Ihr Partner im Vorgehen gegen den Verbraucherschutzverein!
Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf das Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisiert und hat dabei schon diversen Kleinunternehmern bei Abmahnungen gegen den Verbraucherschutzverein weitergeholfen. Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert weil Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung bevor Sie etwaige Forderungen des Verbraucherschutzvereins unterschreiben.
Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen den Verbraucherschutzverein erfolgreich ist. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular und schicken uns die erhaltene Abmahnung vom Verbraucherschutzverein zu.
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Sie haben eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung, unwirksamer AGB, eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung z.B. auf Ebay, Amazon oder Dawanda eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen?
Wer ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. und welche Aufgaben hat er?
Der Verband sozialer Wettbewerb ist ein sogenannter Wettbewerbsverband, in dem sich eine Vielzahl von Unternehmen zusammengeschlossen haben. Zweck eines Wettbewerbsverbandes ist es vor allem, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen.
Zu den Mitgliedern des seit über 30 Jahren bestehenden Vereins zählen nach dessen Angaben vor allem gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Wirtschaftvereinigungen aus ganz Deutschland. Beispielsweise:
- 18 Wirtschaftsverbände
- diverse Innungen
- Unternehmen aus der Arnzeimittelbranche, dem Elektrohandel, der Ernährungsberatung, verschiedene Finanzdienstleister und Immobilienfirmen sowie Kosmetikartikel- und Kraftfahrzeughersteller, Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln und viele mehr
Was mahnt der Verein Sozialer Wettbewerb am Häufigsten ab?
Der VSW mahnt vor allem wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Als Wettbewerbsverstöße gelten solche gegen das Kartellrecht und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Einige der am Häufigsten abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstöße sind:
- Fehlerhafte Produktkennzeichnung (insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln und Produkten, die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen)
- Werbung mit irreführenden Aussagen (z.B. Aussagen bezüglich der Wirkungsweise eines Produktes, die dem Verbraucher suggerieren dass das Produkt eine "heilende" Wirkung hat oder oder Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen)
- Vergleichende Werbung
- Fehlerhaftes Impressum oder fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlerhafte Einwilligung zur Nutzung von Cookies auf Webseiten
Aktivlegitimation des VSW
Mit Aktivlegitimation eines Verbandes ist die Berechtigung, Abmahnungen im Namen seiner Mitglieder auszusprechen, gemeint. Diese ergibt sich für den VSW aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Danach sind Verbände, die die Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen bezwecken, berechtigt, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Die Verbände nehmen die Interessen ihrer Mitglieder, die wiederum im Wettbewerb zu den Abgemahnten stehen, kollektiv wahr. Bestehen die geltend gemachten Ansprüche droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Unterlassungsansprüche vorläufig gesichert werden. Deswegen ist es ratsam innerhalb der von den Verbänden meist sehr kurz angesetzten Frist zu handeln. Die Aktivlegitimation muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Kann der Verband nämlich nicht genügend Mitglieder in dem Bereich in dem er abmahnt nachweisen, kann ihm die Aktivlegitimation abgesprochen werden (so geschehen dieses Jahr beim IDO-Verband).
Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung des VSW?
Ruhe bewahren. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Nachfolgend finden Sie die Do`s and Dont’s die Sie nach dem Erhalt der Abmahnung des Verbraucherschutzvereins zu beachten haben.
Abmahnung ignorieren?
Auf keinen Fall. Nach unserer Erfahrung werden Sie selbst sehr bald feststellen, dass das Ignorieren einer Abmahnung die schlechteste aller Lösungen darstellt. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.
Unterschreiben und nicht zahlen?
Kurzerhand die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Verbraucherschutzverein wird die Forderungen dann einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.
Unterschreiben und zahlen?
Die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie gar nichts oder weniger zahlen. Zudem gilt auch hier, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.
Beim Verbraucherschutzverein anrufen?
Auch das ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Auch und gerade dann, wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.
Was sollte man unbedingt beachten?
Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Warum zum Anwalt - warum zu uns?
Wir haben umfangreiche Erfahrungswerte mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Bereits im kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen Hinweise und Tipps zu der Abmahnung geben. Wir bieten eine Vertretung zu fairen Pauschalpreisen an und verlieren dabei Ihr wirtschaftliches Interesse nie aus dem Blick. Wir arbeiten für faire Pauschalen, die Ihnen absolute Kosten-Transparenz gewährleisten. Wir beraten und vertreten bundesweit. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Was wir Ihnen bieten!
Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie das komplette Rechtsschutzpaket! Wir sorgen dafür, dass Sie nur die Ansprüche erfüllen, die auch tatsächlich bestehen. Wir werden auf Wunsch Ihren gesamten Internet-Shop eine rechtlichen Prüfung unterziehen und damit dafür sorgen, dass Sie von weiteren Abmahnung gefeit sind. Zudem können Sie bei uns einen Abo-Service bestellen, mit dem wir Sie über Rechtsänderungen am Laufenden halten und Ihnen sagen, wenn Sie im Shop Änderungen an Rechtstexten vornehmen müssen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um eine Handlungsempfehlung für Ihren Fall zu erhalten.

Wie geht es jetzt weiter?
Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Kostenfreie Erstberatung
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Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.