Ihr Partner im Vorgehen gegen Abmahnungen vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK)
Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf das Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisiert und hat schon viele Kleinunternehmer erfolgreich gegen Abmahnungen vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) verteidigt. Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert weil Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung bevor Sie etwaige Forderungen unterschreiben. Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen den VDAK erfolgreich ist. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular und schicken uns die erhaltene Abmahnung des VDAK-Verbands zu.
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Sie sind Händler auf Ebay, Amazon, Etsy etc. und haben eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer fehlerhaften Angabe zur Herstellergarantie, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen? Dann lesen Sie hier, welche Rechte Ihnen zustehen und wie es jetzt weitergeht.
Muss ich die Abmahnung vom VDAK ernst nehmen?
Ja, Abmahnungen vom VDAK sind keine Fake-Abmahnungen. Die meisten Abmahnungen des VDAK sind wie folgt aufgebaut: Zunächst stellt sich der VDAK vor, um dann seine Aktivlegitimation zu begründen und letztendlich den Verstoß abzumahnen, Abmahnkosten zu fordern und eine Vertragsstrafe festzulegen.
Warum bin ich abgemahnt worden?
Der Interessenverband VDAK versendet wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße Abmahnungen. Ein Wettbewerbsverstoß stellt einen Verstoß gegen „die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ dar. Diese Spielregeln dienen zum einen dem Schutz der Mitbewerber sowie der Verbraucher, aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Wettbewerbsverstöße gibt es viele. Die am häufigsten abgemahnten Verstöße im Wettbewerbsrecht haben wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammengetragen.
Häufig vom VDAK abgemahnte Verstöße:
- Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) (z. B. fehlende oder falsche Grundpreisangabe, fehlender Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer, fehlende Angabe zu den Versandkosten bzw. Auslandsversandkosten)
- Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung sowie fehlender Link zur OS-Plattform
- Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246c Nr. 2 EGBGB
- Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB (Fehlende Pflichtinformation über das
- Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts)
Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung vom VDAK?
Die Abmahnung zu ignorieren ist definitiv die schlechteste Lösung, da diese nicht einfach verschwindet, sondern in der Regel vor Gericht geht und sich die Sache dadurch in die Länge zieht und verteuert. Wie es besser geht erfahren Sie im Folgenden.
Unterschreiben und nicht zahlen?
Kurzerhand die von VDAK übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der VDAK wird die Forderungen dann einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren.
Beim VDAK anrufen?
Auch das ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Nutzen Sie stattdessen unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung und profitieren Sie bereits hier von unseren Erfahrungswerten im Umgang mit einer Abmahnung von VDAK. Auch und gerade dann, wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.
Was sollte man unbedingt vermeiden?
Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Warum habe ich eine Abmahnung vom VDAK erhalten?
Der VDAK mahnt Wettbewerbsverstöße ab. Ein Wettbewerbsverstoß stellt einen Verstoß gegen „die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ dar. Diese Spielregeln dienen zum einen dem Schutz der Mitbewerber sowie der Verbraucher, aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Wettbewerbsverstöße gibt es viele. Die am häufigsten abgemahnten Verstöße im Wettbewerbsrecht haben wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammengetragen.
Warum zum Anwalt – warum zu uns?
Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Wettbewerbsrecht zählt und haben umfangreiche Erfahrungswerte mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir arbeiten zu fairen Pauschalpreisen und verlieren dabei Ihr wirtschaftliches Interesse nie aus dem Blick. Wir fokussieren uns auf eine schnelle, kostengünstige Beilegung des Rechtsstreits. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote liegt bei über 90%. Wenn es nötig sein sollte, vertreten wir Sie aber auch vor Gericht. Wir tun alles, um Ihre Rechte durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie nur die Ansprüche erfüllen, die auch tatsächlich bestehen.
Sie haben noch Fragen zu unserem Abmahnschutz?
Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular. Wir beraten und vertreten bundesweit. Wir werden auf Wunsch Ihren gesamten Internet-Shop eine rechtlichen Prüfung unterziehen und damit dafür sorgen, dass Sie von weiteren Abmahnung gefeit sind. Zudem können Sie bei uns einen Abo-Service bestellen, mit dem wir Sie über Rechtsänderungen am Laufenden halten und Ihnen sagen, wenn Sie im Shop Änderungen an Rechtstexten vornehmen müsse

Wie beauftragen Sie uns?
Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen und nehmen Sie direkt unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Wir hören uns Ihren individuellen Fall an und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie sich dazu entscheiden erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Kostenfreie Erstberatung
Abmahnung vom VDAK: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.