunft des Abgemahnten über den Umfang der Markennutzung festgestellt werden. Daher sollten Sie sich auch vorher zu keiner Zahlung verpflichten!
Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Lassen Sie die Frist verstreichen, droht Ihnen ein teures gerichtliches Verfahren. Denn die die gegnerische Kanzlei kann nach Fristablauf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht stellen.
Natürlich muss die Auseinandersetzung nicht bis zum Ablauf der Frist erledigt sein. Sie brauchen weder voreilig die Unterlassungserklärung abzugeben noch eine Zahlung zu veranlassen. Wichtig ist aber, dass Sie sachgerecht reagieren. Wir können uns im Zweifel auch um eine Fristverlängerung bemühen.
Typischerweise wird in der Abmahnung von Swiss Fragrance zunächst die Markenrechtsverletzung dargestellt.
Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Daneben wird ein Aukunftsanspruch zur Spezifizierung des Schadensumfangs sowie der Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Ohne eine vorherige rechtliche Prüfung, sollten Sie auf keine der Forderungen eingehen. Die Abmahnung zu ignorieren, ist jedoch keine Lösung. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass Swiss Fragrance die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wenn Sie nicht reagieren. Nutzen Sie deswegen direkt unsere kostenlose Mueller.legal Erstberatung.
Schreibt eine Kanzlei eine Abmahnung ab, dann produziert dies automatisch Kosten. Diese Kosten sind grundsätzlich erstmal vom Abgemahnten zu tragen, sofern die Abmahnung berechtigt sind. Die Anwaltskosten der Kanzlei VON HAVE FEY berechnen sich nach dem Gegenstands- bzw. dem Streitwert der Angelegenheit. Der Wert einer Streitigkeit berechnet sich nach dem Wert der verletzten Marke und dem sogenannten „Angriffsfaktor“. Dies meint schlicht das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung. Gerade bei sehr bekannten und wertvollen Marken, sind hohe Gegenstandswerte keine Seltenheit. Das heißt Markenwerte in Höhe von über 50.000,00 EUR aufwärts sind keine Seltenheit. Ein festgelegtes Limit bezüglich der Höhe eines Markenwertes gibt es nicht. Uns liegen Abmahnungen vor, in denen die Gebühren aus einem Gegenstandwert in Höhe von 100.000,00 EUR oder auch 150.000,00 EUR berechnet wurden. Diese Werte sind im Markenrecht üblich.
Jedoch: Wenn die Markenrechtsverletzung nach Art und Umfang eine überschaubare Bedeutung hat, also zum Beispiel nur vergleichsweise wenige Plagiate abgesetzt wurden, muss dies nach der Rechtsprechung zu einer Anpassung des Gegenstandswertes führen. Hier ist also Luft nach unten. Wir verhandeln für Sie mit der Gegenseite und tun alles, um die anfallenden Kosten für Sie zu senken. Wir haben auch Ihre wirtschaftlichen bzw. finanziellen Interessen stets im Blick.
Die Kanzlei VON HAVE FEY fordert in ihren Abmahnungen zunächst auf Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Parfums mit den Marken der Swiss Fragrance GmbH verkauft wurde, wie viel Umsatz und welcher Gewinn damit erwirtschaftet wurde.
Diese Auskunft muss sehr gewissenhaft erteilt werden. Denn auch hier droht ein gerichtliches Verfahren für den Fall, dass die Auskunft falsch oder unvollständig erteilt wird. Zudem ist die Auskunft die Grundlage für eine mögliche Schadensersatzforderung. Es ist nicht unüblich, dass VONY HAVE FEY im Auftrag der Swiss Fragrance GmbH von Ihnen die Zahlung eine Schadensersatzes in Höhe des Gewinns fordert, den Sie mit dem Verkauf der Parfums erwirtschaftet haben.
Daher ist es wichtig auch hier die relevanten Informationen nicht ungeprüft einfach herauszugeben. Auch hier bedarf es einer Strategie, welche wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.