Stift auf Buch
Foto: H_Ko/Adobe Fotostock

Abmahnung vom VGU Köln erhalten?

Ihr Partner im Vorgehen gegen den Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe e.V.!

Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz schon gegen hunderte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfolgreich vorgegangen, darunter diverse Abmahnungen vom Verein gegen Unwesen im Handel e.V., kurz VGU. Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert weil Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung bevor Sie etwaige Forderungen unterschreiben. 

Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen den VGU erfolgreich ist. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular und schicken uns die erhaltene Abmahnung des VGU zu.

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Sie haben eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung, unwirksamer AGB, eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung z.B. auf Ebay, Amazon oder Dawanda eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen?

 

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Muss ich die Abmahnung überhaupt ernst nehmen?

Ja, Abmahnungen vom Verband VGU sind keine Fake-Abmahnungen. Sie müssen damit rechnen, dass der Verband die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wenn Sie nicht reagieren.

Warum bin ich abgemahnt worden?

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. versendet wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße Abmahnungen. Ein Wettbewerbsverstoß stellte einen Verstoß gegen „die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ dar. Diese Spielregeln dienen zum einen dem Schutz der Mitbewerber sowie der Verbraucher, aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Die im Wettbewerbsrecht am Häufigsten abgemahnten Verstöße finden Sie auf unserer Seite "Wie mahne ich Wettbewerbsverstöße erfolgreich ab".

Der VGU mahnt am Häufigsten folgende Verstöße ab:

  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  • Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung bzw. fehlender Link zur OS-Plattform
  • Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246c Nr. 2 EGBGB (Hinweis über das Vorhalten der Vertragstexte nach Vertragsschluss)
  • Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB
  • Irreführende Angaben zum „Versicherten Versand“

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Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung des VGU?

Ruhe bewahren. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Nachfolgend finden Sie die Do`s and Dont’s die Sie nach dem Erhalt der Abmahnung des Verbraucherschutzvereins zu beachten haben.

Abmahnung ignorieren?

Auf keinen Fall. Nach unserer Erfahrung werden Sie selbst sehr bald feststellen, dass das Ignorieren einer Abmahnung die schlechteste aller Lösungen darstellt. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.

Unterschreiben und nicht zahlen?

Kurzerhand die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Verbraucherschutzverein wird die Forderungen dann einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.

Unterschreiben und zahlen?

Die von Verbraucherschutzverein übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie gar nichts oder weniger zahlen. Zudem gilt auch hier, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung. 

Beim Verbraucherschutzverein anrufen?

Auch das ist nicht zu empfehlen. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Auch und gerade dann, wenn der Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Dies allein deshalb, weil Sie für die Zukunft weitere Wettbewerbsverstöße verhindern müssen, um nicht wiederholt abgemahnt oder mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert zu werden.

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Warum zum Anwalt – warum zu uns? 

Wir haben umfangreiche Erfahrungswerte mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Bereits im kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen Hinweise und Tipps zu der Abmahnung geben. Wir bieten Ihnen eine Vertretung zu fairen Pauschalpreisen und verlieren dabei Ihr wirtschaftliches Interesse nie aus dem Blick. Wir beraten und vertreten bundesweit. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Unser Abmahnschutz-Komplettpaket!

Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie einen Rundumschutz. Wir sorgen dafür, dass Sie nur die Ansprüche erfüllen, die auch tatsächlich bestehen. Wir werden auf Wunsch Ihren gesamten Internet-Shop eine rechtlichen Prüfung unterziehen und damit dafür sorgen, dass Sie von weiteren Abmahnung gefeit sind. Zudem können Sie bei uns einen Abo-Service bestellen, mit dem wir Sie über Rechtsänderungen am Laufenden halten und Ihnen sagen, wenn Sie im Shop Änderungen an Rechtstexten vornehmen müssen.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie geht es jetzt weiter?

Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung vom VGU: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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