Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb erhalten?

Wir kümmern uns darum!

Ihr Partner im Vorgehen gegen Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)!

Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf das Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisiert und hat dabei schon diversen Kleinunternehmern bei Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb oder kurz VSW weitergeholfen. Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert weil Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung bevor Sie etwaige Forderungen unterschreiben. 

Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen den VSW erfolgreich ist. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular und schicken uns die erhaltene Abmahnung des VSW zu.

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Ihr starker Partner im Vorgehen gegen Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V.

Abmahngründe gibt es für den VSW viele. Fehlerhafte Produktkennzeichnungen (insbesondere Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung) sowie unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Kosmetikprodukte werden ebenso häufig abgemahnt wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehung, unwirksame AGB oder ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Seit 2018 werden auch vermehrt Influencer, die angeblich Schleichwerbung posten, abgemahnt. Überdies werden seit Kurzem häufig Kleinunternehmer mit fehlerhaften Cookie-Bannern abgemahnt. Egal wegen welcher Wettbewerbsverletzung der VSW Sie abgemahnt hat, wir finden eine schnelle, effektive und kostengünstige Lösung für Sie. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

 

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Wer ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. und welche Aufgaben hat er?

Der Verband sozialer Wettbewerb ist ein sogenannter Wettbewerbsverband, in dem sich eine Vielzahl von Unternehmen zusammengeschlossen haben. Zweck eines Wettbewerbsverbandes ist es vor allem, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen.

Zu den Mitgliedern des seit über 30 Jahren bestehenden Vereins zählen nach dessen Angaben vor allem gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Wirtschaftvereinigungen aus ganz Deutschland. Beispielsweise:

  • 18 Wirtschaftsverbände
  • diverse Innungen
  • Unternehmen aus der Arnzeimittelbranche, dem Elektrohandel, der Ernährungsberatung, verschiedene Finanzdienstleister und Immobilienfirmen sowie Kosmetikartikel- und Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln und viele mehr

Was mahnt der Verein Sozialer Wettbewerb am Häufigsten ab?

Der VSW mahnt vor allem wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Als Wettbewerbsverstöße gelten solche gegen das Kartellrecht und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Einige der am Häufigsten abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstöße sind:

  • Fehlerhafte Produktkennzeichnung (insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln und Produkten, die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen)
  • Werbung mit irreführenden Aussagen (z.B. Aussagen bezüglich der Wirkungsweise eines Produktes, die dem Verbraucher suggerieren dass das Produkt eine "heilende" Wirkung hat oder  oder Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen)
  • Vergleichende Werbung
  • Fehlerhaftes Impressum oder fehlende Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte Einwilligung zur Nutzung von Cookies auf Webseiten

Aktivlegitimation des VSW

Mit Aktivlegitimation eines Verbandes ist die Berechtigung, Abmahnungen im Namen seiner Mitglieder auszusprechen, gemeint. Diese ergibt sich für den VSW aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Danach sind Verbände, die die Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen bezwecken, berechtigt, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Die Verbände nehmen die Interessen ihrer Mitglieder, die wiederum im Wettbewerb zu den Abgemahnten stehen, kollektiv wahr. Bestehen die geltend gemachten Ansprüche droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Unterlassungsansprüche vorläufig gesichert werden. Deswegen ist es ratsam innerhalb der von den Verbänden meist sehr kurz angesetzten Frist zu handeln. Die Aktivlegitimation muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Kann der Verband nämlich nicht genügend Mitglieder in dem Bereich in dem er abmahnt nachweisen, kann ihm die Aktivlegitimation abgesprochen werden (so geschehen dieses Jahr beim IDO-Verband).

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Welche Forderungen macht der VSW in seinen Abmahnungen geltend?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hat den Zweck den Verletzer auf seine Handlungs aufmerksam zu machen und ihn dazu aufzufordern diese Handlung zu beseitigen und in Zukunft zu unterlassen. Ist dem Abmahner durch die Verletzungshandlung ein Schaden entstanden wird auch Ersatz für diesen verlangt. Hinzu kommen die Kosten für die Abmahnung selbst.

Unterlassungsansprüche

Hauptziel der Abmahnung ist in den meisten Fällen die Unterlassung des Verstoßes. Diese fordert der VSW mit der Abmahnung und fordert den Abgemahnten binnen einer meist kurz bemessenen Frist auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin verpflichtet sich der Abgemahnte die Verletzung zu beseitigen und in Zukunft zu unterlassen. Ist die Abmahnung begründet, sollte diese Frist keinesfalls verpasst werden, da sonst die Gefahr besteht, dass der Verband eine einstweilige Verfügung beantragt.

