Rechtsanwalt hilft bei Abmahnung des VGU

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Rechtsanwalt Peter Weiler

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Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Erfahren in Abmahnungen von des VGU

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Abmahnung
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    Reichen Sie Ihre Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unserer auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir legen los

    Wir beginnen mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Fortgang der Sache bis hin zur endgültigen Löschung halten wir Sie stets von uns aus transparent informiert.

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Wer verbirgt sich hinter dem VGU?

Der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V." (kurz: VGU) ist ein Verband, der sich für den Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Der VGU ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln und wurde im Jahr 1898 gegründet. Zu den Aufgaben des Vereins gehört es, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen und Unternehmen, die sich an unfairen Geschäftspraktiken beteiligen, abzumahnen. Der VGU verfolgt dabei das Ziel, für fairen Wettbewerb zu sorgen und Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz zu schützen.

Was ist eine VGU-Abmahnung?

Eine VGU-Abmahnung ist eine formale Aufforderung, die von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. an ein anderes Unternehmen oder eine Einzelperson gesendet wird, um sie auf ein angebliches wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Das Ziel einer solchen VGU-Abmahnung ist es, das beanstandete Verhalten zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Typische Verstöße, die Gegenstand einer VGU-Abmahnung sein können, sind beispielsweise irreführende Werbung, Verletzungen von Urheberrechten oder Markenrechten, unfaire Geschäftspraktiken oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

In der Regel wird das Unternehmen oder die Einzelperson, die eine VGU-Abmahnung erhalten hat, aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann das Unternehmen, das die Abmahnung ausgesprochen hat, rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzforderungen geltend machen.

Muss ich auf die Abmahnung der VGU reagieren?

Ja. Sie sollten immer auf eine Abmahnung der VGU reagieren. Ignorieren oder Untätigkeit kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Risiko von Schadensersatzforderungen erhöhen.

Prüfen Sie die Abmahnung vorher sorgfältig und besprechen Sie sich mit einem Anwalt. Der Anwalt  kann die rechtlichen Aspekte der Abmahnung prüfen und Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie am besten reagieren sollten.

Der Absender der Abmahnung wird von Ihnen eine Unterlassungserklärung verlangen. Eine Unterlassungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie versprechen, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben, verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten nicht mehr zu wiederholen.

Nehmen Sie in jedem Fall die Abmahnung ernst und handeln Sie schnell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bewahren Sie jedoch zunächst einmal Ruhe und unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärungen. Kontaktieren Sie uns über unser kostenloses Erstberatungsformular und wir können zusammen entscheiden, welches Vorgehen hier sinnvoll ist.

Muss ich die Unterlassungserklärung der VGU unterschreiben?

Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung der VGU zu unterschreiben, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Es ist jedoch in der Regel empfehlenswert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, vorausgesetzt Sie haben die beanstandete Rechtsverletzung begangen.

Dabei sollten Sie die Unterlassungserklärung vorher sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen, bevor Sie diese unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche Folgen haben, daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Konsequenzen verstehen, bevor Sie sie unterschreiben.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann eine sinnvolle Option sein, wenn der Vorwurf der Abmahnung unpräzise oder unzutreffend ist oder die geforderte Unterlassungserklärung über die eigentliche Angelegenheit hinausgeht. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Konsequenzen einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verstehen und eine angemessene Antwort auf die Abmahnung zu entwickeln.

Muss ich die Abmahnkosten sofort bezahlen?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, müssen Sie die Abmahnkosten in der Regel nicht sofort bezahlen. Der Absender der Abmahnung wird Ihnen eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer Sie die Abmahnkosten begleichen müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abmahnkosten ein Bestandteil der Gesamtkosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind und dass sie oft einen erheblichen Anteil ausmachen können. Prüfen Sie deshalb die Abmahnkosten sorgfältig und besprechen Sie sich mit einem Anwalt, bevor Sie sie bezahlen.

Wenn Sie die Abmahnkosten nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen, kann der Absender der Abmahnung weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wie zum Beispiel eine Klage vor Gericht. Zahlen Sie jedoch auf keinen Fall voreilig die bezifferten Abmahngebühren. Lassen Sie vorher erst einmal von einem Anwalt prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt war und daher auch ein Zahlungsanspruch besteht.

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Was fordert der VGU?

In einer Abmahnung wird in der Regel folgendes gefordert:

1. Beseitigung des beanstandeten Verhaltens: Der Abgemahnte wird aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und dafür zu sorgen, dass es sich in Zukunft nicht wiederholt.

2. Abgabe einer Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und sich im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zu verpflichten.

3. Erstattung von Abmahnkosten: Der Abgemahnte wird aufgefordert, die durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Dazu gehören insbesondere die Anwaltskosten des Abmahnenden.

Welche Verstöße mahnt der VGU am häufigsten ab?

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) mahnt in der Regel Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts ab. Zu den häufigsten Verstößen, die der VGU abmahnt, gehören:

1. Irreführende Werbung: Dies umfasst beispielsweise falsche oder irreführende Angaben in der Werbung, die Verbraucher täuschen können.

2. Verstoß gegen die Impressumspflicht: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf ihrer Website und in anderen Geschäftsunterlagen ein Impressum zu führen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann abgemahnt werden.

3. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung: Unternehmen müssen die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen in bestimmter Weise kennzeichnen, um Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann ebenfalls abgemahnt werden.

4. Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im E-Commerce: Im Zusammenhang mit dem Online-Handel können verschiedene Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auftreten, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Button-Lösung, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Widerrufsrecht.

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Unterschreiben und nicht zahlen?

Kurzerhand die vom VGU übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, aber nichts zu zahlen, ist nicht erfolgversprechend. Der Verein wird die Forderungen im Anschluss einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und anschließend hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab.

Unterschreiben und zahlen?

Die vom VGU übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie eventuell gar nichts oder weniger zahlen. Zudem gilt auch hier, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht vollständig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Mueller.legal Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.

Abmahnung ignorieren?

Auf keinen Fall. Das Ignorieren einer VGU-Abmahnung stellt die denkbar schlechteste aller Lösungen dar. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der VGU nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.

Beim Verein anrufen?

Dieses Vorgehen ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Auch und gerade dann, wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.

Kostenfreie Erstberatung Der Mueller.legal Service

Als auf Abmahnungen von Verbraucherverbänden spezialisierte Anwälte, können wir einschätzen, wann ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt und wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen sollten.
In den meisten Fällen kann eine Abmahnung des IDO schnell und einfach aus der Welt geschafft werden. Nehmen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Entscheiden Sie sich nach dem kostenlosen Erstberatungsgespräch dafür, uns zu beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

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