- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Beratung auf höchstem Niveau
- Spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt hilft bei Abmahnungen des Verbraucherschutz-
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Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Reichen Sie Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Löschung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist eine gemeinnützige Organisation in Deutschland, die sich dem Schutz von Verbraucherinteressen und einem fairen Wettbewerb verschrieben hat. Der Verein ist seit seiner Gründung im Jahr 1900 ein wichtiger Akteur im Bereich des Verbraucherschutzes und arbeitet eng mit Regierungsbehörden und anderen Organisationen zusammen, um die Rechte von Verbrauchern zu stärken.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. kann Unternehmen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen. Dabei geht es insbesondere um Verstöße gegen die Bestimmungen des UWG, die den Schutz von Verbrauchern und den fairen Wettbewerb betreffen.
Zu den typischen Verstößen, die durch den Verbraucherschutzverein abgemahnt werden können, gehören zum Beispiel:
Wenn der Verbraucherschutzverein eine Abmahnung ausspricht, fordert er das betroffene Unternehmen auf, den Verstoß zu beseitigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich das Unternehmen verpflichtet, den Verstoß zukünftig zu unterlassen. Gegebenenfalls kann der Verbraucherschutzverein auch eine Vertragsstrafe festsetzen, wenn das Unternehmen den Verstoß wiederholt. Lassen Sie sich deshalb immer erst anwaltlich beraten, bevor Sie etwas vorschnell unterschreiben.
Auch und gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgte. Schließlich kann eine Abmahnung unter formalen Fehlern leiden und deshalb scheitern. Es kann Ihnen eine hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung eines erfahrenen Anwaltes unterschreiben und dann gegen diese verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
In einer Abmahnung des Verbraucherschutzvereins wird in der Regel folgendes gefordert:
1. Beseitigung des beanstandeten Verhaltens: Der Abgemahnte wird aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und dafür zu sorgen, dass es sich in Zukunft nicht wiederholt.
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und sich im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zu verpflichten.
3. Erstattung von Abmahnkosten: Der Abgemahnte wird aufgefordert, die durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Dazu gehören insbesondere die Anwaltskosten des Abmahnenden.
Ruhe bewahren. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Nachfolgend finden Sie die Do`s and Dont’s die Sie nach dem Erhalt der Abmahnung des Verbraucherschutzvereins zu beachten haben.
Kurzerhand die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgversprechend. Denn der Verbraucherschutzverein wird die Forderungen einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und anschließend hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.
Die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie gar nichts oder weniger zahlen. Zudem gilt auch hier, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und anschließend hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der VSW-Abmahnung.
Auf keinen Fall. Nach unserer Erfahrung werden Sie selbst sehr bald feststellen, dass das Ignorieren einer Abmahnung die schlechteste aller Lösungen darstellt. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.
Dieses Vorgehen ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Gerade wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.
Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie dies tun, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Nutzen Sie unser Kontaktformular und übermitteln uns Ihre Unterlagen zum Fall. So können wir uns optimal auf die Erstberatung vorbereiten.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie eine E-Mail mit unserem Angebot - transparent und verständlich. Sie können sich dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.