Schadenersatzansprüche

Falls zustäzlich zur Unterlassung des Verstoßes von Ihnen Ersatz für angeblich durch die Verletzung entstandenen Schaden gefordert wird, schalten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ein. Oft wird der Schadensersatz viel zu hoch berechnet oder der Zusammenhang zwischen Verletzung und Schaden nicht ausreichend dargelegt, sodass Sie am Ende gar nichts zahlen müssten.

Erstattung von Abmahnkosten

Neben des Anspruchs auf Unterlassung der wettbewerbsrechtlichen Handlung, fordert der VSW die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Die Abmahnkosten fallen zusätzlich zu einem eventuellen Schadensersatzanspruch an. Die Höhe der Abmankosten befindet je nach Gegenstandswert oft im niedrigen dreistelligen Bereich. Auch wenn die Kosten relativ niedrig erscheinen, lohnt sich eine Verteidigung bei einer unberechtigten Abmahnung auf jeden Fall.

Denn selbst wenn der Abgemahnte aus Angst vor einer Konfrontation die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt und die geforderten Kosten begleicht, setzt er sich dem Risiko einer hohen Vertragsstrafe aus. Verstößt der Abgemahnte nämlich gegen die in der Unterlassungserklärung getroffene Vereinbarung, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von meist mehreren tausend Euro fällig. Im kostenfreien Erstbratungsgespräch können wir klären, welches Vorgehen in Ihrem Fall angebracht ist.

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Rekationsmöglichkeiten auf eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb

Der geltend gemacht Unterlassungsanspruch kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Da der VSW meist nur eine kurze Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzt, ist schnelles Handeln in jedem Fall anzuraten. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung was automatisch zu höheren Kosten führt. Trotzdem raten wir davon ab, die beiliegende Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung zu unterzeichnen! Denn bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich einen lebenslang gültigen Vertrag. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch um herauszufinen, ob die vom VSW geltend gemachten Ansprüche berechtigt und die vorgeschlagene Vertragsstrafe angemessen sind. Ignorieren Sie die Abmahnung aber auf keinen Fall. Nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist wird der VSW die Ansprüche seiner Mitglieder in den meisten Fällen sehr schnell gerichtlich durchzusetzen wollen und das kann die Angelegenheit unnötig verlängern und erhöhte Kosten verursachen.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen

Durch das Unterschreiben der Unterlassungserklärung ohne sich vorher Rat bei einem Fachanwalt für Medienrecht eingeholt zu haben, kann teuer werden. Zwar wird der Rechtsstreit durch die Abgabe der Unterlassungserklärung erstmal außergerichtlich beigelegt; es kommt aber häufig vor, dass die Abmahnung gar nicht berechtigt war oder die vereinbarte Vertragsstrafe viel zu hoch angesetzt wurde. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und schicken uns Ihre Abmahnung zu. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie im Einzelnen vor der Abgabe der Unterlassungserklärung gehen müssen und statten Sie im Fall einer Beauftragung mit einer entsprechenden Anleitung aus. Für den Fall, dass Sie uns beauftragen, geben wir in Ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Abmahnkosten zahlen?

Wenn Sie sich nach Absprache mit dem Fachanwalt dazu entschieden haben, die Unterlassungserklärung (modifiziert) zu unterschreiben, steht eine weitere Entscheidung an: Abmahnkosten zahlen oder nicht? Wenn Sie die geforderten Kosten nicht begleichen, muss der VSW die Erstattungsforderung in Bezug auf die Abmahnkosten gerichtlich per Zahlungsklage geltend machen.

Zwar bemessen sich die Anwalts-und Gerichtskosten dann "nur" aus den Abmahnkosten und nicht aus dem der Abmahnung zu Grunde liegenden, höheren Unterlassungsstreitwert. Das Geld kann aber im Rahme einer Kostenklage nachgefordert werden, und entscheidet das Gericht gegen den Abgemahnten, muss dieser die entstandenen Gebühren beider Seiten tragen.

 

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie geht es jetzt weiter?

Haben Sie eine Abmahnung vom VSW erhalten? Dann nehmen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. So können Sie herauszufinden, ob die vom VSW verschickte Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten reagieren können. Unterschreiben Sie nicht einfach die mitgeschickte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie von uns prüfen, ob sich die Unterlassungserklärung noch anpassen lässt oder ob Sie vielleicht gar nichts zahlen müssen, da die Abmahnung unbegründet oder rechtsmissbräuchlich ist. Nachdem Sie uns den Fall geschildert und wir Ihnen eine Handlungsempfehlung gegeben haben, können Sie sich ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, erhalten Sie eine effektive Vertretung zu fairen Pauschalpreisen.

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung vom VSW: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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