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Abmahnung von Zielinski Legal erhalten? Wir schützen Ihre Rechte!
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sie reichen Ihre Zielinski-Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Wir schauen uns die Abmahnung an. Einer unser auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte meldet sich anschließend bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten der Ihres Falles. Das Gespräch ist kostenfrei.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen das Besprochene nochmals schriftlich bestätigen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
Die Kanzlei Zielinski Legal wird betrieben von Rechtsanwalt Marcin Zielinski. Die Kanzlei vertritt Fotografen, Blogger und Musiker, die sich in ihrem Urheberrecht verletzt sehen. In den uns bekannten Fällen versendet Rechtsanwalt Zielinski vor allem Abmahnungen für Fotografen wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen.
Hierzu arbeitet die Kanzlei Zielinski Legal mit der Firma Photoclaim zusammen. Photoclaim ist ein Internetdienstleister, bei dem sich Fotografen kostenfrei registrieren und ihre Fotografien zur Überwachung einstellen können. Photoclaim durchsucht dann das Internet auf diese Fotografien. Findet Photoclaim die Fotografie auf einer Internetseite, lässt es durch die Kanzlei Zielinski Legal Abmahnungen versenden.
Ja. Versuchen Sie keinesfalls die Sache einfach auszusitzen. Rechtsanwalt Zielinski verschickt ernstzunehmende Abmahnungen, auf die Sie in jedem Fall reagieren müssen, um eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden, mit denen zusätzliche Kosten verbunden wäre.
Oft geht es in den Abmahnungen der Kanzlei Zielinski um die nichtberechtigte Nutzung von Fotos. Für die Abmahnung spielt es keine Rolle, ob Sie das Foto absichtlich ohne Erlaubnis genutzt haben oder ob Ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Selbst bei versehentlicher Nutzung kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch gegen Sie gelten machen. Deswegen müssen Sie sich unbedingt zu den Vorwürfen äußern.
Lassen Sie sich dabei von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt unter die Arme greifen. Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Schritte zu gehen sind, bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben oder eine andere Lösung gesucht werden sollte.
Wenn Sie eine Abmahnung von Zielinski Legal erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall auf diese reagieren. Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, in dem Ihnen eine Verletzung von Urheberrechten oder anderen gesetzlichen Bestimmungen vorgeworfen wird und in der Regel eine Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz enthält.
Reagieren Sie auf eine Abmahnung von Zielinski Legal nicht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer gerichtlichen Klage gegen Sie oder einer einstweiligen Verfügung.
Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig und lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin hierzu beraten, um festzustellen, ob die Vorwürfe begründet sind und wie darauf reagiert werden sollte.
In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren oder als belanglos abtun, da dies zu weiteren rechtlichen Problemen führen kann.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, die eine Unterlassungserklärung enthält, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob Sie diese unterschreiben wollen oder nicht.
Eine solche Erklärung verpflichtet Sie, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, um eine drohende Rechtsverletzung zu vermeiden. Wenn Sie die Erklärung unterschreiben, verpflichten Sie sich rechtlich dazu, die Handlung, die Gegenstand der Abmahnung ist, in Zukunft zu unterlassen.
Allerdings ist die Unterlassungserklärung oft mit einer Vertragsstrafe verbunden, die Sie im Falle einer erneuten Verletzung der Vereinbarung zahlen müssen. Daher sollten Sie sich vor der Unterzeichnung immer von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Situation zu bewerten und zu entscheiden, ob es in Ihrem besten Interesse ist, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder nicht.
Haben Sie eine Abmahnung von Zielinski Legal erhalten, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die Abmahnung sorgfältig zu lesen. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um die Vorwürfe der Abmahnung zu prüfen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise zu beraten. Jede Abmahnung sollte ernst genommen werden und Sie sollten innerhalb der gesetzten Frist reagieren, um weitere rechtliche Konsequenzen und Probleme zu vermeiden. Es ist daher ratsam, sich mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen.
Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung von Zielinski Legal nicht einfach ignorieren oder als Spam abtun. Innerhalb einer relativ kurzen Frist, die normalerweise etwa eine Woche beträgt, müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Betrag bezahlen. Wenn Sie nicht reagieren, besteht das Risiko, dass Zielinski Legal Sie gerichtlich verklagt.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, bei der Sie von unserer umfangreichen Erfahrung mit über 10.000 Urheberrechtsabmahnungen profitieren können. Wir sind mit den Vorgehensweisen der Abmahner vertraut und wissen, wie man den Schaden für Sie begrenzt.
Sie reichen Ihre urheberrechtliche Abmahnung über unser Kontaktformular ein. Schildern Sie dabei gerne die Hintergründe Ihres Falles. Wir melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Die kostenfreie Erstberatung erfolgt in der Regel am Tag Ihrer Anfrage und immer durch einen Anwalt. In der Erstberatung machen wir eine klare Ansage zu den Kosten und zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen, mit denen wir Ihnen unser Vorgehen und das besprochene Honorar nochmals schriftlich bestätigen.
Wir leiten sofort nach der Beauftragung die erforderlichen Schritte ein, um Sie erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Über den Verlauf bis hin zur endgültigen Erledigung der Sache informieren wir Sie von uns aus transparent.
In einer Abmahnung von Zielinski Legal wird folgendes gefordert:
1. Beseitigung des beanstandeten Verhaltens: Der Abgemahnte wird aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und dafür zu sorgen, dass es sich in Zukunft nicht wiederholt.
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und sich, im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung, zur Zahlung einer Vertragsstrafe zu verpflichten.
3. Erstattung von Abmahnkosten: Der Abgemahnte wird aufgefordert, die durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Dazu gehören insbesondere die Anwaltskosten des Abmahnenden.
In den meisten Fällen ist der in den Abmahnungen ausgewiesene Schadensersatz zu hoch angesetzt. Die Höhe des Schadensersatzes hängt maßgeblich von der Nutzungsdauer und der Nutzungsart ab. Wird der Schadensersatz wie bei den meisten urheberrechtlichen Abmahnungen mit Hilfe der Lizenzanalogie berechnet, soll der Verwender der Fotografie nicht bessergestellt werden als ein vertraglicher Lizenznehmer, der für die Lizenz gezahlt hat. Wenn Rechtsanwalt Zielinski die sogenannten MFM Tarife zur Berechnung heranzieht, ist besondere Vorsicht geboten.
Die Tarife der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" (MFM) sollen die aktuellen Honorare für die Fotonutzung in Deutschland abbilden. Jedes Jahr gibt die MFM dazu eine Broschüre unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Das Problem: die MFM-Tabelle basiert auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern und fällt dabei eindeutig zu Gunsten der Fotografen aus. Die Anwendung der MFM-Tarife führt somit in vielen Fällen zu überhöhten Zahlungsansprüchen seitens der Rechteinhaber.
Die aktuelle Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass die MFM-Tarife nur angewendet werden dürfen, wenn das gegenständliche Bild nicht nur im privaten Zusammenhang genutzt wurde und von einem Berufsfotografen stammt (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13) bzw. in seiner Qualität an eine professionelle Aufnahme heranreicht (OLG München, Urteil vom 05.12.2013, Az. 6 U 1448/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11; LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13). In einer von uns erstrittenen Entscheidung zu den MFM-Tarifen hat das LG Berlin festgestellt, dass es nicht allein ausreicht, dass ein Bild von einem Berufsfotografen stammt (Urteil vom 29.01.2016 – Az.: 16 0 522/14). Der Fotograf muss nachweisen können, dass die Fotografie im entsprechenden Nutzungszeitraum zu den in der MFM-Tabelle aufgeführten Tarife lizensiert wurde. Gerade an dem Nachweis dieser Lizenzierungspraxis scheitern viele Abmahner.